Bildungsgutscheine und ihre gegenwärtige Kritik – eine Verwunderung

Bildungsgutscheine, gegenwärtig in Form einer Chip-Karte diskutiert, sollen gewährleisten, dass öffentlich bereit gestellte Mittel auch denen zukommen, für die sie gedacht sind. Da Kinder in der Gefahr leben, von ihren Eltern übergangen zu werden (es geht natürlich nur um ALG-II-Bezieher) – so die Denke hinter den Gutscheinen -, dürfen Leistungen nicht in Bargeld an die Eltern erfolgen. Auch diese Diskussion ist ein Beleg für das Misstrauen in die Eltern, denn erwogen wird nicht, in Fällen, wo tatsächlich die Kinder vernachlässigt werden, solchen Sachleistungen gegenüber einer Bargeldleistung den Vorzug zu geben oder einzugreifen, wo das Kindeswohl bedroht ist. Es soll stattdessen von Anfang an verhindert werden, dass ein Missbrauch überhaupt geschehen kann.

Die Weltfremdheit solcher Überlegungen erstaunt einen stets von Neuem. Eltern, denen das Wohl ihrer Kinder tatsächlich nichts bedeutet, sind die Ausnahme und nicht die Regel. Weshalb es zu diesen Ausnahmen kommt, das ist nur zu begreifen, wenn die Lebensgeschichte der Eltern in Augenschein genommen wird. Aufgrund von Traumatisierungen sind in vielen solcher Fälle Eltern derart mit sich beschäftigt, dass sie sich ihren Kindern nicht genügend widmen können. Wo sie heute schon Geldleistungen nicht in Bildungsförderung umsetzen, werden sie auch die Chip-Karte nicht in diesem Sinne nutzen. Die Bewältigung des Alltags ist für manche Eltern eine Herausforderung, die alle Aufmerksamkeit verlangt. Diesen Eltern – und ihren Kindern – ist mit einem Generalverdacht und der Bevormundung, die Bildungsgutscheine beinhalten, nicht geholfen. Die Stigmatisierung wird nur verstärkt und nicht gemildert (siehe hierzu auch „Unterhaltsrecht“, „Armut“ und „Kinder- und Jugendhilfe“). Stattdessen müsste die Stigmatisierung aufgehoben werden.

Ebenso verwunderlich wie diese Weltfremdheit des Vorschlags ist die Kritik mancher Kritiker an ihm (siehe z.B. die Nachdenkseiten, die FAZ ). Als seien nicht alle Leistungen, die als Einkommensersatz fungieren und nur nach Bedarfsprüfung vergeben werden unter den Bedingungen einer Erwerbsverpflichtung stigmatisierend. Die Kritiker haben offenbar vergessen, wie sehr der Sozialstaat schon vor den sogenannten Hartz-Gesetzen Leistungsempfängern eine Mitwirkungspflicht auferlegte, die unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden konnte (BSHG §§ 1 und 25). Die Bildungsgutscheine sind nur konsequenter Ausdruck dieser Bevormundungs- und Misstrauenshaltung, aber nicht überraschend und schon gar nichs Neues (siehe auch Bürgerarbeit).

Anders wäre die Lage erst, wenn bedarfsgeprüfte Leistungen zusätzlich zu bedingungslosen Leistungen bereitgestellt würden. Durch ein bedingungsloses Grundeinkommen würde das Einkommen gesichert, durch die bedarfsgeprüften würden darüber hinausgehende Unterstützungsleistungen bereitgestellt (siehe z.B. „Grundeinkommen und Behinderung“ von Martina Steinheuer). Weil die Bedarfsprüfung für solche Leistungen sich nicht mehr auf die Einkommenssicherung richtet, sich also nicht mehr daran orientiert, dass der Bezieher der Erwerbsverpflichtung nachkommt, wäre sie auch nicht mehr stigmatisierend. Ihre Bewilligungsgrundlage wäre auf der Basis eines bedingungslosen Grundeinkommens eine andere. Sie richtete sich auf die Ermöglichung von Autonomie und Selbstentfaltung und hätte darin ihre Begründung, ohne ihre inhaltliche Ziele vorzugeben. Genau diesen Aspekt sehen die Kritiker der Bildungsgutscheine nicht, und dass die FDP gerade diese Bevormundung gut heißt, verrät uns viel über ihre fehlende Liberalität. Auch das ist aber nicht überraschend, denn, wer sich zu den Faulheitsbekämpfern schlägt, kann die Freiheit des Einzelnen nicht verteidigen.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen allerdings würden alle Souveränität gewinnen.

