„Wenn es nichts mehr zu tun gibt, kann auch niemand mehr konsumieren“…

…ein erstaunliches Missverständnis offenbart René Schneider, SPD-Landtagsabgeordneter, in einem Interview mit RP-Online. Schneider gehört der neuen Enquête-Kommission „Digitale Transformation der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen“ an. An einer Stelle des Interviews geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen, welche Rolle es angesichts der Digitalisierung spiele. Schneider antwortet:

„Schneider: Ich habe zum „Bedingungslosen Grundeinkommen“ noch keine abschließende Meinung. Es werden in Zukunft viele Berufe wegfallen und die Politik muss darauf eine Antwort finden. Da könnte das Grundeinkommen eine Möglichkeit sein, damit die Leute nicht hinten runter fallen. Ich fürchte nur, dass diese Diskussion zu oft vom Schreibtisch aus geführt wird. Es wird Menschen geben, die dann keinen Job mehr haben, dafür aber ein Grundeinkommen und die fragen sich: Was mache ich denn jetzt den ganzen Tag? An der Stelle, wo das Grundeinkommen zu einer Entschuldigung wird, einen Teil der Bevölkerung zu Hause sitzen zu lassen, wird die Idee schräg.“

„Wenn es nichts mehr zu tun gibt, kann auch niemand mehr konsumieren“… weiterlesen

Bundestagsabgeordnete der Grünen beziehen Stellung zu Grundeinkommen und Enquetekommission

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet von und veröffentlicht die Stellungnahme von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen dazu, weshalb sie eine Enquetekommission zum Grundeinkommen gegenwärtig nicht für sinnvoll halten.

Hier ein Auszug:

Das Potenzial einer Enquete-Kommission schätzen wir mittlerweile allerdings weit geringer ein als noch vor drei Jahren bei der Aufstellung unseres Wahlprogramms. Im Gegenteil befürchten wir sogar, dass eine Enquete kontraproduktiv sein könnte. Denn weder in der SPD noch in der CDU finden sich derzeit Abgeordnete, die sich offen, engagiert und kraftvoll für ein Grundeinkommen einsetzen. Auch innerhalb der Partei Die Linke ist die Unterstützung für das Grundeinkommen eher schwach und ist mindestens so umstritten wie bei uns. Außerdem waren die Erfahrungen und die Qualität der Diskussionen zum Grundeinkommen in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität” in der letzten Legislaturperiode extrem enttäuschend. Diese Gemengelage lässt keine gute Prognose für eine produktive und zielführende Auseinandersetzung zu. Doch die wäre unabdingbare Voraussetzung für zukunftsweisende Ergebnisse. Hinzu kommt, dass die übergroße Koalition aus SPD und CDU/CSU allein mit der Benennung von Sachverständigen Argumente für ein Grundeinkommen marginalisieren könnte.

Eine Enquete-Kommission, die lediglich ein Schlag ins Wasser wird, kann nicht erstrebenswert sein. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse droht sogar die Gefahr, dass es eher eine Enquete gegen das Grundeinkommen wird. Wir werden uns deshalb zunächst auf andere Formate konzentrieren, um die Debatte über das Grundeinkommen zu beflügeln. Dafür streiten wir und darüber wollen wir mit euch im Austausch bleiben, in der Gesellschaft und in unserer Partei.

Diese Einschätzung hat manches für sich, denn eine Enquetekommission dient der Erörterung von Sachfragen mit Hilfe von Sachverständigen. Da auch Abgeordnete Mitglieder der Kommission sind, ist es eine durchaus politische Einrichtung. Es werden nur Empfehlungen ausgesprochen. In dieser Unverbindlichkeit hat sie Gemeinsamkeiten mit dem Petitionsrecht (siehe hier und hier). Was die Autoren allerdings mit den Mehrheitsverhältnissen erklären, könnte trefflich über Enquetekommissionen im Allgemeinen gesagt werden. Für die öffentliche Meinungsbildung sind sie ein ungeeignetes Gremium, es besteht sogar die Gefahr, dass sie Fragen von öffentlichem Interesse aus der öffentlichen Aufmerksamkeit nehmen und die Willensbildung dadurch schwächen. Nach dieser Stellungnahme kann man nun gespannt sein, wie Bündnis 90/ Die Grünen die Diskussion wieder fördern wollen, macht die Partei nicht gerade den Eindruck, als brenne ihnen das BGE auf den Fingern. Vielleicht ist eine Partei ohnehin die falsche Adresse dafür.

Sascha Liebermann

Wahlversprechen vergessen? Das Netzwerk Grundeinkommen hat nachgefragt

Das Netzwerk Grundeinkommen berichtet darüber, welche Antworten es auf seine Nachfrage bei den entsprechenden Parteien erhalten hat: „In ihren Wahlprogrammen von 2013 im Vorfeld der Bundestagswahl, hatten sowohl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch die DIE LINKE die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Grundeinkommen versprochen. Wir haben nachgefragt, was aus den Wahlversprechen geworden ist…“ Zum vollständigen Text.

Update 18.5.: Zu dieser Frage eine interessante Stellungnahme von Susanne Wiest.

