„Ich habe weder das Wort ‚Strafe‘ benutzt, noch habe ich das Wort ‚faul‘ benutzt“…

…und dennoch ging es im Interview mit Jens Spahn (Deutschlandfunk, am 31. August) genau darum, welche Wirkungen dem Bürgergeld angesonnen werden. Die Wirkungen entstehen allerdings nur, wenn ein bestimmtes Menschenbild vorausgesetzt wird. Was hat Jens Spahn nun genau gesagt?

Zuerst fragt ihn die Interviewerin: „Herr Spahn, die geplante Erhöhung des Bürgergeldes ist das falsche Signal. Das sind Ihre Worte, dicht gefolgt von Ihrer Forderung nach mehr Strafen für arbeitsunwillige Erwerbslose. Welches Menschenbild steckt denn hinter solchen Aussagen?“.

Darauf entgegnet er:

„Spahn: Dahinter steckt ein einfaches Menschenbild, ein einfaches Prinzip. Wer arbeiten kann, sollte arbeiten.“

Wenn derjenige, der kann, das auch „sollte“, wird eine Handlungsmöglichkeit zum Gebot erhoben. Zugleich besteht die Gefahr der Abweichung davon, dass er nicht tut, was er tun sollte. Wenn die Abweichung vom Gebot, wie Spahn hervorhebt, nicht als wünschenswert gilt, dann muss ihr vorgebeugt bzw. im Fall des Eintretens entgegengewirkt werden. Möglich ist das, indem z. B. der Leistungsbezug unattraktiv gemacht wird, sei es durch Androhung der Streichung von Mitteln, sei es durch die Gewährung eines so niedrigen Betrages, dass der Bezieher nicht anders kann, als erwerbstätig zu werden (was allerdings mit der Verpflichtung des Staates, das Existenzminimum sicherzustellen kollidiert). Spahn geht eben davon aus, dass es am Bürgergeld und seiner Höhe liege, wenn Erwerbsfähige nicht erwerbstätig sind. Sie ziehen es nach Spahns Einschätzung vor, den einfachen Weg zu gehen, wenn sie denn Einkommen auch ohne Erwerbstätigkeit beziehen können. Wenn das das „einfache[…] Menschenbild“ ist, das Spahn hervorhebt, inwiefern unterscheidet es sich davon, die Bürger grundsätzlich für „faul“ zu halten bzw. ihnen anzusinnen, zur Untätigkeit zu neigen, wenn sie die Gelegenheit haben?

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„Leistung müsse sich lohnen“

Stimmt zwar nicht, aber dennoch aufschlussreich dafür, wie groß die Sorge ist,…

…es könne ein BGE eingeführt werden; offenbar so groß, dass schon die leisesten Anzeichen einer Abkehr vom beaufsichtigenden Sozialstaat als Anfang vom Ende gedeutet werden.

Dass dieser Sozialstaat weder dazu beiträgt, die Bürger in ihrer Autonomie anzuerkennen noch die Leistungsfähigkeit zu erhöhen, ist dann doch ganz gleich, die Hauptsache, man hat es ihnen einmal gezeigt. Und was hat man gewonnen damit? Nichts, außer sich auf die eigenen Schultern klopfen zu können.

Sascha Liebermann

Es scheint ans Eingemachte zu gehen,…

…so lesen sich zumindest die letzten Pressemitteilungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nachdem vor kurzem Stephan Stracke schon davor gewarnt hatte, wohin das Bürgergeld führen könne (früher warnte er vor den Faulen), folgt ihm nun Hermann Gröhe mit dem üblichen Paternalismus, der zugleich all die Leistungen unerwähnt lässt, die überhaupt erst aus Kindern autonom handlungsfähige Bürger werden lassen, Stichwort familiale Fürsorge. „Eigenverantwortliche Lebensgestaltung“ heißt natürlich Erwerbstätigkeit, da ist für anderes kein Platz, was ist das wohl, was Eltern zuhause tun, wenn sie sich um ihre Kinder kümmern, was machen wohl die Freiwilligen in der Feuerwehr, in all den Vereinen – ist das denn eigenverantwortlich oder nicht? Und wie schlecht es um die Bürger steht, die diesen Status haben, unverfügbar ist er, und dafür überhaupt gar nichts leisten müssen. Bürger zu sein ist von daher der Inbegriff des bloßen Leistungsempfängers, der vom schönen „Vater Staat“ gepampert wird und alle Viere von sich strecken könnte. Warum nur entspricht das nicht der Realität, eine Frage, auf die vielleicht eine der nächsten Pressemitteilungen eine Antwort gibt.

Mit leichten Verdrehungen nimmt Gröhe auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bezug, denn nicht hat es Sanktionen bejaht, es hat eher hervorgehoben, dass das Grundgesetz sie nicht verbiete oder ausschließe:

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Beschäftigung statt Wertschöpfung und die Sorge davor, mit dem Bürgergeld drohe das Bedingungslose Grundeinkommen

Stephan Stracke, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, legt in einer Pressemitteilung nach (siehe auch hier). Seine Sorge richtet sich darauf, dass der von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegte Gesetzentwurf für ein Sanktionsmoratorium bis zum Jahresende einem Bedingungslosen Grundeinkommen Tür und Tor öffne:

„Mit der geplanten Aussetzung der Sanktionen in der Grundsicherung haben die Jobcenter in Zukunft keine wirksame Handhabe mehr, wenn Arbeitssuchende ohne wichtigen Grund zumutbare Beschäftigungen ablehnen oder trotz Terminvereinbarungen im Jobcenter nicht erscheinen.

