Wer fördert wen? Stiftungen, private Wohltätigkeit und Förderzwecke…

… diese Frage näher zu betrachten, wenn es um das Verhältnis von Förderern (wie z. B. Stifungen) und Geförderten geht, scheint wenig interessant, liegt doch auf der flachen Hand, worum es geht. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die über soviel Vermögen verfügen, welches sie nicht für sich selbst benötigen und deswegen für andere einsetzen oder sogar stiften. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, denen es genau an solchem Vermögen oder gar Einkommen mangelt, um Ideen und Ziele zu verfolgen, die sie für wirklich wichtig erachten – sehr häufig betrifft dies künsterlerische Vorhaben, aber auch Forschung und Bürgerinitiativen. Für letztere ist es die Herausforderung, auf der Seite der Förderbereiten jemanden zu finden, der sich mit ihrem Vorhaben verbinden will, es als förderwürdig erachtet. Manche Projekte werden dadurch erst möglich, anderen wird die Aussicht auf eine kontinuierliche Weiterführung eröffnet. Private Förderung kann kurze Wege gehen, kann umkompliziert erfolgen, gerade weil sie sich nicht an Verfahren wie in öffentlichen Ausschreibungen zu halten hat. Dem korrespondiert allerdings die Willkür, mit der Förderversprechen erfolgen, die außerordentliche Abhängigkeit vom guten Willen der Förderer, die genauso plötzlich, wie sie erschienen sind, wieder verschwinden können. Der Geförderte hat keinen Anspruch auf die Förderung, er kann nichts einklagen (anders als bei sozialstaatlichen Alimentierungen), es gibt keinen Rechtsweg – zumindest nicht für außervertragliche Angelegenheiten. Manchen wird dieses Phänomen vertraut sein, vielleicht haben sie selbst schon Erfahrungen damit gesammelt.

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„Warum wir kein bedingungsloses Grundeinkommen brauchen“…

…dazu äußert sich Frank A. Meyer, Publizist, auf der Website der Schweizer Tageszeitung Blick. Meyer ist in Deutschland durch die Sendung „vis à vis“ bekanntgeworden, die auf 3sat lief. Die kurze Videostellungnahme ist ein gutes Beispiel dafür, wie widersprüchlich Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ausfallen können und wie wenig derjenige es bemerkt, der sich äußert. Ganz ähnlich wie bei Meyer war es einst bei Christian Lindner (FDP). Wer davon überzeugt ist, dass der Mensch etwas bewerkstelligen wolle, darüber spricht Meyer, müsste für ein BGE plädieren.

Sascha Liebermann

„Geld allein macht nicht glücklich, aber es hilft sehr“…

…schreibt Bruno S. Frey in der Neuen Zürcher Zeitung. Darin findet sich manch interessante Einschätzung auf der Basis standardisierter Befragungen, die Grenze dieses Vorgehens gibt sich allerdings auch schnell zu erkennen. Wenn Frey z. B. schreibt:

„Es ist nicht gleichgültig, wie man sein Einkommen bezieht. Geld ohne Gegenleistung mindert zwar die täglichen Sorgen um den Lebensunterhalt, macht aber weniger glücklich als ein Einkommen, das man sich selbst verdient hat. Arbeitslose, die über längere Zeit vom Staat monetär versorgt werden, sind mit ihrem Leben weniger zufrieden (bei konstant gehaltenen anderen Faktoren, insbesondere dem Einkommen). Sie fühlen sich von der Gesellschaft ausgeschlossen, und ihr Selbstwertgefühl leidet.“

Damit diese Feststellung nicht positivistisch verkürzt wird, wäre zu fragen, weshalb das so ist? Doch Frey bietet hierfür keine Erklärung an, damit muss es unverstanden bleiben, weshalb öffentlich bereit gestelltes Einkommen diese Folge heute hat. „Verdient“ man denn den Lohn „selbst“, der zufriedener machen soll?

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„Bedingungsloses Grundeinkommen: NEIN, Grundrecht auf soziale Teilhabe: JA“ – widersprüchliche Einwände…

…von Peter Glaser auf Makroskop. Der Beitrag zeichnet sich trotz seines wortstarken Auftakts nicht gerade durch Klarheit aus. An manchen Stellen ist er ein Plädoyer für ein BGE, ohne dass der Autor das so sieht. Er beginnt:

„Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise Sprache, die es erforderlich macht, Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Die Begrifflichkeit „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist einerseits eine „Unmöglichkeit“ und andererseits eine sachlich falsche Beschreibung. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet sprachlicher „Schlampigkeit“, die dafür sorgt, dass Sachverhalte verschleiert werden und damit missbraucht werden können.“

Starke Worte. In der Tat ist das Schlagwort Bedingungsloses Grundeinkommen nicht so prägnant, wie man es sich wünschen würde. Was wären die Alternativen, etwa: allgemeines oder garantiertes Grundeinkommen oder Sozialdividende? Das wäre auch kein Prägnanzgewinn und der Favorit des Autors „soziale Teilhabe“ ist nicht besser. Erklärt er sich etwa von selbst? Kaum.