Petition zum Grundeinkommen – Einige Abgeordnete sprechen sich für Debatte im Bundestag aus

Vor wenigen Wochen berichteten wir darüber, dass die Petition von Susanne Wiest an den Deutschen Bundestag abgeschlossen werden soll. Der Petitionsausschuss hat dies mittlerweile getan. Nun ist der Bundestag in einem Sammelpaket mit anderen Petitionen, die der Petitionsausschuss zur Ablehnung empfohlen hat, der Empfehlung des Ausschusses gefolgt und hat die Petition abgelehnt. Aus diesem Anlass haben sich einige Abgeordnete (hier und hier) in einer Erklärung dafür ausgesprochen, eine Enquetekommission zum Bedingungslosen Grundeinkommen einzurichten (siehe auch den Artikel in Neues Deutschland). Susanne Wiest hatte schon zuvor einen Offenen Brief an den Deutschen Bundestag geschrieben, mit dem sie zum „Gegenwartsdialog“ einlädt.

Grundeinkommen in der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“

In der 22. Sitzung der Enquete-Kommission (Video und weiteres Material), am 15. Oktober 2012, kam das Bedingungslose Grundeinkommen zur Sprache. Susanne Wiest kommentiert die Sitzung in ihrem Blog und macht dort zudem das Sitzungsprotokoll verfügbar. Auffällig ist an der gesamten Sitzung, welch geringen bis keinen Stellenwert eine bürgerschaftliche Deutung von Gemeinwesen hat, also eine, die das Bedingungslose Grundeinkommen aus diesem Zusammenhang begreift. Siehe auch Sascha Liebermann, „Das Menschenbild des Grundeinkommens – Wunschvorstellung oder Wirklichkeit?“

„Eine Gesellschaft für alle“ – Bündnis 90/ Die Grünen halten Enquete-Kommission zum Grundeinkommen für sinnvoll

Im vorläufigen Beschluss der Bundesdelegiertenkonferenz in Hannover von Bündnis 90/ Die Grünen ist zu lesen, dass die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag in Sachen Grundeinkommen für sinnvoll erachtet wird:

…Wir halten deshalb die Einrichtung einer Enquetekommission im Deutschen Bundestag für sinnvoll, in der Idee und Modelle eines Grundeinkommens sowie grundlegende Reformperspektiven für den Sozialstaat und die sozialen Sicherungssysteme diskutiert werden. In einer solchen Enquete wollen wir der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen sowie damit verbundenen Veränderungen in den sozialen Sicherungssystemen den nötigen Raum verschaffen. Ziel ist, die Schere zwischen Arm und Reicht zu schließen und das individuelle Grundrecht auf Teilhabe zu verwirklichen… (S. 18 f.)
Diese Formulierung, eine Enquetekommission für sinnvoll zu erachten, ist vorsichtiger als die der Piratenpartei, die eine solche Kommission nicht nur für sinnvoll hielten, sondern sich für die Einsetzung einer solchen aussprachen. Wer dem Grünen Beschluss zufolge das Agens ist, wer also einen Antrag auf Einrichtung stellen wird, bleibt in der Formulierung offen. Dahinter mag Parteiräson stehen oder es zeugt davon, wie stark die Gegner eines BGE noch immer sind.

In einer Urwahl haben die Mitglieder der Grünen Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Tritten zu den Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2012 gewählt. Beide haben sich bislang offen gegen (auch hier) ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen oder dies hinter Vorwänden getan. Frau Göring-Eckardt war eine ausgesprochene Befüworterin der Verschärfung der Sozialgesetzgebung unter Kanzler Schröder. Ihre Auffassung dazu kann sie geändert haben, bekannt sind mir solche Äußerungen nicht.

Liest man folgende Passage, fällt einmal mehr auf, wie zögerlich der Beschluss ist:

…Wir fordern eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe, Wunsch- und Wahlrechte für die Arbeits- suchenden und ein Sanktionsmoratorium… (S. 14)
Weshalb die Sanktionen nicht abschaffen? Wie kann es eine Arbeitsvermittlung auf Augenhöhe geben, wenn die einzige Verhandlungspartei, die Druckmittel besitzt, die Arbeitsvermittlung ist? Diese Druckmittel zu haben ist konstitutiv für bedarfsgeprüfte Leistungen, denn nicht der Bedarf  oder die Ansprüchsberechtigung der Arbeitsvermittlung wird festgestellt, sondern der des Antragstellers. Selbst wenn nun Sanktionen abgeschafft und Vermittlung auf Augenhöhe tatsächlich erreicht wären, bleibt eine Asymmetrie immer noch bestehen: der Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allen anderen Tätigkeiten. Erst wenn der aufgehoben ist, erst wenn es ein Einkommen eigenen Charakters gibt, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, verliert auch die Bedarfsprüfung (für Bedarfe darüber) ihren stigmatisierenden Charakter. Stigmatisierend dadurch, den Bezieher als solchen zu betrachten, dem Erwerbsziel nicht nachzukommen, also zu versagen. Es ist allerdings nichts die Bedarfsprüfung selbst, die das hervorruft. Es ist ihre Stellung in einem Sicherungssystem, das Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit immer von dieser ableitet, es damit zu einem Einkommen für Bedürftige macht. Ist aber einmal dieser Zusammenhang aufgehoben und die Einkommensgewährung nur noch an den Status gebunden, rechtfertigen sich weitere Bedarfe auch vor diesem Status und nicht vor dem Erwerbsideal. Diesen Zusammenhang sieht der Beschluss der BDK nicht.

Sascha Liebermann