„Wie die Sozialversicherung Kinderarmut produziert“…

…ein Gastbeitrag von Jürgen Borchert, Sozialrichter a.D., auf der Website von Norbert Häring.

Jürgen Borchert hat sich immer wieder zum Missstand in der Sozialversicherung geäußert und gibt mit diesem Beitrag Einblick in eine Problemlage, die vielen nicht bekannt sein wird. Auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen hat er sich – offenbar äußerst widerwillig – befasst, siehe hier, weitere Beiträge hier.

Argumentationslose Ablehnung in sozialwissenschaftlichem Gewand

In jüngerer Zeit sind wieder Veröffentlichungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen erschienen, die in gewisser Hinsicht symptomatisch für den Stand der Diskussion sind. Wären es kritische Abhandlungen, die wichtige Fragen aufwürfen, könnten sie für die Diskussion hilfreich sein, denn auch auf Seiten der Befüworter gibt es untaugliche Argumente für ein BGE. Doch die hier zu erwähnenden Abhandlungen strotzen vor Denkverweigerung, weil die Autoren das BGE einfach nicht haben wollen. Das ist ihr gutes Recht, sie sagen es aber nicht offen, sondern kleiden ihre Ablehnung in sozialwissenschaftlich daherkommende Gewänder, so z. B. bei Christoph Butterwegge auf der Gewerkschaftsplattform gegenblende (siehe auch hier) oder bei Gerhard Bäcker, Prof. em. an der Universität Duisburg-Essen, in seinem IAQ-Standpunkt „Grundeinkommen: besinnungslos bedingungslos“. Ronald Blaschke hat einige der in Bäckers Ausführungen enthaltenen Unterstellungen zusammengefasst, siehe „Besinnungslose Kritik am Grundeinkommen“. Vor einigen Jahren war schon der ehemalige Sozialrichter Jürgen Borchert durch den vehementen Widerwillen aufgefallen, sich tatsächlich mit dem BGE auseinanderzusetzen. Auch Andrea Nahles hat ihre argumentationslose Ablehnung in diesem Jahr sehr deutlich gemacht.

Sascha Liebermann

Zur Historie eines Bedingungslosen Grundeinkommens – häufige Missverständnisse

In der öffentlichen wie akademischen Diskussion über das Bedingungslose Grundeinkommen werden immer wieder historische Verbindungslinien gesucht und hergestellt, die in die Irre führen. Das mag manchmal daran liegen, dass aus Beiträgen zitiert wird, in denen vermeintliche Vorläufer vorkommen, diese Darstellungen selbst aber nicht mehr mit den Quellen abgeglichen werden. Man vertraut eben auf andere, das ist eine manchmal hilfreiche Abkürzungsstrategie. Manchmal scheinen die Missdeutungen lediglich darauf zurückzugehen, dass zur sehr darauf geachtet wird, was „hinten ‚raus kommt“, also ein Mindesteinkommen, nicht aber wie dieses Mindesteinkommen bereitgestellt wird, ohne also die Bereitstellungspraxis zu betrachten (Bedarfsprüfung, Arbeitspflicht usw.). Ein solcher Fall ist z. B. Thomas Morus Utopia, wie Ronald Blaschke sehr deutlich gemacht hat. Blaschke hat sich mit weiteren Autoren befasst, wie z. B. Lady Rhys-Williams, um sie angesichts der Frage, wie sie denn nun zum BGE oder einer Vorform standen, einzuordnen (siehe hier und hier ab S. 9). Gut nachvollziehbar nutzt Blaschke dazu Originalquellen. Dass er dabei selbst manchmal eigenwillige Deutungslinien verfolgt, ist die Freiheit eines jeden Autors. Für die BGE-Diskussion ist die Darstellung hilfreich, damit nicht falsche Freunde zitiert werden.

Siehe z. B. auch:
„Speenhamland ≠ Bedingungsloses Grundeinkommen“
„Wie etwas loswerden, das man nicht haben will? Jürgen Borchert über das Bedingungslose Grundeinkommen“
„Milton Friedman, F. A. von Hayek, Negative Einkommensteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen“ (und hier)

Sascha Liebermann

Wie etwas loswerden, das man nicht haben will? Jürgen Borchert über das Bedingungslose Grundeinkommen

Im vergangenen Jahr ist Jürgen Borcherts Buch „Sozialstaatsdämmerung“ erschienen. Der Verfasser ist Vorsitzender Richter am Hessischen Landessozialgericht und hat sich wiederholt kritisch zur Verfasstheit des deutschen Sozialstaats geäußert. In Kapitel 9 (S.213-226) seines Buches widmet er sich dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Ausführungen stellen, das kann ohne Übertreibung gesagt werden, eine Abrechnung dar, eine, die viele Klischees bedient, sich nicht auf die differenzierte Diskussion einlässt – all das aber mit großem Selbstbewusstsein. Im gesamten Kapitel wird nicht eine Veröffentlichung aus der jüngeren oder auch älteren deutschen Grundeinkommensdiskussion zitiert. Pauschal wird über Modelle und Konzepte gesprochen. Verwiesen wird an den Stellen, die dem Verfasser gerade recht sind ,auf Autoren wie Karl Polanyi und Erich Fromm. In Rezensionen zum, Buch, die ich auf die Schnelle finden konnte, wird auf das BGE-Kapitel gar nicht eingegangen, z.B. bei Spiegelfechter und auch bei der taz. Spiegelfechter hat zum BGE allerdings ohnehin eine festgefügte Meinung.

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„Die Familienförderung ist nicht zu üppig“ – ein Inteview mit Jürgen Borchert

In diesem Interview, das schon Anfang des Jahres veröffentlicht wurde (siehe auch hier), rückt Jürgen Borchert, vorsitzender Richter am hessischen Landessozialgericht, manches gerade, was die öffentliche Diskussion um Familienförderung anbetrifft. In einem älteren Interview äußerte er sich z.B. so: „Die Kindererziehung ist für die Sozialsysteme, die zwischen den Generationen verteilen, ein Beitrag, der nicht geringer einzuschätzen ist als der Geldbeitrag.“ Siehe auch den Artikel von Anne Lenze „In schlechter Verfassung“. Auch wenn das Bedingungslose Grundeinkommen gar nicht zur Sprache kommt, Borchert ist sogar vehement dagegen, eröffnen die Beiträge dennoch den Blick auf mögliche Auswirkungen, die es mit sich bringen könnte – gerade im Sinne einer Familienförderung.

„Irrweg Grundeinkommen. Eine Idee zwischen Traum und Albtraum oder warum sich der Staat neu erfinden muss“

Endlich wieder ein Buch, das sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt. Die Tragfähigkeit der Argumente für ein Grundeinkommen ist manchmal leichter an den Einwänden dagegen zu prüfen. Zwei der Verfasser sind als Kritiker bekannt. Heiner Flassbeck hat sich hier (hier einige Beiträge der Nachdenkseiten, die ebenfalls als Kritiker bekannt sind; hier eine Kritik an der Kritik von Sascha Liebermann) und Jürgen Borchert hier gegen das Grundeinkommen geäußert. Manchen mag der Ankündigungstext zum Buch reichen, um zu erahnen, entlang welcher Linien die Kritik verläuft.

Aus der Ankündigung:

„Freiheit, Gleichheit, Grundeinkommen?
 
Ist das bedingungslose Grundeinkommen das Tor zur „schönen neuen Welt“, in der alle nach ihren Bedürfnissen, Vorstellungen und Fähigkeiten sorgenlos leben können? Oder ist es nicht vielmehr eine gigantische potemkinsche Fassade, die die bittere Realität verführerisch verdeckt? Reiche werden immer reicher, Arme immer ärmer, und eine Clique feudaler Finanzmogule teilt die Welt unter sich auf – diese Zustände kann das Grundeinkommen jedenfalls nicht beseitigen.
Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Irrweg. Befürworter sehen es als bequemen und rettenden Ausweg, um – gestützt auf permanenten Konsum und exorbitante Besteuerung vor allem der Arbeitnehmer – die Menschenwürde des Einzelnen und die Grundlagen der Gesellschaft zu bewahren. Zweifellos gut gemeint, doch so würden nach Auffassung der Autoren die fundamentalen finanziellen, sozialen und gesellschaftlichen Ungleichheiten weiter verschärft. Umdie Probleme zu lösen, bleibt nur diese Konsequenz: den eher mühseligen Weg gehen und durch Leistung, Arbeit, gerechte Entlohnung, ein strikt nach Leistungsfähigkeit bemessenes Steuer- und Sozialsystem, Umverteilung von Einkommen und Vermögen von oben nach unten sowie eine zukunftsorientierte Ausgabenpolitik unsere Existenz und die unserer Kinder sichern.

Über die Autoren
Hartwig Barthold ist geschäftsführender Gesellschafter der PRISMA-Gruppe. Jürgen Borchert ist Vorsitzender Richter des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichtsin Darmstadt. Heiner Flassbeck arbeitet seit 2000 bei der United Nations Conference on Trade and Development in Genf, seit August 2003 ist er dort Direktor der Division on Globalization and Development Strategies.“