„Schon im 2016 angekommen?“ fragt Swiss ICT

…fragt Thomas Flatt, Präsident von swissICT, und gibt eine interessante Antwort:

„…Dieser Staat von übermorgen hat viele Bürger ohne Arbeit, wie wir sie heute kennen. All diese Bürger brauchen aber eine Aufgabe, einen Sinn im Leben und nicht zu Letzt: Geld zum Leben.
Als Informatiker kennen wir die Möglichkeiten. Und wir müssten eigentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen sein – denn wir wissen was kommen wird.
Also nicht Regulation auf Halde, sondern weitsichtige Politik. Diese kombiniert mit Unternehmern und Mitarbeitern, die gut schweizerisch hart arbeiten und das benötigte Geld erst einmal verdienen, dann kommt es sicher gut. Willkommen im 2016.“

„ABC des Grundeinkommens“ – Buch von Enno Schmidt

Enno Schmidts Buch erscheint am 16. März im Limmat-Verlag.

Aus der Ankündigung: „Dieses «ABC des Grundeinkommens» nimmt sich die wichtigsten Fragen und Einwände für und gegen das Grundeinkommen vor: Wer arbeitet dann noch? Wer soll das bezahlen? Wäre das gerecht, wenn man auch ohne Arbeit genug zum Leben hat? Ist das eine Lohnkostensubvention für private Unternehmen? Dann kommen mehr Migranten? Was ist der Wert der Arbeit?
Was ist die Zukunft der Arbeit? Enno Schmidt beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit dem bedingungslosen Grundeinkommen. Er kennt all seine Formen, die Haltungen, die Pilotprojekte und die Diskussionen, die weltweit geführt werden. Er macht das Thema transparent für die eigene Urteilsbildung und zeigt fundiert, worum es geht. Dabei lässt er manches in einem erstaunlich neuen Licht sehen. Neben den wichtigsten Fragen mit ihrem Dafür und Dawider erzählt er auch die Geschichte dieser Idee und geht gründlich auf die Frage der Finanzierung ein…“

„Das BGE und die Industrie von morgen“…

…unter diesem Titel steht die Themenwoche der Piratenpartei zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 27. Februar bis zum 6. März. Ein ausführlicher Artikel von Gernot Reipen dazu findet sich hier. Veranstaltungen und Termine finden sich auf dieser Website.

Damit greift die Themenwoche einen Aspekt auf, der in den letzten Monaten sehr häufig mit dem BGE verknüpft wurde: Digitalisierung und „Industrie 4.0“. Einige Studien prophezeien Umbrüche nicht nur in der Arbeitswelt, die durch die digitalen Technologien möglich sein könnten. Erwerbsarbeitsplätze, so die Behauptung, werden in einem Umfang verloren gehen, ohne dass sie durch neue im gleichen Maße ersetzt werden würden. Solche Szenarien sind nicht neu, sie wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder einmal gezeichnet und die Entwicklung des Arbeitsvolumens in Deutschland, wie sie der Historiker Gerhard Schildt (siehe hier und seinen Beitrag in diesem Sammelband) dargelegt hat, könnte diese Behauptungen zumindest stützen. Wie sie zu beurteilen ist und ob es technologische Arbeitslosigkeit und in welchem Maße gibt, ist umstritten.

