Voraussetzungen und Selbstabschaffung

Eine treffende Anmerkung, die aber voraussetzt, dass der Mensch in seiner Individualität um seiner selbst willen auch als Bezugspunkt anerkannt wird. Für die westlich-liberale Demokratie ist das unstrittig, es ist ihr Fundament und Legitimationsquelle ihrer politischen Verfasstheit – getragen durch die Staatsbürger eines Gemeinwesens. Wo auch immer das der Fall ist, auch in anderen Formen der Demokratie, greift das Argument also, wobei selbst hier sich die Frage stellt, ob das dort so vorbehaltlos gilt, wo noch die Todesstrafe praktiziert wird, man denke nur an die USA. Für andere politische Ordnungen ist es keine Voraussetzung, in ihnen ist das Individuum nicht geschützt.

Nur vor diesem Hintergrund, also der westlich-liberalen Demokratie, ist die „anthropologische“ Frage unbedeutend bzw. unterläuft sie gerade die Voraussetzungen, die diese Demokratie sich selbst gibt: auf die Mündigkeit der Bürger zu setzen. Insofern ist eine Widerlegung einer wie auch immer gearteten Faulheits- oder Egoismusbehauptung irrelevant für die Frage, ob ein BGE zur Demokratie passt oder nicht und würde, wie Michael Sienhold zurecht schreibt, dazu führen, seine „Richtigkeit“ vom Status der Faulheitsbehauptung abhängig zu machen. Denn träfe sie zu, müsste dann die bestehende Demokratie abgeschafft werden. Diese Form der Selbstentmündigung ist allerdings nicht selten.

Sascha Liebermann

„Faulheit sei nichts typisch Menschliches, das […] abtrainiert werden müsse“…

…, das ist zutreffend. Wie ließe sich das zeigen? Dafür hilfreich ist, was Ulrich Oevermann in seinem „Strukturmodell von Religiosität“ herausgearbeitet hat und zahlreich in fallrekonstruktiven Analysen gezeigt wurde. Die Lebenspraxis muss stets Entscheidungen treffen – und das ist als solches herausfordernd (siehe dazu diesen Vortrag und auch hier). Die moderne Demokratie als politische Herrschaftsform hat diese Selbstbestimmung zur Norm erhoben. Vor diesem Hintergrund ist „Faulheit“ ohnehin nur etwas, das sich als Abweichung von dieser Norm verstehen lässt, wobei Selbstbestimmung damit gleichgesetzt wird, sie in Erwerbstätigkeit bzw. Erwerbserfolg münden zu lassen. Jemandem „Faulheit“ zu attestieren, wenn er nicht genügend Aktivität oder Anstrengungsbereitschaft an den Tag legt,  spiegelt diese Engführung wider und verabscheut Muße als Zustand der zweckfreien Auseinandersetzung mit etwas um seiner selbst willen.

Sascha Liebermann

Konjunkturen der Faulheitsdebatte

Instruktiv ist hierzu auch der ältere Beitrag von Frank Oschmiansky „Faule Arbeitslose?“. Dass manche, die heute sich so nicht mehr äußern, sich ähnlich drastisch geäußert haben, siehe dazu Oskar Lafontaine in einer Bundestagsrede im Jahr 1999.

Eine wichtige Aussage…

…dann wäre es aber auch konsequent, nicht mehr von „Anreizen“ zu sprechen, denn die suggerieren stets, der Einzelne müsse „stimuliert“ oder „aktiviert“ werden. Weder das eine noch das andere ist nötig, vielmehr müssen Knüppel aus dem Weg geräumt werden, die ihn behindern oder hemmen.

Sascha Liebermann

„Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD“…

…das sagte Gesine Schwan in einem Interview mit der taz, nicht aber, was ihr mit dem von der taz gewählten Titel in den Mund gelegt wurde. Zur Frage, ob der Mensch faul sei, äußerte sie sich gleich zu Beginn:

„Schröder sagte in der Bild-Zeitung den berühmten Satz, es gebe kein Recht auf Faulheit.
Ja. Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD. Aber sie passt zu autoritären Regimen. Menschen, denen so etwas unterstellt wird, fühlen sich gekränkt und ungerecht behandelt. Zumal es ihnen nicht von Unternehmerverbänden oder von Konservativen gesagt wurde, sondern von ihrer eigenen Partei, der SPD. Das produziert gravierende Vertrauensverluste.

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„Empfänger von Hartz IV sind nicht faul“ – ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist dennoch keine Lösung…

…so äußert sich Rainer Radloff, Geschäftsführer des Jobcenters in Bielefeld, in einem Interview mit der Neuen Westfälischen. Radloff bewegt sich ganz in der normativen Konstruktion des heutigen Sozialstaats. Leistungsgerechtigkeit sei sein Prinzip, wer also etwas erhalte, müsse auch etwas geben. Im Interview gibt es einen tiefen Einblick in die Herausforderungen, vor denen das Jobcenter aufgrund der heutigen Gesetzeslage steht. Hier wichtige Passagen daraus:

„Es geht also nicht darum, dass Bezieher von Hartz IV leistungsunwillig sind?
Radloff: Nein, mir ist es wichtig, den Blick darauf zu lenken, dass SGB-II-Leistungsbezieher nicht faul sind. Ein großer Teil der Menschen arbeitet. Wir bringen jährlich zusätzlich 6.000 Leistungsbezieher wieder in Arbeit. 25 Prozent unserer Kunden haben eine Berufsausbildung. Das ist zwar nicht die Mehrheit, aber eine Gruppe, auf die man aufbauen kann.“

Dann eine Passage über Sanktionen:

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„Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize…“…

…so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA: „Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?“
S: „Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft.“

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf „ökonomische Anreize“, das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar – letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf „Bequemlichkeit“, als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass „Anreize“ – ein missverständlicher Begriff – lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne „ökonomische Anreize“ darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

„Soziale Kontakte“, die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind – ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: „Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?“
S: „Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren.“

Sascha Liebermann