„Die Rolle der Gewerkschaften in einer Grundeinkommensgesellschaft“…

…so lautet ein Beitrag von Ronald Blaschke, indem die mögliche „Rolle“ der Gewerkschaften dargelegt wird, wenn ein BGE einmal eingeführt worden wäre. Während der Beitrag die Perspektive starkmacht, dass Gewerkschaften eine wichtige Aufgabe zukommt, sofern sie sich auf die Veränderungen durch das BGE einlassen, weist ein Kommentar zum Beitrag von Wolfram Sondermann auf die Folgen eines BGE für die Gewerkschaften hin:

„Die Intention des Beitrags [von Ronald Blascke, SL] ist lobenswert, aber es nützt nichts: Die „individuelle Verhandlungsmacht“ würde im Falle eines BGE die „kollektive Verhandlungsmacht“ faktisch sehr weit zurückdrängen. Der Beitrag setzt voraus, dass das Streikrecht unter BGE-Bedingungen Bestand hätte, woran aber stark gezweifelt werden muss, da es tatsächlich wohl durch ein nicht-existenzgefährdendes Kündigungsrecht eingetauscht würde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Rechtsprechung ein solches Macht-Ungleichgewicht durchgehen lassen würde, in dem subventionierte Arbeitnehmer ein Streikrecht gegenüber nicht-subventionierten Arbeitgebern innehätten, so dass sie den Betrieb auf u. U. unabsehbare Zeit bestreiken könnten. Im öffentlichen Dienst würde der Staat sogar das Streikgeld seiner Tarifgegner zahlen. Solche Rahmenbedingungen des BGE sind m. E. schlechterdings unvorstellbar. Die Gewerkschaften sollten für ein tatsächlich auskömmliches BGE eintreten, aber in dem Bewusstsein, dass der beste Job dann getan ist, wenn er sich überflüssig gemacht hat.“

In der Tat muss man sich fragen, woraus die Gewerkschaften noch ihre Legitimation beziehen könnten, wenn es ein BGE gäbe. Zum einen könnten Arbeitnehmer individuell besser über Arbeitsbedingungen verhandeln, das würde schon sehr viel ändern. Alleine schon, dass Arbeitnehmer vom einem konkreten Arbeitsplatz nicht mehr abhängig wären, um ihr Auskommen zu haben, kehrte die Verhältnisse um. Unternehmen wären weit mehr gefordert, attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, als dies heute der Fall ist, und zwar auf allen Ebenen. Zum anderen wären kollektive Verhandlungen auf betrieblicher Ebene einfacher möglich, ohne einer überbetrieblichen Ebene zu bedürfen. So könnten Bedingungen ausgehandelt werden, die besser auf die jeweilige Lage eines Unternehmens reagieren können. Das muss nicht heißen, dass unternehmensübergreifende Vereinbarungen, die Tarifpartner aushandeln, nicht weiter denkbar wären, das schließt auch Wolfram Sondermann nicht aus, doch in welchem Maße das, wenn überhaupt, sinnvoll wäre, ist schwer einzuschätzen.

Ronald Blaschke, der auf den Kommentar Sondermanns geantwortet hat, verweist auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966, der in Artikel 8 das Streikrecht und die Gründung von Gewerkschaften schütze. Doch die Stellung dieses Rechts leitet sich aus der Bedeutung von Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle her, würde also in seiner Bedeutung durch ein BGE durchaus angegriffen. Damit könnte auch dieser Pakt seine Stellung einbüßen, wo ein BGE in ausreichender Höhe einführt würde. Darüber hinaus ist ein Recht nichts wert, das keine Gefolgschaft findet, es würde praktisch unterlaufen, wenn unverhältnismäßig wenige Arbeitnehmer bereit wären, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Die Frage, die Sondermann gestellt hat, die auch in den anderen Kommentaren zum Text virulent ist, ist nicht nur eine des Rechts. Wenn Arbeitnehmer noch weniger als heute bereit wären, in eine Gewerkschaft einzutreten, dann stellt sich die Frage, wen diese Gewerkschaft noch vertritt. Für 2006 wurde eine Deckungsrate der Tarifbindung in Deutschland von 65 % duchschnittlich ermittelt (z. B. hier). Würde ein BGE dazu führen, dass diese Deckungsrate weiter abnähme, dann stünde die Tarifpartnerschaft als legitimer Verhandlungspartner in Frage.

