Petition zum Grundeinkommen – Einige Abgeordnete sprechen sich für Debatte im Bundestag aus

Vor wenigen Wochen berichteten wir darüber, dass die Petition von Susanne Wiest an den Deutschen Bundestag abgeschlossen werden soll. Der Petitionsausschuss hat dies mittlerweile getan. Nun ist der Bundestag in einem Sammelpaket mit anderen Petitionen, die der Petitionsausschuss zur Ablehnung empfohlen hat, der Empfehlung des Ausschusses gefolgt und hat die Petition abgelehnt. Aus diesem Anlass haben sich einige Abgeordnete (hier und hier) in einer Erklärung dafür ausgesprochen, eine Enquetekommission zum Bedingungslosen Grundeinkommen einzurichten (siehe auch den Artikel in Neues Deutschland). Susanne Wiest hatte schon zuvor einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag geschrieben, mit dem sie zum „Gegenwartsdialog“ einlädt.

Hochwasserschäden, Katastrophen, Hilfe in Notlagen – und Bedingungsloses Grundeinkommen

Angesichts der Hochwasserschäden, die seit Wochen in den Nachrichten gemeldet werden, ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie den betroffenen Menschen geholfen werden könnte. Spendenaufrufe sind überall präsent, um Menschen in Not Hilfe zukommen zu lassen. Über Versicherungen wird nachgedacht, die Elementarschäden abdecken sollten und die von staatlicher Seite angeboten werden könnten.

Doch nicht nur angesichts dieser Notlage erweist sich ein Blick auf das Bedingungslose Grundeinkommen und seine Möglichkeiten wieder einmal als hilfreich. Auch für Notlagen in anderen Ländern gilt der Zusammenhang, dass die Verfügbarkeit über ein verlässliches Einkommen die Möglichkeiten erweitert, wie situativ angemessen gehandelt werden könnte. Das Nötigste wäre zu beschaffen, an Gütern mangelt es uns nicht. Wenn nun Baumärkte im Osten Deutschlands Arbeitsgeräte wie Schaufeln, Besen etc. bereitstellen, um zu helfen, ist das edel. Ein verfügbares Grundeinkommen würde indes viel mehr ermöglichen. Geld, das nun bereitgestellt wird durch Wohlfahrtsorganisationen, damit durch das Hochwasser beschädigte elementare Einrichtungsgegenstände beschafft werden könnten, wären in der Form nicht nötig, gäbe es ein BGE.

Es ist schon gerade zu banal, auf die Möglichkeiten hinzuweisen, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen hier auf einfache Weise schaffen könnte. Damit wären zwar größere Schäden nicht zu beheben, aber eine basale Absicherung geschaffen, die stets verfügbar wäre und einen sofort wieder handlungsfähig werden ließ.

Sicher, damit ist keine Prävention gegen zukünftige Hochwasser durchgeführt. Wer aber wollte behaupten, dass ein BGE alle Probleme löse? Kein ernsthafter Befürworter. Das sollte aber nicht dazu verleiten, die vielen Möglichkeiten zu übersehen, die es auf einfache Weise schüfe.

Sascha Liebermann

Siehe auch meinen schon älteren Beitrag über strukturschwache Regionen.

„Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ – sagt die Bundesagentur für Arbeit

In einer Pressemitteilung nimmt die Bundesagentur für Arbeit Stellung zur Kritik von Inge Hannemann an der Praxis der Jobcenter. Frau Hannemann wiederum hat dazu eine Gegendarstellung veröffentlicht. Auch wenn man geteilter Meinung darüber sein kann, ob die zuspitzenden Darlegungen von Frau Hannemann angemessen und der Sache förderlich sind, so kann doch bei nüchterner Betrachtung nichts darüber hinwegtäuschen, welche Zwänge das Sanktionssystem des Sozialgesetzbuchs hervorbringt. Jeder mache sich selbst ein Bild anhand der Äußerung von Heinrich Alt (hier und hier), Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

„Glücksrezept Grundeinkommen: Geld und Glück für alle“ – die Wirtschaftswoche zum Grundeinkommen

Am 11. Juni ist dieser Beitrag von Felix Ehrenfried in der Wirtschaftswoche erschienen. Der Autor hat im Rahmen seiner Recherche mehrere Interviews geführt, auch mit Sascha Liebermann. Vom Titel ausgehend lässt sich schon mutmaßen, wie er endet, denn von einem „Glücksrezept“ zu sprechen, kommt einer gewissen Veralberung gleich. Sie gibt allerdings auch den Blick auf etwas frei, was für die Grundeinkommensdiskussion hilfreich ist: die Vorstellung, mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen könnte ein konkflikt- oder dissensfreies Leben zu gewinnen, ist eine Illusion. Denn Freiheit ist kein Schlaraffenland, sie ist eine Zumutung im wahrsten Sinne des Wortes.

