Grundeinkommen und Landwirtschaft

Siehe dazu auch diese Beiträge von uns hier und hier.

„Bäuerliches Grundeinkommen“…

…ein Beitrag von Peter Grünenfelder für Avenir Suisse. Darin wird auf die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ Bezug genommen, über die 2016 in der Schweiz abgestimmt wurde. Im Beitrag heißt es:

„Für alle Höfe ist ein Betriebsbeitrag vorgesehen. Gesamthaft soll die Schweizer Landwirtschaft mit fast 14 Milliarden Franken subventioniert werden. Das macht 71‘000 Franken pro Hof bzw. fast 6000 Franken monatlich, mehr, als der Bauer mit seiner Produktion im Durchschnitt verdient. Das nennt man dann bäuerliches Grundeinkommen.“

Interessant und differenziert für die deutsche Situation ist dieser Beitrag
und die dazugehörige Website.

„Grundeinkommen für Landwirte“…

…obwohl in dem Beitrag im Ostholsteiner Anzeiger nicht deutlich wird, welche Art von Grundeinkommen der Referent darlegte, so scheint es nur ein gruppenbezogenes für Landwirte gewesen zu sein. Trotz der Beschränkung ist das eine interessante Überlegung, weil Landwirten damit eine Einkommensquelle zur Verfügung stünde, die unabhängig von den Erträgen der Landwirtschaft selbst wäre. Ihre Aufgabe wäre damit auch die Pflege der Kulturlandschaft, wie es z. B. in Art. 104 (b) der Schweizer Bundesverfassung niedergelegt ist. Dass das BGE hier in keiner Form zur Sprache kommt, überrascht allerdings, denn es könnte genau das leisten, ohne auf eine Gruppe beschränkt zu sein.

Sascha Liebermann

Schweizer Bauernverband spricht sich gegen Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen aus

Der Schweizer Bauernverband spricht sich gegen die Eidgenössische Volksiniative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ aus. In der Pressemitteilung ist davon die Rede, dass die Ablehnung aus finanziellen Gründen erfolge. Dabei könnte die Landwirtschaft durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen anders über ihre Zukunft nachdenken. Bedenkt man den Umfang der „Direktzahlungen“(siehe auch hier), die heute in die Landwirtschaft fließen, um eine Trennung von „Preis- und Einkommenspolitik“ zu ermöglichen, wäre dasselbe, allerdings ohne Zweckbindung, durch ein BGE möglich. Statt zweck- bzw. aufgabengebundener Direktzahlungen würde ein BGE Freiraum davon verschaffen, bestimmten Zwecken dienen zu müssen, um die Zahlungen zu erhalten. Außerdem würden kleine Betriebe vom BGE unverhältnismäßig stark profitieren und so Lebensmitteldiversität im Nahbereich gefördert, z. B. hätten es kleine „unrentable“ Käsereien einfacher, ein Auskommen zu erzielen.

Siehe auch „Grundeinkommen und Landwirtschaft“  sowie unseren Kommenter „Strukturschwache Regionen und das bedingungsloses Grundeinkommen“.

Rentendiskussion und Industrie 4.0

Die Diskussion um die Rente mit 63 – unter anderem, wie sie in der Sendung „Die Rentner der Zukunft – Arbeit statt Ruhestand?“ am gestrigen Abend bei Günter Jauch – zeigt wieder einmal, wie eingefahren die Denkvoraussetzung sind: alle gehen wie selbstverständlich von der Unveränderbarkeit der Erwerbsarbeitsgesellschaft aus. Niemand der Diskutanten, nicht einmal Norbert Blüm, der immerhin noch die Wahl des Renteneintrittsalters in die Hände des Einzelnen legen wollte, seine Freiheit aber einschränkte durch die Forderung nach Abschlägen bei früherem Renteneintritt, stellte die Beitragsfinanzierung der Rente infrage. Dabei war am gleichen Wochenende Angela Merkel bei der Eröffnung der Hannover Messe zu hören, wie sie von der „smarten Industrie“ und der Industrie 4.0 schwärmte – mit Recht. Aber: Wenn die Abschaffung überflüssiger Arbeit nicht zu überflüssigen Menschen führen soll, dürfen wir Menschen nicht mehr lediglich über Erwerbsarbeit definieren. Auch die Landwirtschaft ist längst ein Vorreiter, in naher Zukunft wird auch dort weitgehend automatisierte Produktion stattfinden. Mit der Forderung nach lebenslangem Lernen ist dem, anders als Angela Merkel meint, nicht zu begegnen. Den Bürgern hingegen die Freiheit zu geben, sich nach eigener Entscheidung und mit eigener Verantwortung zu engagieren – auch in der „smarten“ Produktion der Zukunft, auch in der eigenen Lebenszeit nach einem Engagement in der Erwerbsarbeit, in der immer mehr eben ein produktives Leben führen können und wollen, oder auch neben der Erwerbsarbeit oder statt ihrer –, das ist die Lösung. Und diese erfordert ein einfaches Umdenken: Abschied von der Erwerbsarbeitsfixierung, was für einen Übergang eine Rentenfinanzierung aus Steuern bedeutet und was unmittelbar beginnen kann mit dem steuerfinanzierten Grundeinkommen. Die „smarte Industrie“ wird ja die Produktivität weiter erhöhen, wird die Wertschöpfung steigern. Daraus ein freies Leben zu finanzieren ist leicht möglich – nur gedacht werden muss es. Solche Widersprüche wie die zwischen dem Lob der „smarten Industrie“ und dem Festhalten an der Beitragsfinainzierung der Rente aufzudecken – in privaten wie in öffentlichen Diskussionen –, ist ein Weg, dieses Umdenken voranzutreiben.

Thomas Loer