„Kinder sind nur Wahlkampfthema“

In einem Beitrag auf Zeit Online äußert sich die Leiterin einer Berliner Kita über die Bedinungen, unter denen sie arbeiten muss, die Herauforderungen, vor denen sie täglich steht und die skandalöse Personalsituation. Wer Kinder in dem Alter hat, dem sind die Zustände vertraut. Dabei geht es nicht um fehlende Mitarbeiter, sondern um die Definition wieviele Kinder auf einen Erzieher kommen. Gegen Ende des Beitrags wirft sie Fragen auf:

„…Viel ist über die Studie zum Betreuungsgeld [siehe unseren Kommentar hier] geschrieben worden. Doch einige Fragen haben die Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund außer Acht gelassen.
Nutzen Eltern vielleicht das Betreuungsgeld, weil ihnen die Öffnungszeiten der Kita nicht ausreichen, um wieder arbeiten gehen zu können? Weil die Kitakosten zu hoch sind? Weil sie nicht wollen, dass ihr kleines Kind in einer zu großen Kindergruppe von zu wenigen Erzieherinnen und Erziehern betreut wird? Weil die Qualität der Bildungsarbeit nicht ausreichend ist? Weil der Weg zu weit ist? Weil die Tradition des Herkunftslandes dies gebietet?
Die Frage heißt für mich nicht Betreuungsgeld oder Kita. Nur wenn das System frühkindlicher Bildung in und durch die Kita von der sogenannten Bildungsrepublik Deutschland ausreichend bundesweit einheitlich finanziert und generell gefördert wird, haben Familien eine wirkliche Wahlmöglichkeit. Und Kinder endlich die Bildungschancen, die ihnen in einem modernen Land zustehen müssen.“

Im Unterschied zur Studie des DJI, auf die sie verweist, stellt sie Fragen, die in die Untresuchung hätten Eingang finden müssen.

Gegen Ende geht es dann um die „Wahlmöglichkeit“, die Eltern zur Verfügung stehen sollte. Unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“ bestimmte es die Debatte über das Betreuungsgeld und bestimmt noch heute die Diskussion um Familie und Kinderbetreuung. Und wieder stehen die Eltern im Zentrum, denn sie sind es, die wählen können sollen. Doch die Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern ist keine Frage der „Wahl“ (siehe auch hier). Wenn es um das Wohl der Kinder gehen soll, dann müssten sie im Zentrum stehen, gerade wenn es um die Frage der Fremdbetreuung geht. Um darüber zu befinden, lässt sich ein einfaches Kriterium bestimmen: Wollen die Kinder in eine Kita bzw. einen Kindergarten oder wollen sie nicht? Und wenn sie nicht wollen, sollten sie zuhause bleiben können. Denn, welcher Erwachsene würde denn für sich gelten lassen, dass jemand anderes ihm sagt, was er zu wollen und gut zu finden habe?

Sascha Liebermann

Betreuungsgeld setzt „falsche Anreize“,…

…diese Meldung ging in den letzten Tagen durch die Medien z.B. in der tagesschau, Welt online, FAZ online, Tagesspiegel, Nachdenkseiten und vielen. Einen Auszug aus dem Bericht finden Sie hier.

Es ist erstaunlich, wie einmütig sich die Kritiker des Betreuungsgelds auf die Studie beziehen, ohne einmal innezuhalten. Nachfolgend sei eine Passage aus dem Tagesspiegel zitiert, er über die Studie berichtet:

„…Das Betreuungsgeld erweise sich als besonders attraktiv für Familien, „die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben“…Wie oft in der Sozialforschung: Ja – aber. Entkleidet man die Studie ihres wissenschaftlichen Beiwerks, erweist sich vieles als Binsenweisheit. Niedriger Bildungsabschluss, prekäre Jobs und Migrationshintergrund lassen sich auf einen schlichten Nenner bringen: Solche Eltern sind selten reich. Für ihre Haushaltskasse sind 150 Euro pro Kind viel. Für Bessergestellte liefert die gleiche Summe naturgemäß nicht das Hauptmotiv, ihr Kleinkind daheim zu behalten – oder sie geben es nur sehr ungern zu…“

Könnte die „Binsenweisheit“ auch ein Binsenvorurteil sein? In dieser Passage fällt die ausschließlich, wenn man so will, materialistische Deutung auf, sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, nach dem Motto: „Wo es Geld gibt, das ich nicht habe, greife ich zu.“ Diese Entscheidung von Eltern mit einer „geringen Erwerbsbeteilgung“, einer „gewissen Bildungsferne“ und „Migrationshintergrund“ könnte ebenso anders erklärt werden. Gerade, wo Geld knapp ist, erlaubt das Betreuungsgeld den Eltern nun, zu tun, was sie sonst nicht tun könnten – aber vielleicht schon lange tun wollten: sich selbst um ihre Kinder zu kümmern. Das Betreuungsgeld wird höchstens bis zum 36 Lebensmonat gezahlt, es geht hier also um kleine Kinder, die noch nicht einmal reif für den Kindergarten sind. In den Medien spielt die Entscheidung für das Zuhausebleiben keine Rolle, obwohl die Befunde der Bindungsforschung, was die U3-Betreuung angeht, in eine andere Richtung weisen, als es die vorbehaltlose Befüwortung, die den Ausbau trägt, wahrhaben will. Exemplarisch sei hier auf zwei Veröffentlichungen vewiesen, ein Interview mit Lieselotte Ahnert “Das bedeutet für Kinder Stress” und ein Interview mit Karl-Heinz Brisch “Das Krippenrisiko”.