Sascha Liebermann

Grundeinkommen und die Frauen – kann man ihnen trauen?

Zur Diskussion „Grundeinkommen und die Frauen“ hatte die Initiative Grundeinkommen Basel (siehe Blogbeitrag) nach Zürich am 10. Mai ins Cabaret Voltaire eingeladen.
Welche Folgen hätte das bedingungslose Grundeinkommen für die Frauen, dies auszubuchstabieren sollte der Abend erlauben. Doch alles kam anders. Kaum war es möglich, die Idee einmal darzulegen und über ihre Chancen insbesondere für Frauen zu diskutieren. Skepsis machte sich breit, leerlaufende Vorbehalte überwogen, ohne daß einmal die Chancen ausgelotet wurden. Würden Frauen wieder an den Herd zurückgedrängt, würden ihnen berufliche Möglichkeiten verbaut, würde das „Geschlechterverhältnis“ zementiert?

Sonderbare Fragen aus der Sicht eines bedingungslosen Grundeinkommens, die ein Licht auf die Skeptiker werfen. Ob Frauen an den Herd zurückgedrängt würden, das hängt doch wesentlich von ihnen ab. Wenn sie es wollten, gäbe das bGE ihnen die Freiheit dazu; wenn sie es aber nicht wollten, hätten sie dieselbe Freiheit, sich zu engagieren, wo sie es für richtig und wichtig erachteten. Berufliche Möglichkeiten würden gerade durch das bGE eröffnet, denn wer will schon in einem Unternehmen arbeiten, das Frauen benachteiligt? Das bGE erlaubte es, sich selbständig zu machen, auf einfache Weise im Vergleich zu heute, oder auch sich solange umzuschauen, bis Gleichgesinnte gefunden sind und gemeinsam Initiative ergriffen werden könnte. Möglichkeiten zur Selbstbestimmung würden maximiert und nicht minimiert. Gerade für Frauen, die sich in alten Rollenverständnissen zu sehr festgeschrieben oder gefangen sehen, schüfe das bGE Chancen. Es muß einen wundern, woher also die Skepsis gegen den Vorschlag rührt, wenn man ihn mit der heutigen Lage vergleicht. Alleinerziehende, Mütter wie Väter, stünden viel besser da. Das bGE pro Kopf würde sie endlich aus der Überforderung befreien, Fürsorge für die Kinder und Einkommenserwerb unter einen Hut bringen zu müssen. Eltern könnten mit einem bGE, das pro Kopf gewährt wird (2 Erwachsene, 2 Kinder = 4 Grundeinkommen), frei entscheiden, ob sie zuhause bleiben wollten oder eine Betreuungsstelle schaffen wollten – die Mittel dazu hätten sie durch das bGE zur Verfügung.

Aus den Einwänden gegen das bGE sprechen Skepsis und Mißtrauen gegen die Frauen. Ihnen wird unterstellt, sie könnten sich – wider Willen – dazu verführen lassen, an den Herd zurückzukehren. Erstaunlich ist diese Unterstellung, da gerade Feministinnen stets diese Zuschreibung einer Opferrolle kritisiert haben, doch die Skepsis gegen das Grundeinkommen tut genau dies. Die Freiheit, die das bGE eröffnet, mag all diejenigen empören, die vorschreiben wollen, worin Freiheit zu bestehen habe – doch ein solches Vorschreiben wäre nicht freiheitlich. Wer also die Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und dazu ein Engagement sucht, das manche für altertümlich, rückständig oder anti-emanzipatorisch halten – auch der nutzte seine Freiheit vernünftig.

Sascha Liebermann

Gregor Gysi und Hans Werner Sinn – eine Allianz gegen das bedingungslose Grundeinkommen

Eine wunderbare Bestätigung für die einen, ein untrüglicher Beweis für die anderen war in „Menschen bei Maischberger“, am 13. Februar, der Auftritt von Gregor Gysi. Wer noch Zweifel daran hatte, daß Hans Werner Sinn und Gregor Gysi (wie auch im letzten Jahr schon Oskar Lafontaine, Rudolf Hickel und Albrecht Müller) am selben Strang ziehen, konnte sich des Gegenteils vergewissern.

