Bedingungsloses Grundeinkommen und Künstlersozialkasse

Anlässlich einer Tagung an der Universität Kassel mit dem Titel „Zwischen Reichtum und Prekarität. Welchen Wohlfahrtsstaat benötigen Künstler_innen?“ wurde auch über das BGE diskutiert (Siehe die Tagungsdokumentation). Offenbar herrschte jedoch die Befürchtung vor, dass es ohnehin nicht höher als das Arbeitslosengeld II ausfalle und damit keine Lösung sei.

„Gefährlich flexibel“ – ja, aber unter welchen Bedingungen?

Steven Hill beschäftigt sich in einem Beitrag bei Zeit Online mit „neuen Formen der Arbeitsverhältnisse“ die den „Sozialstaat“ gefährden und spitzt dann zu:

„Wenn so viele Beschäftigungsformen ineinanderfließen, verkompliziert das die Einhaltung der Arbeitsgesetze. In diversen Untersuchungen wurde weitverbreiteter Missbrauch festgestellt. Viele Unternehmen beschäftigen Mitarbeiter, die eigentlich wie Arbeitnehmer für sie tätig sind, als Freiberufler, um ihre Sozialleistungen zu verringern und sich vor rechtlichen Verpflichtungen zu drücken. In vielen Fällen handelt es sich also um eine „Scheinselbstständigkeit“.“

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