Bei aller mangelnden Prägnanz des Schlagworts BGE, so ist auch Wohlwollen geboten. Es handelt sich beim BGE nicht um einen wissenschaftlichen Begriff, es ist vielmehr ein politischer. Bei den genannten Alternativen oben bleibt noch mehr im Unklaren, was sie von heute existierenden, mit Leistungsbedingungen versehenen Sicherungsleistungen unterscheidet. Ebensowenig ist das der Fall bei „sozialer Teilhabe“. Wir werden das noch sehen. Arbeitslosengeld 2 ist eben auch ein garantiertes Grundeinkommen in einer bestimmten Form. Kontextualisiert man hingegen die Entstehung des Schlagwortes BGE, dann wird die Bedeutung des Attributes „bedingungslos“ sehr prägnant. Es richtete sich in der deutschen – wie in der internationalen – Diskussion von Anfang an gegen die Leistungsbedingungen, die diejenigen erfüllen müssen, die ein Ersatzeinkommen benötigen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.).

Weiter schreibt Glaser:

„Aber auch der Begriff „Grundeinkommen“ ist für etwas, für das niemand etwas tun soll, zumindest irreführend. Einkommen ist immer das Ergebnis des Einsatzes der Produktivfaktoren Boden, Arbeit und Kapital. Das Teilwort „Grund…“ deutet eher auf den Verwendungszweck des Einkommens, hat aber mit der Erlangung von Einkommen nichts zu tun.“

Sicher kann es kein Einkommen geben, ohne daß etwas hervorgebracht wurde. Das bezweifeln BGE-Befürworter nicht. Wir können diesen Einwand aber auch verlängern und sagen: Es kann auch nichts hervorgebracht werden, ohne daß es handlungsfähige erwachsene Personen gibt, die etwas hervorbringen können. Was hängt nun wovon ab? „Arbeit“ – im Sinne menschlicher Arbeitskraft – ist eben nicht einfach „da“, sie muss sich erst bilden durch einen langwierigen Bildungsprozess. Auch für „Boden, Arbeit, Kapital“ gilt also, das sie erst vorhanden sein müssen. Nicht nur sie sind „Produktivfaktoren“, auch wenn diese Darstellung in den Wirtschaftswissenschaften gängig ist, Bildungsprozesse in Vergemeinschaftungen sind es ebenso, wenn auch nur mittelbar. Wenn schon, dann sollte der Blick auf das Ganze gerichtet werden, nicht auf das Halb-Ganze.

Dass die Vorsilbe „Grund-“ etwas darüber sagt, wie Einkommen bereitgestellt wird, ist unstrittig. Denn die Erlangung von Einkommen aus dem Wertschöpfungsprozess sagt noch nichts darüber, wie das Einkommen nun zu Individualeinkommen von Personen wird. Es geht beim BGE nicht darum, dass Wertschöpfung vom Himmel fällt, sondern dass die Bereitstelltung eines Anteils daran von keiner Gegenleistung direkt (!) abhängig gemacht wird. Insofern ist Glaser vorschnell.

Er schreibt dann weiter:

„Worum es bei diesem Thema eigentlich geht, ist die Ausübung eines „Grundrechts auf soziale Teilhabe“ in unserer Gesellschaft. Da dies im Kapitalismus nun mal nur mit „Geld“ möglich ist, geht es letztendlich um eine angemessene Verteilung! Wenn die für das Einkommen erforderliche Leistung erbracht wird, Indikator dafür wäre ein steigendes BIP, muss man fragen, wie das Einkommen verteilt werden soll, so dass das Grundrecht auf Teilhabe gewährleistet ist.“

Ja, eben, deswegen „Grund“-Einkommen, wobei dieses Einkommen von der Geldseite her lediglich ökonomische Teilhabe ist, wenn man präzise sein will. Glaser schreibt zu Recht, dass Geld diese „Teilhabe“ nur ermöglicht. Sozial ist diese Teilhabe nicht des Geldes wegen, sondern weil die Bereitstellung durch ein Gemeinwesen erfolgen muss.

Dann folgt ein Bekenntnis:

„In Artikel 2 (2) im Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“. Wenn wir dieses Recht ernst nehmen, müssen wir jedem Menschen in unserem Land die dafür erforderliche Ausstattung – in unserem System „Geld“ – zur Verfügung stellen.“

Aha, also ein Plädoyder für BGE, oder? Das hängt nun entscheidend davon ab, nach welchem Modus Geld bereitgestellt werden soll.

„Dies sollte vorrangig über die Möglichkeit, das Geld durch Arbeit zu verdienen, erfüllt werden. Wenn dies, durch welchen Umstand auch immer, nicht möglich ist, ist unsere Volkswirtschaft leistungsstark genug, einen Teil in Form von Geld an die Menschen zu verteilen, für die wir zeitweise oder dauerhaft keinen bezahlten Arbeitsplatz bereitstellen.“

Warum „vorrangig“ über Erwerbsarbeit? Diese Werthaltung kann man haben, sie führt zu den Widersprüchen, in denen wir heute leben. Glaser baut nun eine Ausnahme von der Regel ein, wenn er die Bereitstellung vorsieht, ohne dass jemand erwerbstätig ist „durch welchen Umstand auch immer“? Was ist mit „Umstand“ gemeint? Sonderbar wäre, wenn als Umständ gelten könnte, für die eigenen Kinder zuhause zu bleiben, denn das wäre eine freie Entscheidung und kein Umstand. Das passte dann auch nicht mit Glasers Regel zusammen, „Geld durch Arbeit“ zu verdienen. Erst im Fortgang wird klar, worin dieser Umstand besteht. Er geht nicht vom Individuum aus, dass eine Entscheidung trifft, sondern vom Gemeinwesen „wir“, das zu etwas nicht in der Lage ist: einen bezahlten Arbeitsplatz bereitzustellen. Was geschieht mit dem, für den ein Arbeitsplatz bereitgestellt wäre, der aber Besseres zu tun hätte? Wie man es dreht und wendt, so fortschrittlich es klingt, so wenig änderte es am heutigen normativen Gefüge, dass Erwerbstätigkeit den Vorrang vor allem anderen hätte und dass diejenigen, die daran nicht teilnehmen wollen, kein Einkommen erhielten oder nur eines, das mit Auflagen versehen wäre, z. B. angebotene Arbeit anzunehmen. Willkommen im Hartz-IV-Land, das wäre also die Konsequenz der „sozialen Teilhabe“ nach Glaser.

Er schreibt weiter:

„Dass sich die Machtverhältnisse mit der Einführung eines solchen Rechts verschieben werden, ist klar. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft sollte das aber niemand besorgen, da es für die Masse Leistungen ermöglicht, die bisher vielen zu teuer sind. Ökonomie und Ökologie könnten sich beispielsweise viel leichter im Gleichschritt entwickeln, wenn allen Menschen eine angemessene Teilhabe am gemeinsam erarbeiteten Fortschritt erlaubt wird. Dann wäre wirklich die Wirtschaft für die Menschen da und nicht umgekehrt!“

Was verschiebt sich denn, wodurch? Allenfalls würde die Stellung der Erwerbstätigen gestärkt, nicht aber der Bürger im Gemeinwesen, denn für die gälte nach wie vor: Erwerbsarbeit ist der höchste Zweck, alles andere kommt danach. Glasers Vorschlag würde wie jeder erwerbszentrierte Sozialpolitik, an der Abwertung anderer Tätigkeiten festhalten und nicht die Person um ihrer und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Erwerbstätigkeit bliebe wie heute die normative Verpflichtung, Nicht-Erwerbstätigkeit die Ausnahme von der Regel.

Vielleicht folgt Aufklärung noch:

„Für jede Leistungserbringung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ist immer ein „Startkapital“ erforderlich. Bei der Anschaffung einer Maschine ist dies jedem selbstverständlich, nur für den Primärleistungserbringer „Mensch“ soll das nicht gelten?“ […]
Da es heute nicht mehr mit der Überschreibung eines Grundstückes getan ist, müssen wir andere Systeme verwenden. Wenn wir wieder „Vermögen“ als Basis für die Grundversorgung benutzen wollen, müssen wir das alte römische Recht des Eigentums entsprechend anpassen. Wie in dem interessanten Buch von Sarah Wagenknecht mit dem Titel „Reichtum ohne Gier“ überzeugend beschrieben wird, wäre ein anderer Umgang mit dem Eigentum denkbar und könnte die Basis für ein kapitalbasiertes Einkommen für alle schaffen.“

Was hat er nun hier vor Augen? Liefe das alles nicht auf ein Grundeinkommen hinaus und wenn er das zumindest als „Startkapital“ vorsieht, dann für alle zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben, z. B. der Volljährigkeit? Dann wären wir beim Vorschlag von Bruce Ackerman und Anne Alstott (siehe auch hier), dem „stakeholder grant“. Immerhin, auch hier bleibe die Erwerbsverpflichtung bliebe bestehen, denn das „Startkapital“ muss investiert werden, um einen „return“ bringen, der langfristig Einkommen verschafft.

