„Bedingungsloses Grundeinkommen – Utopie oder Chance?“ – Diskussionsrunde im Schweizer Fernsehen

Im Schweizer Fernsehen, SRF Club, wurde über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert (zur Sendung):

„Ein Grundeinkommen für alle, egal ob man arbeitet oder nicht: für die Gegner ein «blauäugiger Sozial-Unsinn», ein Aufruf zu einer «Hängematten-Mentalität», für die Befürworter der Beginn einer visionären, neuen Arbeits- und Gesellschaftsordnung. Was stimmt?…“

Mit diesen Gästen:
Christian Müller, Mitglied Komitee für ein bedingungsloses Grundeinkommen
Jürg Schläpfer, Psychologe
Franziska Schläpfer, Rapperin «Big Zis»
Monika Bütler, Professorin für Volkswirtschaftslehre Universität SG
Katja Gentinetta, Politik-Philosophin
Jeannette Behringer, Politologin, Ethikerin Reformierte Landeskirche Kt. Zürich

Bedingungsloses Grundeinkommen in der Schweiz – nicht national umsetzbar?

Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Bericht des tagesanzeigers (auf den sich auch die Neue Zürcher Zeitung beruft, die gleich die Schweiz zum „Schlaraffenland mit gefährlicher internationaler Sogwirkung“ ernennt) und bezieht sich auf Äußerungen Oswald Siggs, der einer der Initianten der Eidgenössischen Volksinitiative ist. Sigg „glaube nicht, dass man das bedingungslose Grundeinkommen in der Schweiz isoliert umsetzen kann“, zitiert ihn der tagesanzeiger. Wegen der durch ein BGE erwachsenden Attraktivität der Schweiz für „all die Arbeitslosen in Europa und für Flüchtlinge“ würde durch die Einführung die Zuwanderung deutlich zunehmen. Sigg plädiere deswegen für einen Pilotversuch in einem Kanton, um zu testen, was passiert, wenn ein BGE eingeführt wird (siehe meinen jüngeren Kommentar zu Feldexperimenten hier). Dabei verweist er laut tagesanzeiger allerdings selbst darauf, dass definiert werden könne, wer in diesem Experiment bezugsberechtigt ist. Damit hat Sigg im Grunde aber schon ausgesprochen, wie mit der Zuwanderung umgegangen werden könnte, wie mit ihr auch heute schon umgegangen werden muss. Es bedarf bei nationaler und selbst europäischer Einführung einer Wartefrist, bis jemand bezugsberechtigt ist. Wie sie aussieht, wäre wiederum Gegenstand politischer Willensbildung bzw. bestehender Gesetzgebung.

Aus der Sicht eines politischen Gemeinwesens, das über sein Leben selbst bestimmen können will, ist eine Fristenregelung die einzige Möglichkeit, mit der auf die von Sigg aufgeworfene Sorge geantwortet werden kann. Über eine ähnliche Frage gab es im letzten Jahr eine Diskussion in Deutschland betreffend den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe. Das Bundessozialgericht  (siehe auch hier) stellte fest, dass bei EU-Bürgern geprüft werden müsse, ob Anspruch auf Sozialhilfe bestehe. Nach einer Mindestaufenthaltszeit allerdings bestehe ein Rechtsanspruch. Was Oswald Sigg für die Schweiz befürchtet, ist also in der EU schon Realität und nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative in der Schweiz zu klären, wie auf Zuwanderung reagiert werden kann. Dass es nur eines BGE wegen zu besorgniserregenden Wanderungsströmen kommen würde, ist unwahrscheinlich, dafür gäbe es ja durchaus heute schon Anlass, auch innerhalb der EU, denn das eigene Land zu verlassen, bedeutet ja, nicht nur die eigene vertraute Lebensumgebung aufzugeben, es verlangte ja ebenso, Angehörige und Freunde zurückzulassen.

