„Es wird Zeit, die Weichen zu stellen“ – Richard David Precht im Interview…

…in der Sendung ttt (ARD). Mit seinem neuen Buch ist Precht omnipräsent und hat einen festen Platz in den Feuilletons und im Fernsehen. Mit prononcierten Äußerungen plädiert er für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und leitet diese stets von etwaigen Folgen der Digitalisierung ab, auch wenn er einräumt, dass wir nicht genau wissen, was die Folgen sein werden.

Precht beschäftigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder einmal mit dem BGE, äußerte sich skeptisch über die „humanistischen“ Befürworter, die er mit den anthroposophischen gleichsetzte, auf deren Seite er sich nun zu schlagen scheint, wenn er der Perspektivlosigkeit der Gegenwart ein positives Menschenbild entgegensetzen will. Und dann scheint ganz kurz eine alternative Deutung dafür auf, weshalb ein BGE gerechtfertigt sein könnte ganz ohne Bezugnahme auf Digitalisierung und Arbeitsmarkt: „Mein Wahlrecht ist auch nicht an Bedingungen geknüpft“ – und weshalb ist das so? Weil das Wahlrecht aus der Staatsbürgerschaft folgt und die Staatsbürger die Legitimationsquelle des demokratischen Gemeinwesens bilden.

Auch Precht hat sich schon so geäußert, dass man den Eindruck gewinnen konnte, er traue dem Bürger nicht allzuviel zu (siehe hier; siehe weitere Kommentare zu Prechts Ausführungen).

Sascha Liebermann

„Erklär’s mir, RWTH! Professor Ralph Rotte über das bedingungslose Grundeinkommen“

Ein Überblick über die Debatte, das Für und Wider sowie verschiedene Positionen. Allerdings wird manch wichtiger Aspekt überraschenderweise ausgelassen bzw. etwas missverständlich dargestellt. So ist das Projekt in Finnland nicht „aufgegeben“ worden, es läuft lediglich aus und wird nicht verlängert. Vielleicht meinte Herr Rotte das, angesichts der verkürzten Medienberichterstattung wäre hier Klarheit wichtig.

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„Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System“ und die Menschenbildfrage…

…darüber schreibt Stefan Sell wieder einmal in einem sehr informativen Beitrag (siehe auch sein Interview im Deutschlandfunk).

Es gehe bei der Haltung gegenüber Sanktionen, die ganz der „Fördern und Fordern“-Logik entsprechen, um zwei verschiedene Menschenbilder. Auf der einen Seite fänden sich diejenigen, die Sanktionen für notwendig halten, auf der anderen die, die die Drangsalierung kritisieren. Obwohl das Bundesverfassungsbericht die Unverfügbarkeit des Existenzminimums sicher gestellt habe und nun schon mehrere Jahre ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha beim BVerfG auf eine Entscheidung wartet, gelte bislang, dass das Existenzminimum eben doch verfügbar sei – d. h. gekürzt werden könne. Sell hofft auf das Bundesverfassungsgericht – darauf hofft man in Deutschland oft, doch letztlich ist der politische Wille ausschlaggebend (siehe zur Kritik an der Überhöhung des Bundesverfassungsgerichts den Beitrag von Ingeborg Maus hier und hier). Wer nun ernst machen will damit, Sanktionen der Vergangenheit angehören lassen zu wollen, kommt nicht umhin, sich mit ihrem Zweck zu beschäftigen, denn auch vor der Agenda 2010 waren Sanktionen schon vorgesehen (siehe hier). Wer sie also nicht mehr haben will, muss über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden.

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„…kann auch die Pflicht des Staates sein, seine Bürger zu fordern […] im Interesse der Betroffenen“…

…das stammt nicht von Andrea Nahles (SPD) oder Clemens Fuest (ifo-Institut), nein, Marcel Fratzscher (DIW) hat sich so geäußert, und zwar in einem Beitrag für Wirtschaftsdienst.

Die Passage lautet in Gänze:

„…kann auch die Pflicht des Staates sein, seine Bürger zu fordern […] im Interesse der Betroffenen“… weiterlesen

„Das ist Rente ab Geburt“ meint Christian Lindner (FDP) zum Bedingungslosen Grundeinkommen…

…anlässlich einer Wahlveranstaltung in Lüdenscheid fest. Recht hat er und ruft seine sonderbar widersprüchliche Äußerung über sein Menschenbild und das BGE in Erinnerung. Im Gespräch mit Konstantin Faigle beschwor er zum einen den Tatendrang des Menschen, seinen Drang, die Welt besser zu machen, zum anderen sorgte er sich darum, dass ein BGE „missbraucht“ oder „missverstanden“ werden könnte. Wenn die Menschen nun nach seiner Überzeugung den Tatendrang zur Verbesserung der Welt „eingebaut“ haben, wie sollte das BGE dann die befürchtete Wirkung haben können. Zweifelt Lindner dann doch an seinem Menschenbild? Das müsste er eigentlich.

Sascha Liebermann

Ist Erwerbsobliegenheit Bestandteil des Menschenbildes des Grundgesetzes?

Das Netzwerk Grundeinkommen, namentlich Ronald Blaschke, wies schon im Dezember des alten Jahres auf eine aktuelle Studie der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Rechtliche Voraussetzungen für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland“ hin. Die Studie versucht, wie der Titel schon zu erkennen gibt, zu klären, ob es verfassungsrechtliche Bedenken oder Hindernisse für die Einführung eines BGE geben könnte. Dazu hatte sich früher schon Michael Brenner mit einer Studie zum Solidarischen Bürgergeld befasst.

Besonders interessant ist in der jüngst vorgelegten Studie ein  Passus am Ende auf S. 6 f. Dort heißt es:

„Die im Schrifttum zum Teil geltend gemachten Zweifel, ob die Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens mit dem Menschenbild des Grundgesetzes in Einklang stünde und daher die Einführung verfassungswidrig sein könnte, greifen nach hiesiger Ansicht nicht.“

Dass es sich bei der gesamten Studie um eine Einschätzung der Rechtslage handelt, sollte angesichts dieser Aussage nicht vergessen werden. Denn die Frage, ob ein BGE gewollt ist, ist keine juristische, sie ist eine eminent politische. Dass aus juristischer Sicht nun herausgestellt wird, was wir als Initiative seit Beginn unseres Engagments stark gemacht haben, ist erfreulich. Es sollte aber nicht zu der Verkehrung führen, dass nun die Verfassungslage über die Einführung eines BGE entscheidet, denn Verfassungen können verändert werden. Wäre ein BGE nach jetziger Lage nicht in Einklang mit dem Grundgesetz, spräche das nicht gegen das BGE, sondern gegen das Grundgesetz. Deswegen muss in Fragen politischer Gestaltung nicht zuerst juristisch gedacht und argumentiert werden, vielmehr verlangt es ein Denken in politischen Dimensionen. Politische Fragen sind immer Gestaltungsfragen zuallererst. Dass die moderne, auf Volkssouveränität und Bürgerrechte gegründete Demokratie auf die Selbstbestimmung der Bürger im Gemeinwesen und des Gemeinwesens durch seine Bürger setzt, ist Voraussetzung, nicht Ausdruck einer Verfassung. Aus diesem Selbstverständnis müssen dann entsprechende Rechtsnormen formuliert werden.

Dann folgt ein längerer Abschnitt, in dem ein verbreiteter Einwand wiedergegeben wird:

„Nach Ansicht von Holzner enthält das Grundgesetz zwar keine Pflicht zur Arbeit. Grundlage für die Menschenwürde und das verfassungsrechtliche Menschenbild sei jedoch die Annahme vom Menschen als einem eigenverantwortlichen, souveränen und selbstbestimmten Individuum, das seine Persönlichkeit frei entfalten kann. Die Möglichkeit, einer Arbeit nachzugehen sei wesentlicher Bestandteil dieses selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens und damit der Selbstverwirklichung, da hiermit Eigenständigkeit durch die Schaffung einer wirtschaftlichen Grundlage so wie soziale Anerkennung verbunden seien. Darüber hinaus gewährleiste die Aufnahme von Arbeit auch die soziale Integration, durch die das Individuum seine notwendige und vom Grundgesetz vorausgesetzte Sozialisierung zumindest zum Teil erfahre. Der Sozialstaat und die Sozialsysteme basierten grundsätzlich auf der Eigenverantwortung und der Leistungsbereitschaft der Bürger, die die Transferleistungen finanzierten. Daher sei jeder gefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten seinen Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten und die Belastungen für letztere möglichst gering zu halten. Das bedingungslose Grundeinkommen bürge aber die Gefahr, dass sich ein Teil der Bevölkerung „mangels  Erwerbsobliegenheit“ aus der Arbeitswelt vollständig zurückzöge und so von einem eigenverantwortlichen Leben abgehalten würden. Es bestünden daher erhebliche Zweifel, ob das bedingungslose Grundeinkommen mit dem Menschenbild, das dem deutschem Staats- und Verfassungsbild zugrunde liege, vereinbar sei.