Während Hans Werner Sinns beharren auf der vermeintlich notwendigen Berechenbar- und Finanzierbarkeit des Grundeinkommens einen deutlich buchhalterischen Geist erkennen ließ, für den nichts wirklich sein kann, was nicht in Zahlenkolonnen ausdrückbar ist, gab sich Gregor Gysis Verständnis von Gerechtigkeit und Menschenwürde deutlich zu erkennen: Wo kein Arbeitswille bzw. keine Arbeitsbereitschaft – da soll es auch keine Gegenleistung geben, „ein bißchen Druck ist schon nötig“. Bürger, die um ihrer selbst willen geachtet werden, weil sie das Fundament unseres Gemeinwesens, der Volkssouverän, sind, scheint es für Gregor Gysi nicht zu geben. Menschenwürde ist in seiner Vorstellung die Menschenwürde durch Erwerbsarbeit – wer sich daran nicht beteiligt, verletzt die Menschenwürde der anderen. Mit solchen Vorstellungen steht der Rückkehr in den Arbeiter- und Bauernstaat, in die alte Gesellschaft der Werktätigen nichts mehr entgegen.

Ist Hans-Werner Sinn nun auch Sozialist oder Gregor Gysi Neoliberaler?

Will Hans Werner Sinn also durch den Niedriglohnsektor Druck auf uns Bürger als Erwerbstätige ausüben, da nur so buchhalterisch „bessere“ Zahlenkolonnen zu erzeugen sind, darf es nach Gysi an Druck nicht fehlen, damit Arbeitsfähige auch zu Arbeits- also Erwerbsarbeitssuchenden werden. Denn nur das sei gerecht, nur das verletzte die Menschenwürde nicht. Ein gewaltiger rhetorischer Aufwand Gysis war notwendig, um das Mißtrauen in die Eigeninitiative der Bürger nicht ganz so obrigkeitstaatlich erscheinen zu lassen und die entsprechenden Vokabeln wie Solidarität, Gerechtigkeit, Sozialstaat und dergleichen abzuspulen. Doch nur, wer sich davon blenden ließ, konnte überhören, worum es eigentlich geht: Vertrauen ist ein hehres Ideal, Mißtrauen ist notwendig, deswegen ist eine Kontrolle der Bürger, eine Überwachung ihres ausreichend an den Tag gelegten Arbeitsanreizes am besten.

Können Entscheidungen, die unser Gemeinwesen betreffen und die Zukunft eröffnend gestalten sollen, überhaupt berechnet werden? Können wir ernsthaft die Frage, wie wollen wir leben, derjenigen danach, ob wir es nach heutigen Vorstellungen auch bezahlen können unterordnen? Ließen wir uns darauf ein, was würden wir noch zu verändern in der Lage sein – gar nichts. Wer die Frage nach der Finanzierbarkeit stellt, behauptet zugleich, die Folgen einer Entscheidung, die in die Zukunft reicht, seien zu errechnen. Doch Rechenmodelle, die nicht zufällig auch Simulationen genannt werden, setzen nur das Denken der Vergangenheit in die Zukunft fort. Wo aber umgedacht werden muß, müssen wir auch mit den Vorstellungen der Vergangenheit brechen.

An einem kann doch kein Zweifel bestehen, daß nämlich unser Wohlstand auf die Leistungsbereitschaft von uns Bürgern zurückgeht. Nichts spricht dafür, daß diese Leistungsbereitschaft mit einem Grundeinkommen schwächer würde, sie nähme doch wohl eher zu, denn das Grundeinkommen stellte alle Bürger gleich, behandelte ihre Engagement gleichwertig, ob sie zusätzlich ein Erwerbseinkommen erzielten oder nicht.

Sascha Liebermann

Brüder im Geiste – die sogenannten Neoliberalen und ihre sogenannten Kritiker

„Warten auf’s Jobwunder“ so übertitelte das SWR 2-Radio einen Beitrag von Joachim Meißner über „Wirtschaftsmärchen heute“ (gesendet am 23.11.), in dem auch Rudolf Hickel, Professor an der Universität Bremen, zu Wort kam.

Rudolf Hickel ist, wie auch Albrecht Müller, ein renommierter und bekannter Kritiker des sogenannten Neoliberalismus. Beide vertreten konsequent eine Gegenposition zu der seit Jahren verbreiteten Verklärung des Marktes und informieren über einseitige Darstellungen zu Fragen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik.