Für die Entscheidung der Eltern bzw. eines Elternteils, zuhause zu bleiben, muss noch eine weiterer Aspekt in Betracht gezogen werden. In den von der Studie untersuchten Milieus ist der Stellenwert von Erwerbstätigkeit für Frauen womöglich nicht so stark mit der Sinnfrage für das eigene Leben verbunden, wie es für andere Milieus, besonders stark unter Akademikern, der Fall ist. Während unter Akademikern das Zuhausebleiben zunehmend eher negativ besetzt ist, gilt das für andere Milieus, vor allem traditionalere, nicht ohne weiteres.

Eine weitere Passage aus dem Tagesspiegel macht auf eine methodische Schwäche statistischer Studien aufmerksam. In der Studie wurden Eltern befragt, dabei wurde offenbar – so klingt es nachfolgend – standardisiert vorgegangen und mit statistischen Verfahren ausgewertet. Dabei treten folgende Probleme auf:

„…Außerdem tut sich Statistik oft schwer mit der klaren Unterscheidung von Ursache und Wirkung. Die gleiche Elterngruppe, die in der Dortmunder Studie auf das Betreuungsgeld schwört, findet nach dieser aber auch schwerer einen Betreuungsplatz. Ob zuerst der Frust kam oder sofort der Blick aufs Konto, ist aus den Daten aber nicht ablesbar. Insgesamt nannten 13 Prozent aller Befragten das Geld als Motiv gegen die Kita – was mit den 87 Prozent anderen war, bleibt in den vorliegenden Tabellen ebenfalls unklar.“

Die Frage, die statistische Studien nicht beantworten können, ist, wie hängen die drei genannten Merkmale (siehe oben) denn nun genau miteinander zusammen? Da nur Korrelationen festgestellt werden, der sinnlogische Zusammenhang jedoch nicht konkret bestimmt werden kann, wäre zumindest Vorsicht angebracht, vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Ebenso schwer, wenn nicht noch schwerer, wiegt die Qualität der Daten. Standardisierte Befragungen erlauben keinen Einblick in die Prozesse der Entscheidungsfindung und ihrer Deutung durch die handelnden Individuen selbst (einen Einblick in das Problem erlaubt der am Ende des Berichtsauszugs abgedruckte Fragebogen). Erst auf der Basis solcher Daten, die das erlauben, wie z.B. nicht-standardisierten offenen Interviews, kann man in Erfahrung bringen, worin handlungsleitende Überzeugungen bestehen, die wie ein innerer Kompass Entscheidungsprozesse leiten, ohne dass sie den Individuen bewusst wären (siehe auch hier).

Abgesehen von den methodischen Anmerkungen zur Deutung der Entscheidung von Eltern und zur Datenbasis, fällt in der Berichterstattung eines besonders auf. Sich gegen frühe Fremdbetreuung zu entscheiden, wird vor allem als Problem betrachtet, nicht aber als Ausdruck eines klaren Empfindens für den Vorrang von Familie vor Erwerbstätigkeit. Das muss dann nicht verwundern, wenn es ohnehin nur, wie auf S. 3 der Studie zu lesen ist, um die Bekämpfung sozialer Ungleichheit durch Bildung geht. Was zählt da schon die Eigendynamik von Familie.

Siehe auch „Europas K(r)ampf mit den Babys“

Update: Siehe auch „Ein Fall von Tendenzforschung“ in der FAZ.

Europas K(r)ampf mit den Babys

Sascha Lieberman

„…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“

Häufig ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was jemand vor Augen hat, wenn er von Freiheit spricht – das liegt an den verschiedenen Deutungen von Freiheit. Genaues Hinhören oder -schauen ist gefordert. Jüngst war dies angesichts eines Interviews mit Christian Lindner (FDP) der Fall. Er sprach darin zuerst davon, dass der Mensch sich entfalten, seine Ideen in die Welt bringen wolle, ihm dies „eingebaut“ sei. Kaum wird diese Einschätzung vom Interviewer ernst genommen und frag ihn dieser nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen, bleibt von Lindners Menschenbild nichts mehr übrig – außer Misstrauen: das BGE verführe, heißt es dann, es erzeuge Missverständnisse. Der Geist der „Hartz“-Gesetze lässt grüßen.

Ganz ohne Umschweife bringt Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) ihre Wertschätzung für diesen Geist zum Ausdruck, wenngleich das zuerst nicht so klingt zu Beginn des „Sommerinterviews“ aus dem Jahr 2012. Sie äußert sich dort u.a. zur Frage des Betreuungsgeldes:

„Künast: Das erste Lebensjahr soll ein Leben sein, in dem die Gesellschaft die Schonung, ne Schonzeit und einen Schonraum schafft auch für’s Aufwachsen und für das prägende erste Lebensjahr, und danach glaube ich haben Frauen und Männer das gute Recht, dass der Staat ihnen öffentliche Institutionen, Kinderbetreuung vorhält, die hinreichend vorhanden ist und die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II. Wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann und nicht in Altersarmut endet. Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen wir bauen eine gute Bildungsstruktur eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Diese Ausführungen sind in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Davon, Eltern zu ermöglichen, darüber zu befinden, wie sie ihren Kindern diesen Schonraum und für wie lange bieten wollen, ist keine Rede. Lediglich das erste Lebensjahr soll das Gemeinwesen es ermöglichen. Dass sich aus der Elternschaft die Verantwortung ergibt, stets das Wohlergehen des Kindes im Auge zu haben und bei allen Entscheidungen ihm, soweit es geht und angemessen ist, den Vorrang einzuräumen – kein Wort davon. Trotz aller Befunde aus der Bindungsforschung (aber auch der Familiensoziologie), die mittlerweile vorliegen (siehe z.B. hier und hier) und die von der Bedeutung der Familie über das erste Lebensjahr hinaus zeugen – für Renate Künast zählt das nicht. Es geht ja nicht darum, den Eltern zu sagen, was sie zu tun haben, das steht auch dem Gemeinwesen nicht an. Fahrlässig ist es jedoch, so zu tun, als sei Fremdbetreuung ab dem ersten Lebensjahr folgenlos. „Wahlfreiheit“ (siehe auch hier), wenn sie bedeutet, nicht mehr das Wohl des Kindes ins Zentrum zu stellen, kommt Verantwortungslosigkeit gleich. Das ist bezeichnend und spiegelt die gesamte Diskussion über Fragen rund um Familie, Kinderkrippen und Kindergärten sowie Bildung wider. Die Kinder haben sich nach den Rhythmen des Erwachsenen- bzw. des Erwerbslebens zu richten und sich ihm früh anzupassen – das sei, so können wir hier umformulieren, das gute Recht von Eltern.

Deutlich wird an den Ausführungen, welche Vorstellung von Familie mittlerweile die öffentliche Diskussion beherrscht, ganz gleich in welchem politischen Lager. Die Verantwortung von Eltern ist eine, die die Familie und damit auch die Kinder im Zentrum haben muss – da gibt es nichts, das wählbar wäre. Affektive Beziehungen, wie sie für Familie und alle Paarbeziehungen wesentlich sind, sind nicht abrufbar wie Kaffee aus einem Automaten. Bindung zwischen Eltern und Kind sind nicht etwas, das einfach so entsteht und stabil ist, dazu braucht es gemeinsame Erfahrungen, bedingungslose Hinwendung, Kontinuität. Sie brauchen Zeit, um wachsen und gedeihen zu können. Wer sich für Kinder entschieden hat, kann nicht mehr wählen, ohne zugleich gegen Familie zu handeln. Bedürfnisse nach Nähe und Zuwendung – zumal von Kleinkindern – sind nicht organisierbar, sie verlangen unmittelbar nach Befriedigung. Allenfalls kann es darum gehen, angesichts der heutigen Lebensverhältnisse, durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit, die Spannungen zwischen Familie und Beruf so gut es eben geht zugunsten von Familie auszuhalten. Doch Aufheben lässt sich das Missverhältnis nicht. Auf einfache Weise zeigt sich das an dem Umstand, dass, wer erwerbstätig ist, nicht diese Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Was gut für die Kinder ist, was ihnen gut tut, woran sie wachsen und sich entfalten, hat ihren Massstab an ihnen selbst. Wenn Renate Künast dieser Verantwortung entgegenhält, dass „Frauen und Männer das gute Recht haben…“ erwerbstätig zu sein, dann verkennt sie genau diese Spannung und legt sie gegen Familie aus. Wie selbstverständlich sie dabei die scharfe Sozialpolitik unterstützt, zeigt sich hieran:

„…die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II…“

Von wegen „Möglichkeit“- Möglichkeiten kann man nutzen oder es lassen. Der Verweis auf ALG II zeigt, wie wenig es um Möglichkeiten und wie sehr es um Müssen geht. Der Stigmatisierung durch ALG II kann man nur entgehen, indem man auf es verzichtet. Das heißt allerdings, auf Einkommen, das, wer in einer solchen Lage ist, bitter nötig hat, zu verzichten. Wenn diese Verpflichtung dann noch mit dem Hinweis auf „Würde“ und die Vermeidung von „Altersarmut“ verbunden wird, ist klar, woher der Wind weht: die Illusion der Selbstversorgung wird beschworen und Erwerbstätigkeit über alles gestellt (ganz ähnlich argumentiert die Bundesministerin für Familie Manuela Schwesig). Das ist zynisch.

