„Die SPD und ihre Angst vor dem bedingungslosen Grundeinkommen“

Ein Beitrag von Manfred Schramm über eine Veranstaltung mit Sigmar Gabriel (siehe auch hier) in Wesel. Dort äußerte sich der Bundesaußenminister auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen – die Art und Weise spricht Bände. Wer kann – Gabriel ist ja keine Ausnahme – die SPD ernsthaft als eine Alternative betrachten, wenn sie in dasselbe Horn bläst wie der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder. Vorgestern war wieder zu erleben, wie der Kanzlerkandidat der SPD damit umgeht, wenn die Frage darauf kommt, wie denn Familien, im konkreten Fall eine Mutter mit sechs Kindern, so unterstützt werden können, dass sie nicht auf Altersarmut zusteuert. Die Antwort: es muss ausreichend Kinderbetreuung geben. Das ist aber keine Unterstützung von Familien, sondern eine des Arbeitsmarktes und der dort erreichbaren Wertschöpfung, es sei denn Eltern wollen ausdrücklich nicht zuhausebleiben für ihre Kinder.

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„Sowas wie Grundeinkommen light“ – oder wer bestimmt darüber, was Chancen sind?

Diese Frage wirft ein Kommentar in der taz auf, der sich mit dem Vorschlag Martin Schulz‘ für ein „Chancenkonto“ beschäftigt und ihm bescheinigt, dass es sich dabei um ein „Grundeinkommen light“ handele. Das ist sehr wohlwollend ausgedrückt. Aufgebracht hatte die Idee Bundesministerin Andreas Nahles. Treffend heißt es an einer Stelle: „Schulz hat nicht gesagt, wie viel sein „Chancenkonto“ kosten wird. Er hat sich auch nicht auf eine Förderungssumme pro Kopf festgelegt. Wer nichts wagen will, wer glaubt, in diesem Land sei doch eigentlich alles in Ordnung, ist also herzlich eingeladen, seine Idee als „unbezahlbar“ oder „utopisch“ abzutun“. Zeit Online berichtet: „Dieses soll mit bis zu 20.000 Euro gefüllt sein, um davon Weiterbildung, Existenzgründung und Auszeiten wie Sabbaticals zu finanzieren“.

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Agenda 2010 zurückdrehen? I wo

Nachdem das erste Aufheulen um die Äußerungen des Spitzenkandidaten der SPD, Martin Schulz, passé ist, wird wieder Klartext geredet. Mehrfach ist, nun auch von der taz (siehe ebenso die Kommentare von Stefan Sell hier und hier), darauf hingewiesen worden, dass lediglich die etwaige Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Bezieher über 50 Jahre in Erwägung gezogen wird. Von Veränderungen im Arbeitslosengeld II war in seinen Äußerungen gar nicht der Rede. Die Agenda 2010 ist von ihm also überhaupt nicht in Frage gestellt worden.

In dieselbe Richtung weisen Äußerungen aus der CDU. Bleiben also noch die Linke und die  Grünen übrig. Aber was ist von dort zu erwarten? Von den Grünen wurde jüngst ein „8-Punkte-Plan“ veröffentlicht. Darin wird eine sanktionsfreie – andere nennen sie repressionsfreie – Grundsicherung „angestrebt“. Ein schönes Ziel, denn das klingt gut angesichts der Sanktionspraxis im Bereich des Arbeitslosengeldes II. Wie realistisch ist das?

Ein Sozialstaat, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, kann auf Sanktionen gar nicht verzichten. Sie dienen dazu, Leistungsbezieher anzuhalten ihren Pflichten nachzukommen. Ohne Sanktionen hätten die Jobcenter keine Druckmittel. Auf diesen Zusammenhang hat Helga Spindler, eine vehemente Kritikerin gegenwärtiger Sozialpolitik, sehr deutlich und durchaus widersprüchlich hingewiesen.

Wer also eine Abkehr vom Sanktionsregime will, muss die Erwerbszentrierung aufheben und das Mindesteinkommen ohne Wenn und Aber bereitstellen. Alles andere ist illusionär. Wer also weder Repressionen noch Sanktionen will, muss einen Schritt weiter gehen, um das zu erreichen. Dann wäre er aber schon beim BGE.

Sascha Liebermann

Wer wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission?

Angesichts des laufenden EU-Wahlkampfes wird einem vor Augen geführt, wie wenig darin die Stimmen der Bürger wiegen. Das hat gar nichts mit Fragen des Wahlrechts zu tun, ob Stimmen nach Mehrheiten oder Verhältnissen gewichtet werden, sondern damit, dass nicht das Parlament den Präsidenten wählt, offenbar nicht einmal vorschlägt, wie die taz berichtet. Der Europäische Rat muss lediglich das Wahlergebnis berücksichtigen. Die Wahl des Parlaments wäre also genauso folgenreich in dieser Frage wie die Europäische Bürgerinitiative in anderen: sie müssen berücksichtigt werden.