„Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ – Eindrücke von der Anhörung

Am 27. Oktober fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Den vorab einsehbaren Stellungnahmen einiger Sachverständiger, die geladen waren, konnte schon entnommen werden, woher der Wind weht: Anreize, Anreize, Anreize – Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Bekämpfung von Kinderarmut durch den Ausbau von Betreuungsinfrastruktur, um Erwerbstätigkeit von Eltern zu fördern. Um die Eigenheiten von Familie und wie Eltern sich dieser Herausforderung am besten stellen könnten, ging es im Grunde kaum, denn die meisten Vorschläge zur „Bekämpfung“ von Kinderarmut liefen darauf hinaus, die Erwerbschancen von Eltern zu stärken, nicht aber ihre Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Kinder dazusein.

Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft führte – wie schon im Juni – ein einprägsames Beispiel dafür an, was es mit der bedingungslosen Zuwendung in Familien auf sich hat. Auch die Hinwendung von Eltern sei nicht so bedingungslos, denn sie erwarteten als Gegenleistung für ihre Mühen eben doch eine Gegenleistung: das Lächeln des Säuglings. Das brachte er wieder in Zusammenhang mit der Gegenleistung für Hilfeleistungen des Gemeinwesens.

Aufschlussreich war auch seine Bemerkung, dass er den Eindruck habe, das BGE werde von Menschen gefordert, die ihre Produkte am Markt nicht loswürden, woraufhin Daniel Düngel, Ausschussmitglied für die Piratenfraktion, auf dm und das Engagement von Götz Werner hinwies. Dass ein Sachverständiger eine solch argumentationslose, herablassenden Bemerkung äußert, um einen Vorschlag wie das BGE als unseriös zu erklären, kann einen verwundern.

Eine wichtige Anmerkung sei abschließend noch gemacht. In der Anhörung, unter anderm von Herrn Enste, wurde das Armutsfallentheorem als Begründung dafür bemüht, weshalb ein BGE eine schlechte Idee sei. Dieses Theorem, das sehr verbreitet ist, aber einer empirischen Prüfung nicht standhält, besagt, dass zwischen Transferleistung und Lohn ein nennenswerter Abstand (Lohnabstandsgebot) gegeben sein müsse, damit Transferleistungbezieher einen „Anreiz“ haben, den Leistungsbezug zu verlassen. Verschiedene Untersuchungen der dynamischen Armutsforschung haben sich einer empirischen Überprüfung des Theorems gewidmet. Sie konnten zeigen, dass es empirisch nicht gedeckt ist. Dennoch halten viele Wissenschaftler unbeirrt an ihm fest.

Einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Das Protokoll der Ausschussitzung soll in den nächsten Monaten online verfügbar sein.

Sascha Liebermann

Stellungnahme von Ute Fischer zur Anhörung im Landtag online

Die Stellungnahme von Ute Fischer zur öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 16/11692, zum „Abschied von der Arbeitsgesellschaft“, am 30 Juni, ist online zugänglich. Das Protokoll der Ausschusssitzung sowie einen Kommentar dazu von Sascha Liebermann finden Sie hier.

Forum Bedingungsloses Grundeinkommen – Dokumentation online

Im September 2015 lud Sascha Liebermann zu einem „Forum Bedingungsloses Grundeinkommen“ an die Alanus Hochschule in Alfter ein. Die Veranstaltung diente dazu, der wissenschaftlichen Auseinandersetzung ein Forum zu bieten, auch um das Augenmerk auf Fragen zu richten, die in der Grundeinkommensdiskussion nur eine geringe Rolle spielen. PD Dr. Alexander Spermann sprach über das BGE im Zusammenhang mit etwaigen Folgen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt; PD Dr. Johannes Twardella befasste sich mit der Frage, was die Unterrichtsforschung (Schule) dazu beitragen kann, etwaige Auswirkungen eines BGE zu beleuchten; Sascha Liebermann und Hendrik Muijsson untersuchten Deutungsmuster zu Familie in den sozialpolitischen Diskussionen des vergangenen Jahrzehnts sowie die normativen Implikationen des „Elterngeldes“ und kontrastierten dazu, wofür ein BGE stehen könnte. Die Dokumentation ist hier verfügbar.

Grundeinkommen im Landtag von Nordrhein Westfalen – Stellungnahmen der Sachverständigen online

Zur Vorbereitung der Anhörung im Landtag von Nordrhein Westfalen, die sich auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen befasst, werden sukkzessive die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen zu vorformulierten Fragen des Ausschusses online verfügbar gemacht. Sie finden sie hier. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend tagt am 27. Oktober, ab 14 Uhr.