Gegen Ende heißt es dann:

„…Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen, wir bauen eine gute Bildungsstruktur, eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Mit Respekt vor Kindern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit dem vor Familie. Vielmehr verkörpert sich darin die Vorstellung eines Individuums, das bindungslos lebt und das Verantwortung so „wählen“ kann, wie es Wäsche wechselt. Es gibt aber Dinge im Leben, denen man sich lediglich stellen kann – tut man das nicht, bleibt das nicht folgenlos. Nun kann es nicht darum gehen, Vorschriften zu machen, dass jemand sich diesen Herausforderungen zu stellen hat und wie, das tun wir in vielerlei Hinsicht auch heute nicht. Illusionär wäre es hingegen so zu tun, als gäbe es diese Herausforderungen, denen man sich stellen muss, nicht. Weil es sie aber gibt, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit der Einzelne möglichst frei von ideologischen Bedrängnissen sich fragen kann, wie er zu ihnen steht und ihnen begegnen will. Den sicheren Hafen dafür bietet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

Familie, Zeit und Grundeinkommen

Wieder einmal ist das Elterngeld ins Visier der Kritik geraten, Zweifel an seiner Wirksamkeit werden geäußert. Wirksamkeit? Es sollen doch mehr Kinder in die Welt gesetzt werden, wenn schon Elterngeld bereitgestellt wird, das wäre das Mindeste, so zumindest klingen manche Kritiker. Manche sehen wieder eine gute Gelegenheit, alte Debatten auszupacken über Mitnahmeeffekte usw. usf. (siehe z.B. „Sozial-Luxus“ und „So viel für so wenig“ beide in der FAZ). Es gibt Manches an Eltern- und Betreuungsgeld zu kritisieren, doch darin bleibt die Diskussion dann schnell stecken, statt über den Tellerrand zu schauen. Wenn Eltern sich ihren Kindern widmen können sollen, darin besteht ja der Sinn von Elternschaft, dann benötigen sie dazu die Möglichkeiten, es zu tun. Das geht nicht, wenn beide vollerwerbstätig sind, aber auch nicht, wenn es nur einer ist.

Verstanden haben das andere schon besser, wie z.B. im Kundenmagazin Wirbelwind, der Firma Jako-o. In der aktuellen Ausgabe gibt es manch interessanten Artikel, vor allem auch diesen über den Zeitmangel. Von der Diagnose zur Kur ist es nur ein kleiner Schritt, der nicht gemacht wird, aber gemacht werden könnte: zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Siehe auch ein Gespräch mit Susanne Wiest über „Betreuungsgeld und Grundeinkommen“ sowie meine früheren Beiträge hier und hier.

Sascha Liebermann

Die Debatte um das Betreuungsgeld als Symptom

Ausbau von Betreuungsreinrichtungen für Kinder auch unter drei Jahren, Verkürzung von Schul- und Studienzeiten, Förderung der Berufstätigkeit von Eltern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Entscheidungen, die diese Ziele befördern, werden als Erfolge gefeiert, nicht nur in der Politik. Wir begegnen diesen „Erfolgen“ auch in der Ausweitung von Betreuungszeiten und Betreuungsaltersgruppen in Kindergärten und Kindertagesstätten (siehe Bericht Bildung in Deutschland 2010). Heute ist es nicht mehr ungewöhnlich, Kinder um 7 Uhr in die Kita zu bringen und zwischen 14 und 17 Uhr abzuholen. Zu dieser Entwicklung fügt sich auch die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit (G 8). Die Begründungen, die für diese Entwicklungen vorgebracht werden, weisen alle in dieselbe Richtung, sie gelten auch für die Kontruktion des Elterngeldes (siehe unsere Kommentare hier und hier) und für das Betreuungsgeld.

Dabei wird diese Auseinandersetzung, die jüngst zwar an Heftigkeit gewonnen hat (siehe „Zankapfel der Nation (FAZ)„), schon seit mehr als zwei Jahren geführt (siehe den offenen Brief: Betreuungsgeld ist ein sozial- und gleichstellungspolitischer Rückschritt – man beachte die Unterzeichner). Die Positionen lassen sich grob so umreißen: Auf der einen Seite wird das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ kritisiert (wie das Bedingungslose Grundeinkommen ja auch), es verleite Frauen (obwohl es auf sie gar nicht festgelegt sein soll, siehe hier: „Subvention einer Sehnsucht“ (Spiegel online) dazu, länger von Erwerbstätigkeit fern zu bleiben, ja länger als was? Ja, länger als es diejenigen gerne hätten, denen Erwerbsarbeit das höchte Gut ist. Auf der anderen Seite finden sich diejenigen, die meinen, es dürfe nicht einseitig öffentliche Betreuung gefördert werden, auch Familien bedürfen der Unterstützung, wenn sie keine solche Betreuung in Anspruch nehmen, Stichwort Wahlfreiheit. Kürzlich erst wurde hervorgehoben, das Betreuungsgeld solle als Anerkennung für die Leistungen von Familien dienen.

