„Grundeinkommen: Aus der Traum?“ – Subsidiarität und Bedingungsloses Grundeinkommen

…ein Beitrag von Ursula Nothelle-Wildfeuer, Professorin für praktische Theologie an der Universität Freiburg, in der Tagespost.

Dass auch eine Theologin diese Frage stellt:

„Wer würde die einfachen Arbeit noch erledigen wollen, wenn man auch mit weniger oder ganz ohne Arbeit seinen Lebensunterhalt bekäme?“

kann einen doch erstaunen. Dann heißt es:

„Aus der Perspektive des sozialethischen Grundprinzips der Subsidiarität gilt, dass jeder das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe und auch die primäre Verpflichtung hat, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.“

Das ist zumindest eine Auslegung des Subsidiaritätsprinzips, die sich nicht mit der entsprechenden Enzyklika „Quadragesimo Anno“ deckt. Siehe meinen Beitrag dazu hier.

Sascha Liebermann

Anhörung zum Bedingungslosen Grundeinkommen im Landtag Nordrhein Westfalens

Auf der Website des Landtags wird gemeldet:

„Der Hauptausschuss wird am Donnerstag, 30. Juni 2016, Sachverständige zum Antrag der PIRATEN-Fraktion „Abschied von der Arbeitsgesellschaft: Im Informationszeitalter brauchen wir eine Volksabstimmung über das Bedingungslose Grundeinkommen“ (Drs. 16/11692) hören. Beginn ist um 10.30 Uhr in Raum E3-D01. Die Tagesordnung finden Sie hier.“

Unter anderen wird Ute Fischer wird als Sachverständige angehört.