„Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter“ – sagt die Bundesagentur für Arbeit

In einer Pressemitteilung nimmt die Bundesagentur für Arbeit Stellung zur Kritik von Inge Hannemann an der Praxis der Jobcenter. Frau Hannemann wiederum hat dazu eine Gegendarstellung veröffentlicht. Auch wenn man geteilter Meinung darüber sein kann, ob die zuspitzenden Darlegungen von Frau Hannemann angemessen und der Sache förderlich sind, so kann doch bei nüchterner Betrachtung nichts darüber hinwegtäuschen, welche Zwänge das Sanktionssystem des Sozialgesetzbuchs hervorbringt. Jeder mache sich selbst ein Bild anhand der Äußerung von Heinrich Alt (hier und hier), Mitglied im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

„Schluss mit Hartz IV“ – Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bei „stern tv“

Via youtube

Interessant ist eine Passage in diesem Mitschnitt, in der eine junge Frau darüber Auskunft gibt, wie sie durch Frau Hannemann beraten wurde (ab Minute 7’10). Im Jobcenter, so stellt es die Reportage dar, habe sie „Termine geschwänzt… blockiert“. Die beharrliche und offenbar auf die individuierte Lage bezogene Hilfe von Frau Hannemann habe der jungen Frau erst – wie sie selbst sagt – einen Ausweg gewiesen, sie angespornt. Wenn diese Aussage authentisch ist und den Tatsachen entspricht, bezeugt sie, wie wichtig für das Gelingen von Hilfe und Beratung genau diese Ausrichtung auf die konkrete Lebenssituation und die Fähigkeiten einer Person ist. Da Frau Hannemann keine Sanktionen verhängte, wie die Reportage sagt, schuf sie eine besondere Beratungssituation, die derjenigen nahekommt, die auf frewilliger Basis zustandekommt. Das entspricht aber gerade nicht dem, was laut gesetzlichen Bestimmungen der Auftrag der Jobcenter ist. Statt Beratung auf freiwilliger Basis hat sie den Charakter von Zwangsberatung mit Sanktionsvorbehalt. Eine solche Beratung ist zum Scheitern verurteilt und birgt auch für die Berater enorme Frustration. Genau dieser Aspekt wird vom Moderator im Studiogespräch gar nicht aufgegriffen, weil er derart fixiert ist auf den in seinen Augen doch ganz richtigen Umstand, von denen eine Gegenleistung zu erwarten, die von den „anderen“ „finanziert“ werden.

„Jede zweite Rente 2012 war niedriger als Hartz IV“

„…fast jede zweite Rente [kam] auf weniger als 700 Euro, wie die „Bild“-Zeitung (Dienstag) berichtet. 48,21 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner erhielten demnach 2012 weniger als die Summe, die Senioren im Schnitt als Grundsicherung im Alter inklusive Miete und Heizung zusteht…“

Diese Meldung der FAZ macht deutlich, welche große Veränderung ein Bedingungsloses Grundeinkommen bedeutete, zumal in ausreichender Höhe. Wie komplex das gesamte Leistungsgefüge nach dem Sozialgesetzbuch ist, zeigt der Blick in eine Broschüre der Arbeitsagentur. Dass aber auch der Durchschnittsrenter vom BGE profitieren würde, darauf haben wir in diesem Beitrag hingewiesen: „Standardrentner, Durchschnittsrenter, Rentenanwartschaften und Bedingungsloses Grundeinkommen“

Jobcenter-Arbeitsvermittlerin kritisiert Sanktionen nach dem Sozialgesetzbuch

Inge Hannemann war Arbeitsvermittlerin in einem Jobcenter in Hamburg und hat auf Missstände in der Arbeitsvermittlung aufmerksam gemacht. Das tat sie seit einiger Zeit über ihr Blog und auf Facebook, wo sie jetzt auch über die Vorgänge zur ihrer Freistellung als Mitarbeiterin informiert. Die Freistellung ist offenbar eine Reaktion auf ihre Aktivitäten. Hier verschiedene Artikel über ihr Engagement: Hamburger Abendblatt, Spiegel Druckausgabe.