Gegen Ende des Beitrags heißt es noch:

„All diese Unwägbarkeiten zeigen: Bei einem Ja zum bedingungslosen Grundeinkommen würde die Schweiz in ein grosses Testlabor verwandelt. Denn die Idee wurde noch nirgendwo in diesem Ausmass erprobt. Zwar fanden im Ausland diverse Pilotversuche statt, aber stets in sehr beschränktem Rahmen. Auch wurden dort vor allem die Auswirkungen der ausgeschütteten Gelder getestet, nicht die Folgen der Finanzierung solcher Grundeinkommen.“

Eine besonnene Einführung gehört dazu, ein Umsturz von einem Tag auf den anderen ist nicht zu erwarten. Dem BGE werden teils Probleme zugeschrieben, die es hervorbringen würde, die längst bestehen.

Sascha Liebermann

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“ in autorisierter Version auf Twitter

Seit einigen Jahren schon werden Beiträge von uns auf Twitter gepostet, eine ganze Weile, ohne dass wir davon wussten. Für diese Unterstützung sind wir dankbar und wollten deswegen Kontakt zum Betreiber des Accounts aufnehmen. Leider erhielten wird daraufhin keine Antwort. Seitdem wir mehrere Beiträge pro Tag einstellen, hat sich gezeigt, dass der anonyme Twitteraccount nur einen jeweils davon übernimmt. Aus diesem Grund kümmern wir uns nun selbst darum und nutzen dazu den schon existierenden von Netz-BGE, um unsere Beiträge über Twitter zu verbreiten.

Womöglich Grundeinkommensprojekt in Kenia – was ist davon zu halten?

Spiegel Online berichtete, andere mittlerweile auch, über ein mögliches Grundeinkommensprojekt, das in Kenia über zehn bis 15 Jahre Jahre laufen könnte. Finanziert werden soll es durch die US-Spendenorganisation GiveDirectly. Daran sollen „mindestens“ 6000 Personen teilnehmen nach Auskunft von Michael Faye und Paul Niehaus, Gründer von GiveDirectly, die einen Beitrag dazu auf Zeit Online veröffentlicht haben. Sie schreiben unter anderem:

„Zweitens muss er [der Test, SL] langfristig sein, sodass die Menschen langfristig die Garantie eines Grundeinkommens haben.“

Das ist nachvollziehbar, weil ein kurzfristiges Projekt den Teilnehmern keinesfalls erlaubt, bei Entscheidungen während des Projekts die Zeit danach außer Acht zu lassen. Allerdings sind auf eine Lebensspannt bezogen auch zehn bis fünfzehn Jahre nicht lang, wenn man bedenkt, dass Qualifikationen für den Arbeitsmarkt der Nach-Projektphase erworben oder erhalten werden müssen. Gleichwohl kann diese Perspektive eine Verschnaufpause darstellen, besonders in Lebenssituationen, in denen die Ausrichtung auf den Arbeitsmarkt unvernünftig sein kann, weil andere Fragen drängen, z. B. für Familien mit kleinen Kindern, in Lebenskrisen und ähnlichen Situationen.

Die Autoren schreiben weiter:

„Drittens muss die Zahlung innerhalb der definierten Gemeinschaften bedingungslos sein, da das Ziel ist, genauso viel über soziale Gemeinschaft wie über individuelles Verhalten herauszufinden. Bei allen bisherigen Pilotprojekten zum Grundeinkommen waren nicht alle dieser drei Kriterien erfüllt.“

Hier würde man gerne wissen, wie diese Gemeinschaften abgegrenzt werden. Kenia ist ein Staat, also eine politische Vergemeinschaftung, das wäre nach der Verfasstheit des Landes die Gemeinschaft, die für ein universalistisches BGE einstehen müsste (6000 Testpersonen bei 45 Mio. Einwohnern). Vergleichbar mit einem BGE als Solidarleistung einer politischen Gemeinschaft an seine Bürger und andere bezugsberechtigte Personen ist es nicht. Das ist ein nicht unerheblicher Unterscheid, wenn es um Auswirkungen geht.