Interessant und wieder in eine andere Richtung weisend dies:

„Damit ein Mensch Arbeit leisten kann, müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. Der Mensch als soziales Wesen benötigt in der heutigen Zeit neben menschlichen Zuwendungen, die schon immer von großer Bedeutung waren, Geld zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit.“

In dieser Allgemeinheit unstrittig, aber wie genau? Wessen Zuwendungen zu welcher Zeit benötigt „der Mensch“? Geld, damit Eltern sich dieser Aufgabe widmen können, meint Glaser das? Das würde aber zu seinem Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht passen, also dann doch Ausbau der Ganztagsbetreuung – auch eine Art menschlicher Zuwendung -, damit Eltern die angebotenen Arbeitsplätze annehmen könnten. Warum sagt er es nicht?

„Die Leistungsbasis „Mensch“ damit zu versorgen, um damit die Leistungserbringung zu ermöglichen, ist mit dem in der Regel aus dem Nichts geschaffenen Geld für die Investition einer Maschine durchaus vergleichbar, wenn auch den meisten dieser Vergleich aus moralischen Gründen nicht gefällt. Sachlich ist er vollständig angemessen.“

Und weshalb dann kein Bedingungsloses Grundeinkommen, um deutlich zu machen, dass es um den „Menschen“ und das Gemeinwesen geht, dem die Wirtschaft letztlich zu dienen hat? Der Beitrag ist ein Durcheinander, in dem an einem auf jeden Fall festgehalten wird: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen am 19. August im ZDF

In der Sendung Abenteuer Wissen, „Wie funktioniert Geld?“, die am 19. August, von 22.15-22.45 Uhr, ausgestrahlt wird, geht es auch um das Grundeinkommen. Berichtet wird über das Projekt in Namibia und seine Bedeutung für Europa.

Im Beitrag über das Basic Income Grant-Projekt in Namibia wird eine Frage aufgeworfen, die sich an alle regional oder lokal begrenzten Experimente mit dem Grundeinkommen richtet. Was machen die Menschen in der Kommune Otjivero-Omitara, die teils des Projekts wegen dorthin gekommen sind, wenn es Ende 2009 ausläuft? Welche Möglichkeiten bieten sich ihnen danach? Welche Entscheidungen werden heute nicht in Angriff genommen, weil die Bewohner wissen, dass das Projekt begrenzt ist? Für die Bewertung des Feldversuchs sind diese Fragen von Bedeutung.

Begleitend zur Sendung ist von Harald Grimm ein Text mit dem Titel „Big für Deutschland“ verfasst worden. Über die Darstellung kann man sich in Vielem wundern. Schon die Einleitung wartet damit auf, Thomas Straubhaar, Dieter Althaus und Götz Werner (offenbar, weil er Unternehmer ist) indirekt als Neoliberale zu bezeichnen. Sie werden in einen Topf geworfen und damit wird unterschlagen, dass gerade Götz Werner für ein hohes bGE plädiert im Unterschied zu Straubhaar und Althaus. Werner wird dann – wohl wegen mancher missverständlicher, aber längst präzisierter Äußerungen – zugerechnet, dass die Arbeitgeber das bGE ihrer Arbeitnehmer erhielten und den Lohn um den Betrag des bGE kürzten. Das bGE aber erhalten die Bürger in die Hand. Dass es „substitutiv“ wirken kann, weil die Wertschöpfung nicht einfach zunimmt, liegt nahe, in welchen Bereichen Löhne steigen, in welchen sie sinken, ist damit nicht gesagt.

Hier fragt man sich, ob diese Darstellung willentlich verfälschend geschehen ist oder eine schlampige Recherche zugrundeliegt. Erstaunlich große Aufmerksamkeit erhält dann noch die Auseinandersetzung in der sogenannten Linken um das bGE, als handele es sich um eine der bedeutendsten Diskussionen im Zusammenhang mit dem bGE.

Sascha Liebermann