Die Bedeutung öffentlicher Infrastruktur und Forschungsförderung für die Wirtschaft…

…griff ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung auf, der am Beispiel von Apple zeigt, wie sehr Produktinnovationen, die privatwirtschaftlich vermarktet werden, von öffentlicher Förderung leben. Vor Augen führt dieses Beispiel, wie unsinnig das Bemühen ist, beides voneinander zu isolieren, wie es oft geschieht. Für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen und die Frage danach, mit welcher Berechtigung das Gemeinwesen von der erzielten Wertschöpfung einen Teil für sich vorsieht, ist das ein schöner Beleg. Siehe auch „Was der Staat kann“ von Mariana Mazzucato.

Vermeintliche Gewissheit durch Hochnäsigkeit…

…oder wie soll man die Haltung in diesem Beitrag vom Jahresanfang, der in der Neuen Zürcher Zeitung erchienen ist, sonst verstehen. Götz W. Werner wird darin auf der einen Seite als erfolgreicher Unternehmer vorgestellt, auf der anderen aber mit seinen Aussagen an bestimmten Modellen in den Wirtschaftswissenschaften gemessen, vor denen seine Überlegungen angeblich keinen Bestand haben. Angeblich, denn Reinhard Selten, Träger des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften hat die Untragbarkeit dieses Modells schon länger konstatiert, obwohl er selbst mit ihm früher gearbeitet hatte. Dabei geht er soweit, dass die Modifizierung des Modells im Sinne einer „bounded rationality“ nicht ausreiche, sondern es ganz aufgeben werden müsse, da es nur für einen eng begrenzten Fall brauchbar sei. Umstürzend ist diese Einsicht nicht, zumindest nicht für diejenigen, die fallrekonstruktiv forschen. Interessant aber ist, dass es so offen von jemandem ausgesprochen wird, der lange selbst davon überzeugt war.

Wissenschaft und Praxis – ein Kommentar zum Bericht von Enno Schmidt über den Kongress des Basic Income Earth Network

Enno Schmidt hat einen Bericht über den Kongress des Basic Income Earth Network in Montréal verfasst und seine Eindrücke dargelegt. Sie geben einen guten Einblick in die sehr unterschiedlichen Interessen am und Blicke auf das Bedingungslose Grundeinkommen, wie sie die Teilnehmer des Kongresses erkennen ließen. Teils, so scheint es, bleibt die Argumentation für ein BGE in der Bekämpfung von Armut stecken. So wichtig es ist, dagegen etwas zu tun, vom BGE bleibt sie nur eine Seite und kann leicht die vielen anderen Seiten verdecken.

Eine Einschätzung Enno Schmidts teile ich nicht, zumindest nicht so, wie sie im Bericht zu lesen ist. Er schreibt:

„Die Wissenschaftlichkeit lockt mit dem Erwiesenen anstatt dem Eigenen. Damit zieht sie Kräfte anderer an sich und stellt sie vor die rote Ampel. Denn da geht es nicht zum Grundeinkommen. Da geht es zu einem Auftreten in etablierten Formen. Man möchte sich keine Blöße geben. Man hofft, damit zu überzeugen. Aber wer soll daraus was machen?“

Diese Einschätzung ist eine Kritik an „Wissenschaftlichkeit“, damit auch an Wissenschaft. Woran aber genau? Das „Auftreten in etablierten Formen“ verweist auf Konventionen und Gebräuche, die es in der Wissenschaft gibt. Sie sind außerhalb des Wissenschaftmilieus oft unverständlich, teils sind sie durchaus festgefahren und steif. Man kann sich hinter ihnen in der Tat verstecken und mit Jargon beeindrucken oder verunklären. Teils allerdings sind die Konventionen schlicht deswegen für Außenstehende befremdlich, weil Wissenschaft keine Antworten auf die Frage danach geben kann, was sein und wie gelebt werden soll. Das erwartet die Praxis aber gemeinhin und überschätzt so, was Wissenschaft in praktischen Fragen zu leisten in der Lage ist. Sie bietet keine Sicherheiten und keine Gewissheiten für die Zukunft, nur Erkenntnisse über die Vergangenheit, und das noch unter dem Vorbehalt der Falsifikation. Methoden, die dazu eingesetzt werden, sind so unterschiedlich wie die Traditionen der wissenschaftlichen Disziplinen. Das macht es nicht einfacher, den Stellenwert von Befunden zu bewerten für diejenigen, die mit den Verfahren und den Tücken von Verfahren nicht vertraut sind. Deswegen kann in jeder Talk-Runde jeder seine Studie hochhalten, die dies oder jenes beweise. Solange man die Studie nicht gelesen und ihr methodisches Vorgehen verstanden hat, ist die Bewertung der Ergebnisse nicht möglich. Belegen, Nachweisen, Streit in der Logik des besseren Arguments – das „Erwiesene“ – das ist das Zentrum von Wissenschaft, daran muss sie sich messen und messen lassen. Beweisführungen müssen der Logik des besseren Arguments folgen, Autoritäten gibt es nicht, sie gelten nichts. Was Enno Schmidt beklagt, ist ihr Lebensnerv.

