„Mehr als jede 3. Arbeitsaufnahme aus #Hartz4 heraus ist kürzer als 6 Monate“…

…was aber folgern wir nun daraus? Sanktionen abschaffen in einem Sozialstaat, dessen normatives Zentrum Erwerbstätigkeit ist? Das ist illusionär, denn Sanktionen dienen gerade dazu, das hier Kritisierte zu erreichen: Disziplinierung und Rückkehr in den Arbeitsmarkt, sonst bräuchte es sie ja nicht. Wie also da herausgekommen? Dann müsste der Paritätische Wohlfahrtsverband aber für ein Bedingungsloses Grundeinkommen plädieren, wogegen er sich bislang immer gestellt hat. Alles andere sind Spiegelfechtereien.

Sascha Liebermann

„Die Alleingelassenen“ – Selbständige in der Corona-Krise…

…darüber schreibt Der Spiegel auf seiner Website. Hier ein Auszug:

„Doch wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge der Coronakrise extra erleichtert worden: Die Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung sollen für sechs Monate ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird.“

Wie erleichtert das vonstatten geht oder auch nicht, hängt von der Umsetzung ab, dafür sind die Länder verantwortlich. Wieder ein schönes Beispiel dafür, was ein BGE hätte leisten können, wenn wir es schon hätten.

Sascha Liebermann

„Homeschooling ist für meine Söhne zu einem Wettbewerb des Unmöglichen geworden“…

…ein Interview von Marcus Klöckner auf den Nachdenkseiten mit einem Vater über seine Lage als Bezieher von Arbeitslosengeld II mit drei schulpflichtigen Kindern und der Notwendigkeit, einen Computer für die Beschulung zuhause nutzen zu müssen, sich aber keinen leisten zu können. Das Jobcenter lehnte bislang die Leistung ab, die Gründe werden im Interview genannt und sind hahnebüchen. Das Interview zeigt wieder einmal, welche Hürden ein Sozialsystem errichtet, das mit niedrigen Regelsätzen operiert und Sachleistungen beantragt werden müssen. Gäbe es ein BGE, wäre es vermutlich problemlos, die nötigen technischen Geräte zu beschaffen, denn in einem Haushalt mit vier Personen wären vier BGE vorhanden. Würde der Vater hier in diesem Fall – was ja schnell von den Besorgten gefürchtet wird – das BGE nicht für diese Zwecke nutzen, fiele das auf ihn zurück. Er könnte sich der Verantwortung nicht entziehen. Heute muss er mit dem Jobcenter darum ringen und begründen, weshalb die Geräte nötig sind, im Jobcenter hat man offenbar mit Schulen nicht allzuviel zu tun.

Sascha Liebermann