Einseitige Berichterstattung zum Bedingungslosen Grundeinkommen und die Verantwortung der Medien – eine Einschätzung von Sascha Liebermann

Das Archiv Grundeinkommen zitiert aus einer Email-Zuschrift, die sich zur einseitigen Berichterstattung über das BGE in den Medien äußert. Anlass dazu war der Film „Nie wieder arbeiten“, den das Bayrische Fernsehen kürzlich ausstrahlte.

Hier die Auszüge aus der Email, die ich direkt kommentieren möchte:

„…Wie üblich wurde – seit Götz W. Werner als der bekannteste Hauptstreiter für ein Grundeinkommen auftritt – wieder nur eine Finanzierungsart erwähnt. Dies tut der Sache BGE nicht gut. Was mich wirklich erschüttert hat, ist die Tatsache, dass jemand wie Herr Werner sich als Hauptstreiter für ein BGE feiern lässt (so gut und wichtig seine Argumente FÜR ein Grundeinkommen auch sind) wohlwissend, dass deutschlandweit und auch weltweit schon lange bevor er sich dafür eingesetzt hat, viele Wissenschaftler und Initiativen sich für ein Grundeinkommen engagierten und es auch heute noch tun. Ich habe mir beim Anschauen der Sendung überlegt, ob ich an seiner Stelle das so auf sich beruhen lassen würde, wenn ich quasi als der Erfinder des BGE hingestellt würde, ohne peinlich berührt zu sein. Ich bin sicher, dass mir das die Schamesröte ins Gesicht getrieben hätte und dass ich zumindest erwähnt hätte, dass viele Gruppen und Initiativen sich dafür einsetzen und nach reiflicher Überlegung zu ganz anderen Finanzierungsvorschlägen gekommen sind…“

Meine Erfahrung mit den Medien, aber durchaus auch Grundeinkommensinteressierten, war schon des Öfteren, dass sie über mediale Berichterstattung von der Idee gehört hatten. Die Präsenz Herrn Werners ist dort außerordentlich hoch, was dazu beiträgt, dass er mit der Idee in Verbindung gebracht wird und in der Tat manche meinen, es stamme von ihm – wobei er das meines Wissens nie behauptet hat. Als die Piratenpartei begann, sich stärker damit zu befassen, konnte man den Eindruck gewinnen, sie seien diejenigen, die das BGE erfunden haben – teils lag das an den Medien, teils an Piraten, wie ich selbst erlebt habe. Dasselbe Phänomen hatten wir vor vielen Jahren schon einmal, als noch mehr über die Befürworter eines BGE in der Partei Die Linke berichtet wurde, insbesondere über Katja Kipping. Manche meinten deswegen, das BGE sei ein linke Idee, ähnlich war es dann mit der Präsenz Thomas Straubhaars. Diese selektive Wahrnehmung genauso auch die Zuschreibung von Attributen wie Vordenker, Vorkämpfer und ähnlichem ist vor allem ein Medienphänomen.

Vor vielen Jahren schon habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Journalist einer bekannten deutschen Tageszeitung sich von mir eine halbe Stunde lang Fragen zum BGE beantworten ließ, dann einen langen Artikel dazu verfasste, in dem auf unser Gespräch nicht an einer Stelle hingewiesen wurde. Ich fragte ihn daraufhin, weshalb er nicht darauf hingewies, das wäre doch eine Frage der Redlichkeit. Er larvierte herum und entschuldigte sich mit dem Verweis darauf, wohl dem „Promi-Reflex“ erlegen zu sein. Damit meinte er, nur namhafte Personen im Artikel unterzubringen, die brauche man halt. Vor kamen dort tatsächlich Katja Kipping, Thomas Straubhaar und Götz W. Werner. Das war nicht die einzige Erfahrung dieser Art. Vergessen werden sollte hierbei ebensowenig, wie verbreitet in Deutschland die Haltung ist, dass Argumente nicht für sich stehen, sondern ihre Bedeutung durch die Person verbürgt werden muss. Wenn ein Professor – oder ein erfahrener Unternehmer – das sagt, um es salopp auszudrücken, dann muss es ja stimmen.

Es ist, historisch betrachtet, ein schwieriges Unterfangen, wo der Anfang der Diskussion gesetzt werden soll, einige Vergleiche sind ja geradezu irreführend, wie z. B. der notorische Hinweis auf Thomas Morus Utopia. Wer sich den Text angeschaut, wird schnell verstehen, weshalb. Andere vergleichen des BGE mit Erfahrungen des „poor law“ in England sind geradezu abwegig, dennoch werden sie gezogen. Wiederum andere behaupteten mit leicht hämischem Unterton, in der Schweiz tue sich mehr als in Deutschland und richteten den Blick nur auf die Lancierung der Volksinitiative. Selbst die Diskussionen im Basic Income Earth Network sind so eindeutig nicht. Wer in welcher Form auch immer den Beginn der Diskussion ausmachen will, muss sich nach den Kriterien fragen, die er zum Maßstab dafür erklärt. Der Beginn der Diskussion ist also nur relativ zu den Maßstäben bestimmbar.

Weiter heißt es:

„…Entweder ich setze mich ein für ein Grundeinkommen, wenn es mir tatsächlich ernst ist mit der Idee oder ich lasse es bleiben. Es geht zum derzeitigen Diskussionsstand wirklich NOCH nicht darum, alle anderen Modelle zu „verteufeln“, sondern Menschen zu gewinnen, sich mit der Idee zu beschäftigen…“

Diese Einschätzung würde ich teilen, wenn es um ein einführendes Seminar im Rahmen einer Bildungseinrichtung ginge, z.B. an einer Hochschule. Im Zentrum muss dort stehen, verschiedene Argumente zu prüfen und ihre Konsequenzen auszubuchstabieren. Sich über Zusammenhänge Klarheit zu verschaffen, ist selbstredend auch für Befüworter unerlässlich, die sich dafür einsetzen, dass es eine öffentliche Diskussion gibt und diese langfristig zur Einführung eines BGE führt. Doch welche Ausgestaltung den eigenen Wertvorstellungen am nächsten kommt und diese dann die Darstellung der Idee prägt, halte ich für naheliegend. So wird jeder Engagierte, so klingt es ja auch in dieser Mail durch (siehe weiter unten „Schere zwischen arm und reich“), die Überlegungen und Zusammenhänge besonders herausheben, denen er die größte Bedeutung zumisst und sich gegen andere abgrenzen. Manchmal geschieht das aus Überzeugung, manchmal aus Strategie.

„…Grundeinkommen wird durch eine geschickte Werbestrategie zunehmend NUR mit dem Konsumsteuer-Modell in Verbindung gebracht – und gerade deshalb abgelehnt. Das macht viele Jahre Engagement für dieses Thema zunichte…“

Warum sollte nicht jeder für die Idee bzw. Ideen werben können, die er für richtig hält? Pluralität in der Meinungsbildung herzustellen ist Aufgabe der Medien – und da lässt sich zurecht beklagen, dass es nicht gut gelingt. Darüber hinaus ist jeder selbst in der Pflicht, sich über einen Vorschlag zu informieren. An Informationen mangelt es hierfür nicht, und zwar in alle BGE-Richtungen.

„…Ich schreibe mir die Finger wund, um Menschen (z.B. Hengsbach, Gysi, Gewerkschaftsleute etc.) davon zu überzeugen, dass dieses – geschickt in die Medien und in die Öffentlichkeit lancierte – auch von vielen Grundeinkommensbefürworter/innen kritisch hinterfragte Modell eben gerade NICHT dazu geeignet ist, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und auch die Wohlhabenden über entsprechend gestaltete Steuern zur solidarischen Finanzierung dieser genialen Idee heranzuziehen…“

Die Frage ist, welche Gewichtung in der Debatte einem selbst wichtig ist. Wer in der „Schere zwischen Arm und Reich“, die ohnehin nur eine relative sein kann, nicht den Schwerpunkt der Debatte erkennt, wird andere Akzente setzen. Auch ist die Frage, ob diese „Schere“ nicht auf verschiedenen Wegen relativiert werden kann. Friedhelm Hengsbach, Gregor Gysi (siehe auch hier) und andere erwärmen sich aus Gründen ihrer jeweiligen Werthaltung nicht für das BGE, sonst könnten sie immerhin das Modell der BAG Grundeinkommen befürworten. Das tun sie meines Wissens aber nicht.

Viele der Ablehner/innen kennen – wegen der Medienpräsenz – nur dieses Modell und identifizieren Grundeinkommen mit Götz Werner und seinem Finanzierungsmodell und lehnen es deshalb ab.
Das ist leider ein Bärendienst für diese so wichtige Vision einer anderen Gesellschaft.
Mit nachdenklichen Grüßen aus Ulm …“

Man kann sehr wohl Überlegungen zur Finanzierung kritisieren, ohne dass BGE als solches abzulehnen. Wer den Konsumsteuervorschlag als Grund dafür instrumentalisiert, das BGE als Ganzes abzulehnen, sucht sich nur einen passenden Anlass. Denn die Handlungsmöglichkeiten, die ein BGE schüfe, sind von der Finanzierungstechnik der Sache nach unabhängig. Man müsste sogar sagen, dass erst dann über die Finanzierungstechnik befunden werden kann, wenn klar ist, was mit einem BGE erreicht werden soll. Der Finanzierungseinwand kam in der Vergangenheit – und kommt noch – blitzartig, wie aus der Pistole geschossen, bevor überhaupt eine Auseinandersetzung mit dem BGE stattgefunden hat.

Zu Beginn unseres Engagements wollten wir dem etwas entgegenhalten können. So kam es zu einer intensiven Zusammenarbeit von Ute Fischer und Helmut Pelzer (siehe hier). Die Erfahrungen zeigten aber, dass selbst Berechnungsmodelle die Bedenken derjenigen, die die Finanzierungsmöglichkeiten bezweifelten, nicht zerstreuen konnten. Zumal diese Modelle ohnehin ja nichts darüber sagen, wie es sich tatsächlich in Zukunft mit der Einnahmeseite verhalten wird. Darauf wiesen übrigens nicht selten gerade diejenigen hin, die sie zuvor forderten.

In der öffentlichen Diskussion, über das Internet leicht zugänglich, sind die verschiedensten Argumente für ein BGE einsehbar, ebenso wie die verschiedensten Finanzierungsmodelle. Dass Befürworter von ihren Überlegungen jeweils besonders überzeugt sind, ist nicht ungewöhnlich, dafür gibt es die ebenso öffentliche Auseinandersetzung mit entsprechenden Überlegungen. Dass die Medien eher zur Vereinseitigung als zur Sichtbarmachung der Vielfalt beigetragen haben, ist beklagenswert. Dennoch hat sich die Diskussion etablieren können, das BGE ist bekannter, als man meint. Wer sich informieren will, der kann das längst. Ein wirkliches Hindernis für die Diskussion findet sich nicht in den Medien, sie findet sich darin, die Bevormundung des anderen (hier und hier) nicht aufgeben zu wollen, die selbst unter Grundeinkommensbefürwortern (z.B. hier) anzutreffen ist.

Sascha Liebermann

Benediktus Hardorp ist verstorben

Benediktus Hardorp ist am vergangenen Freitag, wenige Wochen vor seinem 86. Geburtstag, verstorben. Die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat einen begeisternden und herausfordernden Mitstreiter verloren. Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie und allen Angehörigen.

Über Jahrzehnte hat er sich – neben vielen anderen Fragen – mit Wirkung und Gestaltung einer Ausgaben- bzw. Verbrauchsteuer befasst, dazu publiziert und seine Gedanken vorgetragen. Er hielt sie für eine Steuer, die dem schöpferischen Wirtschaftsgeschehen gemäß ist. Vom ganzen des Wirtschaftens blickte er auf das Detail. Immer wieder verband er seine Überlegungen mit aktuellen Problemlagen wie z.B. der Finanzkrise, um Zusammenhänge deutlich zu machen. Vermeintliche Steuergerechtigkeit, wie sie oft in der Einkommensbesteuerung gesehen wird, versah er mit scharfsinnigen Anmerkungen, um auf damit verbundene Illusionen hinzuweisen und der Frage, was gerecht sei, eine andere Wendung zu geben. Insbesondere gelang es ihm, sichtbar zu machen, welch Initiative hemmende Wirkungen Steuern und Abgaben auf Einkommen haben können. Seine reichhaltige Erfahrung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater erlaubte ihm, sinnfällig auf Aspekte des Steuerwesens hinzuweisen, die tagespolitisch weniger diskutiert werden, so z.B. die Steuerüberwälzung, und damit die tatsächliche Wirkung der Steuerlast auf den Wirtschaftskreislauf, sowohl für die Seite der Unternehmen als auch der Einkommen von Mitarbeitern, in den Blick zu nehmen.

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„Logik ist nicht durch guten Willen ersetzbar“ – ein Kommentar zu Friederike Spiecker

Im Oktober veröffentliche Friederike Spiecker, Ko-Autorin von Irrweg Grundeinkommen, aus aktuellem Anlass einen Beitrag zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Dabei handelte es sich um den ersten Teil. Kurz darauf veröffentlichte sie den zweiten Teil, den ich mir genauer angesehen habe. (Im Oktober war sie auch in einer Talkshow zu Gast, siehe „Geld ohne Arbeit – 1500 Euro für jeden?“)

Der Titel ihres Beitrags – „Logik ist nicht durch guten Willen ersetzbar“ – ist schon aufschlussreich wegen des Gegensatzes, den er aufspannt. Worin könnte er bestehen? „Logik“, knapp erläutert, bezieht sich auf die Konsistenz von Schlussfolgerungen in einem Argumentationszusammenhang. Es handelt sich also nicht notwendig um Schlussfolgerungen formallogischer Art, es können auch sinnlogische sein, die keineswegs mit ersteren zusammenfallen. Schlussfolgerungen erfolgen immer von einer Basis aus, das kann Datenmaterial in einem Forschungsprozess sein, es können aber auch Annahmen oder Axiome sein. Was von ihnen ausgehend als logisch gelten kann, hängt also davon ab, worin die Ausgangsbasis für die Schlussfolgerungen besteht. Bei nicht wenigen Theoremen ist es so, dass, zieht man diese Basis weg, auch die Schlussfolgerungen nicht mehr konsistent sind, siehe z.B. das Modell des homo oeconomicus. Wir werden im Beitrag also auf diese Annahmen achten müssen, die den Ausführungen von Frau Spiecker innewohnen.

Damit ist aber die Ausgangsfrage noch nicht beantwortet. Worin könnte ein Gegensatz zwischen „Logik“ und „gutem Willen“ bestehen? Sinnvoll wird er erst, wenn der Logik – also zwingenden Schlussfolgerungen in einem Argumentationsgefüge – etwas gegenübergestellt wird, das weder zwingend noch konsistent ist, sondern eher sprunghaft, widersprüchlich und vom Einzelnen in seinen Neigungen abhängig. „Guter Wille“ ist eine Eigenschaft oder Haltung. Soll also das logisch Zwingende dem a-logisch Sprunghaften und Unzuverlässigen gegenübergestellt werden? Das scheint der Fall zu sein. Was hier leicht abwertend als guter Wille bezeichnet wird, ist jedoch ein umfassenderes Phänomen, das mit Sprunghaftigkeit wenig bis gar nichts zu tun hat. Guter Wille ist Ausdruck einer Haltung zur Welt, die im Zuge eines Bildungsprozesses entstanden ist. In der Soziologie wird Haltung u.a. mit dem Begriff des Habitus gefasst (zur Vertiefung siehe z.B. hier). Gemeinwohlbindung ist ein solcher Aspekt des Habitus, sie ist gerade keine unzuverlässige Größe. Deswegen sind wir ja irritiert, wenn jemand eine solche Haltung in keiner Form hat. Gemeinwohlbindung ist belastbar und stabil, sonst könnte unser Gemeinwesen auch gar nicht bestehen. Diese Haltung nun bestimmt darüber, wie jemand sein Leben führt, was für ihn maßgebend ist. Sie sagt etwas darüber aus, was in einem Gemeinwesen für normativ erwünscht, geboten oder unerwünscht gehalten wird – bei aller Strittigkeit zwischen den Deutungen, was konkret dem Gemeinwohl dienlich ist und was nicht. Diese Haltung ist ein Kulturphänomen und nicht mit Individualismus zu verwechseln, wie uns gerade unsere eigenen Lebenszusammenhänge lehren. Die Demokratie, in der die Staatsbürger als Volk die Quelle von Herrschaftslegitimation sind, setzt gerade auf diesen „guten Willen“, also auf die Bereitschaft sich einzubringen – auch sie ruht in einem Habitus. Genau wie ein Unternehmen darauf vertrauen muss, dass die Mitarbeiter auch mitwirken wollen, wenn sie produktiv sein sollen. Da der Titel des Beitrags nun einen Gegensatz zwischen beidem aufspannt, lässt sich schon erahnen, in welche Richtung er führen wird. Nach einer kurzen Einleitung, die auf den ersten Teil zum BGE verweist, fährt Frau Spiecker fort:

„…Zunächst zur Nicht-Erwerbsarbeit: Unser gegenwärtiges Sozialversicherungssystem enthält eine Reihe von Leistungsansprüchen, die eine Art Bezahlung oder Lastenausgleich für die genannte Nicht-Erwerbsarbeit darstellen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung, Ansprüche gegen die Pflegeversicherung etc.). Diese Bezahlung mag man in vielen Fällen für zu niedrig ansehen (obwohl die Gehälter von Erzieherinnen und Altenpflegern auch nicht gerade als üppig gelten können). Man kann unserem Steuer- und Sozialversicherungssystem aber nicht generell vorwerfen, diese Art von Nicht-Erwerbsarbeit völlig zu ignorieren…“

Diese Einschätzung ist deswegen aufschlussreich, weil Frau Spiecker übergeht, wie diese Leistungen konstruiert sind, welche normativen Bewertungen ihnen innewohnen. Gerade das Elterngeld bringt die Erwerbszentrierung und normative Überhöhung von Erwerbstätigkeit deutlich zum Ausdruck, weil es in der Höhe abhängt von dem zuvor bezogenen Erwerbseinkommen. Besserverdiener erhalten höhere Leistungen als andere – obwohl ihre Aufgaben als Eltern dieselben sind. Wer kein Erwerbseinkommen hatte, erhält nur einen Sockelbetrag. Erwerbstätige Eltern werden also anders behandelt als Nicht-Erwerbstätige – besonders deutlich wird das bei Beziehern von ALG II, die keinen Elterngeldanspruch haben. Der Umfang, in dem Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung anerkannt werden, ist eher symbolischer Art, er gilt für die ersten drei Lebensjahre jedes Kindes – mehr nicht. Man kann ihn getrost als Ausdruck des Elends lesen, wie gering die Wertschätzung in unserem Gemeinwesen für diese Tätigkeit ist. Wer es für angebracht hält, für seine Kinder länger zuhause zu bleiben, muss das heute nämlich auf eigenes Risiko tun, denn einen Ausgleich in der Rente erhält er nur für die ersten drei Jahre. Die Folgen, die diese erwerbszentrierte Sozialpolitik für unsere Deutung von Familie hat, sollten auch bedacht werden, denn sie sind allerorten zu spüren. In der Tat, da ist Frau Spiecker zuzustimmen, werden diese Leistungen also nicht „ignoriert“, sie werden aber der Erwerbstätigkeit eindeutig nachgeordnet, also genau so behandelt, wie es ihnen unserer Auffassung nach gebührt: als nachrangig. Genau dagegen wendet sich das BGE.

„Da liegen die BGE-Befürworter mit ihrem Vorwurf falsch. Wenn man die Berücksichtigung der Nicht-Erwerbsarbeit in unserem System für ungenügend hält, spricht nichts dagegen, dies durch quantitative Anpassungen der Leistungsansprüche zu ändern. (Ob es dafür bzw. für die entsprechende Finanzierung durch höhere Sozialversicherungsbeiträge und Steuern demokratische Mehrheiten gäbe, steht auf einem anderen Blatt. Aber die demokratischen Mehrheiten würde man für die Einführung eines BGE-Systems ja auch brauchen.)“

Nur auf den Geldbetrag zu schauen setzt sich hier fort. Die Vergabebedingungen werden offenbar für vernachlässigenswert gehalten, ein Phänomen, das sich in vielen mathematischen Betrachtungen von Einkommensbildung wiederfindet. Demokratische Mehrheiten braucht man in der Tat immer, das ist trivial. Wer aber die Berücksichtigung von Nicht-Erwerbstätigkeit innerhalb des gegenwärtigen Systems anstrebt, wie es Frau Spiecker vorschlägt, behält die normative Hierarchie zwischen Erwerbstätigkeit und anderen Tätigkeiten bei – das aber genau will das BGE ja nicht. Schon diese ersten beiden Passagen lassen den Eindruck entstehen, dass Frau Spiecker die Ziele, die mit einem BGE erreicht werden sollen, entweder fremd sind oder sie sie nicht teilt oder eben doch den Vorrang von Erwerbstätigkeit aufrechterhalten will.

„Und wie steht es mit dem anderen, wichtigeren Argument, es werde kaum egoistische Nutznießer eines BGE-Systems geben? Nun, man muss einmal darüber nachdenken, wer das BGE wie nutzen würde, wenn es denn eingeführt würde. Die grundsätzliche Kritik am BGE lautet nämlich, dass es die wirtschaftliche Basis, aus der heraus es finanziert wird, auf Dauer selbst zerstört.“

Ja, darüber, wie es genutzt würde, wäre einmal nachzudenken oder es wären die Überlegungen zur Kenntnis zu nehmen, die in der Breite schon angestellt wurden. Was tatsächlich passieren wird, wissen wir heute genauso wenig wie nach Einführung eines BGE. Die „grundsätzliche Kritik“, von der sie spricht, ist ja kein Novum. Kein ernsthafter Befürworter würde leugnen, dass es einer wirtschaftlichen Basis bedarf, um ein BGE finanzieren zu können. Die wirtschaftliche Basis entsteht aber nicht aus dem Nichts. Sie ist nicht zu denken ohne die Bildungsprozesse in der Familie und ebensowenig ohne den solidarischen Zusammenhalt, den ein Gemeinwesen von Staatsbürgern auszeichnet. Sie werden heute eher als Rahmen- oder Randbedingungen betrachtet, dabei sind sie die Basis auf der sich die Leistungsbereitschaft ausformt. Davon ist bislang kein Rede bei Frau Spiecker.

„BGE-Befürworter verstehen diesen Kritikpunkt so, dass Kritiker des BGE unterstellen würden, der Anteil egoistischer Nutznießer sei in der Gesellschaft hoch oder zumindest im Wachsen begriffen und daher müsse ein Transfersystem immer mit der Sanktionsmöglichkeit “bewaffnet” sein, denjenigen nicht zu unterstützen, der arbeiten könne, es aber freiwillig nicht tue.“

Ja, genau diesen Eindruck machen die Einwände, die immer wieder in diese Richtung weisen. Für Frau Spiecker mag das nicht zutreffen, für andere Kritiker schon, z.B. hier und hier.

„Doch diese Vermutung der BGE-Befürworter, was die BGE-Kritiker eigentlich meinen, geht in die Irre. Es geht um einen viel einfacheren, naheliegenderen Punkt als den, vielen Menschen Schmarotzertum zu unterstellen. Es geht um die mit dem BGE unweigerlich einhergehende Umverteilung der (Erwerbs-)Arbeitszeit, die die BGE-Befürworter übrigens auch nicht bestreiten, sondern vielmehr als beabsichtigt bezeichnen. Was ist damit gemeint?“

Wer sind denn „die BGE-Befürworter“? Wer fordert die „Umverteilung“? Das sind nicht „die BGE-Befürworter“. Ein BGE kann auch ohne eine „Umverteilung“ der Erwerbsarbeitszeit gedacht werden, beides hängt nicht notwendig miteinander zusammen. Eine solche Umverteilung kann sich als indirekter Effekt ergeben, der daraus resultiert, dass Menschen andere Prioritäten als heute setzen, muss aber nicht direkt angestrebt werden. Die bloße Reduktion der Arbeitszeit sagt wiederum nichts über die Produktionsmenge aus, wenn z.B. effizienter produziert wird.

„Ein einfaches Beispiel: Eine vierköpfige Familie lebe unter dem gegenwärtigen Steuer- und Sozialversicherungssystem von einem Nettoeinkommen (einschließlich Kindergeld etc.) von 4000 Euro monatlich. Ein Hartz IV-Empfänger müsse von, sagen wir, 800 Euro auskommen (Hartz IV-Satz und Wohngeld etc.). Hinter den zusammengenommen 4800 Euro stehe ein entsprechendes Güterangebot. In einem BGE-System erhielte der bisherige Hartz IV-Empfänger ein Einkommen von 1000 Euro (also 200 Euro mehr) und die Familie ein Einkommen von 3000 Euro (1000 Euro je Erwachsenen und 500 Euro je Kind), ohne dass ein Elternteil arbeiten gehen müsste. Es wird jetzt, um der Argumentation der BGE-Befürworter entgegen zu kommen, nicht unterstellt, dass die Eltern der besagten Familie sofort die Hände in den Schoß legen nach dem Motto “von 3000 Euro und Freizeit rund um die Uhr kann man prima existieren”.

An diesem Beispiel einzig bemerkenswert ist der Schluss: „die Hände in den Schoß legen“ und „Freizeit rund um die Uhr“. Wer sich seinen Kindern widmet, hat keine „Freizeit“, er lebt – insbesondere mit kleinen Kindern – in einer dauernden Fremdbestimmung durch ihre Bedürfnisse. Sie artikulieren sich impulsiv und tolerieren meist keinen Aufschub. Doch diese „Arbeit“ ist für Frau Spiecker offenbar keine und sie ist vor allem keine, die in ihren Auswirkungen einmal Folgen auf die Leistungserbringung haben wird. Dabei wäre, wenn es um Finanzierungsfragen geht, darüber nachzudenken, welche Folgen die zunehmende Abwesenheit beider Eltern darauf hat, wenn man den Befunden der Bindungsforschung nachgeht, die einen Zusammenhang zwischen Bindung und dem Gelingen von Bildungsprozessen sieht. Schon die häufige Abwesenheit der Väter durch volle Erwerbstätigkeit war für die Bildungsprozesse von Kindern nicht folgenlos – letztlich auch volkswirtschaftlich nicht. Das ist nur rechnerisch nicht zu beziffern.

„Nein, die Familie möchte das gleiche Einkommensniveau erreichen wie vorher, also 4000 Euro netto. Die Familie ist also nicht extrem konsumorientiert, will nicht ihr monetäres Einkommen weiter steigern, indem die Eltern genau so viel arbeiten wie zuvor und das BGE obendrein beziehen.“

Das BGE würde nicht „obendrein“ bezogen, es stünde „untendrein“, wenn man so will, bereit.

„Nein, die Eltern verhalten sich völlig vernünftig in einer Art mittleren Bereich auf: Sie legen weder die Hände in den Schoß, noch schuften sie weiter wie bisher [so geht es weiter wie oben mit der Entgegensetzung, SL]. Vielmehr sind sie bereit, einen Teil ihrer Erwerbsarbeitszeit sozusagen abzugeben an die, die bislang keine Erwerbsarbeit oder nicht in ausreichendem Umfang finden konnten. (Von qualifikatorischem Mismatch [das gilt auch heute, SL] oder organisatorischen Problemen dieser anderen Aufteilung der Arbeitszeit zwischen den Beteiligten [auch das ein Problem, das schon heute gelöst werden muss, SL] will ich an dieser Stelle absehen; sie spielen für meine Argumentation keinerlei Rolle.)
Weil die Steuer- und Abgabensätze gegenüber dem alten System wegen des größeren Umverteilungsvolumens gestiegen sind,…“

Letzteres ist wieder eine Behauptung. Werden alle Einkommens- und Ausgabenströme in ihrem Zusammenhang betrachtet, bedarf es ja nur dort zusätzlicher öffentlicher Mittel zu den heute ausgegebenen, wo Menschen unterhalb des angestrebten BGE leben, sofern alles andere gleichbliebe. Verena Nedden hat darauf hingewiesen, dass schon heute eine 50%ige Belastung von Einkommen vorliegt.

„…können die Eltern ihre Arbeitszeit zwar nicht sozusagen parallel zu ihrer neuen Einkommensstruktur (¼ erarbeitet, ¾ Transferbezug) um ¾ reduzieren, dafür wird die Erwerbsarbeit zu stark besteuert (die Variante der Konsumbesteuerung zur BGE-Finanzierung ist so abenteuerlich in ihren sozialen Auswirkungen, dass ich sie hier einfach nicht behandeln will)…“

Schade, dass die Konsumbesteuerung hier übergangen wird, denn gerade am verwendeten Beispiel wird deutlich, wie die Einkommensbesteuerung wirkt. Die Einkommensteuer, die Bestandteil des Bruttolohns des Arbeitsnehmers ist, ist Bestandteil der Ausgaben eines Unternehmens und muss über den Absatz erwirtschaftet werden. Zwar führt das Unternehmen die Einkommensteuer ab, es erwirtschaftet sie jedoch durch den Absatz, also durch diejenigen, die seine Produkte kaufen. Deswegen muss sie notwendig auch in den Güterpreisen enthalten sein (siehe hier). An diesem schon heute geltenden Zusammenhang würde eine Konsumbesteuerung gar nichts ändern, sie würde ihn lediglich transparent machen. Der Einwand, die Konsumsteuer belaste niedrige Einkommen stärker als die heutige Einkommensteuer ist mindestens unpräzise, wenn nicht verwirrend. Berücksichtigt man, dass Kosten eines Unternehmens in die Preise weitergegeben werden, tragen auch heute schon niedrige Einkommen, wenn Güter und Dienste in Anspruch genommen werden, einen Teil dieser Last, ohne dass dies steuerlich ausgewiesen wird.

„…Aber die Eltern können, nehmen wir einmal an, mindestens ¼ der ursprünglichen Arbeitsstundenzahl weniger arbeiten. Entsprechend weniger tragen sie auch zu der insgesamt vorhandenen Menge an produzierten Gütern bei…“

Hier werden Güterausstoß und investierte Arbeitsstunden gleichgesetzt – das ist nur dann sinnvoll, wenn vernachlässigt wird, wieviel und was in der Arbeitszeit geleistet wird. Welche Effizienzsteigerung durch die neue Situation entsteht, weil Arbeitsbedingungen mehr und besser als heute ausgehandelt werden können, bezieht Frau Spiecker nicht ein. Sie bezieht auch nicht ein, welche Folgen es für die Wertschöpfung haben kann, wenn die Chancen steigen, eine Stelle zu erhalten, die zu den eigenen Fähigkeiten und Neigungen passt. In Betrachtungen über die Auswirkung müsste das aber einbezogen werden. Geringere Arbeitszeit muss nicht geringere Wertschöpfung bedeuten, sie kann sogar zu einer Steigerung führen. Diesen Zusammenhang hatte einst Jens Berger von den Nachdenkseiten schon vernachlässigt.

„…Entsprechend geringer ist auch die Höhe der Primärarbeitseinkommen, die der Staat besteuern kann. Gleichzeitig haben aber die in Geldeinheiten gerechneten Ansprüche aller Beteiligten von 4800 Euro auf 5000 Euro zugenommen…“

Diese Schlussfolgerung gilt nur, wenn an der Einkommensbesteuerung festgehalten und die Gleichsetzung von Arbeitsstunden und Gütererstellung aufrechterhalten wird. Das hatte sie ja schon gesagt. Heute wird allerdings nicht nur Einkommen besteuert, Stichwort Mehrwertsteuer u.a.

„…Das macht aus Sicht der BGE-Befürworter nichts. Denn der bisherige Hartz IV-Empfänger ist gern bereit, die entfallenen Arbeitsstunden zu übernehmen – er wartet ja auf nichts sehnsüchtiger, als wieder arbeiten gehen zu können [wozu dient diese Polemik?, SL, siehe die Studie von Georg Vobruba et al]. Mit anderen Worten: Es wird (mindestens) genau so viel gearbeitet wie zuvor, so dass die Gütermenge nicht sinkt, möglicherweise sogar steigt [sic, SL], sagen die BGE-Befürworter…“

Wieder werden Arbeitsstunden und Gütererstellung in einen kausalen Zusammenhang gebracht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Frau Spiecker die Entwicklung des Arbeitsvolumens seit etwa 100 Jahren entgangen ist, an dem gerade abgelesen werden kann, wie trotz Reduktion der Arbeitsstunden die Gütermenge erheblich zugenommen hat (siehe hier, darin auch den Verweis auf die Studie; siehe auch hier).

„Ja, da mögen sie recht haben, aber wie sieht es mit der Bezahlung des bisherigen Hartz IV-Empfängers für die jetzt von ihm geleistete Arbeit aus? Wenn der bisherige Hartz IV-Empfänger pro Arbeitsstunde netto so entlohnt wird wie die Eltern, dann steigt sein Einkommen über die 1000 Euro Grundeinkommen. Arbeitet er genau so viele Stunden, wie die Eltern weniger arbeiten, entsteht die gleiche Gütermenge wie zuvor (deren Gegenwert 4800 Euro war)[Hier kehrt sie wieder zur Voraussetzung zurück, von der sie ausgeht: Arbeitsstunden=Gütermenge, SL]. Dieser gleich gebliebenen Gütermenge stehen aber monetäre Ansprüche von über 5000 Euro gegenüber: die 4000 Euro Grundeinkommen aller Beteiligten zusammen, die 1000 Euro Netto-Erwerbsarbeitseinkommen der Eltern und das neue Erwerbsarbeitseinkommen des bisherigen Hart IV-Empfängers. Das macht eine Lücke von weit über 200 Euro aus. Diese Lücke zwischen real vorhandenen Gütern und monetären Ansprüchen zeigt eindeutig, dass hier etwas zweimal verteilt wurde, was nur einmal vorhanden war.“

So setzt sich die Vernachlässigung des oben beschriebenen Zusammenhangs fort, Arbeitsvolumen und Gütermenge werden in ein kausales Verhältnis gebracht. Es wäre auch zu bedenken – Frau Spiecker geht es ja um Besteuerung – , dass es nicht auf die Gütermenge alleine, sondern auch auf deren Preis ankommt. Das Steueraufkommen hängt davon ab, wie die Preise sich entwickeln. Ich kann weniger Produkte kaufen und dennoch meinen Bedarf decken, wenn die Produkte länger nutzbar sind (z.B. Computer, Haushaltsgeräte, Auto, Möbel usw.). Bekleidung z.B., für die ich wenig bezahle, die aber schnell verschleißt, weswegen ich mehr davon kaufen muss, kann zum gleichen Aufkommen führen wie Bekleidung, die teurer ist, aber länger hält.

„Nun mögen die BGE-Befürworter einzuwenden versuchen, der bisherige Hartz IV-Empfänger arbeite ja sehr gern mehr als nur das eine Viertel der Arbeitszeit, das die Eltern sozusagen aufgegeben haben. Also entstünden auch mehr Güter. Diese zusätzliche Annahme heilt den logischen Fehler in der Rechnung der BGE-Befürworter aber keineswegs. Denn wenn der Hartz IV-Empfänger mehr arbeitet, erhebt er (zu Recht) auch mehr Ansprüche an den insgesamt vorhandenen Güterberg.“

Wer einen logischen Fehler macht, sei einmal dahingestellt (siehe oben). Dass derjenige, der mehr Erwerbsarbeitszeit aufwendet, hier also der Hartz IV-Bezieher – der mit dem BGE ja keiner mehr ist – auch mehr Güter beansprucht, ist nicht zwingend. Das kann sein, muss es aber nicht. Nur, wenn er Güter bislang nicht hat erwerben können, die er nun erwerben will, gilt dieser Zusammenhang. Frau Spiecker vernachlässigt auch ein weiteres Phänomen, das in der Soziologie als demonstrativer Konsum bezeichnet wird. Dahinter verbirgt sich das Phänomen, Erfolg in Erwerbstätigkeit durch Gütererwerb nach außen zu signalisieren. Mit einem BGE würde indes das ganze Wertigkeitsgefüge von Tätigkeiten sich verändern, Erfolg in Erwerbstätigkeit hätte nicht mehr die Stellung, die er heute hat, folglich könnte demonstrativer Konsum an Bedeutung verlieren. Wir können an dieser Stelle schon festhalten, dass die oben vermutete Bedeutung von Logik versus guter Wille die Darlegungen von Frau Spiecker ganz gut trifft. Sie bewegt sich innerhalb eines (Rechen-)Modells, aus dem sie andere Effekte und Zusammenhänge schlicht ausschließt – zumindest bislang. Das Phänomen der Verhinderung oder Hemmung von Wertschöpfung durch heutige Arbeitsbedingungen, wofür es keine Statistiken gibt, lässt sie ebenso einfach außer Acht. Dass mehr Werte entstehen könnten, wenn anders gearbeitet würde als heute, ist nicht abwegig, die Geschichte zeigt genau das.

„Darauf ließe sich von Seiten der BGE-Befürworter einwenden, der bisherige Hartz IV-Empfänger sei auch bereit, zu einem geringeren Stundenlohn zu arbeiten als die Eltern, schließlich gebe er der Gesellschaft sozusagen im Gegenzug für das BGE gern etwas freiwillig zurück. Und da kommen wir an einen interessanten Punkt: Der Ausweg aus dem logischen Verteilungsproblem des BGE wird dann dadurch gesucht, dass derjenige, der sozusagen Arbeitsstunden abgetreten bekommt von denen, die aufgrund des BGE freiwillig weniger arbeiten, zu einem geringeren Lohn arbeitet (oder komplett umsonst). Er erhebt also weniger zusätzliche monetäre Ansprüche (oder gar keine zusätzlichen) auf den produzierten Güterberg.“

Dass der Hartz IV- Bezieher zu einem geringeren Lohn arbeiten wird, mögen manche so darlegen, zwingend ist das nicht. Er könnte auch denselben oder einen höheren anstreben, was aber nur dann erfüllbar wäre, wenn dem auch eine entsprechende Gütermenge gegenüberstünde. Doch dieser Zusammenhang lässt sich nicht einfach als eine Relation von Arbeitsstunden und Gütererzeugung bestimmen.

„Damit sind aber zwei neue Probleme geschaffen: Wenn der bisherige Hartz IV-Empfänger für geringeren Stundenlohn zu arbeiten bereit ist, dann unterbietet er die bisher (voll) Arbeitenden. Welches Unternehmen würde daraufhin zögern, die gegenseitige Konkurrenz der Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt auszunutzen, um seine Stundenlöhne für alle Arbeitenden zu senken?“

Das stünde aber nicht in der Macht eines Unternehmens, die Löhne einfach für alle zu senken, da die Arbeitnehmer auf diese Stellen nicht angewiesen wären. Die Macht, die Unternehmen in dieser Hinsicht heute haben, hätten sie nicht mehr, weil ein BGE es erlaubte, sich freier gegen ein solches Vorhaben zu organisieren. Hier wird eine Auswirkung von Frau Spiecker nahegelegt, die nicht naheliegt, oder zumindest nicht näher liegt als die andere, die ich vorschlage. Unterschätzt werden sollte nicht, welche Auswirkungen solches Gebaren eines Unternehmens nach innen hat, für den Arbeitszusammenhang, um noch einmal auf das Thema Hemmung von Wertschöpfung zurückzukommen. Frau Spiecker sieht ihn offenbar nicht. Was sie als Folgen für ein BGE behauptet, hat uns das nicht gerade die Vergangenheit ohne BGE vor Augen geführt?

„(Dieses Unterbietungsphänomen gibt es ja schon heute etwa im Pflegebereich, wo preiswerte Arbeitskräfte vom Bundesfreiwilligendienst (sog. Bufdis) das Lohnniveau der regulär in diesem Sektor Arbeitenden drücken. Das Gleiche gilt etwa für 1-Euro-Jobber, die von den Kommunen zur Landschaftspflege angestellt werden und damit den ortsansässigen Gartenbaubetrieben das Wasser abgraben.) Mit dem “freiwillig für weniger arbeiten als Dank für’s BGE” wäre daher niemandem geholfen, sondern lediglich eine Deflationsspirale losgetreten.“

Hier kommt zumindest der Hinweis auf die Gegenwart, doch der Vergleich ist schief, da Arbeitnehmer heute nicht in einer vergleichbaren Verhandlungsposition sind, wie sie es mit einem BGE wären. Ich möchte hier nicht diejenigen BGE-Befürworter verteidigen, die manche der Thesen aufbringen, die Frau Spiecker kritisiert, doch zu berücksichtigen gilt es, dass ein BGE Einkommenssicherheit schafft. Eine Sicherheit, die weiter reicht als diejenige des Mindestlohns. Eine Unterbietung des Lohn oder sogenannte „Niedriglöhne“ hätten unter BGE-Bedingungen andere Folgen.

„Obendrein könnte der Staat sehen, woher er seine Steuereinnahmen bekommt, mit denen er das BGE finanzieren will. Denn aus einer sinkenden Lohnsumme kann er nicht die gleiche Menge an Steuern ziehen, wenn er die Steuersätze nicht erhöht. Damit geriete das BGE-System aber in eine sich selbst verstärkende Schieflage, was über Kurz oder Lang sein Ende bedeutete. Wenn die Steuersätze nämlich immer mehr steigen, geraten sie irgendwann in einen Bereich, in dem sie tatsächlich prohibitiv wirken, also Erwerbsarbeit verhindern.“

Siehe oben, Einkommen- und Konsumsteuer. Der Zusammenhang, den Frau Spiecker zwischen Gütererstellung und BGE benennt, gilt selbstverständlich. Bestreitet das wer? Allerdings gilt er für heutige Leistungen auch und ist keine Zukunftsmusik, man stelle sich nur einmal vor, alle Bürger würden auf ihren ALG II-Anspruch pochen und die Füße hochlegen, was geschähe dann? Das Sinken der Lohnsumme ist eine Erfahrung aus der Vergangenheit, wenn der Kapitaleinsatz relativ an Bedeutung zu- und der menschlicher Arbeitskraft abnimmt.

„Wie man es auch dreht und wendet: Ein Wasch-mir-den Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass gibt es auch bei der Arbeitszeitumverteilung via BGE nicht: Wer weniger Erwerbsarbeit leistet, muss auch seine Ansprüche an den mit dieser Arbeit produzierten Güterberg in exakt gleicher Höhe reduzieren. Ist er dazu nicht bereit, sondern will er für den Verzicht auf bezahlte Arbeitsstunden zugunsten der Unterbeschäftigten zumindest teilweise entschädigt werden, braucht man ein zusätzliche Quelle, aus der diese Entschädigung bezahlt werden kann. Und zwar keine weitere, sozusagen unechte Umverteilungsquelle (Finanztransaktionssteuer, Luxussteuer, Vermögensteuer…), sondern eine echte Quelle, die zu mehr realen Gütern führt. Dann erst können die insgesamt vorhandenen Ansprüche aller Arbeitenden, die durch die Arbeitszeitumverteilung gestiegen sind, auch tatsächlich gedeckt werden und münden nicht einfach in Preissteigerungen.
Diese Quelle heißt, ob es die BGE-Befürworter nun wahr haben wollen oder nicht, Produktivitätszuwachs. Eine andere Quelle gibt es nicht.“

Ja, in der Tat, eine andere Quelle gibt es nicht. Wer bestreitet das?

„So wird das, was die BGE-Befürworter als Krisenursache ausmachen, zum einzigen Mittel, das den BGE-Lösungsvorschlag aus seinem logischen Grunddilemma befreit, nicht zweimal ein und dasselbe verteilen zu können. Das macht sich natürlich miserabel, will man die Funktionstüchtigkeit eines BGE-Systems logisch einwandfrei begründen.“

Weshalb „macht sich das natürlich miserabel“? Es entspricht genau den Begründungen einiger BGE-Befürworter, die mit der Produktivität argumentieren. Denn die Übertragbarkeit routinisierter Arbeitsgänge auf Maschinen hat noch lange nicht ihr Ende erreicht. Frau Spiecker hat sich hier offenbar einen oder einige Befürworter herausgegriffen und andere ausgelassen. So passt das gut zu ihren Überlegungen.

„Mag sein, dass manche Erwerbstätige in der Gesellschaft tatsächlich bereit sind, weniger zu arbeiten und mit entsprechend weniger Einkommen auszukommen. Dieser Vorstellung gemäß können sie auch heute schon leben – das sind dann die wenigen Glücklichen, die sich mit ihrer sog. Work-Life-Balance befassen können.“

Wiederum aufschlussreich für die Gesamtargumentation ist, dass Spiecker, die ja rein ökonomisch-rechnerisch argumentieren will, die normativen Zusammenhänge nicht analysiert. Sie gehören aber in eine ökonomische Betrachtung hinein, da sie die Basis dessen ausmachen, womit gerechnet wird. Denn die Entscheidung, mit weniger Einkommen auszukommen, können heute nur diejenigen treffen, die genügend Einkommen haben, das sich reduzieren lässt. Davon abgesehen führt die normative Aufladung von Erwerbstätigkeit dazu, dass Tätigkeiten jenseits von ihr entwertet werden. Es ist nicht von ungefähr so, dass Freiwilligenengagement sehr häufig von Erwerbstätigen erbracht wird. Nicht etwa, weil Erwerbslose es nicht auch für sinnvoll hielten, sondern weil es nicht als legitimes Hauptengagement anerkannt wird. Wer im Leistungsbezug der Arbeitsagentur ist, muss in den ersten Arbeitsmarkt streben, in keinen sonst. Darin zeigt sich nur besonders deutlich, was heute für alle normativ gilt. Die Abwertung von Familie und der Fürsorge der Kinder entspringt derselben Quelle.

„Für den Normalbürger ist das nicht der Fall. Der arbeitet so viel, weil er das Einkommen braucht oder zumindest zu brauchen meint.

Das hätte er mit einem BGE ja. Und wieder – wegen der Vernachlässigung normativer Zusammenhänge – sieht sie nicht, dass Konsum heute auch heißt, beruflichen Erfolg zu demonstrieren. Die Bedeutung hat Konsum aber nur der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit wegen. Wird sie aufgehoben, verändert auch Konsum seine Bedeutung.

„Will man ihn davon überzeugen, mit weniger Gütern und mehr Freizeit Vorlieb nehmen zu können, muss man sich auf die Kirchenkanzeln, in die Schulen, die Burn-Out-Seminare und Umweltschutz-Veranstaltungen begeben, aber nicht auf Ökonomen-Kongresse zu Steuer- und Transfersystemen.“

Was soll das nun heißen, ein Loblied auf die gescheiten Ökonomen und die verirrten anderen? Diese Überheblichkeit findet sich anscheinend bei eher keynesianisch denkenden genauso wie bei anderen, die Ökonomen als Leit-Denker. Oder meinst sie das ironisch?

„Das Traurige an dieser dem Feld der Logik geschuldeten Verirrung der BGE-Befürworter ist, dass ihr berechtigtes und dringendes Anliegen, den Ärmsten in der Gesellschaft zu helfen, auf diese Weise in Verruf gerät oder zumindest seine Lösung blockiert wird.“

Na, da ist Frau Spiecker jetzt selbst auf die Kanzel getreten. – Beim BGE geht es nicht um die Ärmsten der Gesellschaft, es geht um alle.

„In Verruf, weil schnell der Vorwurf an die Adresse der Unterbeschäftigten laut wird, sie seien ja nur deshalb für das BGE, weil sie sich auf Kosten anderer auf die faule Haut legen wollten. Ein sicher  ungerechter Vorwurf [da ist sie aber vorsichtig, es handelt sich doch um ein Vorurteil, SL], aber einer, der nicht zuletzt von denen erhoben wird, die sich ebenfalls ungerecht behandelt fühlen, weil sie ziemlich viel schuften müssen für eine recht mäßige Bezahlung.“

Wer klagt nun angemessener? Diejenigen, die etwas leisten – in Familie und Freiwilligendienst – erhalten dafür direkt gar nichts. Wären ihre Klagen darüber, Einkommen vorrangig über Erwerbstätigkeit zu erzielen nicht ebenso berechtigt? Sind es nicht Familien, aus denen zukünftige Bürger und zugleich zukünftige Erwerbstätige hervorgehen? Erhalten Eltern etwa die Möglichkeiten, sich dieser Aufgabe nach ihrem Dafürhalten zu stellen? Wohl kaum. Wer über die Volkswirtschaft spricht, muss über alle Lebenszusammenhänge sprechen, die dafür relevant sind, das tut Frau Spiecker jedoch nicht. Sie schlägt sich stattdessen auf die Seite der Erwerbstätigen. Das hat mit Logik nur soviel zu tun, als Werterzeugung auf den Markt beschränkt und davon alles andere abgeleitet wird. Mit unvoreingenommener Analyse hat das wenig zu tun, mit Erwerbsverherrlichung viel. Dass sie dazu sich des Vorurteils bedient, nachdem die einen für die anderen arbeiten, ist bezeichnend. Was die Demokratie als Solidarverband auszeichnet, davon ist nichts zu lesen. Die Welt wird durch Konsumtion und Produktion wahrgenommen.

„Und blockiert, weil die demokratischen Mehrheiten, die gebraucht würden, um die Verteilungsverhältnisse im jetzigen System bei den primären Markteinkommen [wie missverständlich dieser Begriff ist, dazu siehe den Beitrag von Ingmar Kumpmann, SL] wie den sekundären Transfereinkommen zu ändern, geschwächt werden: Das “linke Lager” ergeht sich in Kapitalismus-Debatten und Tischlein-deck-dich-Utopien, die die meisten Wähler instinktiv abschrecken. Die spüren nämlich genau, dass hier etwas nicht stimmen kann. Es geht gar nicht um die Unterstellung, dass der Normalbürger nicht zum Helfen und zu Solidarität, ja sogar hin und wieder zum Verzicht etwa in Sachen Umweltschutz bereit wäre. Aber der Normalbürger hat verständlicherweise keine Lust, Leuten sein Vertrauen zu schenken, die ihm ein X für ein U vorzumachen versuchen, egal ob denen das aus intellektuellem Unvermögen passiert oder ob die das mit Absicht tun.“

Die „Unterstellung“, die Frau Spiecker hier erwähnt, mag für sie nicht zutreffen, sie ist allerdings keine Unterstellung, der nicht eine Realität entspräche. Es herrscht ein gewaltiges Misstrauen in die Bereitschaft der Bürger, sich einzubringen, ganz gleich in welcher Form. Den „Normalbürger“ für die eigene Position in Anspruch zu nehmen, mag suggestiv sein, sie ist allerdings auch vereinnahmend und kann nicht Argumente ersetzen. Was für das „linke Lager“ gilt, gilt nicht für andere BGE-Befürworter. Sicher verbinden sich manche unrealistischen oder auch überzogenen Erwartungen mit einem BGE, dass sich das Tischlein von selbst decke, vertritt kein ernsthafter Befürworter.

Ich springe hier nun aus dem laufenden Text zum Ende.

„Noch ein Blick auf die mikroökonomische Ebene: Ich habe mehrfach Hartz IV-Empfänger gesprochen, die mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium auf der Straße stehen, darunter auch eine Frau im Fach Psychologie. Die fragt, warum sie nicht arbeiten dürfe, wo doch bekanntlich die Warteschlangen bei psychologischen Beratungsstellen extrem lang seien, eine Nachfrage also klar erkennbar gegeben sei. Wenn sich die Leute das nicht leisten könnten, sei doch allen geholfen, wenn sie, die arbeitslose Psychologin, durch ein BGE in die Lage versetzt würde, diesen Bedarf decken zu helfen.“

Wo eine Nachfrage im Allgemeinen gegeben ist, ist sie im Konkreten noch lange nicht gegeben, gerade in einem Bereich der besonders von Vertrauen geprägt ist. Das Beispiel ist hier also schon denkbar schief. Für eine psychologische Beratung ist es eben denkbar, dass eine Psychologin keine Klienten hat, obwohl es Nachfrage bei anderen gibt. Da würde auch das Schaffen von mehreren Beratungsstellen nichts ändern.

„Die Antwort darauf ist einfach: Es fehlt den Menschen, die für die Beratung Schlange stehen, offenbar das Geld, sich diese Leistung am freien Markt einzukaufen. Wären ihre (realen) Arbeitseinkommen höher – wofür Heiner Flassbeck und ich uns seit Jahren die Finger wund schreiben –, würde mancher zu einem bislang arbeitslosen Psychologen gehen können und diesen für seinen Rat auch bezahlen.“

Das kann getrost für naiv gehalten werden, so als sei eine solche Beratung dem Kauf eines Autos vergleichbar.

„Der umgekehrte Weg allerdings, der arbeitslosen Psychologin einfach Geld zum Leben zu geben, damit sie ihre Tätigkeit umsonst ausüben kann, ist aus zwei Gründen falsch: Erstens muss sich dann die Psychologin nicht dem Lackmustest des Marktes, d.h. der Konkurrenz anderer Psychologen stellen – sie bekäme ihr Geld, ob ihre Beratungsleistung im Vergleich nun gut wäre oder nicht.

Nun also doch: der Markt als Qualitätsselektionsinstanz. Das funktioniert für standardisierbare Güter nicht schlecht, der hier in Rede stehende Bereich orientiert sich aber weitgehend an Honorarordnungen, damit gerade kein Markt- also Preiswettbewerb Einzug hält, auch wenn sich hier Vieles verändert hat. Die Qualität einer psychologischen Beratung bzw. ihre Inanspruchnahme vom Preis abhängig zu machen wäre doch selbst ein Symptom. Wer eine schlechte Beratung anbietet, auch wenn sie nichts kostet, wird langfristig keine Klienten haben. Darauf kann man zumindest vertrauen. Der Einwand Frau Spieckers ist hier also gar nicht – wie noch oben – über die Relation von Gütererstellung und Güteransprüchen bestimmt. Es geht nur um den Markt als Selektionsinstanz. Gerade aber ein BGE erlaubte ja, diese Beratung zu bezahlen.

„Und zweitens müssen sich potenzielle Nachfrager nicht die Frage stellen, wie viel ihnen die Leistung der Psychologin wirklich wert ist, wie viel selbst erarbeitetes Einkommen sie also bereit sind, für den Rat auszugeben. Denn sie bekommen den Rat ja umsonst. Die Nachfrager würden also von denen indirekt subventioniert, die das BGE für die bislang arbeitslose Psychologin erwirtschaften müssten.“

Das Kostgängerargument von oben ist wieder da, es geht also doch um ethische bzw. normative und nicht nur um „ökonomische“ Logik.

„Um es zusammenzufassen: Der Versuch, die Märkte durch die Einführung eines BGE zu umgehen, ist so falsch wie der (seit Jahren für sie erfolgreiche) Versuch der Kapitalisten, die Märkte durch Ausnutzung von Macht zu pervertieren.“

Genau daran könnte das BGE etwas ändern, indem den Menschen mehr Macht durch Einkommenssicherheit verliehen würde.

„Das einzige, was wirklich dauerhaft Erfolg verspricht, ist, die Spielregeln, unter denen die Märkte ablaufen, wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Dazu muss die Machtbalance zwischen Arbeit und Kapital wieder hergestellt werden (etwa durch regelmäßige, inflationsbezogene Anhebung der Hartz IV-Sätze,…“

Damit bliebe der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen.

„…Abschaffung des Grundgesetz widrigen Arbeitszwangs mittels Androhung des Entzugs des Existenzminimums,…“

Leistungen, die nach Bedarfsprüfung vergeben werden, operieren immer mit Sanktionsmitteln. Werden Sie aus der Hand gegeben, ist die Bedarfsprüfung außer Kraft gesetzt, die in einer Nachweisverpflichtung besteht. Das galt schon für das Bundessozialhilfegesetz 1961. Auch hier übersieht Frau Spiecker wieder, welche Folgen die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit für all jene hat, die nicht an ihr mitwirken können oder ihren Lebenssinn woanders sehen. Sie werden als diejenigen betrachtet, die von den anderen ausgehalten werden. Das entspricht ganz einem Verständnis von Gemeinwesen als vorrangig ökonomischem Tauschzusammenhang, da unterscheiden sich Keynesianern nicht von Marktliberalen.

„…flächendeckende Mindestlöhne in vernünftiger Höhe mit inflationsbezogener dynamischer Anpassung, Bestimmungslandprinzip bei Arbeitsmigration, Flächentarifverträge zur konsequenten Durchsetzung der goldenen Lohnregel, deutlich höhere Unternehmenssteuern etc.).
Der (oft uneingestandene) Glaube beider Seiten, der Kapitalisten wie der Grundeinkommensbefürworter, an das Tischlein-deck-dich-Prinzip widerspricht dem Wesen der Arbeitsteilung. In einer arbeitsteiligen Welt sind beide Produktionsfaktoren, Arbeit und Kapital, aufeinander angewiesen.“

Arbeit und Kapital sind, damit sie zusammenwirken können, auf grundlegendere Bezüge angewiesen, die nur in Familie und Gemeinwesen gegeben sind: bedingungslose Anerkennung der Menschen um ihrer selbst und des Gemeinwesens willen. Dieses Dritte wird ausgeklammert oder nicht gesehen.

„Keine Seite kann ohne die andere auf Dauer vernünftig existieren. Jede muss die andere teilhaben lassen. Weil das nicht durch einzelwirtschaftliches Rationalverhalten zu bewerkstelligen ist, muss der Staat, also die Gemeinschaft seiner Bürger, die notwendige Machtbalance durch ein starkes Regelwerk vorgeben und seine Einhaltung durchsetzen. Anderenfalls läuft sich die Marktwirtschaft tot und steht mit ihr die Demokratie zur Disposition.“

Was aber ist die Gemeinschaft der Bürger? Sie ist eben keine Arbeits- oder Erwerbsgesellschaft und der Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht aus ihm abzuleiten. Damit ein Regelwerk überhaupt von Bestand ist, bedarf es einer Loyalität der Bürger zu ihm, es selbst kann diese Loyalität nicht hervorbringen. Auch hier ist wieder der blinde Fleck zu erkennen, indem das Gemeinwesen nur als Ordnungsinstanz, nicht aber als Solidarverband hervortritt.

„Doch wie so oft gilt auch hier: Eine falsche Analyse (hier: “uns geht die Erwerbsarbeit aus”) verdeckt die eigentlichen Ursachen der Krise.“

Diese These vom Ende der Arbeit ist in der Tat nicht tragfähig zu verteidigen, die Schlussfolgerung von Spiecker allerdings auch nicht.

„Sie führt zu einem falschen, weil unwirksamen und schädlichen Therapievorschlag (hier: Einführung eines BGE), der die sinnvolle Krisenbekämpfung behindert und so die Position der Nutznießer des pervertierten Systems stärkt.“

Ob das für das BGE gilt, sei, nach der hier vorgenommenen Analyse, dem Leser überlassen.

Sascha Liebermann

„Konstruktionsfehler des Grundeinkommens“ oder der Einwände dagegen?

Verschiedene Autoren der Nachdenkseiten haben sich zur Idee eines Bedingungsloses Grundeinkommen eine feste Meinung gebildet, aber immerhin halten sie es doch für sinnvoll, diese aus gegebenem Anlass wieder einmal darzulegen. Die jüngsten Bemühungen von Jens Berger zielen darauf, den oder die „Konstruktionsfehler“ des Grundeinkommens in Sachen Finanzierung offenzulegen. Eine solche Betrachtung erübrige es, „ethische“ Aspekte überhaupt erst in Betracht zu ziehen. Der Autor wie auch seine Mitstreiter leiteten ihre Kritik früher durchaus breiter her (siehe hier, hier und hier). Wie schon beim jüngst besprochenen Artikel von Heiner Flassbeck und Kollegen, der die Erscheinung des Buches Irrweg Grundeinkommen begleitete, handelt es sich bei genauer Betrachtung eben doch nicht bloß um Finanzierungseinwände.

Was schreibt Jens Berger?

…In der Diskussion über das BGE wird sich zwischen Befürwortern und Gegner lebhaft darüber gestritten, ob die Menschen nach der Einführung des BGE überhaupt noch die Motivation haben, arbeiten zu gehen und damit die Verteilungsmasse zu erwirtschaften, aus der das BGE finanziert wird. Doch bereits dieser Streit ist ein Beispiel dafür, dass die Diskussion einem entscheidenden Denkfehler aufsitzt…
Ein Denkfehler also auch des Autors selbst? Zumindest hielt er dies in seinem Beitrag zu diesem Thema vor zwei Jahren noch für eine wichtige Frage. Interessant ist hier, dass die Auseinandersetzung um die Frage nach der Leistungserbringung damit einfach umgangen wird und in der Folge wohl auf die reine Finanzierung qua Berechnung-Frage reduziert werden soll. Sie scheint, so klingt das hier, derart leicht zu packen und überzeugend, dass die andere gar nicht mehr betrachtet werden muss. Dass allerdings die Finanzierungsfrage elementar betrachtet immer die Frage nach der Leistungserbringung und ihrer Grundlagen ist, bleibt dabei nichtsdestotrotz unberührt: Berechnung setzt etwas voraus, auf dessen Grundlage dann erst berechnet werden kann. So liegen jeder Berechnung Daten zugrunde, die durch menschliches Handeln überhaupt erst hervorgebracht wurden, dieses Handeln und seine Voraussetzungen bleibt immer die Grundlage. So trivial das klingen mag, so trivial ist es auch.

…Ohne dies explizit zu sagen, setzt man bei der Diskussion immer den Nettolohn (bzw. die erhaltenen Netto-Transferleistungen) mit der Höhe des BGE gleich. Dieser Denkfehler verbaut jedoch eine tiefgreifendere Sicht auf die Konstruktionsfehler des BGE…
Warten wir, was kommt.

Eine der zentralen Fragen des BGE ist die Finanzierung der Transferleistungen. Bei einem BGE in Höhe von 1.000 Euro pro Kopf und Monat für 81 Millionen Menschen müssten immerhin rund 972 Mrd. Euro umverteilt werden…
So weit, so gut. Keine große Einsicht ist dies seit Jahren auch in Berechnungen zum BGE nachzulesen.

…Befürworter des BGE argumentieren an dieser Stelle gerne, dass der Staat ja heute bereits mehr als 750 Mrd. Euro für Sozialtransfers bezahlt, das Defizit also „lediglich“ bei rund 220 Mrd. Euro läge…
Es mag Befürworter geben, die diese Leistungen dem „Staat“ zuschreiben, es gibt ebenso andere, die darauf hinweisen, dass es um eine Summe aus Leistungen geht, zu denen auch die Sozialbeiträge gehören. Aber aufgepasst, hier wird ein Einwand durch Vereinseitigung vorbereitet.

…Dies ist jedoch Augenwischerei, da lediglich 35% dieser Transfers aus dem Staatshaushalt gezahlt werden [PDF – 1.8 MB], während der Rest über die Sozialbeiträge (z.B. Renten- und Arbeitslosenversicherung) erhoben wird. Selbst bei großzügiger Berechnung würde der Staat demnach „nur“ 35% der gesamten Sozialtransfers und somit 260 Mrd. Euro einsparen, wenn sämtliche Sozialtransfers wegfielen...
Aha, da hat der Autor recht, wenn mit Staat steuerfinanzierte Leistungen gemeint sind. Weshalb aber sollte es nur um diesen Anteil gehen und nicht auch um die Leistungen aus Sozialbeiträgen? Der Autor will diese eben erhalten, das entspricht seinen Wertvorstellungen, was sein gutes Recht ist. Dann sollte es aber auch gesagt werden. Gerade am Beispiel Renten- und Arbeitslosenversicherung wird deutlich, dass eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der BGE-Diskussion offenbar nicht gewollt ist. Dass ein ausreichend hohes BGE – die Betragshöhe, die Jens Berger nennt, geht ja in die Richtung (lässt man sie in heutiger Kaufkraft gelten) – sowohl die heutige Renten- wie auch Arbeitslosenversicherung in ihrer Bedeutung erheblich relativieren, wenn nicht gar ersetzen könnte, wird nicht einmal angedeutet. Grund dafür ist sicher, dass er sie keinesfalls aufgeben will. Auch das ist sein gutes Recht, sollte aber benannt werden. Stimmen die Berechnungen zur Durchschnittsrente, die das Handelsblatt veröffentlichte, würden durch ein BGE die meisten Rentner bessergestellt. Anwartschaften, die das BGE überschreiten, könnten weitergeführt, sie könnten aber auch, wenn es politisch gewollt wäre, umgewandelt werden (für Daten zum Sozialbudget siehe den Datenreport 2011 Kap. 9.4). Es könnten also, wenn es gewollt wäre, viel mehr Mittel, die heute im Sozialbudget stecken, für ein BGE frei werden.

…Bei einem BGE-Transfervolumen von 972 Mrd. Euro bestünde somit ein Finanzierungsdefizit von rund 712 Mrd. Euro. Im letzten Jahr lagen die gesamten Steuereinnahmen des Staates bei 573 Mrd. Euro. Woher soll der Staat die zusätzlichen Mittel nehmen?…
Folgerichtig, weil nur ein bestimmter Teil des Sozialbudgets angetastet werden soll, wird die Schlussfolgerung gezogen. Wie schon manche Berechnungseinwände, so zeigt auch dieser, dass der Autor sich mit der Grundeinkommensdiskussion allenfalls oberflächlich beschäftigt hat. Oder es ist schlicht sein Werturteil, das ihm den analytischen Blick verstellt: Sozialbeiträge bzw. -abgaben sind für ihn unantastbar, deswegen werden sie in die Finanzierung des BGE nicht eingezogen. 

…Vor allem bei BGE-Befürwortern aus dem linken Lager ist die Vorstellung weit verbreitet, dass das BGE von „denen da oben“ finanziert werden könnte. Doch so einfach ist das nicht. Laut Einkommensteuerstatistik gibt es in Deutschland 1,27 Mio. Haushalte mit Brutto-Einkünften von mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Zusammengenommen erzielten diese Haushalte Einkünfte in Höhe von 270 Mrd. Euro. Selbst wenn man diesen Haushalten jeden Euro, der über ein Haushaltsnettoeinkommen von 70.000 Euro hinausgeht, mit 100% besteuern würde, käme man lediglich auf 181 Mrd. Euro Steuereinnahmen – 127 Mrd. Euro mehr als heute...
Das wirft einen interessanten Blick auf den Ansatz, das BGE über eine Besteuerung höherer Einkommen zu finanzieren, folgt aber ganz der obigen Blickbeschränkung, weil manche Dinge einfach nicht sein dürfen. Vollkommen unreflektiert bleibt der Zusammenhang, dass auch die Besteuerung höherer Einkommen nur ein Schein ist. Denn der abgeschöpfte Steuerbetrag gehört (zumindest bei Lohn- oder Gehaltseinkünften) zu den Bruttokosten des Arbeitgebers und muss letztlich über den Absatz finanziert werden. Was besteuert wird, wird der Arbeitnehmer oder auch Selbständige zuvor versuchen, an entsprechendem Lohn höher zu verhandeln. Somit trägt die Last dafür der Konsument.

…Wenn man nicht ganz so radikal vorgeht und durch Steuererhöhungen die Einkommensteuerbelastung dieser Besserverdiener verdoppeln würde, käme man auf Zusatzeinnahmen in Höhe von 54 Mrd. Euro. Rechnet man die BGE-Effekte bei der Einkommensbesteuerung hinzu[*], kommt man auf rund 63 Mrd. Euro. Eine stärkere Besteuerung von Vermögen würden zusätzlich je nach Schätzung zwischen 10 und 25 Mrd. Euro in die Kassen spülen
Und so weiter.

…Die Idee, man könnte ein BGE ausschließlich „von denen da oben“ finanzieren lassen, ist nicht haltbar. Durch die genannten Maßnahmen ließe sich noch nicht einmal ein Drittel des BGE finanzieren…
Deswegen hätten andere Finanzierungsüberlegungen einbezogen und der analytische Blick geweitet werden sollen. In der ganzen Finanzierungsdarlegung werden Effekte wie höhere Produktivität durch effizientere Aufgabenerledigung, stärker motivierte Mitarbeiter, die nicht arbeiten müssen, sondern können usw. in keiner Form einbezogen. Auch wenn sie nicht in ihrem tatsächlichen Ausmaß vorhergesagt werden können, müssen sie in die volkswirtschaftliche Bewertung einbezogen werden. Das geschieht indes nicht. Ein Phänomen, das bei bloßen Berechnungsbetrachtungen häufig anzutreffen ist. Normative, die Prämierung oder Anerkennung von Handeln betreffende Zusammenhänge werden übersehen oder unterschätzt. Vergleichbar ist diese mangelnde Unterscheidung der zwischen BGE und Negativer Einkommensteuer.

…Ohne eine starke Erhöhung der Verbrauchssteuern ist das BGE – gleich in welcher Höhe – nicht finanzierbar. In Summe nahm der Staat im letzten Jahr rund 240 Mrd. Euro durch die Besteuerung von Konsum und Verbrauch ein – darunter fallen beispielsweise die Umsatz/-Mehrwertsteuer, die Mineralölsteuer, die Stromsteuer und die Tabaksteuer…
Das ist aber nur die halbe Wahrheit, denn in den Steuern auf Nettopreise sind u.a. die anderen Steuern und Abgaben (Sozialbeiträge), die im Wertschöpfungsprozess anfallen, enthalten. Wie sonst sollte ein Unternehmen sie decken können? Dieser Umwälzungseffekt müsste also mitberechnet werden, das geschieht nicht.

…Um das Defizit von 600 Mrd. Euro zu decken, müsste man die Einnahmen aus diesen Steuern demnach um 250% erhöhen…
So kommt dann eine solche Rechnung zustande. Auch hier gilt, dass die schon erwähnten Effekte auf Produktivität nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht wirklich voraussagbar sind. Sie zu übergehen, steht im Dienste der Absicht, das BGE als Unsinn hinzustellen.

…Geht man dabei nach der Rasenmähermethode vor, steigt der Mehrwertsteuersatz auf 66,5%, eine Schachtel Zigaretten würde mehr als 14 Euro kosten und der Liter Super-Benzin würde die 4-Euro-Marke streifen. Dafür hätte jeder Bürger dann ja schließlich auch 1.000 Euro mehr in der Tasche, so die Befürworter des BGE. Dass diese 1.000 Euro von der steuerbedingten Preissteigerungen voll aufgezehrt würden, darüber spricht man seitens der Befürworter eher ungerne…
So werden Mythen gebildet, damit der, der sie verkündet, als Aufklärer gelten kann. Es mag Befürworter geben, die ungerne über Preisveränderungen sprechen, Meinungsmache sollte deswegen nicht in einer Analyse betrieben werden. Befürworter sprechen durchaus darüber, dass es zu Preisveränderungen kommen kann, teils der unrealistisch niedrigen Preise wegen, die wir heute vorfinden. Die Zusammenhänge sind in der Tat komplex, Berechnungen sind mit vielen Unbekannten versehen. Das gilt für heute gleichermaßen, wenn der Blick einmal darauf gerichtet wird, wie viel Wertschöpfung, wie viel Initiative wir durch die heutigen Lebensbedingungen kollektiv hemmen. Doch davon kein Wort.

…Grundlage der meisten BGE-Modelle ist, dass das BGE nahezu alle staatlichen Transferleistungen ersetzt und das BGE somit auch die vorhandenen Sozialsysteme ablöst. Dabei wird von den Befürwortern gerne vergessen, dass auch die gesetzliche Krankenversicherung eines dieser Sozialsysteme ist, das bei der Einführung eines BGE fortan von den Menschen selbst finanziert werden müsste…
Hier sollte der Autor die Konzepte, Modelle oder Personen beim Namen nennen, statt zu bluffen. Einer der vieldiskutierten Vorschläge – ein Modell im engeren Sinn wurde nie vorgelegt – ist derjenige von Götz W. Werner. Er sieht eine nahezu vollständige Ersetzung nicht vor, wir auch nicht, der Vorschlag der BAG Grundeinkommen bei Die Linke auch nicht und andere ebensowenig. Von wem ist hier also die Rede? Manche Vorschläge äußern sich zur Finanzierung der Krankenversicherung unterschiedlich, sehen aber vor, dass dieser Betrag zum BGE hinzukommen sollte (die oben genannten z.B.). Erstaunlich, wie pauschal angesichts dieser differenzierten Lage der Autor vorgeht. Es scheint ihm geradezu gegen den Strich zu gehen, sich mit dem BGE überhaupt beschäftigen zu müssen.

Nimmt man einen monatlichen Beitrag von 300 Euro als solide Basis, würde sich das nominelle BGE von 1.000 Euro bereits auf nominal 700 Euro reduzieren. Rechnet man den oben genannten steuerbedingten Inflationseffekt hinzu, bleibt dem BGE-Empfänger real nur eine Kaufkraft von 490 Euro pro Monat. Davon kann man jedoch noch nicht einmal die existenzsichernden Kosten (Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel etc. pp.) zahlen.
So ist es dann mit Schlussfolgerungen auf der Basis von zuvor getroffenen Annahmen. Deutlich wird auch hier wieder, dass in keiner Form Effekte eines BGE auf die Lebensqualität einbezogen werden. Welche Krankheitsbilder, die mit den heutigen Lebensbedingungen zu tun haben, würden verschwinden? Welche Kosten verschwänden mit ihnen, die wir heute tragen müssen?

Die Frage, ob die Menschen sich bei staatlich garantierten und bedingungslosen Einkünften i.H.v. real 490 Euro pro Monat noch nebenbei arbeiten müssten, stellt sich überhaupt nicht. Selbstverständlich müssen sie nicht nur nebenbei, sondern meist in Vollzeit, arbeiten, um ihre Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.
Lassen wir diesen niedrigen Betrag einmal gelten, selbst dann ist eine solche Behauptung, wie sie hier getroffen wird, mindestens ungenau. Eine Familie mit zwei Kindern, die über vier BGE verfügte, hätte beinahe 2000 Euro zur Verfügung, ohne eine Bedürftigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Selbst das wäre eine enorme Veränderung.

Die Hartz-IV- bzw. Sozialhilfeproblematik wäre mit dem BGE gleichfalls nicht gelöst, da Bedürftige weiterhin zusätzlich Geld vom Staat bekommen müssten, um Gesamteinkünfte zu haben, die dem menschenwürdigen Existenzminimum (bei realen Preisen) entsprechen.
Geradezu konsequent hält der Autor seine Position. Der ökonomische Formalismus, der normative Zusammenhänge unterschätzt, übersieht oder nicht zu interpretieren weiß, zeigt sich hier in aller Klarheit. Gehen wir einmal von diesem niedrigen Betrag aus, der nicht auskömmlich wäre. Gehen wir weiter davon aus, dass es darüber hinaus bedarfsgeprüfte Leistungen gäbe. Es würde sich selbst bei einem niedrigen Betrag etwas ändern: zum einen wäre dieser Betrag immer(!) verfügbar, zum anderen änderte sich der Charakter bedarfsgeprüfter Leistungen, weil sich die normative Basis dafür durch das BGE verändert. Die bedarfsgeprüften Leistungen würden nicht mehr unter den normativen Bedingungen gewährt, Ausgleichsleistungen für Einkommensausfall aus Erwerbstätigkeit zu sein – das ist im wesentlichen ihr heutiger Charakter, auch bei Erwerbsunfähigkeit. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit wäre aufgehoben. Erwerbseinkommen wäre gar nicht mehr der Maßstab, an dem die Bereitstellung bedarfsgeprüfter Leistungen gemessen würde und vor dem sie sich zu rechtfertigen hätten. Auch in der Grundeinkommensdiskussion wird dieser Zusammenhang unterschätzt.

Etwas anders sieht das Bild für Menschen aus, die auch heute schon in Vollzeit arbeiten. Wer beispielsweise heute 2.600 Euro brutto im Monat verdient, hätte mit einem BGE i.H.V. 1.000 Euro netto künftig 2.900 Euro netto in der Tasche. Neben dem BGE würde der normale Arbeitnehmer auch noch die Kosten für die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung sparen, da diese System durch das BGE obsolet wären.
Hier nun werden auf einmal doch die Sozialbeiträge berücksichtigt. – Doch die Berechnung ist nur eine Spielerei. Wie sich Löhne entwickeln würden, lässt sich schwer vorhersagen. Es kann auch sein, dass diejenigen, die hier genannt werden, gar keine Einkommenssteigerung erreichten, weil sie bislang überbezahlt waren oder das Unternehmen auch anderweitige Möglichkeiten hätte, die Arbeitsgänge zu erledigen. Allerdings, da das Haushaltsprinzip nicht mehr gälte, würde ein Vollverdiener, der bislang das Familieneinkommen nach Hause bringt, nun anders dastehen. Sowohl die Kinder erhielten das BGE als auch der Lebenspartner. Das Familieneinkommen steigt, ohne dass sein Lohn steigen muss. Das BGE, gerade um Inflationseffekte zu mindern, sollte ja in die bestehenden Verhältnisse hineinwachsen und nicht einfach „oben drauf“ kommen.

Da aber kein Mensch mit einem Realeinkommen i.H.v. 490 Euro pro Monat leben kann, wäre dies ein Hauptgewinn für private Zusatzversicherungen für die Altersvorsorge. Was der Arbeitnehmer auf dem Lohnzettel spart, würde er privat weiterhin zahlen müssen. Lediglich der Arbeitgeber kommt auf diese Art und Weise um seinen Anteil an den vielzitierten Lohnnebenkosten herum. Da wundert es nicht, dass das BGE-Modell auch in FDP- und CDU-Kreisen sehr beliebt ist. (z.B. Althaus, Angela Merkel hat sogar eine „Bürgergeld-Kommission“ eingesetzt.)
Trefflich werden die Folgen eines so niedrigen BGE im ersten Teil beschrieben, falls es dabei bliebe. Dass der Arbeitgeber um die Lohnnebenkosten herumkäme, ist eben ein Mythos, denn auch heute führt er sie nur ab, getragen werden sie aber durch den Konsumenten. Der letzte Teil der Passage zeugt wiederum von mangelnder Sachkundigkeit, denn seit der letzten Überarbeitung des Althaus-Vorschlags in 2010 wird er vom Namensgeber selbst nur noch als partielles Grundeinkommen bezeichnet. Damit hat er auf eine häufig geäußerte Kritik am Solidarischen Bürgergeld offenbar reagiert.

Aber selbst wenn man im oben genannten Fall ein Nettoverdienst von 2.900 Euro pro Monat annehmen würde, entspräche dieses Summe durch den genannten Inflationseffekt lediglich einem realen Einkommen i.H.v. 2.030 Euro pro Monat. Zieht man davon noch die obligatorische Krankenversicherung (300 Euro pro Monat) ab, verbleiben dem Arbeitnehmer real 1.730 Euro pro Monat und somit gerade einmal 60 Euro mehr als heute.
So setzt sich das mit statischen Berechnungsmodellen fort. Das soll kein Einwand dagegen sein, dass Effekte eines BGE natürlich bedacht werden müssen, ja, bedacht müssen sie aber werden. Dazu reicht eine solche Betrachtung nicht aus, denn sie bezieht nur die Effekte ein, die ihr recht sind.

…Wo zu also das BGE? Durch die Finanzierungs- und Steuereffekte sind die Menschen weiterhin gezwungen, arbeiten zu gehen, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken, womit die Kernbedingung eines BGE nicht erfüllt ist. Dabei sind viele Gegenargumente und negativen Nebeneffekte hier noch gar nicht genannt. Wie soll man beispielsweise das mit den Steuereffekten verbundene Problem der Schwarzarbeit lösen? Wie will man verhindern, dass Bundesbürger sich ihre Güter steuergünstig im Ausland besorgen?…
Den ersten Teil dieser Passage lasse ich unkommentiert, weil er nur wiederholt, worauf ich schon eingegangen bin. Im zweiten jedoch wird es sonderbar. Handelt es sich um „viele Gegeneinwände“ der Art, wie sie die Nachdenkseiten oder die Autoren des Buches Irrweg Grundeinkommen vorgebracht haben? Na, dann sehe ich keinen Anlass zu verzagen. Können Fragen nun schon als Einwände verstanden werden? Weshalb sollte es für diese Fragen keine Lösungen geben? Gegen „Schwarzarbeit“ als Instrument der Steuervermeidung wird ein Gemeinwesen natürlich vorgehen müssen – muss es das heute etwa nicht? Das kann aber nicht der Hauptweg sein. Zuerst müsste die Frage geklärt werden, was der Grund für Schwarzarbeit ist und ob ein BGE mit einer vernünftigen Ausgestaltung gerade dazu führen könnte, dass Schwarzarbeit zurückgeht? Steuervermeidung hat stets auch etwas mit mangelnder Loyalität zu tun, diese kann viele Gründe haben, auch ein undurchsichtiges, nicht mehr nachvollziehbares Steuersystem kann einer sein. Wie heute, so kann man auch in Zukunft nicht verlässlich verhindern, dass Bürger Güter im Ausland erwerben, die Frage ist, welches Ausmaß dies annimmt und ob es – Jens Berger behauptet das nur – überhaupt zu einem Problem werden würde.

Das BGE ist zweifelsohne eine nette Idee, die jedoch nicht umsetzbar ist. Umsetzbar sind jedoch zahlreiche Alternativen zum BGE, die schlussendlich den Effekt haben, den seine Befürworter dem BGE zuschreiben. Wenn man z.B. den Hartz-IV-Regelleistungssatz und die Grundsicherung maßvoll erhöhen und die Sanktionen streichen würde, könnten auch Hilfsbedürftige menschenwürdig leben. Dies wäre ein Grundeinkommen, aber eben kein bedingungsloses
Hat der Autor schon einmal vom Stigmatisierungseffekt der Bedürftigkeitsprüfung unter Bedingungen einer normativen Überhöhung von Erwerbsarbeit gehört? Oder von verdeckter Armut und wie sie zu erklären ist? Verwunderlich ist die Hartnäckigkeit, mit der der Autor sich vielen Überlegungen zum BGE, die gerade diese normativen Zusammenhänge betreffen, verschließt und sich auf vermeintlich harte volkswirtschaftliche oder hier sogar bloß rechentechnische Überlegungen zurückzieht. Jens Berger ist der Auffassung, damit alles gesagt zu haben. Seine Ausführungen, wenn man die flapsigen Behauptungen so nennen will, können auch getrost als Kapitulationserklärung gelesen werden. Zwar ist eine Auseinandersetzung mit Einwänden notwendig, um die Argumente für ein BGE stets von neuem zu prüfen und zu präzisieren. Dazu bedarf es eben aber Argumente.

Wie ich gerade erst gesehen habe, hat sich Herbert Wilkens vom Netzwerk Grundeinkommen ebenfalls mit dem Beitrag von Jens Berger befasst. Aus einer Email-Korrespondenz mit ihm sind Ausschnitte veröffentlicht, die zeigen, wie gering die Bereitschaft ist, sich auf das Bedingungslose Grundeinkommen einzulassen, wie vorurteilsbeladen es abgewehrt wird. Das ist kein Grund, die Auseinandersetzung nicht zu führen, es ist vielmehr ein Beleg dafür, wie weit sie schon vorangekommen ist, wenn solche Einwände in all ihrer Undifferenziertheit direkt zu erkennen sind.

Sascha Liebermann

„Warum das Grundeinkommen keine Geldfrage ist“ – ein Vortrag von Enno Schmidt und Susanne Wiest

Der Vortrag wurde anlässlich des Sozialcamp der Sozialpiraten im vergangenen Juli in Essen gehalten. Interessant ist er, weil er ein elementares Problem der Grundeinkommensdiskussion anspricht, dass nämlich dasjenige, worum es geht – die Idee in all ihren Auswirkungsmöglichkeiten – verloren gehen kann, wenn zu früh Konzepte entwickelt werden, obwohl noch gar nicht klar ist, welches BGE der Souverän will. Weitere Vorträge finden sich hier. Kontrastiv zu diesem Vortrag, in Art und Weise des Zugangs, ist auch dieser. Eine Erläuterung der Konsumsteuer durch Verena Nedden findet sich hier.

Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?

Es gibt wiederkehrende Einwände oder kritische Anmerkungen, die einen veranlassen, stets noch einmal die Argumente für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und eine bestimmte Ausgestaltung durchzugehen. Das Überdenken des Selbstverständlichen, des Vertrautgewordenen am Grundeinkommen, hat seit Beginn der öffentlichen Auseinandersetzung dazu beigetragen, Argumente zu schärfen, Überlegungen zu präzisieren, immer konkreter die Folgen eines Grundeinkommens im Verhältnis zum Gegenwärtigen auszubuchstabieren.

Manche kritisieren, dass ein BGE zu wenig an der ungleichen Einkommensverteilung ändere, es die Machtverhältnisse bestehen lasse oder sie gar verstärke. So pauschal wird es behauptet. Ist das so? Worauf zielen die Einwände bei genauer Betrachtung? Wer befindet darüber, was gerecht ist?

Trotz einiger Bemühungen, auf diese oder ähnlich gelagerte Fragen differenziert einzugehen (für behauptete Effekte einer Konsumbesteuerung: Ralph Boes und im Film Grundeinkommen ab Min 59; siehe auch einen Kommentar von Sascha Liebermann), kehren sie in einer Pauschalität auch bei Grundeinkommensbefürwortern wieder (siehe hier und hier: Film Lohn ohne Arbeit, Stellungnahme von Renate Börger), die verwundert. Grund dafür ist sicherlich, dass in der Diskussion zum einen Teil Analyse betrieben wird, zum anderen jedoch – notwendigerweise wo Entscheidungen über Gestaltung getroffen werden müssen – Werturteile gefällt werden (so auch in dem Band Grundeinkommen. Geschichte – Modelle – Debatten). Solche Werturteile darüber, was für gerecht gehalten wird, leiten auch die je individuelle Einschätzung von Vorschlägen, z.B. für eine Abschaffung der Einkommensbesteuerung, die Einführung eines Mindestlohns und die Verknüpfung von BGE und Mindestlohn.

Jüngst hat sich Herbert Wilkens (Netzwerk Grundeinkommen) mit vergleichbaren Einwänden gegen die jüngst vorgestellte Dokumentation „BGE-interaktiv“ zu Wort gemeldet. Seine Einwände seien hier beispielhaft besprochen. So bemängelt er:
„Die eingeschränkte Sicht auf einige der Probleme, die bei der Einführung des BGE zu lösen sind, zeigt sich besonders deutlich bei der Diskussion der Mindestlöhne. Es gibt nun einmal mehrere Grundeinkommensmodelle, die auch langfristig darauf setzen, dass Mindestlöhne gesellschaftspolitisch erforderlich sind.“

Ein Hinweis auf die verschiedenen Modelle (sofern es welche sind) ist immer richtig, ist aber auch sonderbar, wenn im Film doch gerade der Mindestlohn kontrovers dargestellt wird. Mehr als eine Darstellung von Modellen leistet eine Betrachtung der Auswirkungen, die ein Mindestlohn hätte. Wie steht es darum? Werden BGE und Mindestlohn miteinander verknüpft, wird Erwerbstätigkeit normativ höher bewertet als andere Tätigkeiten, die nicht erwerbsförmig sind. Weshalb ist das so? Die einen – die sich nicht erwerbsförmig engagieren – erhalten nur das BGE, die anderen das BGE plus Mindestlohn. Erstere werden also einfach, letztere doppelt abgesichert. Wie wäre das zu rechtfertigen? Überwunden wird die Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit damit nicht, sie wird verfestigt. Konsequent ist eine Verknüpfung allerdings dann, wenn 1) Erwerbstätigkeit doch für wertvoller und schützenswerter erachtet und 2) den Menschen nicht zutraut wird, Arbeitsbedingungen selbst zu eigener Zufriedenheit auszuhandeln. Dasselbe gilt für die Umverteilung von Erwerbsarbeitsstunden durch allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Statt eines Mindestlohns, der die Verhandlungsposition der Mitarbeiter nun gar nicht stärkt, käme es genau darauf an, diese zu stärken.

Der Mindestlohn passt in das erwerbszentrierte Gefüge, er signalisiert den Stellenwert von Erwerbstätigkeit. Die Einführung eines BGEs hingegen soll genau dies aufheben und allen den gleichen finanziellen Ausgangspunkt für ihre Lebensführung als Solidarleistung verschaffen. In welche Richtung, zu welcher Tätigkeitsform sie sich dann orientieren, sollte eben nicht mehr normativ bewertet werden. Genau das ist der entscheidende Punkt: der Mindestlohn nimmt eine Bewertung vor, denn er wäre nicht mehr damit zu rechtfertigen, das Mindesteinkommen zu sichern, dafür wäre ja das BGE da. Er hätte die Aufgabe das kumulierte Einkommen aus BGE und Erwerbseinkommen in einer bestimmten Höhe abzusichern. Die Einführung eines BGEs in Verbindung mit einem Mindestlohn würde also die normative Bewertung von Tätigkeiten beibehalten, sie würde das Gegenteil dessen bewirken, was das BGE erreichen will (auch aus Sicht der BGE-Mindestlohn-Kombibefürworter). Wer die normative Fortschreibung richtig findet, muss Mindestlohn und BGE verknüpfen; wem an der Aufhebung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit gelegen ist, muss für ein ausreichend hohes BGE streiten. Daran zeigt sich auch, wie wichtig die Höhe ist.

Herbert Wilkens bringt noch einen weiteren Einwand vor:
„Noch wichtiger sind Machtfragen. Bei dem Video zu der Frage „Gäbe es eine Machtverschiebung?“ stellen Götz Werner und die nachfolgenden Interviewpartner auf die individuelle Machtverteilung zwischen dem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ab, der auch ein Grundeinkommen bezieht. Natürlich wird die Position der bisher Unterprivilegierten durch das BGE gestärkt. Bei den höher qualifizierten Mitarbeitern ist die Bilanz schon fraglich, aber das bleibt unerwähnt.“

Weshalb soll die Bilanz bei höher qualifizierten Mitarbeitern fraglich sein? Die Antwort bleibt Herbert Wilkens schuldig. So lässt sich nur mutmaßen, was er vor Augen hat. Denkt er womöglich, so ein geläufiger Einwand, dass für höher qualifizierte Mitarbeiter der Einkommens- und Statusverlust bei Verzicht auf eine Arbeitsstelle und den Rückzug auf das BGE zu groß wäre? Dass ihr Wunsch, den Lebensstandard zu erhalten, dazu führte, die Verhandlungsmöglichkeiten, die das BGE schafft, nicht zu nutzen? Wären sie wegen ihrer Statusorientierung erpressbar durch Arbeitgeber? Ein wenig klingt dies nach dem Einwand, der von Gewerkschaftsfunktionären wie Annelie Buntenbach schon gegen das BGE vorgebracht wurde. Sie glaube nicht daran, so sagte sie anlässlich einer Diskussion in Dortmund vor einigen Jahren, dass die Mitarbeiter diese Verhandlungsmacht auch nutzen würden. Nun, das wäre schon denkbar, aber kein Resultat, das dem BGE angelastet werden könnte. Es läge schlicht an den Mitarbeitern, die die Verhandlungsmacht nicht nutzten. Ähnlich verhält es sich mit dem Einwand von Herbert Wilkens: Wer die Erhaltung seines (hohen?) Lebensstandards den Freiräumen vorzieht, die ein BGE verschafft, hat es selbst zu verantworten (siehe auch „Missbrauchsbefürchtungen, Konsumismus und die Verführbarkeit der Bürger„). Wem Lebensstandard oder Einkommensstatus wichtiger ist, als die Freiheit „Nein“ zu sagen, hätte sich eben auch entschieden: gegen diese Freiheit. Oder ist etwas anderes gemeint? Geht es vielleicht um den bei höher Qualifizierten zu vermutenden starken Drang, erwerbstätig zu sein, weil sie sich sehr mit ihrem Beruf identifizieren? Auch dann aber hätten sie Verhandlungsmacht, es sei denn, die Erwerbstätigkeit wäre ihnen so wichtig, dass ihnen jede Bedingung recht wäre, auch die schlechteste. Nun denn, dagegen ist kein Kraut gewachsen.

Abschließend sei nun der letzte, hier zitierte Einwand, aufgegriffen. Herbert Wilkens schreibt:
„Mit keinem Wort wird auf das gesamtgesellschaftliche Problem eingegangen, dass z. B. der Ansatz von Götz Werner und seinen Anhängern die krasse Ungleichverteilung bei Einkommen und Vermögen unangetastet lässt oder sogar noch verstärkt. Die Folgen kennen wir alle: Reichtum bedeutet auch politische Macht, die sich vorbei an den demokratischen Rechten der Unvermögenden durchsetzt.“

Zuerst einmal bleibt durch ein BGE „die krasse Ungleichverteilung“ doch gerade nicht „unangetastet“. Ein ausreichend hohes BGE würde durch den Anspruch pro Person unmittelbar eine große Veränderung bedeuten für die Einkommensverteilung. Man ermesse das alleine an den heutigen Durchschnittsrenten, an der Veränderung für alle diejenigen, die heute kein Bafög erhalten, obwohl die Eltern sie während einer Weiterbildung, eines Studiums oder ähnlichem kaum unterstützen können. Bezieht man ein, um wieviel besser Familien und auch Alleinerziehende im allgemeinen gestellt würden, kann die Aussage nur erstaunen.

Neben diesen unmittelbaren Veränderungen, kann es auch mittelbar starke geben. Wer verhandeln, wer auf einen Arbeitsplatz verzichten kann, der ist auch in der Lage, Entscheidungen über seine individuellen hinaus zu beeinflussen. Mitarbeiter, die nicht mehr bereit wären, exorbitante Managerbezüge (das betrifft ja vor allem Aktiengesellschaften, mittelständische Unternehmen aber kaum) zu unterstützen, könnten das in Verhandlungen zum Gegenstand machen. Mitarbeiter, die sich zusammenschließen, können in einem Unternehmen, gerade weil das BGE sie absichert (ein Mindestlohn aber nicht), erheblichen Druck aufbauen. Gute Mitarbeiter sind für ein Unternehmen lebensnotwendig, das ist auch heute klar, wenngleich es vielleicht zu wenig eingestanden wird. Das Einkommensgefüge in einem Unternehmen könnte also vielmehr als heute verändert werden, wobei auch hier gilt: nur, wenn die Mitarbeiter ihre Verhandlungsmacht einsetzen.

Darüber hinaus bedarf es eines effektiven Steuerwesen, das nicht mehr die Illusionen des heutigen bedient. Wer noch glaubt, Sozialabgaben, Einkommen- und Lohnsteuer seien ein wirksames Instrument der Umverteilung, der sollte sich mit den Argumenten für eine Konsumbesteuerung intensiv befassen (siehe die Hinweise oben auf Ralph Boes u.a.). Verbrauchs- oder Ressourcensteuern sind übrigens auch mit Konsumbesteuerung möglich, das haben Götz W. Werner wie auch Benediktus Hardorp immer wieder angesprochen (sie vertreten im Unterschied zu manch anderen auch keine „Modelle“). Für ein effektives Steuerwesen, also eines, das keine potemkinschen Dörfer aufbaut, ist entscheidend, wer die Steuerlast trägt, nicht wer sie abführt. Dieser Effekt gilt nicht nur direkt für Kosten eines Unternehmens, die notwendig in den Güterpreisen landen. Neben diesen direkten Effekten gibt es auch indirekte. Werden Einkommen- und Lohnsteuern erhöht, wird der Steuerzahler bemüht sein, diese erhöhte Belastung auszugleichen, indem er z.B. versucht, einen höheren Lohn zu erzielen. Gelingt ihm das, wird das Unternehmen wiederum versuchen, diese Kostenerhöhung in die Produktpreise zu überwälzen. Falls das nicht gelingt, muss es seine Gewinnmarge reduzieren. Was Befürworter einer Einkommensbesteuerung wünschen, ist keineswegs gewiss.

Naiv ist die Hoffnung, die Frage der Machtverteilung über Besteuerung zu lösen. Nehmen wir einmal – wie Herbert Wilkens – an, machtvoll seien gerade diejenigen, die über wirklich hohe Einkommen verfügen und es gelte, deren Macht durch stärkere Besteuerung zu reduzieren. Würde das tatsächlich erreicht? Wer ein solche hohes Einkommen hat und es dazu einsetzen will, Einfluss auszuüben, gerade den erreicht selbst eine hohe Einkommensbesteuerung nicht. Er würde dann noch immer über ausreichend Finanzkraft verfügen oder sie sich beschaffen können, um Einfluss zu üben. Interessenverbände wie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft oder die BertelsmannStiftung würden dadurch kaum in ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Das Erwünschte kann so nicht erreicht werden, bestenfalls verbessert das Gemeinwesen seine Einnahmeseite. Das ist aber auch kein Selbstzweck.

Ist an der Gleichung Einkommen=Einfluss denn überhaupt etwas dran? Daran kann zurecht gezweifelt werden, denn Einfluss nehmen zu wollen, setzt immer jemanden voraus, der Einfluss auch gewähren will. Dass jemand, der über entsprechende Finanzmittel verfügt, andere Hebel in Bewegung setzen kann, soll hier nicht bestritten werden. Letztlich aber ist der Wunsch, Einfluss nehmen zu wollen, nicht das Problem, solange Einfluss nicht gewährt wird. Das gilt für Lobbyisten aller Art. Dasselbe gilt für die sogenannte Macht der Finanzwirtschaft: Sie hat sie, weil sie ihr eingeräumt wird, das ist an der Auseinandersetzung über Alternativen zu den jetzigen Krisenlösungsbemühungen abzulesen. Wo unsere Repräsentanten tatsächlich (ich halte es für schwierig, das im Allgemeinen einzuschätzen) Partikularinteressen nachgeben, wo Gesetzentwürfe von Interessenverbänden verfasst und einfach so übernommen werden; wo Gestaltungsentscheidungen bestimmte Interessen bevorzugen, dort überall müssen wir als Bürger aufmerksam werden und dagegen vorgehen. Macht kann nur haben, wem Macht eingeräumt wird. Das BGE würde in dieser Hinsicht Vieles verändern, den Bürgern vor Augen führen, dass sie sich einmischen müssen und dies auch besser können, wenn sie etwas verändern wollen. Ein ausreichend hohes BGE würde gerade denjenigen den Rücken stärken, die Herbert Wilkens als „Unterprivilegierte“ bezeichnet. Wenn sie ihre gestärkte Position auch einsetzen, um für Veränderungen zu streiten, ist Einkommensungleichheit nicht nur kein Problem. Sie kann auch nicht mehr als Ausrede dafür herhalten, sich rauszuhalten.

Sascha Liebermann

„Die Schattenseiten des Grundeinkommens“ – Wie ‚Aufklärer‘ den mündigen Bürger erledigen

Ein Leser unsers Blogs hat uns auf einen Beitrag zum Grundeinkommen bei Spiegelfechter, Jens Berger, hingewiesen, der schon etwas länger zurückliegt, und uns um eine Einschätzung gebeten. Der Beitrag ist eine Replik auf einen Gastkommentar von Frank Thomas auf derselben Website mit dem Titel „Schafft die Arbeitlosenversicherung ab. Da Jens Berger auch für die Nachdenkseiten schreibt, sei auch auf unseren jüngsten Kommentar zu Einlassungen Albrecht Müllers zum Grundeinkommen hingewiesen.

Schon der Beginn des Beitrags von „Die Schattenseiten des Grundeinkommens“ lässt deutlich werden, wohin die Reise führen soll. (Der Text wird so zitiert, wie unser Browser ihn angezeigt hat).

Edel sei der Mensch, hilfreich und gut ? leider ist dem allerdings meist nicht so. Ideologien zeichnen sich meist durch ein positives Menschenbild aus und scheitern an der Realität.
Schlecht sieht es also für die Grundeinkommensbefürworter – wie alle Vertreter von Ideologien – aus, hoffnungslos idealistisch sind sie, die wirkliche Welt wollen sie nicht sehen. Da darf der Hinweis auf ihr „positives Menschenbild“ nicht fehlen. Schnell ist die Behauptung aufgestellt – wo aber bleibt der Beleg? Leugnen Grundeinkommensbefürworter tatsächlich, dass Menschen auch Negatives hervorbringen? Meint der Verfasser vielleicht, dass die reale Welt so konfliktfrei nicht ist, wie Ideologien sie sich zurechträumen? Bislang war mir nicht bekannt, dass Grundeinkommensbefürworter in der Regel auf den Rechtsstaat und die Verfahren verzichten wollen, mittles derer Rechtsverletzungen sanktioniert werden. Wenn, wie der Verfasser meint, die Menschen „meist nicht…hilfreich und gut“ sind, dann hilft auch eine Rechtsordnung nichts, denn sie ist darauf angewiesen, dass die Mehrheit sie auch zu tragen bereit ist. Ist Bergers Einwand womöglich ideologisch?

Selbst unsere parlamentarische Demokratie und die soziale Marktwirtschaft sind gegen diese Gefahren nicht immun. In einer pluralistischen Parteiendemokratie haben nun einmal starke Interessengruppen auch einen starken Hebel auf die politische Willensbildung.
Ja, und? Es soll wohl heißen, dass, wie immer und überall, wo Menschen sind, Interessenkonflikte vorkommen. Schon diese Feststellung lässt aufhorchen. Ist es etwa der Verfasser, der, wie vielleicht auch manche Grundeinkommensbefürworter, sich eine Welt ohne Konflikte wünscht, eine Welt ohne Interessenlagen, also letztlich eine Welt ohne Menschen? Interesengruppen gibt es ja nur, wo es Interessen gibt, und die kann es nur geben, wo Menschen sind. Sind „starke Intressengruppen“ ein Problem oder können sie auch ein Vorteil sein, weil ihre Interessen damit sichtbar sind? Ist etwas die Initiative neue soziale Marktwirtschaft nicht für jedermann erkennbar, als das was sie ist? Oder die Bertelsmannstiftung? Wer aber nicht hinschauen will, der wird es auch nicht sehen. Wer es nicht sehen will, den scheint es nicht zu stören. Wenn wir Bürger solchen Interessengruppen zuviel Einfluss einräumen, dann sind wir dafür verantwortlich. Weder ist es ein Geheimnis, dass Lobbyisten deutsche Abgeordnete belagern, noch ist das alleine ein Problem. Es wird erst eines, wenn Abgeordnete sich von Lobbyisten lenken lassen. Kurzgefasst: Bergers Einstieg scheint darauf hinauszulaufen, dass er den Bürgern nicht zutraut, sich selbst zu informieren, wenn sie es wollen und nicht gelten lassen zu können, dass sie sich womöglich nicht informieren wollen, wenn sie es nicht tun. Nicht die „Meinungsmache“ allein ist das Problem, sie gibt es immer und überall.

Als einzige Immunisierung gegen diese fortschreitende Lobbykratie käme eine funktionierende vierte Gewalt in Frage, wenn die Medien allerdings selbst ein Teil der Interessengruppen sind, versagt auch diese Medizin.
„Vierte Gewalt“? Die Medien? Wer legitimiert sie dazu? Warum nicht schlicht auf öffentlichen Disput setzen, auf den lebendigen Streit unter Bürger, den die Medien, so wie sie sind, fördern können. Wenn die Bürger aber nicht daran interessiert sind, dass er gefördert wird, werden sich auch die Medien verselbständigen. Immerhin brauchte es die klassischen Medien offenbar kaum, um die Erhebungen in arabischen Staaten und Stuttgart 21 möglich zu machen. Die Welt ist nicht so hermetisch, wie es hier behauptet wird, gerade durch das Internet gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren. Und denken, das muss jeder immer noch selbst, kein Expertenurteil steht in seiner Bedeutung in der Demokratie höher als die Meinungsbildung der Bürger.

Wenn wir also über eine derart progressive Reform wie das bedingungslose Grundeinkommen nachdenken, sollten wir dies zunächst auf Basis des Status quo tun. Keine Frage ? in einer besseren Welt, in der der Mensch nicht nur edel, hilfreich und gut ist, sondern auch über transparente Informationen verfügt und frei von jeglicher Manipulation durch Interessengruppen ist, würde ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) funktionieren. Was aber würde in der realen Welt passieren, wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden würde?
Aha, wie sich das schon angebahnt hat im Text. Den Menschen, also allen außer dem gut informierten Verfasser, ist nichts zuzutrauen in dieser Hinsicht, weil sie nicht über transparente Informationen verfügen. Ließe sich nicht genau der andere Schluss daraus ziehen, dass sich die Lage hier nur ändert, wenn die Bürger solche Informationen einfordern und es gerade auf der Basis eines BGEs leicher wird, weil man mehr Zeit zur Verfügung hätte? Den Kampf dafür kann ihnen kein aufgeklärter Kämpfer abnehmen, das müssen sie selbst wollen, sonst wird daraus nichts. Die Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen kann hierfür als Beleg herhalten, sie hat zur Präzisierung der Argumente in jeder Hinsicht geführt, trotz der Meinungsmache. Oder meint Jens Berger, die Meinungsmache habe zum Erfolg der Grundeinkommensdiskussion geführt? Das müsste er dann so sehen.

Nach einer kurzen Darstellung möglicher positiver Auswirkungen fährt Berger fort und stellt fest, der Teufel stecke im Detail:

Ein Großteil der Produkte und Dienstleistungen würde sich nämlich keinesfalls verbilligen, sondern ? ganz im Gegenteil ? massiv verteuern. Importe oder Produkte mit einem hohen Anteil importierter Vorleistungen würden von den niedrigeren Herstellungskosten nicht profitieren.
Das ist insofern zutreffend als die Konsum- oder Ausgabensteuer keine Auswirkungen auf die Erstellung von Vorleistungen in einem Land hätte, das nicht über eine entsprechende Steuer verfügt. Es stellt sich allerdings schon anders dar, wenn den importierten Vorleistungen nach Deutschland exportierte Vorleistungen aus Deutschland vorausgehen. Auf diese immerhin würde sich die Konsumsteuer auswirken. Ob dann die Verbindung aus BGE (wegen der Förderung invividueller Neigung und der Folgen für Leistungserstellung) und Konsumsteuer nicht zu effizienteren Fertigungsprozessen führte und dadurch wiederum ein Kostenvorteil (in welchem Ausmaß ist unklar) entstünde, muss offen bleiben. Das kann auch Berger nicht wissen, wenn er behauptet, es käme zu einer massiven Verteuerung. Die Frage ist, ob sich gesamtwirtschaftliche die Effekte nicht ausbalancieren, Teuerung auf der einen, Vergünstigung auf der anderen Seite. Keine Silbe verwendet er auf den Umgestaltungsprozess. Es wird ja nicht so sein, dass in Deutschland, würde das BGE eingeführt, von heute auf morgen sich alles verändern würde, sondern sukzessive. Nachbarländer und Handelspartner würden das beobachten, denn in Europa und Nordamerika sind die Probleme vergleichbar, auch dort wäre ein BGE der Diskussion wert. Selbst ohne BGE wäre es denkbar, dass andere Länder ebenfalls stärker Richtung Ausgabensteuer gehen, dann würde sich auch die Situation der Vorleistungen verändern. Wie aber genau, das lässt sich nicht vorhersagen, wäre aber durch sukzessive Umgestaltung beobachtbar. Wo dann unerwünschte Folgen aufträten, könnte gegengesteuert werden.

Alternativen im eigenen Land zu produzieren, ist eine naive Phantasie ? auch mit chinesischen Löhnen könnte man in Deutschland heute keine Produkte mehr konkurrenzfähig herstellen, da andere Kostenfaktoren ? z.B. die Kosten für Energie – ebenfalls zu Buche schlagen. Wir können China nicht kopieren und es wäre mehr als dumm, wenn wir dies überhaupt versuchen wollten. Wenn sich nun aber die erhöhten Konsumsteuersätze, aus denen das BGE finanziert werden soll, auf die meisten Produkte auswirken, sind die 1.200 Euro BGE auch nicht mehr wert als die heutigen Hartz-IV-Regelleistungssätze.
Sicher können wir nicht mit China konkurrieren, mal sehen, wie lange China noch diesen Produktionsvorteil haben wird. Davon abgesehen muss man mit China auch nicht konkurrieren, wenn auf Fertigprodukte, die importiert werden, eine Konsumsteuer erhoben wird. Sie würden dadurch relativ teurer als heute. Auch könnte eine solche Konsumsteuer für Importe durchaus höher ausfallen, wenn das notwendig wäre, um Preisungleichgewichten entgegenzuwirken. Will Berger denn darauf hinaus, dass der Preisvorteil aufgrund geringer bis gar keiner sozialstaatlichen Infrastruktur in China einfach hingenommen werden sollte? Weshalb? Er kann auch nicht ernsthaft dagegen etwas einwenden, dass durch steigende Einkommen auch Preise von Gütern steigen, die heute nur deswegen billig sind, weil die Einkommen niedrig sind. Einfach zu behaupten, es komme, wie er meint, ist dahergesagt.

Mit einer Einführung des BGEs würde sich das Lohngefüge massiv verschieben. Unangenehme Berufe müssten einen signifikanten Bonus für Arbeitnehmer aufweisen.
Was „unangenehm“ ist, ist relativ zu den eigenen Ambitionen und Berufsvorstellungen (siehe unseren Kommentar „Einfache Tätigkeiten…“). Man nehme nur den Müllmann aus dem Film Designing Society, der zu seiner Tätigkeit befragt wird. Für ihn ist es unvorstellbar in einem Büro zu arbeiten, eine Antwort, die jeder Stahlkocher auch geben würde. Was ist schon unangehm? Viele können sich nicht vorstellen, in der Altenpflege zu arbeiten, kranke Menschen zu behandeln, als Lehrer tätig zu sein usw. usf. All das, wozu man keine innere Affinität hat, keine Neigung, und womit man sich nicht identifizieren kann, ist unangenehm, widerstrebt einem. Wer selbst aus beruflichen Gründen Texte zu verfassen hat  (z.B. Journalisten, Wissenschaftler), der weiß, wie unangenehm, wie anstrengend und mühsam es ist, bis ein solcher Text einmal steht, bis er so ist, dass man ihn zu veröffentlichen bereit ist. Das Widerständige zu überwinden gehört hier zum Beruf. Dennoch wird es getan, weil auf die Anstrengung auch eine Erfüllung folgt – das gilt für die Müllabfuhr und Reinigungspersonal genauso, solange Maschinen sie nicht ersetzen können. Sie stellen eine wichtige, wenn auch nicht immer wertgeschätzte, Dienstleistung bereit. Aus diesem Grund ist es keine ausgemachte Sache, dass „unangenehme“ Tätigkeiten einen Bonus aufweisen müssten, denn durch das BGE stünden sie schon anders da. Würde der bisherige Lohn zum BGE addiert, könnte das Einkommen dieser Tätigkeiten schon höher ausfallen als heute. Berger bemüht hier Klischees, nicht aber triftige Argumente.

Natürlich ? in Teilzeit Kinder betreuen oder hinter einer Kasse zu stehen, ist kein Problem.
Da kommt schon das nächste Klischee – für wen ist das kein Problem? Nur für diejenigen, die sich damit identifizieren können, für die anderen ist es eine Qual. Wer mit Kindern nichts anfangen kann, wird sich zur Tätigkeit quälen. Erkennbar ist hier schon, wie sehr Einschätzungen über berufliche Anforderungen vor dem Hintergrund nicht ausgewiesener Werturteile gefällt werde. Der Maßstab ist das Problem, nicht die Menschen, die daran gemessen werden.

Wer würde aber für ein paar Euro freiwillig im Schlachthof schuften oder die Abwasserkanäle reinigen? Solche Berufsbilder werden in den netten Utopien einer Star-Trek-Welt natürlich meist ausgeblendet. Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen. Unsere Welt besteht allerdings nicht nur aus Forschern, Literaten und sozial Engagierten auf dem Sonenndeck, sondern auch aus den Hilfsarbeitern, die im Maschinenraum dafür sorgen, dass unserer Luxusdampfer überhaupt fährt.
Soll das der realitätsgetränkte Blick des BGE-Kritikers sein? Hier gilt dasselbe wie oben auch, es ist eine Fragen von Neigungen, Interessen und Fähigkeiten. Als nächstes wäre die Frage, wie stark automatisiert werden kann (Kanalreinigung z.B.) und wenn das nichts hilft? Dann müssen wir uns etwas einfallen lassen. Berger hingegen hält die Illusion aufrecht, unter heutigen Bedingungen sei es garantiert, für die genannten Tätigkeiten Personal zu finden, das ist es aber nicht.

Um in einer Welt ohne impliziten Arbeitszwang Arbeitskräfte für solche unangenehmen Jobs zu finden, müsste man sie über höhere Löhne ködern. Gleichzeitig würden die Löhne für angenehme Jobs natürlich in den Keller gehen ? Angebot und Nachfrage, wir leben in einer Ferengi-Welt und nicht auf der Enterprise.
Man könnte dies als Meinungsmache bezeichnen. Weshalb müssen, wenn die einen steigen, die anderen in den Keller gehen? Sie könnten auch einfach sinken und immer noch hoch genug sein. Als gäbe es heute nicht ein Missverhältnis zwischen Berufen und ihrer Entlohnung. Das könnte zum Ausgleich kommen, allerdings läge die Entscheidung dazu beim Einzelnen. Wo ist hier der große volkswirtschaftliche Sachverstand, dessen sich der Verfasser in seinen Antworten auf Kommentare zu seinem Artikel rühmt?

Der Anteil deutscher Lohnkosten, die im durchschnittlichen Warenkorb eines Haushalts stecken, ist eher gering ? es dürften rund 10% sein. Selbst wenn die Lohnkosten sich halbieren würden ? was sehr unrealistisch ist -, wären die Einsparungen für den deutschen Konsumenten mit 5% eher marginal.  Dafür müsste der Konsument aufgrund der erhöhten Konsumsteuern allerdings kräftig in die Tasche greifen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 50%, die für eine Finanzierung des BGE notwendig wäre, und eine Ausweitung des Mehrwertsteuersatzes auf alle Produkte und Dienstleistungen würde massiv inflationär wirken. 1.200 Euro BGE hätten bei einem Inflationsschub von 30% ziemlich exakt die Kaufkraft der heutigen Hartz-IV-Bezüge.
Richtig ist, dass sich das Verhältnis von Preisentlastung zu -belastung durch Konsumsteuer unterschiedlich darstellen wird. Es wird Produkte und Dienstleistungen geben, deren Preis sinkt, solche deren Preis sich nicht verändern muss und wiederum solche, deren Preis steigt. Das hängt natürlich davon ab, welchen Anteil die Löhne bzw. die Arbeitskosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens haben. Es hängt aber auch davon ab, inwiefern effizienter produziert werden kann. Welche Folgen aber hätte es für die Preisentwicklung, wenn die Last durch Steuern und Abgaben ans Ende Wertschöpfungskette verlegt wird und nicht in sie schon hineingreift? Dazu sagt Berger nichts.

Mit diesem BGE würde sich also erst einmal nicht viel ändern ? die BGE-Bezieher müssten immer noch arbeiten, um sich ein würdiges Leben leisten zu können. BGE-Summen von 1.500 Euro aufwärts, die bei einer unterstellten effektbedingten einmaligen Inflation von 30% notwendig wären, sind aber in keiner Form finanzierbar. Wenn man an der Steuerschraube drehen würde, würde lediglich die Inflation weiter ansteigen und das höhere BGE würde schlichtweg verpuffen.
Weshalb? Hier würde man sich zumindest eine Erläuterung wünschen. Kommt das BGE nicht einfach auf die bestehenden Einkommensverhältnisse oben drauf, sondern wächst in sie hinein, würde also bestehende Einkommensteile einfach ersetzen (schematisch gedacht), weshalb sollte dann dieser Effekt entstehen? Etwa, weil das Gemeinwesen mehr ausgeben will als bislang? Dann müssten die geschilderten Effekte auch dann gelten, wenn der Regelsatz von Arbeitslosengeld II stark erhöht würde.

Einen Effekt hätte das BGE allerdings ? Deutschland wäre plötzlich ein Niedriglohnland par excellence. Im Grunde wirkt das BGE wie ein flächendeckender Kombilohn. Es steht außer Frage, dass dadurch auch die Löhne flächendeckend sinken ? und zwar um die Summe des BGEs. Nominell hätten die Arbeitnehmer dann genauso viel Geld wie vorher, nur dass dieses Geld weniger wert ist, da die Produkte sich ja massiv verteuern. 
Hier wird nur die Behauptung mit der Verteuerung fortgeführt und Meinungsmache betrieben. Selbst wenn Löhne flächendeckend sinken würden, weil das BGE einen Teil des Lohnes ersetzte, hätten solchermaßen zustande gekommenen niedrigeren Löhne nicht dieselbe Bedeutung, die Niedriglöhne heute haben. Entscheidend ist die Einkommenssumme aus BGE + Lohn. Auch mit dem Schlagwort „Kombilohn“ wird nur ein Schreckgespenst beschworen. Dieser Kombilohn, da er dem Einzelnen Verhandlungsmacht verschafft, wäre kein Problem, weil er nicht an Erwerbstätigkeit gebunden ist, das unterscheidet ihn von allen bislang bekannten Kombilöhnen.

Gewinner eines BGE wären somit vor allem die exportorientierten Unternehmen, die massiv Lohnkosten einsparen würden und so ihre Wettbewerbsstellung verbessern können. Vor allem im Niedriglohnsektor würde BGE-Deutschland ein Dorado für Unternehmer werden. 400 Euro für einen Vollzeitjob sind zu wenig? Die Arbeitnehmer bekommen doch schließlich schon 1.200 Euro vom Staat und 1.600 Euro ist ja nun im internationalen Vergleich ein stolzer Lohn. Willkommen im Unternehmerparadies Deutschland, finanziert vom Arbeitnehmer über seine Konsumausgaben. Die Umverteilung von unten nach oben würde durch das BGE sogar noch weiter forciert.
Ihre Wettbewerbsstellung würden sie aber nur dann gegenüber dem Ausland stark verbessern, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführten. Der Vorteil hier könnte demgegenüber den Nachteil beim Import aufwiegen, dass die Konsumbesteuerung sich nicht auf die Vorleistungen auswirkt, die im Ausland erbracht werden. Und was wäre gegen den Vollzeitjob zu sagen, der hier verteufelt wird, wenn das Gesamteinkommen stimmt? Es wäre doch eine Entscheidung des Einzelnen, ob er das hinnimmt, wie es auch heute in eingen Fällen eine Entscheidung des Einzelnen ist, Arbeitsverhältnisse hinzunehmen, statt für andere zu kämpfen. Der Schlusssatz gälte aber nur für die Unternehmen, die vorwiegend oder ausschließlich exportieren und nur dann, wenn andere Länder keine Konsumsteuer einführen. Das ist doch ziemlich unwahrscheinlich und somit Bergers Schlussfolgerung überzogen.

In der real existierenden Welt hätte eine Einführung des BGE nicht den Effekt, den seine Befürworter ihm zusprechen. Eine prinzipiell gute, begrüßenswerte und überaus progressive Reform würde durch die Markteffekte unseres Wirtschaftssystems zunichte gemacht. Um das BGE sinnvoll anzuwenden, müsste man die Marktwirtschaft außer Kraft setzen. Man müsste Löhne abseits der Preiseffekte am Arbeitsmarkt festsetzen, man müsste Preise regulieren und womöglich sogar den freien, grenzüberschreitenden Warenverkehr strenger regulieren.
Weshalb? Auch in der BGE-Welt muss ein Unternehmen kosten decken, müssen Löhne und Preise in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das würde bei Lohnverhandlungen immer eine Rolle spielen, wie es auch heute bei den Tarifpartnern eine Rolle spielt. Was sollte sich daran ändern? Nur weil Löhne niedriger sein könnten als heute, Unternehmen aber eine viel höhere Konsumsteuer abführen müssten, verändert sich nicht alles. Wenn es sinnvoll wäre, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu regulieren (wie konkret?), um die Bedingungen für ein BGE zu schaffen, was spräche dagegen? Berger malt Schreckgespenster an die Wand, behauptet Zusammenhänge, ohne triftige Argumente zu bemühen.

Nur mit solchen tiefgreifenden Flankierungen würde das BGE die gewünschten Effekte erzielen. Wahrscheinlich ist das BGE alternativlos, wenn wir unsere Gesellschaft an unsere Zeit anpassen wollen. Wer aber soll solch tiefgreifende Reformen, die weit über das BGE hinausgehen, realisieren? In einer parlamentarischen Demokratie ist dies schlichtweg unmöglich. Es wird daher keinen sanften Übergang zur modernen Gesellschaft geben. Die Alternative ? ein harter Übergang ? ist allerdings ebenfalls nicht vorstellbar, da wir nun einmal nicht in einer idealen Welt leben und wir nicht einfach den Reset-Knopf drücken können, um dann eine bessere Welt zu erwarten. Der Mensch ist ein Mensch, mit all seinen Fehlern. Jedes Gesellschaftsmodell baut auf dem Menschen auf. Ein Modell, das auf einer fehlerhaften Schlüsselkomponente aufbaut, ist aber immer selbst fehlerhaft. Wenn bei einem Computer das Mainboard kaputt ist, hilft langfristig auch weder ein Reset, noch die Installation eines anderen Betriebssystems. Stellen wir uns lieber darauf ein und machen wir das Beste daraus.
Wie, das BGE also doch wünschenswert, vorausgesetzt die erforderlichen Veränderungen würden vorgenommen? Bezweifelt wird also nur, dass die notwendigen Mehrheiten für ein BGE gewonnen werden können. Dieser Zweifel ist nur verständlich, doch lässt er außer Acht, wie weit es die BGE-Diskussion schon gebracht hat. Er lässt ebenso außer Acht, dass – so weit weg vom Gegenwärtigen ein BGE erscheinen mag – es gleichwohl sehr nah ist. Wir haben ein Existenzminimum, es gibt Steuerfreibeträge, Kindergeld, Bafög, Rente usw. Sie müssten nur umdefiniert werden, es geht also um eine Änderung der Gewährungsbedingungen. Auch wenn ein BGE nicht so hoch ausfiele, wie wir es uns heute wünschen, wenn es „nur“ die Kaufkraft aller Leistungen des ALG II (Regelsatz + Pauschalen) von heute haben würde, aber pro Individuum vergeben und nicht nach dem Haushaltsprinzip gestaltet würde, dann wäre damit schon viel gewonnen. Der Betrag alleine ist es nicht, entscheidend sind die Bedingungen, nach denen er bereitgestellt wird. Selbst also ein solches BGE würde eine große Veränderung bedeuten, weshalb in der Grundeinkommensdiskussion die eigentliche große Hürde nicht die Betragshöhe ist, es ist die Bedingungslosigkeit – sie steht für eine starke Solidargemeinschaft der Bürger, nicht der Erwerbstätigen wie heute. Welche Dynamiken, welche Veränderungen dadurch zum Positiven hin freigesetzt würden, das können wir erahnen.
Jens Berger sieht genau diesen Zusammenhang offenbar, wie viele Kritiker, nicht (siehe auch seine Antwort 202). Er sieht nicht, dass es um die Anerkennung des Bürgers als Individuum geht, damit um die Anerkennung der Bürgergemeinschaft um ihrer selbst willen. Sie ist kein „Modell“, sondern schon gestaltete politische Ordnung. Der Mensch ist keine „fehlerhafte Schlüsselkomponente“, er ist wie er ist. All seine ‚Schwächen‘ ändern nichts daran, dass unsere Demokratie schon heute einen mündigen Bürger voraussetzt und zugleich in Anspruch nimmt, sie verlangt keinen idealen, sondern den realen Menschen. Dem scheint Berger nicht zu trauen. Nicht die BGE-Befürworter sind es, die sich mit dem realen Menschen nicht begnügen wollen, er ist es. Er hätte gerne einen anderen, den gibt es aber nicht, und weil es ihn nicht gibt, müssen wir so weiterleben, wie bisher, geführt durch die Aufklärer, die es besser wissen als die anderen. Genau darin besteht die Blockade, die es zu lösen gilt.

Sascha Liebermann

Nachtrag 26. Januar: Im Beitrag von Jens Berger wird einerseits der Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten eines Unternehmens niedrig eingeschätzt, andererseits aber von einer „massiven“ Lohnkostenersparnis für Unternehmen bei Einführung einer Konsumsteuer gesprochen. In einem Beitrag des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hingegen heißt es, die Lohnkosten seien höher als gemeinhin angenommen. Dieselbe These wird auch hiervertreten. Demnach wären die Auswirkungen einer Konsumsteuer, bei Wegfall anderer Steuern, größer als Berger annimmt.

Sammelband mit Schriften von Benediktus Hardorp

Noch immer rufen die Überlegungen zur Konsumbesteuerung als einziger Steuer, wie Benediktus Hardorp und Götz Werner sie vertreten, große Kritik hervor. Es kursieren Missverständnisse, es gibt auch Vorurteile, die in manchem denen ähneln, die gegen das BGE vorgebracht werden. Die Beschwörung z.B., es müsse an der paritätischen Finanzierung der Sicherungssysteme durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten werden, entspringt der Illusion, Arbeitgeber trügen auch heute die Finanzierungslast. Für die Behauptungen, die Konsumbesteuerung verschärfe noch die soziale Ungerechtigkeit sucht man vergeblich nach Belegen. Oft, so kann man den Eindruck gewinnen, liegt der Grund für die Vorbehalte an mangelnden Informationen und ungenügender Auseinandersetzung mit der Systematik von Wertschöpfung und Besteuerung. Dem könnte nun ein Sammelband Abhilfe schaffen, der einige Schriften von Herrn Hardorp versammelt. Zu diesem Anlass sei auch nochmals auf den Tagungsband zum Symposium in Karlsruhe im Februar 2006 verwiesen.