Sascha Liebermann

Die Macht der Maschinen…

…so betitelte der studierte Volkswirt und für Finanzen und Wirtschaft zuständige Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Gerald Braunberger, einen Artikel zur digitalen Revolution. Wie aber können Maschinen Macht haben? Der Artikel endet mit dem Satz: „Die neue Welt der Wirtschaft – die Welt der Daten, der Netzwerke, der Apps und der Roboter – wird nicht zuletzt auch die Bereitschaft zu neuem Denken erfordern.“ Leider aber bringt Braunberger selbst, wie die meisten seiner Zunftgenossen, diese Bereitschaft nicht auf. Denn obwohl er mit der folgenden in Amerika kursierenden Geschichte das Problem durchaus benennt, liegt eine einfache Lösung außerhalb seines Denkens: „Ein Unternehmensvorstand und ein Gewerkschaftschef besuchen eine durch Roboter hochautomatisierte Automobilfabrik, in der nur noch wenige Menschen arbeiten. Der Vorstand fragt den Gewerkschafter mit einem hochmütigen Lächeln: ‚Wie willst du meine Roboter dazu bringen, für deine Gewerkschaft zu streiken?‘ Der Gewerkschafter lächelt zurück: ‚Und wie willst du deine Roboter dazu bringen, deine Autos zu kaufen?'“ Wir brauchen nicht Roboter, die Autos kaufen, aber wir brauchen – so der volkswirtschaftliche Clou der Geschichte – Kaufkraft. Diese muss natürlich über die Produktivität geschaffen werden – aber die Verteilung kann, wie Braunberger in seinem Artikel zeigt, nicht mehr allein und überwiegend über die Arbeitsleistung gesteuert werden und die gewerkschaftlichen Versuche, mit dieser Begründung Arbeitsplätze zu sichern, sind re-aktionär und letztlich schon überholt. Da standisierbare Arbeiten in allen Bereichen standardisiert und standardisierte Arbeiten automatisiert und damit von Maschinen erledigt werden, ist menschliche Arbeit dort überflüssig, ja kontraproduktiv. Damit kann aber die menschliche Arbeitsleistung nicht mehr Grundlage für die Verteilung von Einkommen – und damit Kaufkraft – sein. Die einfache Lösung: die politische Gemeinschaft übernimmt die Verteilung von Einkommen an ihre Bürger – das wäre neues Denken. Natürlich nur dann, wenn die Verteilung nicht an bestimmte Voraussetzungen gebunden wäre, die dann bürokratisch kontrolliert würden – das wäre der bürokratische Kontrollstaat, den das östliche Deutschland vor nicht allzulanger Zeit erst überwunden hat, der aber in unserer Sozialbürokratie nach wie vor am Werke ist; vielmehr kann die Verteilung nur bedingungslos erfolgen, wenn sie die Freiheit der Bürger nicht beeinträchtigen, sondern im Gegenteil ermöglichen soll. Durch den Titel des Artikels wird aber dieses neue Denken geradezu abgewiesen, legt er doch nahe, wir müssten den Maschinen die Macht nehmen, müssten also Maschinenstürmerei betreiben, um zu verhindern, was die MIT-Forscher, die Braunberger heranzieht, so beschreiben: „Demnach wird es nurmehr zwei Gruppen von Beschäftigten geben. Das ist zum einen die Gruppe jener Beschäftigten, die den Computern sagen, was sie zu tun haben. Die zweite Gruppe wird aus Beschäftigten bestehen, denen die Computer sagen, was sie zu tun haben. Auf eine attraktive Bezahlung wird nur die erste Gruppe rechnen können.“ In diesem Szenario sind es aber nicht die Maschinen, die Computer, die Macht haben, sondern diejenigen, die sie programmieren und einsetzen. Macht über die zu Niedrig- oder auch Mindestlohn Arbeitenden können sie aber nur haben, solange diese auf ein Erwerbseinkommen angewiesen sind. Nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens würde jeder selbst entscheiden können, unter welchen Bedingungen er einer Erwerbsarbeit nachgehen möchte. Gewiss würde dies die Entwicklung, die Braunberger beschreibt, noch beschleunigen: die Automatisierung vorantreiben – aber dies geschähe dann eben zum Nutzen aller.