Ob BGE und Digitalisierung überhaupt miteinander verknüpft werden sollten, ist eine andere Frage, die allerdings von grundsätzlicher Bedeutung ist (siehe frühere Beiträge dazu hier). In vielen Äußerungen von verschiedener Seite, die in letzter Zeit zu vernehmen waren, wird das BGE für notwendig erachtet, weil die Digitalisierung die genannten Folgen haben werde. Dieses Argument folgt derselben Logik wie dasjenige, das ein BGE für notwendig erachtet, weil das Arbeitsvolumen stetig abnehme und es nicht mehr genügend Erwerbsarbeitsplätze geben werde. Auch für dieses Argument galt, was für das Digitalisierungsargument gilt: Wer diesen Zusammenhang herstellt, betrachtet das BGE zuallererst als Reparaturmaßnahme, es wird zur Kompensation eines Verlusts an Einkommensplätzen erklärt. Das soll nicht heißen, dass ein BGE das nicht leisten könnte, das könnte es sehr wohl. Doch strenggenommen sind es zwei unterschiedliche Begründungsstränge, ob das BGE als kompensatorische Leistung verstanden wird oder als eigenständnige Einkommensquelle, die aus der demokratischen Verfasstheit unseres Landes herzuleiten wäre. Im ersten Fall müsste das BGE dann wieder aufgehoben werden, wenn der Grund der Reparatur wegfiele, der Arbeitsmarkt wieder entspannt wäre. Wir wissen nicht ob, das je der Fall sein wird, aber auf diese Konsequenz läuft die erste Begründung hinaus (siehe auch hier). Die zweite hingegen ist davon ganz unabhängig und stellt das BGE damit auf ein anders Fundament als die erste. Die Herleitung über die Demokratie führt zu anderen Schlussfolgerungen und stärkt weitere Zusammenhänge, insofern ist sie die viel stärkere und zu unserem Lebensgefüge besser passende. Über Digitalisierung würden wir entsprechend ganz anders diskutieren, wenn wir sie aus dem Zusammenhang der Entwicklung am Arbeitsmarkt lösen würden. Mit einem BGE wäre das ganz einfach.

Sascha Liebermann

Eine Verschärfung der Regelungen beim Arbeitslosengeld II? Aber sicher…

so könnte man kommentieren, was ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium nach Meldung von neues deutschland enthalten soll. Siehe auch die Meldung von gegen-hartz dazu, die sich auch auf Ute Fischer beruft, die am Ende der Meldung noch mit einem Vorschlag zitiert wird, wie denn im gegenwärtigen Gefüge schon Verbesserungen zu ereichen wären. Ihre Ausführungen entstammen diesem Interview, auf das gegen-hartz nicht verweist. Der Vorschlag im Original lautet so:

„Wo sehen Sie denn aufgrund Ihrer Analysen weitergehenden Reformbedarf in den Jobcentern?
Organisatorisch und inhaltlich. Die Vielzahl an Verwaltungsrichtlinien und Anweisungen, die die Beschäftigten in den Jobcentern befolgen und umsetzen müssen, nimmt durch die Reform nicht ab. Daher verfehlt das Gesetz die gewünschte Wirkung. Eine stärkere Vereinfachung wäre zu erzielen durch eine Trennung von Auszahlung und Beratung bei möglichst starker Pauschalierung des Grundsicherungsbetrags. Nur so könnten Einzel- und Sonderfallberechnungen entfallen. Der Pauschalbetrag, der Regelsatz, müsste dann hoch genug sein, damit auch Wohnungs- und Nebenkosten abgedeckt sind. Am wichtigsten aber scheint mir ein Umdenken zu sein: Wenn die Behörde – und der Gesetzgeber – darauf verzichten würde, besser zu wissen, was der oder die Einzelne wirklich will und welche Tätigkeiten zu ihm oder ihr passen, erst dann würde auch die Beratung in den Jobcentern zu einer professionellen Hilfeleistung. Solange aber die Eingliederung in Arbeit um jeden Preis den „Geist“ der Sozialpolitik prägt, werden Hilfebedürftige entmündigt und der Entwicklungsprozess nachhaltig gestört.“

Feldexperimente zum Grundeinkommen – Nutzen oder Schaden?

Anlässlich des 25jährigen Bestehens der niederländischen Vereniging Basisinkomen fand Ende Januar eine Tagung in Maastricht statt. Stefan Füsers hat für Netzwerk Grundeinkommen einen Bericht darüber verfasst, der interessant ist, denn zum einen erfährt man mehr über die Experimente, die in Maastricht vorgesehen sind, zum anderen wird die Frage aufgeworfen, was man von Feldexperimenten überhaupt erwarten kann. Meine Einschätzung zu Feldexperimenten finden Sie hier.

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„Wir müssen da durch! Nur wohin?“…

…“Wirtschaftsminister Schneider-Ammann kündigt harte Zeiten an. Und sonst nichts. Wie könnte seine Politik aussehen, wenn er eine hätte?“ fragt Constantin Seibt im Schweizer tagesanzeiger, um dann am Ende zu schreiben: „Schon allein weil der Übergang von heute zum Morgen ruppig wird: Man müsste Modelle wie ein bedingungsloses Grundeinkommen testen, zumindest debattieren.“

„Gesellschaftlicher Wandel durch das Bedingungslose Grundeinkommen?“…

…ein Gespräch von detektor.fm mit dem Soziologen Georg Vobruba. Das Interview findet sich am Fuß der Website. Thomas Loer hat vor längerer Zeit ein Interview mit Georg Vobruba in der Süddeutschen Zeitung kommentiert, siehe „Irrungen, Wirrungen – wo Klarheit not täte“.

