„Bittsteller-Position“? Bei aller Kritik: die Grundsicherung beruht auf einem Rechtsanspruch…

…, gewährt wird sie aber nur in Abhängigkeit davon, ob die Bezugsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden. Daran kann vieles kritisiert werden, aber es handelt sich nicht um ein Almosen und auch nicht um eine Bitte. Dass dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder einmal so gesehen wird, zeugt von einem unklare Rechtsverständnis. Dass die Bezugsbedingungen stigmatisierend wirken, weil sie die Leistungsbezieher trotz Rechtsanspruch zu jemandem machen, der sich erklären muss und auf einen bestimmten Weg zurückfinden soll, das ist unstrittig. Zu einfach sollte man es sich nicht machen, denn immerhin steht die Mehrheit hinter dieser Art von Bedingungen.

Siehe meinen früheren Beiträge zu dieser Frage hier und hier, zur Stigmatisierung durch die Bedingungen für den Leistungsbezug hier.

Sascha Liebermann

Bittsteller oder Bürger? Kommentar von Sascha Liebermann

Für die Aprilausgabe von Sozialpsychiatrische Informationen (Psychiatrie-Verlag) hatte Sascha Liebermann Gelegenheit, eine Umfrage der Redaktion zu seinem Beitrag im letzten Jahr zu kommentieren.

Aktueller Beitrag: „Bittsteller oder Bürger? Kommentar zur Befragung psychiatrieerfahrener Menschen zum bedingungslosen Grundeinkommen“, in der Datei ist auch eine Darstellung der Ergebnisse der Umfrage durch die Redaktion enthalten.