Thomas Loer

Grundeinkommen auf dem Ver.di Bundeskongress 2011

Gleich mehrere Anträge, auch wenn sie abgelehnt wurden, haben sich auf dem 3. Ver.di Bundeskongress mit dem Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens befasst. Für diejenigen, die in den Gewerkschaften die Diskussion voranbringen wollen ist das ein gutes Zeichen. Zu den Anträgen geht es hier: Ver.di Bundeskongress 2011 – Sachgebiet B: Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik. Zum Protokoll der Diskussion um den Antrag, der für eine Ablehnung des Grundeinkommens plädiert geht es hier (Tagesprotokoll com 23.9., Protokollteil 23, ab S. 27).

Schon 2007 gab es Beschlüsse zum bGE, mit denen es abgelehnt wurde: Ver.di Info bGE

„Bedingungsloses Grundeinkommen: Zukunftsmodell oder zu phantastisch?“ – Audiomitschnitt online

Unter diesem Titel diskutierten am 26. Mai in Frankfurt am Main Axel Gerntke (IG Metall) und Sascha Liebermann über das bedingungslose Grundeinkommen. Eingeladen hatte dazu die Humanistische Union Frankfurt. Kurz zusammengefasst kann die Diskussion auf folgendes Fazit gebracht werden.

Auf der eine Seite, Axel Gerntke, stand die Position, die das Erwerbsprinzip möglichst breit ausweiten will. Dazu sollen die Verkürzung der Arbeitszeit, die Erhöhrung der Erwerbsquote, der Ausbau der Kinderbetreuung und andere Maßnahmen dienen. Obwohl Gerntke eingestand, dass all die Leistungen, die jenseits des Arbeitsmarkts erbracht werden, ebenso wichtig sind, wollte er die Konsequenz nicht ziehen, sie dann durch ein bGE zu ermöglichen. Nicht von ungefähr wiederholte er mehrfach die Formel, dass die einen die Leistungen erbringen, von denen die anderen leben. Auch der Hinweis von Sascha Liebermann, dass diese Relation zweiseitig sei, dass eben auch die Erwerbstätigen von den Leistungen derer leben, die nicht erwerbstätig sind, ließ er nicht gelten. Die Familie sei Hort des Patriarchats und emanzipationsfeindlich. Man könnte auch sagen, er plädierte für die Totalisierung des Erwerbsprinzips und eine Emanzipation von oben. Da wunderte nicht mehr, wie fremd ihm der Begriff des Bürgers als Citoyen, als Fundament der Demokratie war. Es war dann auch nicht weit bis zur These, ein Gemeinwesen bedürfe der Solidarität und die gehe nicht auf Individuen zurück, sondern auf Gruppen und Klassenverhältnisse.

Für die andere Seite stand Sascha Liebermann, dessen Position ausreichend bekannt ist. Für Interessierte sei auf zwei frühere Blogbeiträge verwiesen, hier der eine, hier der andere. Er plädierte dafür, Emanzipation von unten zu denken, dadurch dass den Bürgern Freiräume eröffnet werden und sie dann das Leben entfalten könnten, das für sie im Einklang mit dem Gemeinwesen steht, gleichwohl aber in ihrer Hand belassen wird.

Diskussion online hören oder herunterladen

"Arbeit und Freiheit im Widerspruch?" – Buch zum BGE bei VSA

Das Buch geht auf einen Workshop im Juni zurück, der vom Forum Neue Politik der Arbeit in Dortmund veranstaltet wurde. Er dient dazu, die Diskussion um ein BGE mit den Gewerkschaften anzustößen. Beiträge u.a. auch von Ute Fischer, Thomas Loer und Sascha Liebermann.

