Ein Einkommen zum Auskommen – oder: wie man Neues abwehrt

Im Streitgespräch zwischen Susanne Wiest und Rolf Stöckel (SPD-Sozialexperte) über das bedingungslose Grundeinkommen in Blickpunkt Bundestag (4/2009, zum Gespräch; zum ganzen Heft), dem Magazin des Deutschen Bundestages, wird deutlich, weshalb es nicht nur der SPD so schwerfällt, ein vermeintlich solidarisches Verständnis von sozialer Sicherung à la Hartz IV aufzugeben und die Chancen eines bGEs in Augeschein zu nehmen. Volker Stöckl wehrt vor allem ab und lässt sich auf den Vorschlag nicht ein. Hier wenige Passagen mit kurzen Kommentaren:

„Annähernd 800 Milliarden Euro müsste der Staat im Jahr aufbringen – unmöglich! Utopisch!… Die immensen sachlichen Leistungen des Sozialstaates, etwa für Pflegeheime, Behindertenhilfen und Rehabilitation, werden ignoriert. “ (Stöckel, S. 24 f.).
Ein häufig anzutreffender Denkfehler. 1) Mit einem BGE änderte sich die Einkommenszusammensetzung, die Einkommensströme würden anders organisiert, es käme nicht zum bestehenden ‚oben drauf’ sondern wächst in es von unten hinein (siehe den Film Grundeinkommen). Folglich werden auch die Aufwendungen für die genannten Sachleistungen sich anders zusammensetzen. Was über das BGE hinausgeht, soll keineswegs abgeschafft werden, auch wenn die Kritiker das immer wieder behaupten.

„Stillhalteprämie“ (S. 24).
Ein besonders schöner Einwand, weil er auf den Einwender zurückfällt. Stillgehalten werden kann nur, wer sich stillhalten lässt. Wer also meint, die Menschen würden stillgehalten durch eine Absicherung, die ihnen mehr Freiräume gibt als alles, was wir bislang haben, traut ihnen nicht zu, mündig mit der Freiheit umzugehen. Freiheit ist für ihn offenbar immer eine, zu der man aktiviert werden muss.

„Und wer erwerbsfähig ist, soll seine Arbeitskraft einbringen, selbst wenn sein Einkommen nur wenig über der Bedarfsgrenze liegt. Das liegt auch im Interesse all derjenigen Menschen, die mit ihren Steuern ja den Sozialstaat erst möglich machen.“ (Stöckel, S. 24).
Steuerzahler zählen mehr als Bürger, das ist bezeichnend. Alle diejenigen, die Produkte im Inland kaufen, aber keine Bürger sind, zählen mehr als die Bürger selbst. Eine solche Haltung sollte uns ernsthaft zu denken geben. Apropos: alle zahlen Steuern, auch die Bezieher von Transferleistungen, in dem sie konsumieren, denn im Preis eines Produktes sind alle Steuer- und Abgabenlasten eines Unternehmens enthalten, zusätzlich zur Mehrwertsteuer.

Abschließend eine Anmerkung zu einer Antwort von Susanne Wiest auf den Einwand Rolf Stöckels, der meint, Millionäre brauchen ein bGE nicht.

„Der Millionär bekommt sein Grund einkommen ja nicht monatlich auf sein Konto überwiesen“ (Wiest, S. 26)
Das trifft nur zu, wenn das Grundeinkommen als Steuergutschrift mittels Negativer Einkommensteuer konzipiert wird. Dabei handelt es sich nicht um ein BGE im strengen Sinne, das Bedürftigkeitsprinzip wird beibehalten. Dass rein rechnerisch betrachtet es immer mehr Nettozahler als -empfänger gibt, ändert nichts daran, dass das BGE jedem in Absehung vom Einkommen ausgehändigt wird.

Dass es mit einem bGE nicht darum geht festzustellen, wer ein bGE nötig hat, wie Rolf Stöckel meint, ist eine der größten Barrieren in der Diskussion. Es ist eben nicht vor allem eine Leistung für Bedürftige, sondern eine Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen.

Sascha Liebermann

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