Was gut klingt, ist zynisch, bedenkt man die Höhe des Betreuungsgeldes von 100 bis 150 Euro pro Kind im Monat. Treffender wäre es wohl, das Betreuungsgeld als Symptom von Familienvergessenheit zu bezeichnen. Es bringt zum Ausdruck, wie wenig uns Familien als solche wert sind (Steuerfreibeträge greifen ja erst, wenn Einkommen vorhanden ist, damit ist Familie der Erwerbstätigkeit nachgeordnet). Schon das Elterngeld, wenngleich üppiger sogar in der Basispauschale von 300 Euro, ist bei genauerer Betrachtung keine Familienförderung, sondern eng verbunden mit der Förderung von Erwerbstätigkeit. Es handelt sich um eine Leistung, die Gutverdienern entgegen kommt. Denn selbst bei Bezug des Höchstsatzes von 1800 Euro können nur dann beide Eltern sich erlauben ein Jahr zuhause zu bleiben, wenn sie über die finanziellen Rücklagen verfügen, um das Elterngeld aus der eigenen Tasche aufzustocken. Wer die Rücklagen nicht hat und dazu nur ein geringeres Elterngeld erhält, kann es sich nicht leisten. Gefördert werden also Eltern, die ein gutes Einkommen vor Bezug des Elterngeldes hatten, das sie wahrscheinlich danach wieder anstreben. Statt also Familien zu fördern, werden sie durch die Erwerbsfixiertheit des Elterngeldes bedrängt: das Elterngeld betont die hohe Bedeutung von Erwerbstätigkeit, weil sie die Gewährung am Erwerbserfolg misst und nicht bloß ein Leistung um der Person selbst willen darstellt.

Wo dieses Bedrängtwerden durchaus kritisch gesehen wird (wie z.B. hier: „Der Fischer und seine Frau“ (FAZ), die jüngste Sendung von Beckmann und den Beitrag von Wolfgang Lieb (Nachdenkseiten)), bleibt die Kritik in der Erwerbsfixierung der Gegenwart stecken. Sie ist es jedoch, die viel zur Überlastung von Familien, zur die Überforderung von Eltern beiträgt. Wer Eltern nicht dirigieren, wer nicht in ihre Entscheidungen hineinwirken will, der muss Möglichkeiten schaffen, damit sie sich unbedrängt fragen können, ob und wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen (siehe auch hier). Als erstes bedarf es dazu eines gesicherten Einkommens, das den Status als Person stärkt: also ein Bürgereinkommen – ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Denn nur dann können beide sich um die Kinder kümmern, aber nicht nur das. Nur durch eine solche Entlastung von Erwerbstätigkeit sind Eltern in der Lage, sich auf die vielfältigen Veränderungen und Verunsicherungen, die mit der Geburt eines Kindes einhergehen, einzulassen. Nur so haben sie die Freiräume, um sich über diese Verunsicherungen auszutauschen. Ein Elternteil, der voll erwerbstätig ist, während der andere zuhause bleibt, macht ja gerade diese durchaus verstörenden Erfahrungen nicht oder nicht so intensiv. Was erzählt wird vom Partner, der zuhause ist, ist nicht erfahren. Der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer hat kürzlich in einem Radiointerview dargelegt, welche Herausforderungen auf Eltern eines Neugeborenen zukommen und wie wichtig es wäre, dass sich Väter wie Mütter die Zeit nehmen, in die neue Situation hineinzufinden. Geschieht das nicht, leiden darunter nicht nur die Kinder, es leiden auch die Eltern und ihre Partnerschaft (siehe auch einen Beitrag von Karl Heinz Brisch). Bei aller Entlastung, die in dieser Situation Verwandte, Freunde und eine gute Nachbarschaft leisten können, keine kann den Austausch der Eltern miteinander über die neue Situation ersetzen. Auf die Frühförderungspolitik angewandt: Bindung ist die Voraussetzung für Bildung (siehe auch „Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermitteln?“).

Es ist verwunderlich, eben ein Symptom für unsere Haltung zu Familie, wie wenig solche Aspekte in der öffentlichen Diskussion aufgegriffen werden. Ebenso selten wie diese Belastung für Familien diskutiert wird, liest man über die Folgen von Ganztagsbetreuung für das nachbarschaftliche Miteinander. Zwar gehört die Sorge um den „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ und Solidarität zu den Sonntagsredenvokabeln, auf einfache Fragen hingegen werden sie nicht angewandt. Dabei können Kinder gerade in der Nachbarschaft, dem unmittelbaren Lebensumfeld also, relativ früh schon unbeaufsichtigt Erfahrungen machen, sei es mit anderen Kindern, sei es im Erkunden des Nahraums als solchen. Die Wege sind kurz, es bedarf kaum organisatorischen Aufwandes und es meist auf einfache Weise zu bewerktstelligen, dass Kinder sich begegnen. Voraussetzung ist aber zum einen, dass auch Eltern zuhause sind, die ein Auge auf die Kinder haben, wenn sie im Garten oder Garagenhof oder wo auch immer spielen. Zum anderen bedarf es Kinder, die zuhause sind. Es kommt aber schon heute öfter vor, als man denkt, dass ein gemeinsames Spielen von Kindern unter drei Jahren erst am Nachmittag – nach 15 oder 16 Uhr – möglich ist. Spielplätze sind vormittags häufig ebenso verwaist wie Nachbarschaften – weil Kinder in Kitas oder von Tagesmüttern betreut werden. Diese Umstände erschweren es Kindern erheblich, die einfache Form des Miteinanders, wie sie in Nachbarschaften möglich ist, zu erfahren. Was heute Kitas als große Leistung zugeschrieben wird, wäre also einfach zu haben im eigenen Lebensumfeld – es sei denn die Kinder sollen schon Mandarin oder Russisch lernen.

