„Obdachlose bekommen auf einen Schlag rund 5000 Euro“ – Was heißt „vernünftig“…

…und wäre es Ausdruck des Scheiterns, wenn die Bezieher den Betrag „unvernünftig“ verwendet hätten? Das Magazin stern berichtet über ein Projekt in Kanada, das schon in englischsprachigen Medien Thema war.

Die Frage, die sich hier stellt, ist eine, die sich bei allen Feldversuchen stellt, und zwar danach, was das Kriterium dafür ist, Scheitern oder Gelingen zu konstatieren. Warum ist das eine wichtige Frage? Weil sie deutlich macht, wie durch die Bewertung von Handeln wieder ein Kriterium formuliert wird dafür, was eine solche Transferleistung zu leisten habe. Erst also wenn sichergestellt ist, dass das Geld vernünftig verwendet wird, gilt das Projekt als gelungen. Damit wird ein Kriterium dafür formuliert, wann jemand selbst darüber entscheiden kann, was er mit Einkommen macht. Es ist diese unscheinbare Frage, die so folgenreich ist, als gäbe es heute ein Kriterium dafür, wann Bürger ihren Status als Bürger „vernünftig“ nutzten und wann der Status unter Vorbehalt gestellt werden müsste.

Sascha Liebermann

„Bedingungsloses Grundeinkommen: Erkenntnisse bisheriger Experimente“…

..ein Beitrag von Alexander Fink und Fabian Kurz auf der Website des Institute for Research in Economic and Fiscal Issues“ (IREF). Da – wie so oft in diesem Zusammenhang – das Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfallentheorem erwähnt wird, vergleiche dazu:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Zur Frage, was Feldexperimente leisten können und was nicht, siehe hier und hier.

Zürich als Labor für das Grundeinkommen?

Das zumindest berichtet ein Beitrag in der Neuen Zürcher Zeitung „Zürich soll zum Labor für radikale Idee werden“. Die Sozialdemokratisch Partei (SP) strebt einen Feldversuch zum Bedingungslose Grundeinkommen an, ist darin zu lesen. Was Feldexperimente leisten können, damit hat sich Sascha Liebermann hier befasst.

Experimente zum Grundeinkommen – realistische Aussagen oder Modellsimulation?

Zeit Online veröffentlichte im Januar ein Interview mit Matthias Sutter, Professor für Experimentelle Wirtschaftsforschung, an der Universität Köln. In dem Interview geht es u. a. um Gerechtigkeitsvorstellungen, Kooperation und – in einer Passage – um das Grundeinkommen, das nicht näher spezifiert wird. Darin sagt er folgendes:

ZEIT: Eine radikale Idee des Teilens ist das staatliche Grundeinkommen für alle Bürger. Weiß man aus Experimenten, ob dann noch jemand arbeitet?Sutter:Es wäre nach der langen Diskussion darüber gut, das endlich mal wissenschaftlich zu testen. Zurzeit ist das recht ideologisch. Die Liberalen sagen: Seid ihr verrückt, mit einem Grundeinkommen arbeitet ja keiner. Die Befürworter sagen, dass das nicht stimmt. Es gab immer mal wieder die Idee, das in Proberegionen zu testen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob man so ein Experiment realistisch abbilden kann, sodass wissenschaftlich fundierte und generalisierbare Ergebnisse herauskommen. Bislang gelang das nicht.“

Was meint er mit „recht ideologisch“? Und was versteht er unter „wissenschaftlich … testen“? Sutter forscht mit Hilfe von spieltheoretischen Experimenten. Er versucht also auf Basis simulierter Entscheidungssituationen herauszufinden, wie Menschen unter bestimmten Bedingungen handeln könnten. Diese Bedingungen sind aber ebenso simuliert wie die Entscheidungen, die dabei herauskommen. Es sind ja nicht Entscheidungen, die tatsächlich lebenspraktisch vollzogen wurden, die er untersucht, sie werden im Experiment nur simuliert – also sind sie noch weniger real als die Ergebnisse von Feldexperimenten. Das muss man wissen, wenn über diese Art der Forschung gesprochen wird, die Forscher selbst sehen das nicht selten durchaus anders und meinen, es handele sich um reale Handlungen samt Handlungsfolgen. Ganz ähnlich verhält es sich mit den immer wieder anzutreffenden Meinungsumfragen darüber, was Menschen denn zukünftig täten, wenn dies oder jenes der Fall wäre. Auch diese Umfagen simulieren nur Handlungen und sagen nichts darüber aus, was tatsächlich geschehen würde. – Erstaunlich genug ist an dieser Stelle Sutters Skepsis, ob ein Experiment überhaupt zu fundierten Ergebnissen in Sachen Grundeinkommen führen würde. Nun, sollte diese Skepsis nicht für die spieltheoretische Forschung im Allgemeinen gelten? (siehe meinen jüngsten Kommentar hier).

Sascha Liebermann

Feldexperimente zur Erprobung eines Bedingungslosen Grundeinkommens – aussagekräftig oder zweifelhaft?

Eine der großen Fragen, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder auftaucht, ist die nach gesicherten Erkenntnissen über die Auswirkungen eines BGE. Sie wird nicht nur von denjenigen vorgebracht, die skeptisch, aber wohlwollend der Idee gegenüberstehen. Befürworter selbst erkennen in Feldexperimenten ein Instrument, um zum einen gesicherte oder bessere Erkenntnisse über mögliche Auswirkungen eines BGE zu erhalten, zum anderen Kritiker durch die Befunde doch noch für das BGE zu gewinnen. Doch, was ist von einer Erprobung zu halten, was könnte sie leisten?

Eine Erprobung, nomen est omen, kann nur in Form eines Projekts erfolgen und das wäre befristet. Sehen wir einmal von den verschiedenen Formen ab, die es annehmen könnte – als Experiment mit einer Kommune, einem Bundesland, mit Einzelpersonen verstreut über Deutschland, über zwei, fünf oder zehn Jahre –, so bleiben grundsätzliche Fragen dazu bestehen, was ein solches Experiment belegen könnte, das nicht auf anderem Wege ebenso zu erforschen wäre.

Die erste Frage wäre methodischer Natur. Ein befristetes Projekt bietet nicht die Perspektive, sich jenseits der heutigen Verpflichtungen zu fragen, wie man leben will, weil es ein Leben nach dem Projekt geben wird, das mit den alten Verpflichtungen zu Erwerbstätigkeit und Einkommenserzielung auf einen wartet. Wer seine zukünftigen Möglichkeiten nicht fahrlässig außer Acht lassen oder auf’s Spiel setzen will, muss alle Entscheidungen, die er im Rahmen des Projekts trifft, stets auf ihre Auswirkungen für die Zeit danach abwägen. Je mehr Verantwortung an einer Person hängt (z.B. für eine Familie), desto weniger kann sie sich in einem Feldexperiment davon freimachen. Sie kann also nicht berufliche Weiterqualifizierung außer Acht lassen, kann sich nicht sorglos einem Ehrenamt oder der Fürsorge in der Familie widmen, kann nicht eine Stelle aufgeben, weil sie nicht abschätzen kann, wie die Arbeitsmarktlage in fünf oder zehn Jahren – nach dem Projekt – sein wird.

Nehmen wir einmal an, ein Teilnehmer könnte sich von diesen „alten“ Rechtfertigungsverhältnissen seines Lebens innerlich, subjektiv, freimachen, dann blieben sie objektiv dennoch bestehen. Denn das Gemeinwesen, dass dieses Experiment durchführt, fördert oder toleriert, würde die es betreffenden, im Projekt getroffenen Entscheidungen gemäß der „alten“ Rechtfertigungsverhältnisse, die die aktuellen und zukünftigen (nach Ende des Projekts) wären, bewerten. Dieser gemeinschaftliche Konsens prämiert ein bestimmtes Handeln, das nämlich normativ auf Erwerbstätigkeit gerichtet ist und die Nachordnung anderer Tätigkeitsformen erwartet.

Was könnte aus einem Feldexperiment über die Welt mit BGE geschlossen werden, wenn die Bedingungen des Experiments der Welt gerade in entscheidender Hinsicht nicht entsprechen? Aus einem Experiment, das eben nur eine Simulation darstellt und deswegen – anders als Alexander Spermann (hier und jüngst hier) und Johannes Terwitte hoffen – keine Aussagen über Realverhältnisse erlaubt, kann nichts gewonnen werden, das nicht mindestens genauso gut anders herauszufinden wäre, und zwar mit Methoden der fallrekonstruktiven Forschung. Es müsste nur, auf der Basis von Daten aus der Vergangenheit, das Handeln von Menschen daraufhin untersucht werden, was darin für handlungsleitende Überzeugungen zum Ausdruck kommen und wie sie sich gebildet haben. Dabei operiert die fallrekonstruktive Forschung nicht mit Annahmen, wie Terwitte meint, sie untersucht Realphänomene. Wenn diese handlungsleitenden Überzeugungen wesentlich dem entsprechen, was ein BGE erfordern würde, um zu gelingen, wäre Entscheidendes herausgefunden. Wenn sie ihm nicht entsprächen, dann würden auf diesem Wege keine hilfreichen Einsichten zu gewinnen sein. Solche Überzeugungen, Habitus und Deutungsmuster herauszupräparieren, ist eine typische Aufgabe fallrekonstruktiver Sozialforschung.

