Offizielle Arbeitslosigkeit und darüber hinaus…

…darauf weist, angesichts der jüngsten Meldungen zu niedrigsten Stand der Arbeitslosigkeit, O-Ton-Arbeitsmarkt wieder hin.

Geht man noch einen Schritt weiter in der Betrachtung, muss die Zahl derjenigen herangezogen werden, die im Leistungsbezug des Arbeitslosengeldes II bzw. im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuches sind. Dann sieht die Sache schon anders aus. Will man also wissen, wer nicht von Erwerbseinkommen lebt bzw. nicht alleine leben kann, dann fällt die Zahl derer, die direkt alimentiert werden, anders aus.

Gäbe es ein Bedingungsloses Grundeinkommmen würden diese Zahlen ohnehin ganz anders betrachtet, sie hätten nicht die Bedeutung, die ihnen heute zugemessen wird. Arbeitslosigkeit hätte einen anderen Stellenwert, weil Erwerbstätigkeit einen anderen hätte.

Sascha Liebermann

Gerade noch rechtzeitig: „Vollbeschäftigung bis 2025 ist realistisch“…

…so Detlef Scheele, der Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit in einem Interview mit der Wolfsburger Allgemeinen.

Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist es vollkommen unbedeutend, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt, so oder so ist es ein Vorschlag, der viele Möglichkeiten schafft. Siehe einen älteren Kommentar von mir dazu hier und hier.

Sascha Liebermann

Über Wohlstand, Alimentierung und die Sorge davor, von anderen abhängig zu sein

Jüngst gab der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit dem Kölner Stadtanzeiger ein Interview. Während der Titel lautet „Man bekommt kein Gehalt aus Solidarität“ und das so klingt, als habe der Vorsitzende eine Aussage über Löhne im Allgemeinen getroffen, sagte er im Interview etwas anderes. Dort ging es um das „solidarische Grundeinkommen“ und was es auszeichnet:

„Berlins Bürgermeister Michael Müller hat ein „solidarisches Grundeinkommen“ gefordert: Sie halten den Ansatz für falsch. Warum?
Ich war einer der Ersten, der gesagt hat, wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt für eine kleine Gruppe von Menschen. Ich halte aber den Begriff eines solidarischen Grundeinkommens für falsch. Er liegt zu nah am „bedingungslosen Grundeinkommen“. Damit weckt der Begriff Erwartungen, die er nicht erfüllen kann. Denn auch auf einem öffentlich geförderten Arbeitsmarkt geht es um einen Lohn – entweder den Tariflohn oder den ortsüblichen Lohn – als Gegenleistung für erbrachte Arbeit. Man bekommt sein Gehalt also nicht aus Solidarität.“

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„Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“…

…so Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Bezieher, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

„Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse – wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden“, sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an.“

An den Vorurteilen gegenüber den Leistungsberechtigten wird das wohl wenig ändern, siehe auch hier, hier und hier. Hat nicht kürzlich noch Rainer Hank, Redakteur der FAZ, behauptet, der Anreiz sei hoch, sich einzurichten im Arbeitslosengeld II?

Sascha Liebermann

„6,9 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen“…

…das klingt schon ganz anders als die offiziellen Meldungen der Bundesagentur für Arbeit, auf die wir gestern ebenso hingewiesen haben wie auf die inoffizielle Arbeitslosigkeit.

Ein Leser schrieb uns, um auf die Aufstocker hinzuweisen, die im Grunde noch dazugerechnet werden müssten. O-Ton-Arbeitsmarkt hat dies dankenswerterweise schon getan, worauf wir hiermit aufmerksam machen wollen.

„Scham und Schikane…“ – Folgen einer gut gemeinten Sozialpolitik, die die Schwachen schwächt

Auch wenn der reißerische Titel dieses Beitrag bei Plusminus an der Sache vorbeigeht, so greift die Dokumentation gleich zu Beginn doch ein wichtiges Thema auf, dass nämlich Rechtsansprüche von Bürgern aus Scham nicht wahrgenommen werden. Für dieses Phänomen gibt es in der sozialwissenschaftlichen Forschung den Ausdruck „verdeckte Armut“. Erfahrene Experten auf diesem Gebiet kommen ebenfalls zu Wort. Worüber berichtet wird, dass aus Scham Leistungen nicht beansprucht werden, ist eines, dass Bezieher einem komplexen Gefüge von Gesetzen gegenüberstehen, die sie nicht durchschauen, ist das andere. Am ehesten schaffen es also diejenigen, darin ihre Interessen wahrzunehmen, die diese selbstbewusst genug verfolgen. Und die anderen? Sie haben das Nachsehen. Ist das womöglich der Preis eines Verständnisses von Sozialpolitik, das zwar besonders gerecht sein will, dazu jedoch besonders komplexe Gesetze benötigt, deren Befolgung kontrolliert werden muss?! Mehr Pauschalen ohne Vorbehalte können viel leisten, und zwar gerade die erreichen, die sie besonders benötigen. Das schließt darüber hinaus gehende Leistungen keineswegs aus. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen verliehe den Einzelnen erst die bestärkende Grundlage, um andere Leistungen selbstbewusst wahrzunehmen, auch wenn das Leben sie nicht privilegiert hat.

Sascha Liebermann

„Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich“…

…schreibt Katja Kipping (Die Linke) auf ihrer Website. Hier ein Auszug:

„Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.

44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.“