Nochmal Glück gehabt, Sanktionen können fortbestehen…

…so ließe sich ein Beitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung verstehen, die – wie manch andere – offenbar erleichtert ist, dass Sanktionen doch noch verfassungsgemäß sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil allerdings von einer Kann- und nicht von einer Soll-Bestimmung gesprochen. Der Gesetzgeber „kann“ solche Instrumente einsetzen, muss aber nicht. Manche Passage in der Urteilsbegründung ließe sich auch gegen diese „Kann“-Bestimmung auslegen:

„Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewusst ist (BVerfGE 49, 286 <298>). Das schließt Mitwirkungspflichten aus, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der „Besserung“ gerichtet sind (vgl. BVerfGE 128, 282 <308>; zur histori- schen Entwicklung oben Rn. 5, 7).“ (Urteil, Randnummer 127)

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Mindesteinkommensvorschläge und Anrechnungsregelungen – Vorschläge aus Politik und Wissenschaft – kompliziert statt übersichtlich…

…das zeigt der Überblick darüber von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Deutlich wird bei aller Unterschiedlichkeit der Vorschläge, dass alle gleichermaßen eine Gerechtigkeitsfrage aufwerfen, wenn es um die Anrechnung des Zuverdienstes auf ein wie auch immer gestaltetes Mindesteinkommen geht. Diese Diskussion wird ähnlich bezüglich der Grundrente geführt, die Hubertus Heil vorgeschlagen hat.

Eingewandt wird, dass die einen nach Bedarfsprüfung dann eine Mindestsicherung erhalten und einen bestimmten Anteil des Zuverdienstes behalten können, die anderen ein kaum höheres Einkommen mit regulären Löhnen erreichen, das sei ungerecht. Solange es aber ein Mindest- oder Garantieeinkommen nur nach Bedarfsprüfung geben soll, solange wird es diese Einwände geben, denn das eine hängt mit dem anderen zusammen, Stichwort Transferentzugsrate (hierein gehört ebenso die Diskussion um das Lohnabstandsgebot und die Armutsfalle).

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„Rentner stärker von Altersarmut betroffen als gedacht“…

…schreibt Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Daraus eine Passage:

„So galten im Jahr 2017 besagte 16 Prozent aller Personen aus Rentner- und Pensionärshaushalten als armutsgefährdet. Aus den neu ausgewiesenen reinen Rentnerhaushalten dagegen waren es mit 19,5 Prozent deutlich mehr – fast jeder Fünfte. Dagegen ist mit 0,9 Prozent nicht mal eine von 100 Personen aus einem Pensionärshaushalt von Armut bedroht.“

Die Autorin hat sich auch schon wiederholt zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert (siehe hier), das im Beitrag nicht vorkommt, aber als Antwort auf die geschilderte Problemlage gleichwohl eine Antwort böte.

Sascha Liebermann

„Ich arbeite, also bin ich“ – gut, dass das einmal gesagt wird…

…so zumindest erscheint der Beitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen Zeitung. Wer das ernst meint, braucht über Würde nicht mehr nachzudenken.

Sie beginnt hiermit:

„Wenn er erklären will, was Arbeit mit einem Menschen macht, oder eher, was es mit einem Menschen macht, wenn er keine Arbeit hat, dann erzählt Thomas Lenz von dem Mann vom Marktplatz. Zwei Flaschen Schnaps habe der jeden Tag getrunken, und herumgesessen, mitten in Wuppertal. Bis er eines Tages mitarbeiten durfte beim Bau der Wuppertaler Nordbahntrasse, einem 23 Kilometer langen Wander- und Radweg entlang der ehemaligen rheinischen Eisenbahnstrecke. „Den mussten wir bremsen, der war auch samstags auf der Strecke“, sagt Lenz, der das Wuppertaler Jobcenter leitet. Trocken sei der Mann zwar auch damals nicht gewesen, während der Arbeitszeit aber habe er zuverlässig funktioniert und nicht getrunken. Mit ein paar Tricks konnten sie ihn anderthalb Jahre in dem Projekt halten, länger als üblich. Mehr ging nicht. „Heute ist er tot“, sagt Lenz. „Totgesoffen“.“

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„Die Welt der Regelbedarfe sollte für niemanden ein Zuhause werden“…

…dieses Zitat stammt aus einem treffenden Kommentar zur Hartz IV-Diskussion auf der Website des Satire-Magazins titanic. Der Originalbeitrag von Henrike Roßbach in der Süddeutschen, auf den Bezug genommen wird, findet sich hier. Der scharfe Ton des titanic-Autors ist nachvollziehbar, da Roßbach nur am Ende erwähnt, was den Alltag der ständigen Drohung ausmacht, mit Sanktionen überzogen werden zu können – und zwar wegen Kleinigkeiten.

Wenn Roßbach schreibt:

„Natürlich ließe sich mehr Teilhabe erkaufen mit höheren Hartz-IV-Sätzen. Gerecht aber wäre auch das nicht. Weder gegenüber denen, die in der Grundsicherung feststecken, noch gegenüber denen, die gerade so noch ohne sie zurechtkommen. Ziel staatlicher Fürsorge sollte eigentlich sein, sich überflüssig zu machen. Besser als Hartz IV ist nicht mehr Hartz IV, sondern kein Hartz IV mehr zu brauchen. Die Welt der Regelbedarfe sollte für niemanden ein Zuhause werden, in dem er dann vergessen werden kann.“

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