Beide sind – ähnlich wie Ulrich Busch – aber zugleich auch Brüder im Geiste des Neoliberalismus, denken genauso ökonomistisch verkürzt, wenn es um die Frage geht, ob wir in die Bereitschaft der Bürger vertrauen können, ihren Beitrag zum Gemeinwohl leisten zu wollen. Ihre Antwort ist: Nein, wir können es nicht, denn mit einem bedingungslosen Grundeinkommen falle der Anreiz zu arbeiten weg. Dieselbe Behauptung in derselben Sprache kennen wir von den sogenannten Neoliberalen (siehe den Kommentar zu „Althaus‘ Radikalkur“). Nun hebt insbesondere Albrecht Müller stets seinen volkswirtschaftlichen Sachverstand hervor, über den er, im Unterschied zu den Befürwortern eines Grundeinkommens, verfüge.

Haben sich beide jemals gefragt, woher Leistung rührt, auf welchem Boden sie gedeiht? Alles spricht dafür, daß sie derselben Vorstellung einer sozialmechanischen Erzwingung von Leistung anhängen wie diejenigen, die den Druck auf Arbeitslose weiter verstärken wollen. Druck und Anreiz liegen näher beieinander, als es die Kritiker des Neoliberalismus wahrhaben wollen. Daß jede Leistung, auch die routinierteste, zuallererst eines inneren Antriebs desjenigen bedarf, der sie erbringt – diese Vorstellung stammt für die Anreizdenker aus einer Welt, in der es bessere Menschen gibt als die verderbten der Gegenwart. Daß ein um so stärkerer innerer Antrieb Voraussetzung dafür ist, tragfähige Lösungen für Probleme zu erdenken, halten sie für naiv.

Ein Blick in die Gegenwart und in die Vergangenheit würde sie eines Besseren belehren. Der Wohlstand, in dem wir leben, wäre ohne die Bereitschaft der Bürger, etwas beizutragen, nie entstanden. Genausowenig wie es unser demokratisches Gemeinwesen gäbe, wäre es auf Anreize angewiesen. Jeder kann dieses Engagement, wenn er mit offenen Augen durch die Welt geht, beobachten.

Deutlicher als zuvor wird in der zunehmenden öffentlichen Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen, was sich schon lange abgezeichnet hat: Die Scheidelinie zwischen Befürwortern eines freiheitlichen solidarischen Gemeinwesens und ihren Gegnern verläuft jenseits von rechts und links, neoliberal und keynesianisch. Die Gegner der Freiheit stehen dort, wo in Anreizen ein Heilmittel gesehen wird. Beide sind gleichermaßen Vertreter eines Weltbildes, das den Menschen mißtraut – sie sind die wirklichen Gegner der Freiheit.

Sascha Liebermann

„Althaus‘ Radikalkur“. Kommentar zum Leitartikel von Heike Göbel in der FAZ vom 15.11.2006

„Das deutsche Sozialsystem ist in hohem Maße ineffizient“, so Heike Göbel in ihrem Leitartikel, in dem sie sich mit dem Vorschlag eines Bürgergeldes beschäftigt, wie es der Thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus vorgeschlagen hat. Die FAZ, nachdem sie schon kurz nach Veröffentlichung des Vorschlages im Sommer diesen Jahres zu erkennen gab, was davon zu halten sei, sieht sich offenbar nun aufgerufen, noch einmal Stellung zu beziehen. Da die Wirtschaftsredaktion der FAZ sich als Hüter der liberalen Idee begreift, wäre zu erwarten, daß das Bürgergeld genau in dieser Hinsicht ausgeleuchtet wird. Was geschieht statt dessen?
Ich möchte hier gar nicht auf die Höhe und Architektonik des Vorschlages eingehen, der seine Schwächen hat. Die Freiräume, die ein Bürgergeld bzw. ein bedingungsloses Grundeinkommen eröffnen, hängen ganz von seiner Höhe und den Vergabebedingungen ab. Geht der Leitartikel darauf ein und worin bestehen die Einwände?