Was signalisiert dieser Geist, frühe Betreuung für das Nonplusultra zu halten Kindern? Wenn beide Eltern erwerbstätig sein müssen, weil das Einkommen sonst hinten und vorne nicht ausreicht, erfahren Kinder sehr früh, wie wenig Familie vom Gemeinwesen gefördert wird. Sie verstehen zwar die Zusammenhänge nicht, sehr wohl aber erfahren sie ihre Folgen. Wenn beide Eltern erwerbstätig sein wollen (und nicht müssen), weil sie auf beruflichen Erfolg nicht verzichten möchten, stellen Eltern den Beruf de facto über die Familie, das ist nicht nur für Kleinkinder folgenreich, eine solche Haltung prägt die Familiendynamik. Welche Vorstellung von Familie wird damit vorgelebt und welche Folgen hat sie auf die Vorstellungen davon, die die Kinder einmal haben werden? Es geht hierbei also um langfristige Auswirkungen auf unser Zusammenleben, denn Entscheidungen im Leben werden von gemachten Erfahrungen bestimmt und nicht von bewussten Abwägungen. Erfahrungen leiten wie ein innerer Kompass, wie sich gerade den eigenen Kindern gegenüber täglich zeigt.

Dem Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens wird immer wieder entgegengehalten, es sei kein Allheilmittel. Nun, ein trivialer Einwand, das BGE nimmt auch nicht in Anspruch für alles eine Antwort zu bieten. Es wird aber unterschätzt, reduziert man es auf seine unmittelbaren Auswirkungen. Die Bereitstellung eines BGEs entlastet Eltern zuerst einmal direkt. Es bringt allerdings auch eine andere, dann gemeinschaftlich getragene Vorstellung von Zusammenleben, von Familie, von Individuum und Autonomie zum Ausdruck. Diese, die mittelbaren Auswirkungen wiegen mindestens ebenso schwer, wie die unmittelbaren. Ein BGE reißt die Stützpfeiler der heutigen Sozialpolitik weg und setzt andere an ihre Stelle. Damit wirkt es sich auf alles aus, was die heutige Sozialpolitik ausmacht. Eltern würden eben nicht mehr in eine bestimmte Richtung gedrängt, was heute nicht durch Geldleistungen geschieht, es geschieht durch die normative Vorstellung davon, welche Art von Leistung gemeinschaftlich wert geschätzt wird. In dem Moment – durch ein BGE -, da Familie als solche anerkannt und nicht mehr als Personalbereitstellungsinstitut für den Arbeitsmarkt betrachtet wird, ändern sich die Verhältnisse erheblich. Eltern würden dann vermutlich anders entscheiden, da nicht wenige sich zwischen Beruf und Familie hin- und hergerissen fühlen. Wenn Kinder durch ihre Eltern und die Entscheidungen, die sie dann treffen könnten, erführen, dass Familie einen eigenen Wert hat, würde sich auch das Familienbild wandeln. Ab welchem Alter, wann, wieviel und wo Kinder dann betreut werden, könnte anders erwogen werden. Wenn kritisiert wird, dass sich noch immer Frauen mehr als Männer in der Pflege und Hinwendung zu Menschen, auch in der eigenen Familie, engagieren (in Bezug auf die Grundeinkommensdiskussion siehe die Beiträge von Antje Schrupp hier und meine Replik hier), ist das eine Folge zum einen der traditionalen Arbeitsteilung, zum anderen aber auch der normativen Überhöhung von Erwerbstätigkeit, die in den letzten Jahren gerade zu- und nicht abgenommen hat. Erst wenn sie zurückgenommen bzw. relativiert wird, erst wenn das Individuum um seiner selbst und des Gemeinwesens willen Anerkennung findet, wie es ein BGE ermöglicht, werden andere Vorstellungen von Familie und ein anderes Verständnis von Fürsorge und Pflege Angehöriger Platz greifen. Dazu braucht es eine öffentliche Debatte, einen anderen Weg gibt es nicht.

Sascha Liebermann

„Die Panik der Babyboomer“ – in 2025 werden alle Arbeitskräfte benötigt. Ja, und?

Vorab sei angemerkt, dass Ulrike Herrmann auf einen Zusammenhang aufmerksam macht, den sich vor Augen zu führen lohnt – er gilt gleichermaßen für jede Generation und auch für die Verfasserin, wie wir noch sehen werden. Die Babyboomer, über die sie spricht, sind unter bestimmten Bedingungen mit bestimmten Problemlagen und Möglichkeiten aufgewachsen. An ihnen hat sich ihr Weltbild, ihre Vorstellung davon, wie es sein soll und wo Probleme lauern, gebildet. Diese Vorstellungen prägen ihren Blick auf die Wirklichkeit und können dazu führen, nur bestimmte Dinge wahrzunehmen und andere nicht.

