Da war doch mal etwas – Boris Palmer (Die Grünen) einst Grundeinkommensbefürworter, nun Hartz IV-Verteidiger

In einem Interview mit der FAZ vom 13. April äußert sich Boris Palmer (Bündnis 90/ Die Grünen) zu seinen Vorstellungen Grüner Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Das wäre nicht weiter beachtenswert, denn es ist Wahlkampf. Palmer war allerdings einst Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens und votierte dann auf der Bundesdelegiertenkonferenz 2007 dagegen. Damals war es vielleicht Parteiräson, angesichts der jüngeren Äußerungen muss man ernsthafte Zweifel daran haben, dass er es vor Jahren mit seiner Befürwortung ernst meinte. Ausgewählte Stellen kommentiere ich.

Auf eine Frage des Interviewers zu Mindestlohn und Regulierungen am Arbeitsmarkt sagt er dies:

„…Früher gab es erst neue Jobs, wenn das Sozialprodukt um mindestens zwei Prozent wuchs. Seit unseren Reformen ist das bereits bei einem Prozent der Fall. Die Rückkehr in die Zeit vor den Hartz-Reformen ist ein gewagtes Experiment. Damals hatten wir fünf Millionen Arbeitslose, und ich halte die Gefahr für sehr groß, dass wir an diesen Punkt zurückkehren.“

Palmer feiert, wie im letzten Jahr häufiger zu hören, die Erfolge Rot-Grüner Regierungspolitik, also auch die Verschärfungen in der Sozialgesetzgebung. Da kann man staunen. Siehe einen Kommentar zu diesen „Erfolgen“ hier und hier.

Weiter heißt es:

„Den Hartz-IV-Satz auf 420 Euro zu erhöhen geht in Ordnung?
Das finde ich richtig, vorausgesetzt, wir behalten neben dem Fördern auch das Fordern im Auge – und verzichten nicht auf jede Form von Sanktion, wenn sich jemand partout nicht um Arbeit bemüht.“

Das ist eine klare Aussage, die auch den Beschlüssen der Bundesdelegiertenkonferenz vom November entspricht. Unvereinbar ist diese Haltung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen, auch nicht mit einem Übergang dorthin, denn die Sanktionen sind es, die Druck verstärken, der durch das normative Ideal der Erwerbstätigkeit ohnehin schon vorliegt. Wer mit dem Fördern ernst machen will, sollte auf Sanktionen verzichten, weil das schon innerhalb der Erwerbszentrierung Freiräume ermöglichte, die es heute kaum gibt.

Nun direkt zum Grundeinkommen:

„Fürs Grundeinkommen haben Sie doch selbst gestritten?
Die Idee hat für mich eine große Faszination. Beim Grundeinkommen gibt es weiterhin Anreize zur Arbeitsaufnahme, weil man vom Zuverdienst mehr behalten kann. Aber bis zu solch einem Systemwechsel ist es noch ein weiter Weg, und so lange brauchen wir andere Mechanismen…“

Weshalb braucht es die? Keine Erklärung, nicht einmal ein Versuch, seine Einschätzung zu plausibilisieren. Stattdessen könnte gerade dahingehend ein Anfang gemacht werden, dass auf Sanktionen verzichtet wird. Wie er sagt, hätten diejenigen, die noch erwerbstätig sein wollen ja mehr als diejenigen, die nur Grundeinkommen bezögen. Weshalb soll dieser Weg also noch weit sein? Mit dem Verzicht auf Sanktionen würde ein wichtiges Element des jetzigen Systems ausgehebelt und genau damit ein Anfang für eine Veränderung gemacht – für Palmer offenbar undenkbar. Wie aber geht das mit seiner „Faszination“ für das Grundeinkommen zusammen? Schleierhaft oder eben nie ernst gewesen.

Im gleichen Absatz geht es weiter:

„…Wie der Beschluss zum Aussetzen der Sanktionen auf dem letzten Parteitag zustande kam, hat mich erschreckt: Die Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl hat da unter Beifall von Menschenrechtsverletzungen geredet. Das relativiert diesen Begriff für mich auf nicht erträgliche Weise.“

Was solll diese moralische Empörung? Sicher kann man geteilter Meinung sein, ob es weiterführt, von „Menschenrechtsverletzungen“ zu sprechen, ob es etwas klärt, die Härten des ALG II-Systems so zu bezeichnen. Seine Empörung ist angesichts der Sanktionen und ihrer Folgen allerdings nur weltfremd. Um so mehr befremdet nun seine „Faszination“ für das Grundeinkommen, die in diesem Artikel in der Tat deutlich wurde „Eine Frage der Werte“ (2006). Wir bringt man diese beiden Haltungen nun zusammen?

Sascha Liebermann