Hartmut Neuendorff/Gerd Peter/Frieder O. Wolf (Hrsg.)
Arbeit und Freiheit im Widerspruch?
Bedingungsloses Grundeinkommen –
ein Modell im Meinungsstreit

VSA: Verlag, Hamburg 2008
192 Seiten, 16,80 Euro

Rezension von Philip Kovce

Vollbeschäftigung und Grundeinkommen

…so ist ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn übertitelt, der in der aktuellen Ausgabe der Online-Zeitschrift Ethik und Gesellschaft mit dem Titel „Rückkehr der Vollbeschäftigung oder Einzug des Grundeinkommens?“ erschienen ist. Weitere Beiträge zum Grundeinkommen finden sich auf der Website der Zeitschrift. Besonders hinweisen möchten wir auf den Beitrag des DGB-Vorsitzenden Sommer, der zeigt, was von den Gewerkschaftsoberen zu erwarten ist.

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.
Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab – wie alles andere auch.

Sascha Liebermann

Mindestlöhne befestigen das Erwerbsideal, das BGE befreit uns davon

Seit einiger Zeit wird verstärkt über Mindestlöhne diskutiert, Befürworter und Kritiker tauschen regelmäßig ihre Standpunkte aus (z.B. hier). Doch diese Debatte führt uns nicht weiter, es besteht sogar eher die Gefahr, dass die Einführung von Mindestlöhnen und die damit häufig verbundene Forderung nach einer allgemeinen Reduzierung der Arbeitszeit das Erwerbsideal weiter befestigen. Statt also mit diesem Schritt das Bestehende zu festigen, sollten wir lieber gleich einen Schritt in die Zukunft machen.

Besonders bedeutsam wird die Diskussion, weil Mindestlöhne und allgemeine Arbeitszeitverkürzung auch unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. im Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) Anhänger haben. Hinter diesen Erwägungen geben sich noch Vorbehalte zu erkennen, und zwar Vorbehalte hinsichtlich dessen, ob der Einzelne die Verantwortung, die das bGE ihm aufbürdet, auch schultern kann.

Schauen wir uns manche der Einwände gegen ein BGE an:

1. Das bGE führt zu Lohndumping

Auf jeden Fall führt das bGE dazu, dass zwei Funktionen von Einkommen, die heute im Lohn vereint sind, getrennt werden: Existenzsicherung und Gehalt. Das bGE übernimmt die Existenzsicherung, das Gehalt ist dann nur noch ein Wertschöpfungsanteil am Erfolg des Unternehmens. Diese Trennung beider Funktionen erlaubte in der Tat ein Absinken der Gehälter. Entscheidend ist, welche Einkommenssumme (BGE + Gehalt) jedem zur Verfügung steht. Das BGE führt lediglich zu einer veränderten Zusammensetzung. Von dieser Seite aus betrachtet, stellt das Sinken der Gehälter kein Problem dar, weil es nicht zum Sinken der Einkommen führen muß.

Darüber hinaus ist allerdings festzuhalten, daß über Gehälter verhandelt wird und Unternehmen sie nicht diktieren können. Ein bGE in ausreichender Höhe verleiht ja gerade Verhandlungsmacht, die Arbeitnehmer heute in diesem Maße nicht haben. Jegliche Furcht vor Lohndumping ist also unberechtigt, sie ist noch noch Ausdruck von Mißtrauen in die Verhandlungsfähigkeiten des Einzelnen. Wer sich mit einem bGE im Rücken auf ein niedriges Gehalt einläßt, tut das aus freien Stücken und muß es dann auch verantworten.

2. Das bGE ist ein Kombilohn und subventioniert Erwerbsarbeit

Das bGE wird sich sehr wahrscheinlich auf die Gehaltsstruktur auswirken, das haben wir schon gesehen. Es wird jedoch nicht als Subvention für Erwerbsarbeit gewährt. Zweck und Effekt sind hier voneinander zu unterscheiden. Das BGE ist ein Bürgereinkommen, Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur sind mittelbar, die Gewährung des bGE – im Unterschied zu Lohnsubventionen – ist nicht an Erwerbsarbeit gebunden und nur vom Bürgerstatus abhängig.