Manche Überlegung Vobrubas ist interessant, manche hingegen missverständlich. Wenn er zu Beginn ausführt, dass das Grundeinkommen – es wird nicht näher spezifiziert im Gespräch – eine Höhe haben werde, auf der man sich nicht ausruhen könne, dann spricht Vobruba über etwas, das er nicht wissen kann. Wie hoch ein BGE ausfallen würde, wenn es denn eingeführt werden sollte, ist aus heutiger Sicht schlicht nicht zu sagen. Es hängt ja wesentlich von der Willensbildung ab.

Vobruba untertreibt die Folgen eines BGE auf Haushalte. Da es dem Individualprinzip folgen würde, stünden Familien oder Wohngemeinschaften ungleich besser dar. Dass das zusätzlich verfügbare Geld die zum Familienleben gehörigen Konflikte nicht aufhebt, ist klar, doch würde man sich ihnen anders stellen können, wenn die Freiräume dafür größer wären. Und das hätte vermutlich auch Auswirkungen auf das Familienleben, weil die Bedeutung von Familie anders gewürdigt würde.

Zu arbeiten sei nicht vom Geldverdienen getragen, wenngleich das Streben nach mehr Geld, als das Grundeinkommen bereitstellt, wohl vorhanden sei, so Vobruba. Es werde auch gerne gearbeitet, insofern müsse man keine Sorgen um die Arbeitsmotivation haben. Bei hoher Entlohnung hingegen greife das BGE hingegen nicht. Dies Äußerung ist wiederum ungenau, denn es trifft zwar zu, dass für diejenigen, die ein hohes Einkommen beziehen, das BGE nicht ins Gewicht fallen würde – sofern man die Einkommenssumme betrachtet. Die normative Veränderung, die ein BGE bedeutet, wäre hingegen für alle erheblich, weil dadurch Erwerbstätigkeit normativ relativiert würde. Das Solidargefüge würde ausdrücklich auf das Fundament gestellt, das für die Demokratie charakteristisch ist und das hätte Folgen für alle.

Zur Aktion „Mein Grundeinkommen“ bemerkt Vobruba, dass sie mit dem BGE „so gut wie gar nichts zu tun“ habe, sie sei vor allem Ausdruck gekonnter „Selbstvermarktung“. Trotz allem habe er durchaus Sympathien dafür.

Eindeutig fällt sein Urteil über Feldexperimente aus und damit über die Erfahrungen, die darin – auch bei „Mein Grundeinkommen“ – gemacht werden. Weil das BGE ein Ausnahmezustand für einen begrenzten Zeitraum bleibt, könnte aus den Feldexperimenten nichts gefolgert werden. Wer wegen eines befristeten Grundeinkommens darauf verzichtete, sich an den erfordernissen des Arbeitsmarktes zu orientieren, sei einigermaßen verrückt. Denn nach dem Ende des Experiments würde das wieder die Realität sein.

Die Eidgenössische Volksinitiative hält er mit Verweis auf Äußerungen der Initianten ebenfalls für aussichtslos, wenngleich strategisch für einen wichtigen Schritt, um Aufmerksamkeit für das Thema zu erhalten. Sollten die Schweizer wider Erwarten dafür stimmen, sei damit die Diskussion nicht beendet, sie gehe erst los, weil dann zu klären ist, welches Grundeinkommen gewollt sei.

Dass er nun gerade eine Einführung in Deutschland für sehr unwahrscheinlich hält – Deutschland sei ein arbeitsversessenes Land -, überrascht, denn das Arbeitsethos in der Schweiz ist womöglich noch höher. Allerdings ist das bodenständige Demokratieverständnis, das selbstverständliche Vertrauen in die direkte Demokratie ein Zeichen dafür, dass man den Bürgern mehr zutraut, sie als mündig erachtet. Das, nicht das Arbeitsethos, ist das eigentliche Hindernis, das es in Deutschland zu überwinden gilt.