(Ganz anders als Alexander Spermann sieht sein Kollege Werner Eichhorst das BGE. Seine im Sommer 2013 veröffentlichte Stellungnahme trägt den bezeichnenden Titel „Schaffen statt Schlaraffen“. Man kann sie getrost als Untergangsszenario bezeichnen, in dem auf Basis voraussetzungsvoller Annahmen skizziert wird, was passieren würde, wenn es ein BGE gäbe. Das war nicht seine erste ablehnende Stellungnahme zum BGE. Im Jahr 2005 haben er und ich im Bayern 2 Radio, Sendung Notizbuch Extra, “Arbeitsleben – Was war, was bleibt” miteinander diskutiert. Das Ergebnis war ähnlich, etwas weniger radikal vielleicht.)

Dass die Kultur in ihrer Eigengestalt, samt Werthaltungen, Habitus und Deutungsmustern in so einem Fall immer auch rekonstruiert werden muss, um Handeln zu verstehen, ist an dem Interview mit Sabine Klocke-Daffa über das Projekt in Namibia sehr deutlich geworden. Dazu gehört der Hintergrund vor dem die Menschen dort im Rahmen des Projekts ihre Entscheidungen getroffen haben. In einem Dorf, in dem die Armut so groß, die Versorgungslage so schwierig und die Aussichten auf Besserung so schlecht sind, es also kurz gesagt nicht viel zu verlieren gibt in Hinsicht auf die Zeit nach dem Projekt, greift ein BGE viel unmittelbarer ein, als in Verhältnissen, in denen die Aussichten viel besser, die Möglichkeiten größer und die Verpflichtung, sich für diese Möglichkeiten im Rahmen des normativen Gefüges bereit zu halten – also bei uns –, bestehen.

Die zweite Frage wäre legitimatorischer Natur. Wir würde ein demokratisches Gemeinwesen es rechtfertigen wollen, etwas auszuprobieren, aus dem sich zum einen weder für die Zukunft sichere Befunde darüber erwarten ließen, wie die Menschen tatsächlich mit einem BGE umgehen würden, noch etwas herausgefunden werden könnte, das nicht ohnehin schon elementare Voraussetzung der Existenz eines solchen Gemeinwesens ist? Diese elementare Voraussetzung besteht in der gegenwärtigen politischen Ordnung Deutschlands und anderen modernen Demokratien in einem beinahe banalen, vielleicht gerade deswegen so häufig übersehenen, Zusammenhang. Wenn es im Grundgesetz heißt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehe (Grundgesetz Art. 20 (2)), dann bedeutet das nichts anderes, als dass die Souveränität politischer Vergemeinschaftung in der Selbstbestimmung des Volkes liegt. Damit wird nicht behauptet, dass politische Vergemeinschaftungen ohne Rücksicht auf andere und ohne Kooperation mit anderen handeln könnten. Es wird lediglich das Zentrum dessen bestimmt, das darüber befinden muss, in welche Richtung der Weg führen soll und auf der der Basis welcher Werte das zu geschehen hat. Diese Banalität findet nicht nur in der politischen Ordnung Ausdruck, sie prägt die alltägliche, unspektakuläre Lebensführung aller Menschen, denen niemand abnimmt zu beantworten, wohin sie mit ihrem Leben wollen. Das überlässt das Gemeinwesen aus guten Gründen ihnen, weil es genau dieser Haltung bedarf, diese Frage selbst zu beantworten, um als Demokratie fortbestehen zu können. Dass dieser elementare Zusammenhang nicht allzu deutlich im deutschen Selbstverständnis – also der Deutung der eigenen Realverhältnisse – ausgeprägt ist, kann getrost als Symptom eines Problems verstanden werden. Feldexperimente würden angesichts dessen nichts anderes bedeuten, als dem Volk genau die Souveränität abzusprechen, zumindest sie anzuzweifeln – sonst müssten ihre Voraussetzungen ja nicht erprobt werden -, die ihm in der politischen Ordnung schon eingeräumt wird. Sie liefen auf eine Selbstentmündigung hinaus.

Sascha Liebermann