Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern sein Urteil zur Frage verkündet, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch (Zweites Buch) verfassungsgemäß sind und sie teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Verlauf der öffentlichen Anhörung im Januar 2019 legte es nahe, dass Sanktionen nicht unangetastet bleiben werden. Sie gelten allerdings grundsätzlich weiterhin als verfassungskonform, das Prinzip der Nachrangigkeit sozialstaatlicher Leistungen ist möglich und wird davon nicht angetastet.

Schon länger werden die Sanktionsinstrumente kritisiert und vor allem in Zusammenhang mit der Agenda 2010 gebracht, die ein neues „Regime“ installiert habe, wie mit Erwerbslosen umzugehen sei. Manche Kritiker der Sanktionen fordern schon länger eine repressionsfreie Grundsicherung, lehnen Sanktionen vollständig ab. Wiederum andere stimmen in diesen Chor ein, sind aber gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Robert Habeck stellte vor etwa einem Jahr klar, welche Verpflichtung aufgehoben werden müsste, damit es eine „Garantiesicherung“ geben könnte: die Erwerbsverpflichtung. Just sie ist es aber, die von manchen Kritikern gar nicht oder nur in Grenzen angetastet wird.

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„Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV“…

starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

„Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen…“

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

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„Das Grundeinkommen polarisiert“ – das liegt auch am Schubladendenken

Ein Beitrag auf den Nachdenkseiten, der einige weitere Leserbriefe auf Jens Bergers Kritk am Bedingungslosen Grundeinkommen versammelt, weist auf die polarisierende Wirkung des Grundeinkommens hin. Sowohl auf den Originalbeitrag Bergers als auch die ersten Reaktionen in Form von Leserbriefen finden Sie Links im Beitrag. Diese kleine Sammlung von Beiträgen ist insofern interessant, als sie zum einen wenig brauchbare Argumente für ein BGE (auch von Befürwortern) bieten, die Berger zurecht kritisiert (allerdings auch einseitig, siehe meinen frühren Beitrag dazu hier). Sie zeigen in den Erwiderungen – auch Bergers – wie schnell mit Schubladen gearbeitet und wenig differenziert wird.

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„Paris will Arbeitslose stärker kontrollieren“…

…so die Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Solange im bestehenden Gefüge sozialer Sicherung gedacht wird, ist das konsequent, man denke nur an Äußerungen von Christoph Butterwege, der gemeinhin als Kritiker scharfer Sozialpolitik gilt, aber von der notwendigen Schärfe gegenüber Erwerbsfähigen gar nicht absehen will. Aber auch andere halten Sanktionen im bestehenden Sozialstaat für unerlässlich, so z. B. auch Helga Spindler (siehe auch hier).

Stigmatisierung durch Leistungsbezug, der Grund: der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit

Wir haben kürzlich auf einen Beitrag von Helga Spindler über Kinderarmut hingewiesen, in dem es auch darum ging, deutlich zu machen, dass Kinderarmut immer Familienarmut ist und Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. In der Diskussion um eine Kindergrundsicherung bzw. ein Kindergrundeinkommen geschieht das durchaus. Nun hat der Beitrag von Helga Spindler, der auf den Nachdenkseiten veröffentlicht wurde, Kritik auf sich gezogen, Sie finden sie hier.

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„Kinderarmut ist immer Familienarmut, aber wann ist eine Familie armutsgefährdet?“…

…ein informativer und instruktiver Beitrag zur Diskussion über Kinderarmut von Helga Spindler. Sie reagierte damit auf Beiträge auf den Nachdenkseiten zu diesem Thema. In dem Beitrag wird auch darauf hingewiesen, dass eine differenzierte Betrachtung der Vorschläge nötig ist, die unter dem Label Kindergrundsicherung bzw. -grundeinkommen kursieren. Denn in der Diskussion wird häufig vergessen, dass Kinder nicht von der Familie separiert betrachtet werden können. Auf diesen Punkt habe ich in meiner Stellungnahme im Rahmen einer Landtagsanhörung zur Thematik „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Landtag NRW ebenfalls hingewiesen (Ausschußprotokoll, meine Stellungnahme), siehe auch hier, und Kommentare zur  Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie „Eltern als Störung“.

Helga Spindler hat in einer Stellungnahme für den Landtag von Nordrhein Westfalen vor einiger Zeit auch deutlich gemacht, dass zwar mit Sanktionen im Sicherungsssystem heute anders umgegangen werden könnte, auf Sanktionen aber keinesfalls verzichtet werden könnte, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt (siehe hier).

Sascha Liebermann