Damit hebt Links-Gelb den Grundsatz des Förderns und Fordern auf. Dieses Prinzip ist aber nach wie vor richtig und muss für die Zukunft erhalten bleiben. Arbeitslose werden von unserem Sozialstaat auf vielfältige Weise darin unterstützt, möglichst schnell wieder Arbeit zu finden. Als Gegenleistung verlangt der Sozialstaat, dass Arbeitslose selbst auch alles unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist fair und eine gerechte Balance von Leistung und Gegenleistung. Daran halten wir als Union fest.“

Das Festhalten daran ist konsequent, wenn man der Auffassung ist, Sanktionsbewehrung sei hilfreich für den Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit die einzig wichtige Leistung sowie Vorbehalte gegenüber einer Existenzsicherung bestehen, die unverfügbar sein soll – denn Sanktionen greifen genau diese Unverfügbarkeit an. Weshalb Stracke stellvertretend für die CDU/CSU der Auffassung ist, dass diese Haltung für Unternehmen hilfreich sein soll, bleibt jedoch ein Rätsel, denn aus deren Sicht sind Mitarbeiter, die dort arbeiten wollen, entscheidend.

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Selbstbestimmung mit oder ohne Bedürftigkeit und Folgen des erwerbszentrierten Sozialstaats,…

…das charakterisiert die folgende Äußerung Stephan Strackes, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, am Ende einer Pressemitteilung:

„Das Versprechen unseres Sozialstaates besteht nicht in einem bedingungslosen Grundeinkommen. Vielmehr besteht das Versprechen unseres Sozialstaats darin, die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen und sie darin zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Daran gilt es festzuhalten.“

Zwar ist es richtig, wenn er sagt, dass der bestehende Sozialstaat zum Ziel hat „die Menschen aus der Bedürftigkeit zu holen“, die Frage ist nur, woraus sich dieses Versprechen ergibt? Im Grundgesetz ist davon keine Rede, ebensowenig enthält es eine Erwerbsobliegenheit. Alle „Staatsgewalt“ geht eben gerade nicht von den Erwerbstätigen aus, sie geht vom „Volke“ (Art. 20 GG) aus und das Volk sind die Staatsbürger (Art. 116 GG). Das hierin enthaltene Souveränitätsprinzip würde also vielmehr einen Sozialstaat verlangen, der die vorbehaltlose Sicherung des Existenzminimums zum Ziel haben müsste, um die Entscheidungsfähigkeit der Bürger ebenso vorbehaltlos abzusichern. Von dort aus müsste alles weitere folgen. Das leistet der Sozialstaat heutiger Art jedoch nicht.

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Definitive Ablehnung ist auch Anerkennung…

…so könnte man den Passus im CDU-Programm zur Bundestagswahl lesen, denn immerhin spricht sich die Union darin definitiv gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus, was demselben damit den Status einer ernsthaften Option verleiht. Denn weshalb etwas ablehnen, dass ohnehin irrelevant ist? Der Passus findet sich im Abschnitt 4.2:

„4.2. Soziale Sicherheit in allen Lebenslagen

2130 Prinzip des Forderns und Förderns erhalten

2131 Soziale Sicherheit in Deutschland soll nicht nur Armut verhindern, sondern jedem ein Leben

2132 in Würde ermöglichen. Dazu stehen wir. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wird es mit

2133 uns aber nicht geben“

Sascha Liebermann

Der Steuerfreibetrag – eine Leistung für Bedürftige oder nicht? Friedrich Merz „muss sich das fragen lassen“

Anlässlich einer Veranstaltung, in der sich die drei Kandidaten für den Bundesvorsitz der CDU vorstellten, kam Friedrich Merz auf das Bedingungslose Grundeinkommen zu sprechen. Er sprach sich für die „Soziale Marktwirtschaft“ aus, weil Soziales und Marktwirtschaft zusammengehören, benannte dann eine Binsenweisheit, dass nämlich nur verteilt werden könne, was „vorher gemeinsam“ erwirtschaftet wurde, um sich anschließend gegen ein BGE zu wenden. Der wichtigste Grund dagegen in seinen Augen: Man bekomme damit Geld aus öffentlichen Kassen, auch wenn man es nicht braucht. Friedrich Merz muss sich fragen lassen, um ihn zu zitieren, ob denn alle den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer „brauchen“, ob er ihn wohl abschaffen wolle für diejenigen, die ihn nicht brauchen? So müsste seine Gedankenführung weitergehen, wenn sie ernst genommen werden soll. Wollte er den Grundfreibetrag abschaffen, der als Rechtsanspruch gesichert ist, müsste er auch das Existenzminimum abschaffen, von dem er sich herleitet, weil der Staat die Verpflichtung hat, es zu gewährleisten. Wie sieht es also aus, Herr Merz?

Apropos Lohnabstandsgebot, Merz kam darauf zu sprechen, diesbezüglich wird viel mit Vorurteilen hantiert. Seine Bedeutung wird gemeinhin überschätzt. Ein BGE, das wäre klar, wäre die einfachste Lösung dafür, dass jeder weitere Euro hinzukommen (und dann besteuert) würde.

Sascha Liebermann