„Schluss mit Hartz IV“ – Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bei „stern tv“

Via youtube

Interessant ist eine Passage in diesem Mitschnitt, in der eine junge Frau darüber Auskunft gibt, wie sie durch Frau Hannemann beraten wurde (ab Minute 7’10). Im Jobcenter, so stellt es die Reportage dar, habe sie „Termine geschwänzt… blockiert“. Die beharrliche und offenbar auf die individuierte Lage bezogene Hilfe von Frau Hannemann habe der jungen Frau erst – wie sie selbst sagt – einen Ausweg gewiesen, sie angespornt. Wenn diese Aussage authentisch ist und den Tatsachen entspricht, bezeugt sie, wie wichtig für das Gelingen von Hilfe und Beratung genau diese Ausrichtung auf die konkrete Lebenssituation und die Fähigkeiten einer Person ist. Da Frau Hannemann keine Sanktionen verhängte, wie die Reportage sagt, schuf sie eine besondere Beratungssituation, die derjenigen nahekommt, die auf frewilliger Basis zustandekommt. Das entspricht aber gerade nicht dem, was laut gesetzlichen Bestimmungen der Auftrag der Jobcenter ist. Statt Beratung auf freiwilliger Basis hat sie den Charakter von Zwangsberatung mit Sanktionsvorbehalt. Eine solche Beratung ist zum Scheitern verurteilt und birgt auch für die Berater enorme Frustration. Genau dieser Aspekt wird vom Moderator im Studiogespräch gar nicht aufgegriffen, weil er derart fixiert ist auf den in seinen Augen doch ganz richtigen Umstand, von denen eine Gegenleistung zu erwarten, die von den „anderen“ „finanziert“ werden.

„Petitionsausschuss will Petition zum Grundeinkommen abschließen“

Susanne Wiest weist auf diese Meldung hin, die der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündis 90/ Die Grünen) am 7. Juni über Twitter versandt hat. Vier Jahre sind seit Abschluss der Petitionszeichnung vergangen, beinahe drei Jahre seit der Anhörung im Petitionsausschuss. Was nun? Wie könnte jetzt verfahren werden? Dazu stellt Susanne Wiest Überlegungen an. Angesichts der laufenden, noch weniger verbindlichen Europäischen Bürgerinitiative zum Grundeinkommen (siehe hier und hier) muss für die deutsche Diskussion, noch mehr aber für die europäische gefragt werden, ob das der richtige, wirkungsvolle Weg ist, in Sachen Bedingungsloses Grundeinkommen etwas zu erreichen. Oder wird hier ein enormer Aufwand betrieben, der Kräfte bindet und letztlich wenig bewirkt?

„Jede zweite Rente 2012 war niedriger als Hartz IV“

„…fast jede zweite Rente [kam] auf weniger als 700 Euro, wie die „Bild“-Zeitung (Dienstag) berichtet. 48,21 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner erhielten demnach 2012 weniger als die Summe, die Senioren im Schnitt als Grundsicherung im Alter inklusive Miete und Heizung zusteht…“

Diese Meldung der FAZ macht deutlich, welche große Veränderung ein Bedingungsloses Grundeinkommen bedeutete, zumal in ausreichender Höhe. Wie komplex das gesamte Leistungsgefüge nach dem Sozialgesetzbuch ist, zeigt der Blick in eine Broschüre der Arbeitsagentur. Dass aber auch der Durchschnittsrenter vom BGE profitieren würde, darauf haben wir in diesem Beitrag hingewiesen: „Standardrentner, Durchschnittsrenter, Rentenanwartschaften und Bedingungsloses Grundeinkommen“