Das Bürgergeld, so wird der Vorschlag kurz referiert, versetze die Bürger in die Lage, unternehmerische Risiken einzugehen. Wünschenswert müßte dies aus Sicht der Wirtschaftsredaktion sein – sollte man meinen. Denn ein Mangel daran wird immer wieder beklagt. Ein bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde Unternehmensgründer auch von den unternehmerisches Denken und Handeln eher behindernden Praktiken der Vergabe von Risikokapital unabhängiger machen. Abgesehen von diesem Effekt wäre der, auch im Leitartikel erwähnte, Effekt eines transparenteren Sicherungssystems gegeben. Kontroll- und Sanktionsapparate, die wir heute vorhalten, könnten verschwinden. Die Vergabepraxis und –praktiken würden auf ganz anderer Grundlage stehen, die Bürger tatsächlich stärken, statt den Generalverdacht des Mißbrauchs zu pflegen.
Rasch aber wird das bedingungslose Grundeinkommen im Leitartikel von Heike Göbel der Linkspartei zugeordnet, damit auf jeden Fall der rechte Gegner als Popanz aufgebaut werden kann. Daß Unternehmer wie Götz W. Werner sich auch dafür einsetzen, paßt in dieses Klischee nicht hinein, zumal auch sein Vorschlag viel weiter reicht als der in der Linkspartei diskutierte. Er, wie auch die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, will eine wirklich radikale Veränderung und nicht durch die Hintertür wieder die Arbeitsverehrung einführen, wie es dort geschieht, wo der Vorschlag eines Grundeinkommen mit einer Mindestlohnforderung und einer Arbeitszeitverkürzung verbunden wird. Diese beiden Forderungen konterkarieren geradezu den Zweck des Grundeinkommens, dem Einzelnen maximale Aushandlungsmöglichkeiten zu geben, die natürlich nur bestehen, wenn er entsprechend abgesichert ist.

So bescheinigt Heike Göbel dem Althaus’schen Konzept, daß es „an die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft“ gehe, „weil es die Notwendigkeit und damit die Motivation verringert, sich auszubilden, die eigenen Fähigkeiten zu nutzen und zu arbeiten, um ein Leben aus eigener Kraft aufzubauen“. Da geht er hin, der vermeintlich liberale Geist der Wirtschaftsredaktion: Sich ausbilden und die eigenen Fähigkeiten nutzen wird also nur, wer die Notwendigkeit der Einkommenserzielung verspürt. Daß Bildung und Ausbildung zuallererst die Begeisterung für eine Sache und dann vielleicht auch für einen Beruf erfordern, damit tatsächlich etwas geleistet und nicht nur gearbeitet wird, scheint hier ebenso fremd wie dort, wo der Beruf nur als Leiden und Last gedeutet wird. Ganz konsequent ist es dann, dem Konzept zu bescheinigen, es fördere ein hedonistisches Verhältnis zur Arbeit, wenn „Spaß“ darüber entscheide, ob überhaupt gearbeitet werde.

Ist es nicht erstaunlich, wie wenig Mühe darauf verwandt wird zu fragen, ob dort, wo salopp von „Spaß“ gesprochen wird, es tatsächlich um Erfüllung geht? Daß die Voraussetzung dafür wiederum, also für ein Engagement in einer Sache, ein intrinsisches Motiv sein muß, damit dieses Engagement auch erfüllend sein kann? Nicht der „Notwendigkeit“, also des Drucks, zu einer Einkommenserzielung bedarf der Einzelne, sondern der Freiheit, sich für etwas entscheiden zu können.

Auf einmal erkennen wir in der wirtschaftsliberalen Ablehnung des bedingungslosen Grundeinkommens ähnliche Überlegungen am Werk wie auf Seiten der Gewerkschaften und der Sozialisten. Nicht zwischen Sozialisten und Wirtschaftsliberalen verläuft die Scheidelinie in der Diskussion um eine Reform, sondern zwischen denjenigen, die die Freiheit der Bürger fürchten – Sozialisten und Wirtschaftsliberale gemeinsam – und denjenigen, die darin den einzigen Weg aus unserer Misere erkennen: den radikalen Vertretern eines bedingungslosen Grundeinkommens. Bestätigt findet sich hier, was schon länger zu erkennen war: Arbeitsverehrer und Marktverklärer sind sich gar nicht spinnefeind, sie stehen auf derselben Seite und damit gemeinsam gegen die Freiheit der Bürger.