Es ist also mit allen Formen der Subventionierung von Erwerbsarbeit nicht vergleichbar. Wenn es etwas „subventioniert“, dann ist es Freiheit.

3. Die Untenehmen müssen einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, das bGE jedoch entlastet sie davon

Was ist die Aufgabe von Unternehmen, welchen Beitrag können sie leisten? Sie sollen Werte erzeugen, also Dienste und Produkte für mögliche Kunden bereitstellen. Damit sie dies unter für sie förderlichen Bedingungen tun können, muß eine entsprechende Infrastruktur bereitgestellt werden. Sie wird aus Steuermitteln finanziert. Alle Kosten, die im Wertschöpfungsprozess entstehen, das ist wiederholt dargelegt worden (vgl hier und hier), müssen von einem Unternehmen erwirtschaftet werden – das geht nur über den Absatz. Deswegen reicht ein Unternehmen seine Kosten weiter – auch die Gehälter der Mitarbeiter -, so daß sie Bestandteil der Güterpreise werden. Wer also der Auffassung ist, Unternehmen müßten mehr beitragen und dürften von den Aufwendungen für Löhne nicht unverhältnismäßig entlastet werden (siehe z.B. Netzwerk Grundeinkommen, Unterpunkt 20 der Fragen und Antworten) glaubt, die Weiterwälzung der Kosten in Netzwerkdie Güterpreise verhindern zu können. Das ist aber nicht möglich. Will man also Unternehmen in ihrem Zweck fördern, dann ist eine Steuer am wirksamsten, die am Verbrauch ansetzt, erst dann also, wenn der Wert erzeugt ist und konsumiert werden kann. Das würde die Wertschöpfung entlasten. Ein solche Steuer macht transparent, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, sie werden nicht, wie heute, in den Güterpreisen versteckt, sondern wären für jeden auf dem Rechnungsbeleg als Steuer ablesbar. Wie effizient und ressourcenschonend produziert wird, das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Hoher Ressourcenverbrauch kann entsprechend besteuert werden, das würde Unternehmen dazu drängen, ressourcenschondend zu produzieren.

4. Eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ist nötig, damit Arbeitslast wie Arbeitschancen gerecht verteilt werden

Ein bGE soll die Entscheidungsfreiheit und damit einhergehend die Verantwortung des Einzelnen stärken. Von daher liegt es nahe, ihn über seine (Erwerbs-)Arbeitszeit genauso verhandeln zu lassen wie über die Höhe seines Gehalts. Ob er mehr oder weniger arbeiten will, darüber soll er selbst befinden, er alleine kann am besten bestimmen, wieviel er zu leisten in der Lage und willig ist.

Wer eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung zusätzlich zum bedingungslosen Grundeinkommen fordert, wertet Erwerbsarbeit auf, denn: Was verteilt werden muß, ist entweder besonders begehrenswert oder besonders wertvoll. Würden wir alle Arbeit gleich verteilen wollen, bedürfte es eines gigantischen Verteilungsapparats, der dann wieder eine Definition davon benötigte, was denn als Arbeit betrachtet wird. Jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit würde damit wieder abgewertet – wir hätten nichts gewonnen.

Vergleichbar verhält es sich mit der Forderung nach einem Mindestlohn: Nur wer dem Einzelnen nicht zutraut, vernünftig zu verhandeln, kann einen Mindestlohn für notwendig erachten. Beide, eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung wie ein Mindestlohn, sind noch Ausdruck eines Mißtrauens. So ganz können wir dem Einzelnen doch nicht vertrauen, das für ihn Angemessene auszuhandeln, deswegen diese Schutzmaßnahmen. Damit wird ihm aber Verantwortung aus der Hand genommen, die er auch selbst tragen kann – vorausgesetzt, daß bGE ist hoch genug.

Keineswegs führt ein BGE von selbst dazu, daß es keine Gewerkschaften mehr geben wird. Das wird sich zeigen. Eines jedoch ist gewiß,
sie hätten andere Aufgaben als heute.

Sascha Liebermann