In anderer Hinsicht aber tifft er einen wunden Punkt, das Kind sollte jedoch nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden. Wenn Wissenschaft dazu benutzt wird, praktische Interessen zu bemänteln und hinter Verfahren und Methoden zu verstecken, ist diese Kritik berechtigt.  Der Wissenschaftler, der meint, aufgrund seiner Forschung sagen zu können, was praktisch richtig wäre, was zu wollen wäre, betreibt verkappte Politik. Das ist zu trennen, wie es schon Max Weber in seinem Verständnis vom Gebot der Werturteilsfreiheit dargelegt hat. Will er sich als Bürger für etwas einsetzen, das er für richtig hält, dann soll er es tun. Will er dazu forschen, dann soll er auch dies tun. Aber beides sollte er nicht in einen Topf werfen, denn dann ist beides dahin. Enno Schmidts Kritik ist berechtigt, wenn sie das meint, sie ist auch berechtigt, wenn sie sich an diejenigen richtet, die hoffen, Wissenschaft könne sagen, was sie zu tun hätten. Diese Hoffnung schwingt in der BGE-Diskussion mit, wenn es um Berechnungsmodelle geht, die erweisen sollen, das es schon klappen wird mit dem BGE.

Von wissenschaftlichen Kongressen, von Wissenschaft im Allgemeinen, ist lediglich Aufklärung darüber zu erwarten, wie empirische Phänomene zu erklären sind, nicht aber, was daraus zu machen wäre. Insofern ist es angemessen, Wissenschaft in ihre Schranken zu weisen, nicht aber sie deswegen zu verdammen, weil sie etwas, das sie nicht kann, auch nicht tut.

Sascha Liebermann

„Union will Hartz-IV-Sanktionen nicht entschärfen“…

…so lautet der irreführende Titel eines Beitrags in der FAZ, in dem es lediglich um die Sanktionen für junge Erwachsene geht, die sich im Arbeitslosengeld II-Bezug befinden. Das wird erst aus dem Untertitel ersichtlich. Brigitte Pothmer von Bündnis 90/ Die Grünen wird so zitiert: „Mit dem Instrumentenkasten der schwarzen Pädagogik sind keine Erfolge erzielt worden“, sagte die Grünen-Arbeitsmarktpolitikerin Brigitte Pothmer. „Im Gegenteil: Viele jungen Menschen wurden dadurch aus dem Hartz-IV-System gedrängt und tauchten später mit größeren Problemen wie Schulden oder Obdachlosigkeit wieder auf. Der Hilfe-Aufwand wird so immer größer.“ Diese Argumentation ist zwar durchaus sympathisch, weil sie für die Logik von Hartz IV im Allgemeinen gilt. Doch Würde und Selbstbestimmung werden einer Kosten-Nutzen-Relation nachgeordnet, statt sie ihr vorzuordnen.

CSU-Abgeordneter Stephan Stracke über „faule Grippel“

Stephan Stracke (MdB, CSU) spricht über den Zusammenhang von Arbeitsbereitschaft, soziale Hilfesysteme und „Eigenverantwortung“, um dann darauf zu sprechen zu kommen, das all die Hilfe nichs nütze, wenn jemand ein „fauler Grippel“ sei (Äußerung ab Minute 40). Nach einer Kritik durch Katja Kipping (MdB, Die Linke) erklärt er, was er damit sagen wollte (siehe hier). Auch mit Hilfe des Grimmschen Wörterbuchs konnten wir die Bedeutung von „fauler Grippel“ nicht aufklären. Da bleibt vorerst nur die Darstellung des Abgeordneten, die ist eindeutig. Er spricht etwas aus, was im Zentrum der gegenwärtigen Sozialpolitik steht: „Faule“ zu bekämpfen. Nicht zufällig fällt das Attribut „faul“ immer wieder in diesem Zusammenhang. Das ist eine Erfahrung, die man auch in öffentlichen Veranstaltungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen machen kann. Faul ist, so scheint es, wer nicht erwerbstätig ist und anderes für ebenso wichtig oder wichtiger hält.

Lesen Sie auch den Kommentar dazu von Meike Büttner: „Treten’s zurugg, Stracke!

„Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß“…

….so das Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, siehe  Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung und Entscheidung des BVerfG v. 23.Juli 2014.

Was lehrt einen dieses Urteil? Das Bundesverfassungsgericht ist nicht die Instanz, die darüber zu befinden hat, wie wir als Gemeinwesen zusammen leben wollen, wie dieses Zusammenleben zu gestalten wäre. Das Gericht befindet lediglich darüber, ob Gesetze mit der Verfassung übereinstimmen, beachtet also die juristische Seite der Auslegung (siehe hier). Dass die Stellung des BVerfG im politischen Gefüge problematisch ist, darauf hat die Politikwissenschaftlerin Ingeborg Maus hingewiesen:

„Das Bundesverfassungsgericht, das vom Grundgesetz als »Hüter« der geschriebenen Verfassung eingesetzt war, usurpiert in der freizügigen Auslegung einer »Verfassung«, deren Inhalt es selber durch seine Entscheidungen je nach Sachlage stets neu bestimmt, die verfassungsgebende Gewalt des Volkes, ohne dass ein Verfassungsgesetz zustande käme. Auf diese Weise verschwinden auch die rechtsfreien Räume der Bürger, die nur durch präzise Gesetzesbestimmungen ausgegrenzt werden können, während die gesetzgebende Souveränität des Volkes in der Selbstprogrammierung der Apparate verschwindet.“ (Ingeborg Maus: Vom Rechtsstaat zum Verfassungsstaat 2004, zit. nach Wikipedia)

Aus gutem Grund ist dem Gericht keine Exekutive zugeordnet, die seine Entscheidungen unabhängig von der Kontrolle durch das Parlament durchsetzen kann. Wäre das möglich, würde der Souverän dadurch entmachtet.

Sascha Liebermann