Auch in folgender Passage klingt deren Gemeinsamkeit an: „Auf der Strecke bleibt aber auch ein Stück Solidarität: Ein Einheitsbetrag, der frei von Notwendigkeit und Umständen gewährt wird, gibt den einen zuviel, den anderen zuwenig“. Das hängt ja nun ganz von der Höhe ab. Sonderbedarfe müssen ebenfalls geltend gemacht werden können, stünden aber mit einem Grundeinkommen auf einem anderen Fundament. Es klingt die Marx’sche Rede vom Reich der Notwendigkeit nach, die die Gegner der Freiheit all zu gerne dem Grundeinkommen entgegenhalten. Abgesehen davon, daß stets unklar bleibt, worin diese Notwendigkeit denn bestehe – wir leben schon lange im Überfluß – gibt sich ein Generalmißtrauen zu erkennen, daß, wer sich liberal dünkt, nicht aussprechen will: Letztlich ist man doch davon überzeugt, daß die Bürger nur herumhängen, wenn nicht die Plage der Existenzsicherung sie antreibt. Würde denn unser demokratisches Gemeinwesen noch bestehen, wenn sich dies so verhielte? Zahlen wir den Bürgern etwa Wahl- und Loyalitätsprämien, damit sie sich engagieren und unsere normative Ordnung aktiv tragen? Sollte nicht dieses Fehlen von „Leistungsprämien“ oder „Anreizen“ den Wirtschaftsliberalen und ihren sozialistischen Freunden zu denken geben? Wie kommt es nur, daß unsere Demokratie so stabil ist und wir einen solchen Wohlstand erwirtschaften konnten, wenn wir nicht für alles Prämien zahlen? Auch für Bildung werden noch keine Prämien gezahlt oder sollen diese etwa in der Schule und den Universitäten eingeführt werden, etwa an Noten gebunden?

Des Generalmißtrauens wegen ist auch die größte Furcht vor einem Grundeinkommen die folgende: „…die Unberechenbarkeit der Anreizwirkungen, die von [ihm] ausgehen“. Ohne Anreiz, kein Handeln – ohne Stimulus keine Reaktion. Ein Handeln aus inneren Antrieben scheint undenkbar, oder gehören diese auch zu Anreizen? Wohl kaum, zumindest nicht dort, wo der Begriff gebraucht wird. Aus eigenem Antrieb etwas zu unternehmen, das können sich die Wirtschaftsliberalen nicht vorstellen, als zeichnete dies nicht unsere erfolgreiche Wirtschaft seit langem aus.

So liest sich das Plädoyer von Heike Göbel am Ende wie jedes Erziehungsprogramm für erwachsene Menschen, die als Bürger das Fundament unseres Gemeinwesen bilden: „Der Weg zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Alter, Krankheit und Arbeitslosigkeit überläßt er [der Staat, S.L.] möglichst dem Markt. So entsteht ein über Preise transparent gesteuertes Vorsorgesystem, das zu Kostenbewußtsein erzieht und der Ergänzung durch Steuertransfers nur in der Not bedarf. So ließe sich Solidarität erhalten, ohne die zu überfordern, die sie gewähren – und ohne jene zu unterfordern, die sie in Anspruch nehmen.“

Dem bedingungslosen Grundeinkommen wird immer wieder bescheinigt, es erschaffe ein Wolkenkuckucksheim, eine schöne Welt in Gedanken, die nicht wirklich sei. Doch was an dem hier
besprochenen Beitrag deutlich wird, ist etwas anderes: Ein Wolkenkuckucksheim erschafft, wer nicht wahrhaben will, daß unser Gemeinwesen gar nicht wäre, würden die Bürger sich nicht unablässig für es einsetzen, ganz gleich wie. Es gäbe keine Vereine, keine caritativen Einrichtungen, keine Parteien, keine Familien und keinen Wohlstand, könnten wir nicht immer darauf vertrauen, daß die Bürger ihren Beitrag leisten wollen – ganz ohne Prämien und Anreizsysteme. Wir müssen sie dies nur dort tun lassen, wo sie es für richtig und wichtig erachten, und nicht dort, wo Wirtschaftsliberale und ihre sozialistischen Freunde die Bürger hindefinieren wollen: in Erwerbsarbeit, jenseits ihrer ist nach deren Dafürhalten alles nichts.
Wer so denkt, für den ist die Freiheit der Bürger eine Bedrohung, auch wenn er anderes behauptet. Statt eines bedingungslosen Grundeinkommens, das die Bürger in Freiheit entließe, muß er, in welchem Gewand auch immer, Kontrollen fordern, sei es in Gestalt der Sozialadministration, sei es in Gestalt des Existenzdrucks.

Sascha Liebermann