„Die Höhe des Grundeinkommens“…

…ein Beitrag von Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen informiert darüber, in welcher Spanne sich ein Grundeinkommen bewegen müsse, wenn man verschiedene Verfahren zur Ermittlung eines Mindesteinkommens (z.B. Pfändungsfreigrenze, Armutsrisikogrenze oder das Warenkorbprinzip) heranziehe. Bezug wird dabei auch auf Werte genommen, die durch Befragungen ermittelt wurden, was von anderer Qualität ist, als die Berechnungsverfahren. Dabei sollte aber nicht vergessen werden, dass sie auf Übereinkunft, also auf Vereinbarung, beruhen, denn die definierten Grenzen bzw. Ermittlungsvariablen müssen ebenso definiert werden wie die Einkommensgrenze, siehe auch die Darlegung beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.

Simone Lange (SPD) zum Bedingungslosen Grundeinkommen

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Es handelt sich um eine Veranstaltung am 27. Oktober 2018 in Aachen, zu der das Netzwerk Grundeinkommen Simone Lange (siehe auch hier) eingeladen hatte, um über das Bedingungslose Grundeinkommen zu diskutieren. Frau Lange „begleitet“ das Grundeinkommen nach ihrer Auskunft schon sehr lange und ihre Ausführungen im Rahmen dieser Veranstaltungen machen deutlich, dass sie sich damit offenbar eingehender beschäftigt hat.

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„Grundeinkommen in Finnland?“…

…ein Bericht von Baukje Dobberstein auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen über eine Veranstaltung mit der Projektleiterin von KELA, Marjukka Turunen, auf der Utopie-Konferenz an der Leuphana-Universität Lüneburg.

In diesem Bericht taucht an einer Stelle der Hinweis auf die „sogenannte Armutsfalle“ auf, die in der Grundeinkommensdiskussion immer wieder angeführt wird – jüngst gegen das Projekt in Rheinau (Schweiz) – und im finnischen Experiment offenbar getestet werden sollte. Dabei geht es stets darum, welchen „Anreiz“ denn jemand habe, eine Arbeitstelle anzunehmen, wenn er doch durch Einkommenssicherungsleistungen welcher Art auch immer schon versorgt sei und lediglich dasselbe oder ein unwesentlich höheres Einkommen durch mehr Aufwand erzielen würde. Auf dieses Theorem geht das sogenannte Lohnabstandsgebot zurück. Es handelt sich, wie verschiedene Untersuchungen gezeigt haben, jedoch nur um ein Theorem, das eher Vorurteilen entspricht, als empirisch belegt werden zu können.

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„Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV? Öffentliche Anhörung im Bundestag“…

…am 4. Juni, darauf weist das Netzwerk Grundeinkommen hin und legt zugleich eine Stellungnahme zur Anhörung vor. Die Liste der Sachverständigen verspricht nicht gerade eine differenzierte Anhörung, es sei denn der DGB bezieht sich auf seine kritische Stellungnahme, von der er nicht wollte, dass sie an die Öffentlichkeit gelangt. Siehe auch die Befunde des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie unsere Kommentare zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch.