„Sprechen Sie nie wieder von Massenarbeitslosigkeit“…

…das hielt Jens Südekum in einem Streitgespräch Richard David Precht entgegen, das schon im vergangenen November in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung abgedruckt war und online zugänglich ist (allerdings kostenpflichtig). Die Diskussion kreist letztlich um die Frage, ob die Digitalisierung nun langfristig mehr Vorteile oder mehr Nachteile bezogen auf die Entwicklung am Arbeitsmarkt habe. Trotz differenzierter Betrachtungen von beiden Seiten, dass nicht vorhersagbar ist, was geschehen werde, vertreten beide bestimmte Erwartungen. Und es geht beinahe nur um den Arbeitsmarkt.

Gegen Ende dann sagt Precht:

„Es ist wichtig, dass Menschen, die gute Arbeit geleistet haben, aber trotzdem ihre Stelle verloren haben, mehr Geld in der Tasche haben als Hartz IV und in keinen stigmatisierten Status kommen. Als Hartz-IV-Empfänger bekommen Sie relativ schlecht eine Frau. Als Grundeinkommensempfänger sind Sie zeitweise unbeschäftigt, in einer Art Normalzustand. Und wir können unsere alten Ansprüche an die Leistungsgesellschaft langfristig flächendeckend nicht aufrechterhalten.“

„Sprechen Sie nie wieder von Massenarbeitslosigkeit“… weiterlesen

„Hartz IV hinter uns lassen“ – aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen…

…von Bündnis 90/ Die Grünen. Hier geht es zum Beschluss und hier zur Simulation des ifo Instituts zu etwaigen Kosten einer Garantiesicherung.

In Abschnitt 7 auf S. 3 des Beschlusses geht es um „Menschenbild und Arbeitsanreize“. Da ist folgendes zu lesen:

„Unsere Reformvorschläge beruhen auf einer Gerechtigkeitsphilosophie der Reziprozität: Die Mitglieder der Gesellschaft werden unterstützt, weil sie sich auch in die Gesellschaft einbringen und ihre Regeln akzeptieren…“

„Hartz IV hinter uns lassen“ – aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen… weiterlesen

Simulierte Demokratie oder anders ausgedrückt: moderner Hofstaat…

…das ist wohl, was die „nationale Debatte“ auszeichnet, die der französische Präsident ins Leben gerufen hat, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Kommt uns doch bekannt vor?! Bei uns gab es Bürgerdialoge und zu einem beliebten Instrument „partizipativer“ Verfahren sind „Bürgerbeteiligungen“ geworden, in denen viel geredet, aber nicht abgestimmt werden kann. Sie sind etwa so verbindlich wie Petitionen an den Deutschen Bundestag – Bitten oder Gesuche eben. Ganz anders in der Schweiz, in der es Referenden und Volksabstimmungen gibt, die zu wirklichen Entscheidungen führen.

Sascha Liebermann

BGE macht Ausbeutung zum Grundprinzip für alle…

…so steht es in der Kurzfassung des Memorandums 2018 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (ab S. 9). Da die Überschrift aus dem Text sinngemäß herausgenommen ist, hier die Passage im Zusammenhang:

„Der beste Armutsschutz in einer Gesellschaft sind Vollbeschäftigung, eine zumindest verteilungsneutrale Lohnpolitik und armutsfeste Lohnersatz und Existenzsicherungsleistungen.
Beim BGE geht es darum, dass Menschen andere Menschen für sich arbeiten lassen. Im Kapitalismus kann das bislang die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für sich beanspruchen. Das BGE macht dies zu einem Grundprinzip für alle. Ökonomisch nennt man das Ausbeutung.“

Damit ist alles gesagt, was die Stellungnahme für die BGE-Diskussion zu bieten hat, denn das Solidarverständnis der Arbeitsgesellschaft wird gegen das Solidarverständnis der Bürgergemeinschaft in einer Demokratie hochgehalten.

Sascha Liebermann

„Gegen ein Grundeinkommen gibt es viele Argumente“ – das eine ist nicht besser als das andere…

…wäre Jan Petter entgegenzuhalten, der sich auf bento gegen Andrea Nahles Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen wandte, da die SPD für ein Recht auf Arbeit, nicht aber für „bezahltes Nichtstun“ stehe. Zwei Varianten gebe es, sich gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen auszusprechen, so Petter:

„Man kann sagen, es sei ungerecht, wenn Reiche dasselbe Geld wie alle anderen erhalten, obwohl sie es gar nicht brauchen.

„Gegen ein Grundeinkommen gibt es viele Argumente“ – das eine ist nicht besser als das andere… weiterlesen

Wer ist auf dem Irrweg – Henning Vöpel oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen?

Diese Frage stellt sich angesichts eines Beitrags von Henning Vöpel für Die Welt.

Es handele sich bei der Diskussion um ein BGE um eine Scheindiskussion, es sei gerade nicht, was es vorgebe zu sein, eine Lösung. Mit diesem Auftakt kann man gespannt sein, was Vöpel zu sagen hat, die Stoßrichtung ist mehr als klar. Vöpel schreibt:

„Die Eignung des bedingungslosen Grundeinkommens als sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument lässt sich sinnvoll nur anhand möglicher Ziele diskutieren, die damit erreicht werden sollen. Im Wesentlichen sind das erstens eine bessere soziale Sicherung gegen (technologisch verursachte plötzliche und vorübergehende) Arbeitslosigkeit und zweitens eine humanere und effizientere Einbindung von Menschen gemäß ihrer Fähigkeiten und Motivation am Arbeitsmarkt.“

Wer ist auf dem Irrweg – Henning Vöpel oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen? weiterlesen

Subsidiarität, Bedürftigkeit und Mündigkeit – wie steht die Demokratie dazu? Wie das Bundesverfassungsgericht?

Diese Frage wirft ein interessantes Gespräch mit Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, übertitelt, in neues deutschland auf. Veröffentlicht wurde es wegen des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Beiträge zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts von uns hier) zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Neskovic ist sehr deutlich und sieht die Sanktionen im Widerspruch zur Unverfügbarkeit des Existenzminimums, die das BVerfG selbst in Urteilen festgestellt hatte. Neskovic sagt, dass Juristen selten die Verbindung zwischen dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip herstellen und deswegen bislang Sanktionen für verfassungskonform gehalten wurden. Er erwartet hier kein umstürzendes Urteil in dieser Hinsicht, aber hält sich mit einer Prognose zurück. An einer Stelle äußert er sich indirekt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Er sagt auf die Frage:

Gibt es weitere Urteile [über das von 2010 hinaus, SL] des Bundesverfassungsgerichts, aus denen Sie ableiten, dass das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf?
Ja. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz verdeutlicht, dass das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums zwar nicht bedingungslos ist, aber nur eine Bedingung beziehungsweise Einschränkung kennt: die Bedürftigkeit. Danach ist das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums gerade kein Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung allerdings unmissverständlich klargestellt, dass es neben der Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen für die Inanspruchnahme dieses Rechts gibt. So heißt es in der Entscheidung, dass »migrationspolitische« Gründe keine Kürzungen rechtfertigen. Konsequenterweise müsste das auch für die Gründe gelten, mit denen Sanktionen gerechtfertigt werden: Demnach können auch »pädagogische Gründe«, wie das Prinzip des »Förderns und Forderns«, Kürzungen nicht legitimieren.“

Subsidiarität, Bedürftigkeit und Mündigkeit – wie steht die Demokratie dazu? Wie das Bundesverfassungsgericht? weiterlesen

„Frisst der Kapitalismus die Demokratie“ – Richard David Precht und Robert Habeck diskutieren…

hier geht es zum Video der entsprechenden Sendung im ZDF.

In dieser Sendung, die ich mir noch nicht angeschaut habe, hätte es um die Frage gehen müssen, was Demokratie auszeichnet, welche Stellung die Staatsbürger in ihr haben, welche Bedeutung Autonomie und Mündigkeit zukommen, wie Leistungsbereitschaft gestärkt werden kann, ohne Gemeinschaft zu schwächen und was dafür getan werden könnte. Ist das geschehen? Richard David Precht ist damit bislang selten bis gar nicht aufgefallen (siehe hier und hier). Robert Habeck hatte im Vorfeld zu dieser Sendung einen Blogbeitrag verfasst.

Sascha Liebermann

Die Alimentierung der Überflüssigen durch ein Grundeinkommen ist keine Antwort…

…schrieb Mathias Greffrath in der taz unter dem Titel „Her mit dem Zukunftsstaat“. Nein, das ist kein Beitrag, der sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt, das wäre zuviel erwartet, denn Greffrath hat sich schon wiederholt zum BGE geäußert. Gibt es denn überhaupt „Überflüssige“ in einer Demokratie? Dazu schrieb ich vor zwei Jahren:

„Ja, in der Arbeitsgesellschaft, die meint, Arbeit, also Erwerbsarbeit, halte sie zusammen, da gibt es überzählige menschliche Arbeitskraft (zur Vertiefung siehe hier), sofern sie durch Maschinen substituiert werden kann, wo es vernünftig ist. In einem Gemeinwesen von Bürgern hingegen gibt es keine Arbeitskraft, die nicht benötigt wird, weil das Benötigtwerden gar nicht das Kriterium ist, an dem die Existenz gemessen wird. Alle gehören dazu, die zum Gemeinwesen gehören bzw. sich in ihrem Rechtsbereich dauerhaft aufhalten.“

Von „Überflüssigen“ zu reden, verhöhnt gerade die Stellung der Bürger in der Demokratie. Es gibt in ihr niemanden, der überflüssig ist. Wer ein BGE allerdings als Stillhalte- bzw. Stilllegungsprämie versteht, für den mag das der Fall sein.

Sascha Liebermann

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht

Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird – und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann