„Solidarität statt Grundeinkommen“ – aussichtslos…

…ist es, die Beiträge von Christoph Butterwegge zum Bedingungslosen Grundeinkommen – wie jüngst wieder in Kontext: Wochenzeitung – zu kommentieren. Seit Jahren käut Butterwegge Einwände wieder, deren mangelnde Differenziertheit regelmäßig aufgezeigt wurde. Man fragt sich schon, weshalb er die Repliken nicht aufgreift, um seine Kritik zu präzisieren, denn das es unterschiedliche BGE-Konzepte gibt, darauf weist er selbst regelmäßig hin. Unterschiedliche Konzepte allerdings bedeuten nicht, dass die Eckpfeiler beliebig wären. Insofern ist die Rede von zig Grundeinkommensmodellen der Sache nicht angemessen, es gibt nur zig verschiedene Ausgestaltungen der Kriterien. Keines der vorfindlichen Kriterien, mit denen ein BGE von anderen Leistungen unterschieden wird, sieht vor, bedarfsgeprüfte Leistungen vollständig abzuschaffen – auch wenn manch ein Sympathisant das dennoch für geboten hält, wie etwa Thomas Straubhaar, der in dieser Frage durchaus schwankend war über die Jahre. Trotz alledem schreibt Butterwegge wieder:

„Ersetzen soll das Grundeinkommen die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, den Kinderzuschlag und das Wohngeld. Zu befürchten steht, dass über kurz oder lang alle genannten und zahlreiche weitere Transferleistungen abgeschafft würden, denn die Kosten des Grundeinkommens wären enorm. Meist werden die mit dem bedingungslosen Grundeinkommen verbundenen Kosten – zwischen mehreren hundert Milliarden und weit über einer Billion Euro jährlich – unterschätzt oder gar nicht erst thematisiert. Und wenn man es an Bedingungen wie einen hohen Bedarf knüpft, was die Kosten drastisch verringern würde, wäre es kein bedingungsloses Grundeinkommen mehr.“

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„Am Tisch mit der politischen Macht“…

…ein Beitrag von Arno Luik auf Kontext: Wochenzeitung. Darin geht es darum, ob Journalisten ihrer Verantwortung genügend nachkommen und mit ausreichend Distanz über politische Entscheidungen und Prozesse zu berichten oder nicht doch zu oft sich in Hofberichterstattung ergehen.

Luik hat vor vielen Jahren ein Interview mit Götz W. Werner geführt „Das manische Schauen auf die Arbeit macht uns krank“.

Sascha Liebermann

„Sozialstaat gegen Arme“…

…ein Beitrag von Jörg Lang in Kontext: Wochenzeitung. Eine sehr eindrückliche Schilderung unseres Sozialstaats und dem Bestreben, Einzelfallgerechtigkeit zu erreichen, darüber aber zu vergessen, zu welche komplizierten und langwierigen Verfahren das führt – das Nachsehen haben diejenigen, die der Leistungen bedürfen (siehe auch hier). Da nützt es wenig, dass es sich um Rechtsansprüche (siehe auch hier) handelt, müssen diese ersteinmal eingelöst werden. Hier ein Auszug aus dem Beitrag:

„Bei Gründung der Bundesrepublik gab es neben dem klassischen und noch aus der Bismarck-Zeit stammenden System der Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) nur eine allgemeine Sozialleistung bei besondere Bedürftigkeit: die der „Fürsorge“. Daraus entwickelte sich dann der Anspruch auf Sozialhilfe. Heute gibt es dagegen Dutzende von verschiedenen Ansprüchen auf viele einzelne Sozialleistungen. Dies dient angeblich dazu, die speziellen Hilfsbedarfe von Betroffenen besonders abzudecken. Im Ergebnis und in Wahrheit aber ist dadurch das gesamte System komplizierter und undurchsichtiger geworden. Außerdem konkurrieren verschiedene Leistungen miteinander oder werden aufeinander angerechnet, so dass selbst Fachleute und oft auch die Behörden selbst nicht mehr durchblicken. Von den betroffenen Menschen ganz zu schweigen.

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