Dann heißt es noch:

„Gleichzeitig können wir direkt an den politischen Debatten des Schwellenlandes teilnehmen. Somit ergänzt das Projekt die Pläne für Grundeinkommensexperimente der finnischen und der kanadischen Regierung, ebenso wie ein kürzlich vom Start-up-Inkubator Y Combinator angekündigtes Projekt.“

Was meinen die Autoren damit? Vielleicht Teilnahme durch Beratung? Politische Gemeinschaften sind nach innen und außen abgegrenzte Gebilde durch Zugehörigkeit bzw. Nicht-Zugehörigkeit, das ist die Basis dafür, dass sie selbst darüber befinden können, wie sie leben wollen. Legitimiert dazu, sich im Sinne dieser Frage einzubringen, sind nur die Bürger des Gemeinwesens, andere können beratend hinzugezogen werden, wenn die Bürger es wollen – sie sind aber nicht legitimiert, sich einzumischen.

Es wäre doch interessant zu wissen, wie es dazu kommt, dass die Autoren Kenia als Experimentierfeld auserkoren haben. Hat sich die Regierung dafür interessiert oder haben sich Bürgerinitiativen bei GiveDirectly beworben? Es kann zu Recht gefrag werden, ob ein Projekt, dass von außerhalb des Landes initiiert ist – so klingt es bislang – nicht eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellt? Jedes Projekt, das nicht von einem Land selbst getragen wird, ist eine Gratwanderung zwischen Stärkung und Schwächung von Autonomie, weil Ziele, Vorgehensweisen und Maßstäbe an Länder herangetragen werden, die nicht ihre eigenen sind. Darauf hatte unter anderem schon Elinor Ostrom hingewiesen. Das ist ein Dauerthema in der Entwicklungshilfe, wo nicht selten, zahlreiche NGOs sich in einem Land an einem Ort die Klinken in die Hand geben.

Und was sendet es für ein Signal, wenn eine US-amerikanische Spendenorganisation sich ein afrikanisches Land als Experimentierfeld sucht, statt in den USA dasselbe auszuprobieren? Immerhin sind es in Kanada und Finnland die Regierungen der Länder, die solche Experimente wollen, sie sind politisch dafür legitimiert. Ein Entwicklungsprojekt, ganz gleich welcher Ausrichtung, stellt immer eine Intervention da. Davon wie vorgegangen wird hängt es wesentlich ab, inwiefern die Autonomie gestärkt oder geschwächt werden kann.

Von alldem abgesehen sollte nicht vergessen werden, dass das Projekt in Namibia in einer ähnlichen Konstellation stattfand, ebenfalls nicht von der dortigen Regierung finanziert wurde und trotz der Ergebnisse bislang nicht dazu geführt hat, dass ein Grundeinkommen eingeführt wurde. Was sagt uns das?

Zur Frage, was Feldexperimente leisten können oder auch nicht siehe diese beiden Beiträge:

„Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens –  aussagekräftig oder zweifelhaft“

„Feldexperimente zum Grundeinkommen – Nutzen oder Schaden?“

Von besonderer politischer Brisanz ist es, in einer Demokratie Experimente zu einer Frage durchzuführen, die durch die politische Verfasstheit schon beantwortet ist. Eine Demokratie, in der die Stellung der Bürger als Volkssouverän bedingungslos gilt, in der das Gemeinwesen darauf vertrauen muss, dass die Bürger sich einbringen – wie sollte in einem solche Gefüge ein Experiment gerechtfertig werden, dass genau dazu dient, herauszufinden, was schon längst Realität ist? Ein solches Experiment würde politische Selbstentmündigung bezeugen. Insofern ist es unverständlich, dass Gianis Varoufakis mit Blick auf die Schweiz und der bevorstehende Volksabstimmung von einem Experiment spricht.

Sascha Liebermann

„Als Bauer muss ich fairerweise dem bedingungslosen Grundeinkommen für alle zustimmen“…

schreibt Ruedi Baumann im Auswandererblog. Denn, „Die rund 50’000 Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz erhalten im Durchschnitt mehr als 50’000 sfr. pro Jahr. Natürlich bestehen zwischen Klein- und Grossbetrieben riesige Unterschiede. Grossbauern dürfen beispielsweise mit über 200’000 sfr. pro Jahr rechnen, für Kleinbauern dagegen bleibt nur wenig übrig!“