Sascha Liebermann

„Die Rolle der Gewerkschaften in einer Grundeinkommensgesellschaft“…

…so lautet ein Beitrag von Ronald Blaschke, indem die mögliche „Rolle“ der Gewerkschaften dargelegt wird, wenn ein BGE einmal eingeführt worden wäre. Während der Beitrag die Perspektive starkmacht, dass Gewerkschaften eine wichtige Aufgabe zukommt, sofern sie sich auf die Veränderungen durch das BGE einlassen, weist ein Kommentar zum Beitrag von Wolfram Sondermann auf die Folgen eines BGE für die Gewerkschaften hin:

„Die Intention des Beitrags [von Ronald Blascke, SL] ist lobenswert, aber es nützt nichts: Die „individuelle Verhandlungsmacht“ würde im Falle eines BGE die „kollektive Verhandlungsmacht“ faktisch sehr weit zurückdrängen. Der Beitrag setzt voraus, dass das Streikrecht unter BGE-Bedingungen Bestand hätte, woran aber stark gezweifelt werden muss, da es tatsächlich wohl durch ein nicht-existenzgefährdendes Kündigungsrecht eingetauscht würde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Rechtsprechung ein solches Macht-Ungleichgewicht durchgehen lassen würde, in dem subventionierte Arbeitnehmer ein Streikrecht gegenüber nicht-subventionierten Arbeitgebern innehätten, so dass sie den Betrieb auf u. U. unabsehbare Zeit bestreiken könnten. Im öffentlichen Dienst würde der Staat sogar das Streikgeld seiner Tarifgegner zahlen. Solche Rahmenbedingungen des BGE sind m. E. schlechterdings unvorstellbar. Die Gewerkschaften sollten für ein tatsächlich auskömmliches BGE eintreten, aber in dem Bewusstsein, dass der beste Job dann getan ist, wenn er sich überflüssig gemacht hat.“

In der Tat muss man sich fragen, woraus die Gewerkschaften noch ihre Legitimation beziehen könnten, wenn es ein BGE gäbe. Zum einen könnten Arbeitnehmer individuell besser über Arbeitsbedingungen verhandeln, das würde schon sehr viel ändern. Alleine schon, dass Arbeitnehmer vom einem konkreten Arbeitsplatz nicht mehr abhängig wären, um ihr Auskommen zu haben, kehrte die Verhältnisse um. Unternehmen wären weit mehr gefordert, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, als dies heute der Fall ist, und zwar auf allen Ebenen. Zum anderen wären kollektive Verhandlungen auf betrieblicher Ebene einfacher möglich, ohne einer überbetrieblichen Ebene zu bedürfen. So könnten Bedingungen ausgehandelt werden, die besser auf die jeweilige Lage eines Unternehmens reagieren können. Das muss nicht heißen, dass unternehmensübergreifende Vereinbarungen, die Tarifpartner aushandeln, nicht weiter denkbar wären, das schließt auch Wolfram Sondermann nicht aus, doch in welchem Maße das, wenn überhaupt, sinnvoll wäre, ist schwer einzuschätzen.

Ronald Blaschke, der auf den Kommentar Sondermanns geantwortet hat, verweist auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, der in Artikel 8 das Streikrecht und die Gründung von Gewerkschaften schütze. Doch die Stellung dieses Rechts leitet sich aus der Bedeutung von Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle her, würde also in seiner Bedeutung durch ein BGE durchaus angegriffen. Damit könnte auch dieser Pakt seine Stellung einbüßen, wo ein BGE in ausreichender Höhe einführt würde. Darüber hinaus ist ein Recht nichts wert, das keine Gefolgschaft findet, es würde praktisch unterlaufen, wenn unverhältnismäßig wenige Arbeitnehmer bereit wären, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Die Frage, die Sondermann gestellt hat, die auch in den anderen Kommentaren zum Text virulent ist, ist nicht nur eine des Rechts. Wenn Arbeitnehmer noch weniger als heute bereit wären, in eine Gewerkschaft einzutreten, dann stellt sich die Frage, wen diese Gewerkschaft noch vertritt. Für 2006 wurde eine Deckungsrate der Tarifbindung in Deutschland von 65 % duchschnittlich ermittelt (z. B. hier). Würde ein BGE dazu führen, dass diese Deckungsrate weiter abnähme, dann stünde die Tarifpartnerschaft als legitimer Verhandlungspartner in Frage.

Sascha Liebermann