Ob, und wenn ja inwieweit eine zumindest theoretisch existierende „Erwerbsobliegenheit“ überhaupt Teil des verfassungsrechtlichen Menschenbildes und damit vom Grundgesetz geboten ist, bedarf an dieser Stelle keiner Beurteilung. Auch nach Holzner beschränkt die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens jedenfalls nicht die Möglichkeit des Einzelnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und am Arbeitsleben teilzunehmen. Welche Anreize dafür bestehen, wäre wiederum von der konkreten rechtlichen Ausgestaltung des Grundeinkommens abhängig.“

Hier ist die Studie erstaunlich defensiv, vielleicht rührt das von der juristischen Betrachtung her. Vom Politischen aus gedacht folgt aus der Stellung der Bürger im Gemeinwesen ausgedrückt in der bedingungslosen Verleihung der Bürgerrechte, dass ein Vorrang von Erwerbstätigkeit gegenüber anderen Verpflichtungen – die es sehr wohl gibt, ohne dass sie justiziablel sind – nicht angemessen wäre. Es sind Verpflichtungen, die sich aus dem Zusammenleben selbst ergeben.

Sascha Liebermann

Clemens Fuest zum Grundeinkommen…

…das in Die Zeit abgedruckte Interview, in dem es auch um das Grundeinkommen ging, steht auf der Website des Ifo-Instituts online. Sascha Liebermann hatte Äußerungen daraus, die der Spiegel zitierte, kommentiert, siehe „Clemens Fuest über den ‚wirklichen Menschen'“.

Update 12.7.2020: Da das Interiew auf der Website des ifo-Instituts nicht mehr zugänglich ist, hier der Link zur entsprechenden Seite bei Die Zeit.

Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den „wirklichen Menschen“…

…im Unterschied zum „Menschenbild“ der Grundeinkommensbefürworter, das zwar sympathisch, aber unrealistisch sei, so Clemens Fuest („Das Menschenbild ist sympathisch, es hat nur wenig mit dem wirklichen Menschen zu tun.“ zitiert nach Die Welt). Mit dieser Haltung werden Grundeinkommensbefürworter wie Schuljungen, die vor sich hinträumen, abgewatscht.

Die Sicherheit, mit der Fuest den „wirklichen Menschen“ zu kennen meint, kann man für erstaunlich oder überheblich halten. Man wüsste gerne, worauf er sich dabei beruft, wenn er das Menschenbild der Grundeinkommensbefürworter abtut, ihre Vorstellung letztlich zum Wolkenkuckucksheim erklärt. Fuest hat schon früher deutlich gemacht, wie er die Welt sieht, so wird er im Spiegel (20/ 2016, S. 81) zitiert:

„Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet.“

Ist es illegitim, bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben zu wollen? Soll es unmöglich sein, sich bestimmten Tätigkeiten zu verweigern, die mit den eigenen Neigungen und Interessen nicht in Übereinstimmung sind? In einer Demokratie jedenfalls, die nicht vorschreibt, was jemand mit seinem Leben anzufangen hat, ist diese Haltung vollkommen legitim. Deswegen schützt das Grundgesetz (GG Art 12) die freie Berufswahl. Wenn Fuest dagegen Druck für das angemessene Mittel hält, dann hält er von der freien Berufswahl nichts. Er zeigt, wes Geistes Kind er ist. Und wer sagt, dass diese Tätigkeiten denn nicht „gern“ gemacht werden? Es könnte genauso gut an den Arbeitsbedingungen liegen, dass für manche Aufgaben niemand bereit ist, sich zu engagieren. Zumindest diese Differenzierung könnte man von einem Wissenschaftler erwarten. Es ist aber viel einfacher, die „Leute“ dafür verantwortlich zu machen als die Unternehmen oder ganz einfach die Bedingungen, unter denen man heute in die Arbeitswelt einzutreten hat.

