Armutsforscherin Irene Becker zum „Bürgergeld“ und was sie von Sanktionen hält…

…im Interview mit der Berliner Morgenpost. Ihre Einschätzung ist insgesamt interessant und nüchtern, an einer Stelle überrascht sie, diese Stelle sei hier gleich zuerst zitiert:

„Was positiv ist, ist die Erhöhung der Erwerbsanreize, also etwa der erhöhte Erwerbsfreibetrag.“

Angenommen wird hier, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hänge überhaupt davon ab, dass „Erwerbsanreize“ vorliegen. Dass diese Annahme viel zu einfach und geradezu krude ist, darauf hatten schon vor vielen Jahren Georg Vobruba und Kollegen hingewiesen, die sich mit der „Armutsfalle“ befassten.

Zu Sanktionen sagt sie folgendes:

„Becker: Ich halte Sanktionen nicht für sinnvoll, denn ich sehe da ein logisches Problem. Wenn wir ein absolutes Existenzminimum haben und jeder Mensch ein Recht darauf hat, dann kann ich dieses Minimum nicht mehr kürzen. Dieses Grundrecht ist ja nicht an bestimmte Verhaltensregeln gebunden. Und warum sollte man die Situation von Millionen Menschen, die durchaus gerne arbeiten würden, daran ausrichten, dass es einige wenige mit besonderen Problemen gibt, die sich verweigern? Das machen wir bei anderen Gesetzen auch nicht. Wir richten das Einkommensteuergesetz nicht daran aus, dass es Leute gibt, die die Einkommensteuer systematisch hinterziehen. Da muss die Gesellschaft leider damit leben, dass es bestimmte Gruppen gibt, die die Gesetzeslage geschickt für sich ausnutzen.“

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„Wieso Hartz IV tatsächlich zu wenig zum Leben ist“…

…dieser Beitrag von Florian Diekmann bei Spiegel online gibt Einblick in die Eigenheiten darein, wie das Existenzminimum bestimmt wird und welche Tücken in der dafür genutzten statistischen Basis lauern. Siehe auch diesen Beitrag von Lutz Hausstein (ausführliche Fassung hier) sowie die Expertise von Irene Becker.