„So schön können Prognosen sein: Die Vollbeschäftigung naht. Spätestens ab 2025 gibt es für jeden eine Stelle. Denn die demografische Uhr tickt. Die Babyboomer wechseln in die Rente, während kaum noch Jugendliche nachwachsen. Da wird jeder gebraucht…“ – so beginnt Ulrike Herrmann ihren Beitrag in der taz vom 23. März. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei die Massenarbeitslosigkeit demnächst vorbei, das haben zumindest Forscher des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung herausgefunden. Wir müssen korrigieren: Sie haben es nicht herausgefunden, sondern ausgerechnet, denn es handelt sich natürlich um eine Prognose, die sich – wie es für Prognosen notwendig ist – auf bestimmte Annahmen stützt, von denen wir nicht wissen, ob sie auch in Zukunft gelten. Was wirklich sein wird, bleibt also offen. Immerhin ist es kein Geheimnis, dass Veränderungen im demographischen Gefüge gibt.

Frau Herrmann schreibt weiter: „Spätestens ab 2025 ist diese Sorge [vor Massenarbeitslosigkeit, S.L.] überflüssig – so dass sich Jugendliche und Eltern schon jetzt entspannen könnten. Jeder wird eine Stelle finden. Doch diese gute Nachricht ist noch nicht eingesickert. Unverändert fürchten viele Eltern, dass ihre Kinder nicht wettbewerbsfähig sein und auf dem Arbeitsmarkt versagen könnten.“

Wunderbar,  Entwarnung, alles wird gut, Vollbeschäftigung in 2025, noch nie soviel Verhandlungsmacht für Arbeitnehmer angesichts des ausgerechneten Arbeitskräftemangels – das ist ungefähr die Botschaft. Aber was heißt das genau? Wir erfahren in dem Artikel nichts darüber, wie sich die Produktivität entwickeln wird, wir erfahren auch nichts darüber, wie groß das noch nicht genutzte Potential an Automatisierungsmöglichkeiten ist. Womöglich sagt auch die Studie, auf die sie sich beruft, dazu nichts. Es wird immer nur von Arbeitskräften gesprochen, doch diese Zahl ist für den Wertschöpfungsprozeß nur bedingt aussagekräftig, entscheidend ist das aufzuwendende Arbeitsvolumen – und das sinkt seit langem in einem stetigen Trend. Aus diesem Grund waren auch die Erfolgsmeldungen der letzten Monate – „so viele Erwerbstätige wie nie zuvor“ – unbedeutend. Das ist auch Frau Herrmann bekannt, denn wiederholt hat sie auf die Sonderbarkeiten der Arbeitslosenstatistik hingewiesen, auf die Parallelwelt statistischer Artefakte.

Und was heißt es schon, wenn statistisch betrachtet jeder eine Stelle finden kann? Nichts, denn ob die Stelle seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, seinen Interessen und Neiogungen entspricht, kann nur der Einzelne befinden. Erkennbar ist an der Feier rückkehrender Vollbeschäftigung eines auf jeden Fall: die Idolatrie von Erwerbsarbeit, sie ist immer ein hehrer Zweck in den Augen der Verfasserin.

Produktivität und Effizienz von Arbeitsabläufen sowie das Innovationspotential hängen erheblich von den Erwerbsarbeitsbedingungen ab, ob sie leistungsfördernd oder -hemmend sind. Wenn diese sich verbessern, könnte es auch sein, dass die Entspannung, die hier gefeiert wird, anders ausfällt. Das ist aber nicht vorauszusehen. Trotzdem heißt es weiter:

„Es ist egal, ob der Nachwuchs später als Pfleger oder Arzt arbeitet – sie alle werden sehr ordentlich verdienen, denn sie werden ja alle gebraucht.“ Gehen wir nun einmal als Gedankenexperiment davon aus, die Prognose träfe ein, was wäre daraus zu schließen? Nun, die Verhandlungsmacht der Mitarbeiter würde in der Tat größer; das könnte auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen (Produktivitätssteigerung?!).

Wem hülfe dies alles gar nichts? Dem Gemeinwesen als solchem. Es hielte an einer Solidaritätsvorstellung fest, in deren Zentrum der Erwerbstätige steht. Er stünde nach wie vor über dem Bürger, Erwerbstätigkeit bliebe der höchste Beitrag zum Gemeinwohl. Eltern hülfe es nichts, die mehr Zeit für ihre Kinder wünschen, um mit ihnen zuhause sein zu können. Allen hülfe es nichts, die nicht in Erwerbstätigkeit, sondern in bürgerschaftlichem Engagement ihre Erfüllung sehen. Erwerbseinkommen zu erzielen bliebe erste Bürgerpflicht, alle andere Tätigkeiten blieben weiterhin normativ degradiert. Um einem Missverständnis vorzugreifen: Selbstverständlich benötigt es standardisierte Güter und Dienste, die in Geldform getauscht werden können; es benötigt aber noch mehr das andere Engagement, denn ohne Familien keine Bürger und auch keine Erwerbstätigen in der Zukunft. Es ist also ausgesprochen borniert, wenn Frau Herrmann an späterer Stelle schreibt:

„Völlig abseitig ist auch die „Herdprämie“, mit der die CSU Mütter belohnen will, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Denn schon bald wird allen auffallen – selbst den Bayern –, dass die Frauen als Arbeitskräfte gebraucht werden. Die „Herdprämie“ ist ein Auslaufmodell, noch bevor sie eingeführt wurde.“
Sie schüttet das Kind mit dem Bade aus und gibt Einblick in ihre Wertvorstellung von Familie. Statt zu kritisieren, dass das Betreuungsgeld noch zweckgebunden (wie das Elterngeld) und auch viel zu niedrig ist; dass es sich um eine haushaltsbezogene- und nicht um eine individuumsbezogene Leistung handelt – kritisiert sie, dass Eltern (!, nicht Mütter, wie sie schreibt) damit zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zuhause ermuntert werden sollen. „Völlig abseitig“, wie sie schreibt, ist das doch nur dann, wenn Erwerbstätigkeit über elterliche Fürsorge gestellt, wenn also Erwerbstätigkeit der Vorrang gegeben wird. In aller Konsequenz heißt das auch einzustimmen in den Chor derer, die jede Fremdbetreuung für besser halten als die Betreuung durch die Eltern zuhause. Sorgen, die sie sich dabei über die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in der Zukunft macht, übersehen, wohin schon heute Kindertagesstätten tendieren. Betreuungsangebote von 25 (mindestens) bis zu 45 Stunden in der Woche (auch für unter 3 Jährige) erinnern an sozialistische Versuche, die „bürgerliche Familie“ zu zerstören und den Einfluss der Eltern zu minimieren. Alle Befunde aus der Bindungsforschung, die darauf hinweisen, dass Eltern für eine gesunde affektive und kognitive Entwicklung an erster Stelle stehen, werden ignoriert – aus ideologischen Gründen offenbar. So kann auch nicht gesehen werden, dass gerade eine lebendige Familie die beste Voraussetzung für einen gelingenden Bildungsprozess ist. Nebenbei würde so auch der Arbeitswelt der Zukunft besser entsprochen, die in sich gefestigte, autonome Mitarbeiter benötigt, die sich in neue, unbekannte Problemlagen eingeständig hineindenken können, um Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Will man also Familien stärken, müssen die Entscheidungsmöglichkeiten vo Eltern erweitert werden. Die direktive Familienpolitik, die wir heute – mit Unterstützung der Eltern – betreiben, sollte aufgegeben werden. Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre die Entscheidung darüber, wie Eltern Aufgabe und Herausforderung von Elternschaft annehmen wollen, ganz den ihnen übertragen. Über Familie würden wir anders reden und diskutieren, wenn die Idolatrie von Erwerbsarbeit einmal überwunden wäre.

„Niemand kann sich den neuen Fronten im Verteilungskampf entziehen, wenn Vollbeschäftigung herrscht: Die Erwerbstätigen erwirtschaften das Volkseinkommen – und mit ihnen wird man aushandeln müssen, wie viel davon an die Kapitaleigner und also an die fleißig sparenden Rentner der Zukunft fließt.“ An dieser Haltung erkennen wir deutlich, woran unser Gemeinwesen leidet, weshalb wir nicht vom Fleck kommen. Unbegriffen wirkt eine Deutung von Bürger und politischer Gemeinschaft fort, die den Bürger zum Erwerbstätigen degradiert, den Erwerbstätigen hingegen zum Zentrum des Gemeinwesens erhebt. Es ist erstaunlich und gespenstisch zugleich, wie eine erfahrene, reflektierte Journalistin eine vordemokratische Deutung von republikanischem Gemeinwesen fortschreibt, das die Stellung des Einzelnen nicht aus der Souveränität des Volkes, sondern aus der Erwerbstätigkeit. Auch über diejenigen, die sich fürsorglich um ihre Kinder kümmern und damit viel Verzicht leisten auf gesellschaftliche Anerkennung wie berufliches Fortkommen; über diejenigen, die durch bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen, dass es überhaupt viele Dienste in unserem Gemeinwesen gibt, die als marktförmige nicht existieren würden, wird keine Silbe verloren. Wahrlich eine „verkehrte Welt“, in der die Bürger als Kostgänger der Erwerbstätigen verstanden werden.

Wir sehen hieran, wo die tatsächlichen Hürden zur Einführung eines BGE bestehen, die genommen werden müssen. Es sind nicht „die Reichen“, es sind nicht die „Kapitalisten“ oder sonst welche Interessengruppen oder -konstellationen. Es ist der einfache Umstand, dem Bürger nicht die Stellung im Gemeinwesen einräumen zu können, weil der Erwerbstätige über ihn gestellt wird.

Sascha Liebermann