Im selben Spiegelartikel, kurz auf das erste Zitat folgend, geht es so weiter:

„Es [das BGE, SL] wird vor allem von Menschen propagiert, die die Erfahrung gemacht haben, dass sie besser und kreativer arbeiten, je freier sie sind. Aber das trifft auf die Mehrheit der Arbeit nicht zu. Die muss einfach gemacht werden.“

Und weil dies so sei, wie Herr Fuest sagt, sollen Menschen nicht die Freiheit haben, sie abzulehnen? Werden dadurch die einen nicht zu Skalvenhaltern oder Erziehern der anderen? Von wem „muss die [Arbeit] einfach gemacht werden? Von Fuest offenbar nicht, er benötigt den Druck nicht – würde ich annehmen. Für sich würde er die Freiheit der Wahl wahrscheinlich in Anspruch nehmen, für die „Leute“ sie aber nicht gelten lassen.

Das Menschenbild, das er für sympathisch, aber unrealistisch hält ist jedoch das Menschenbild der Demokratie. Will er sie denn dann abschaffen, weil der Mensch, der reale, der Demokratie nicht entspricht, die sich auf Mündigkeit und Souveränität der Bürger gründet? Wer ist hier nun unrealistisch, Fuest oder die gegenwärtige politische Ordnung? Es ließe sich manche Forschung anführen, die gezeigt hat, dass es zu den Selbstverständlichkeiten heutiger Lebensführung gehört, sich in das Gemeinwesen einzubringen, aber nach eigenen Fähigkeiten und Neigungen. Das ist also ein vollständig realistisches Menschenbild. Um das zu sehen müssten Theoreme aufgegeben werden, deren Geltung zwar behauptet, aber nicht empirisch überprüft wird, wie z. B. das der „Armutsfalle“. Dieses Theorem behauptet schlicht, dass der Mensch eines Lohnanreizes bedarf, um den Bezug von Sozialleistungen aufzugeben. Die Forschung z. B. von Georg Vobruba und Kollegen hat schon vor vielen Jahren gezeigt, dass diese Annahme empirisch nicht gedeckt ist. Weitere Ergebnisse aus der rekonstruktiven Sozialforschung könnten ebenso hinzugezogen werden. Aber wen interessiert das, wenn man weiter Vorurteile pflegen kann?!

Sascha Liebermann

«Schweiz ist ideal für Experimente mit dem Grundeinkommen»…

…meint der ehemalige griechische Finanzminister Gianis Varoufakis in der Schweizer Zeitung Der Bund. Man könnte hier allerdings einwenden, ob es sich überhaupt um ein Experiment handelt, denn die Voraussetzungen, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen benötigt, sind schon vorhanden. Das Menschenbild des Grundeinkommens ist das Menschenbild der Demokratie (siehe hier und den Beitrag von Sascha Liebermann in diesem Band). Und diese Voraussetzungen müssen nicht erst herausgefunden werden (siehe hier).

„Realitätsfremd, wirr und schlicht unbezahlbar“…

…schreibt die Schweizerische Gewerbezeitung über die Eidgenössische Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“. Liest man den Beitrag, gewinnt man den Eindruck, dass es sich entweder um ein vollständiges oder um ein mutwilliges Missverständnis handeln muss. Hier ein Auszug:

„Arbeit ist mehr als bloss Arbeit
Doch das Konzept der Volksinitiative ist noch verrückter. Es basiert auf einem unerfreulichen Menschenbild. Die Idee vom bedingungslosen Grundeinkommen setzt nämlich voraus, dass Menschen weder von alleine etwas leisten wollen noch etwas für sich tun können. Man kann es noch krasser ausdrücken – auch wenn sie das nie zugeben würden: Für die Supporter des bedingungslosen Grundeinkommens sind Menschen im Grunde genommen nichts als dumme, unfähige Konsum­automaten.“