„So drängt Paris Arbeitslose zum Arbeiten“…

…darüber schreibt Christian Schubert in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Aktivierende Sozialpolitik lässt grüßen, wie sie insbesondere seit der Agenda 2010 Einzug in Deutschland gehalten hat. Dem Beitrag ist zu entnehmen, dass es Widersprüche im französischen Sozialstaat gibt, manches klingt aber wie die Kritik an der vermeintlich bereitgestellten Hängematte. Gegen Ende des Beitrags heißt es:

„Es gibt aber immer wieder Menschen, die sich aufgrund der gut alimentierten Arbeitslosenzeit viel Zeit für die Wiederannahme einer Stelle lassen. Manche machen eine Weltreise, andere versuchen sich als Unternehmensgründer. Die Regierung reagiert darauf nun mit dem stufenweisen Abbau des Arbeitslosengeldes. Für alle Ex-Beschäftigte mit einem Monatsgehalt von 4500 Euro soll das Abschmelzen ab dem sechsten Monat beginnen.“

Was im ersten Satz festgestellt wird, scheint eine unerwünschte Folge zu sein, aber weshalb? Sich Zeit zu nehmen, um zu fragen, wie es weiter gehen soll, ist durchaus sinnvoll, es sei denn, die Maxime ist: nicht nachdenken, nichts ändern, weiter so. Es ist viel schwieriger, in einem bestehenden Erwerbsverhältnis die Frage zu stellen, ob nicht eine Veränderung angemessen und hilfreich wäre, als außerhalb. Sich als Unternehmensgründer zu versuchen, scheint auch nicht erwünscht zu sein – was sind das für Töne aus der Wirtschaftsredaktion der FAZ?

Sascha Liebermann

Selbstverklärung – Carsten Schneider (SPD) über den Aufbruch vor 20 Jahren

Darüber schrieb der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion im Tagesspiegel.

„Zwanzig Jahre und sechs Regierungen später hat sich in Deutschland eine gewisse Zukunftsernüchterung breitgemacht. Es ist paradox: Eigentlich geht es unserem Land so gut wie nie. Die Gesellschaft ist vielfältiger und offener geworden. Die Wirtschaft ist in bester Verfassung. Der Sozialstaat steht – bei allen Mängeln – auf festem Fundament. „Cool Germany“ titelte jüngst der britische Economist; 1999 hatte das Blatt Deutschland noch als „kranken Mann Europas“ bezeichnet. Dies sind nicht zuletzt die Früchte des rot-grünen Reformprojektes von 1998 bis 2005, das eben weit mehr als die Arbeitsmarktpolitik umfasste.“

Wäre es hier nötig zu erwähnen, welche Stellung der Niedriglohnsektor hat, wie viele Personen sich im Arbeitslosengeld II-Bezug (siehe auch hier) befinden und wie immer mehr das ganze Leben an Arbeitsmarkttauglichkeit ausgerichtet wird? Herr Schneider hat das sicher nur unabsichtlich übersehen. Schaut man darüber hinaus auf die Entwicklung der Erwerbstätigen und das Arbeitsvolumen (siehe hier, hier und hier), werden einem die Folgen des hohen Maßes an Teilzeitarbeit vor Augen geführt, der im Alter zu niedrigen Renten führt, wenn Teilzeiterwerbstätigkeit dauerhaft ausgeübt wird.

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„Linke und Grüne scheitern mit Anträgen zur Abschaffung von Sanktionen“

Im Deutschen Bundestag wurden gestern die Anträge der Linken und der Grünen zur Abschaffung der Sanktionen im Arbeitslosengeld II und bei der Sozialhilfe abgelehnt. Die Debatte ist sicher aufschlussreich, um etwas über die Haltung der Abgeordneten zur gegenwärtigen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik zu erfahren. Allerdings muss auch gesagt werden, dass die Forderung nach einer Abschaffung der Sanktionen an den Systematik des deutschen Sozialstaats vorbeigeht, denn das Erwerbsgebot steht in seinem Zentrum, Sanktionen dienen dazu, diesem Gebot Geltung zu verschaffen (siehe hier und hier). Es ist ein Widerspruch in sich, Sanktionen aufheben zu wollen, aber nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen einzutreten, denn die Aufhebung der Sanktionen wäre ein Vorgriff darauf.

Sascha Liebermann

Entgegen verbreiteter Klischees: „Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine“…

…das meldet O-Ton-Arbeitsmarkt und macht deutlich, worin die Gründe für Sanktionen weit überwiegend liegen, anders als verbreitete Klischees es gerne hätten. Siehe auch diesen Beitrag aus derselben Quelle.

Siehe auch den Beitrag von Stefan Sell über über die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage wegen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II. Hier ein Kommentar von unserer Seite, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hier hat hier, hier und hier.