Antwort worauf: Arbeitslosigkeit, Arbeitsvolumen, Würde?

In der jüngsten Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung schreibt Ralph Bollmann angesichts des gescheiterten Volkentscheides zum Grundeinkommen in Berlin darüber, wie sich die Lage verändert habe. Während vor vielen Jahren in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ein BGE attraktiv erscheinen konnte, um den Zwängen des Arbeitsmarktes auszuweichen, sei es heute ganz anders. Der Mangel an Arbeitskräften nehme dieser Idee ihre Bedeutung und sie berge sogar die Gefahr, den Mangel noch zu verstärken (siehe einen früheren Kommentar von mir dazu hier). Dass es noch immer eine erhebliche Arbeitslosigkeit gibt, auch Langzeitarbeitslosigkeit, erwähnt Bollmann nicht.

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„Wir müssen endlich darüber reden. Es ist ein Fehler, das Thema nur wegzudrücken“…

…sagt Saskia Esken über ein Bedingungsloses Grundeinkommen im gemeinsamen Interview mit Norbert Walter-Borjans auf Spiegel Online. Walter-Borjans ist zwar gegen ein BGE, hält aber die Diskussion darüber für nötig. Beide kandidieren für den SPD-Vorsitz. Hier ist die betreffende Passage:

„Esken: Wir müssen endlich darüber reden. Es ist ein Fehler, das Thema nur wegzudrücken. Für eine Partei darf es, abgesehen von verrückten Dingen wie der Todesstrafe, in der Diskussion keine Tabus geben. Wir haben zum Beispiel auch viel zu lange nicht über den Kohleausstieg gesprochen. Das Grundeinkommen wurde in verschiedenen Abwandlungen nur andiskutiert, wird generell oft verteufelt als Stillhalteprämie für Arbeitslose. Das ist aber nicht die Idee. Es ist ein Konzept mit verschiedenen Facetten, um unterschiedliche Lebensphasen zu ermöglichen, mit mal mehr und mal weniger Erwerbsarbeit. In Zeiten von veränderten Lebensbiografien müssen wir flexiblere Möglichkeiten anbieten.

SPIEGEL ONLINE: Herr Walter-Borjans, wie sehen Sie das als Haushälter?

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„Freiheit ist ein mächtiger Produktionsfaktor“…

…ein Interview mit Philippe van Parijs, einem der Gründer des Basic Income European (heute: Earth) Network, im Magazin brand eins (Heft 1, 2018). Das Interview enthält viele interessante Bemerkungen, z.B. über die Frage einer schrittweisen Einführung, die Höhe des Betrags, den Rückgang des Arbeitsangebots, das entstehende Leistungspotenzial, ein Partizipationseinkommen und Feldexperimente (siehe hier und hier). Dass van Parijs ohne weitere Kommentierung die Beseitigung der Armutsfalle für einen Effekt eines auch niedrigen BGE hält, überrascht angesichts der mangelnden empirischen Belege dafür, dass die Armutsfalle tatsächlich ein Problem darstellt. Siehe dazu diese differenzierten Darstellungen:

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„…grundsätzlich für…“ und doch dagegen: Pfarrer Franz Meurer für ein bedingtes bedingungsloses Grundeinkommen

Dieses Ergebnis bleibt nach der Lektüre eines Interviews mit Pfarrer Meurer zurück, das domradio.de mit ihm geführt hat. Also, im Grunde ist Franz Meurer für ein BGE, aber nicht so ganz. Sehen Sie selbst.

domradio.de: Aus christlicher Sicht gefragt: Wäre dieses bedingungslose Grundeinkommen, das jeder Bürger einfach so bekäme, gerecht?
Franz Meurer (Katholischer Priester im Kölner Stadtteil Vingst): Ja und Nein; wie immer bei der Frage der Gerechtigkeit. Denn was Gerechtigkeit ist, kriegt man kaum raus. Natürlich bin ich – wie die KAB, die Katholische Arbeiterbewegung – grundsätzlich für das Grundeinkommen. Aber: Ich sage, die Menschen müssen auch eine soziale Gegenleistung erbringen. Sie müssen sich beteiligen, zum Beispiel im Bereich der sozialen Arbeit, sei das mit 50 Stunden oder 18 Stunden.
Warum bin ich der Meinung? Wir haben hier bei uns in der Gemeinde jeden Tag Ein-Euro-Jobber oder Menschen, die Sozialstunden ableisten. Das sind sieben, acht Menschen pro Tag, manchmal mehr. Die pflanzen Blümchen, die machen die Hundetütenbehälter wieder fit und so weiter. Die wollen alle arbeiten! Das heißt, die wollen nicht einfach alimentiert werden, sondern jeder Mensch will für das Gemeinwohl etwas tun.“

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Ungleichheitsforscher Anthony Atkinson ist gestorben

Kate McFarland hat dazu für die Basic Income News einige Stimmen gesammelt. Atkinson war ein international anerkannter Forscher, der sich um die Erforschung der Ungleichheit verdient gemacht hat. Mit seinem Vorschlag eines „participation income“ stellte er seine Variante eines Grundeinkommens vor, die einen Kompromiss zwischen einem bedingungslosen und einem bedingten Grundeinkommen darstellte. Sein jüngstes Buch „Inequality. What can be done?“ kann in der Originalfassung hier heruntergeladen werden. Eine Kurzfassung findet sich hier. Hier eine Rezension dazu.

„Basic Income: Arguments, evidence, prospects“…

…ein Briefing des European Parliamentary Research Service, eine zum Europäischen Parlament gehörige Forschungsabteilung und Denkfabrik, die für das Parlament und seine Mitglieder unabhängige Expertise bereitstellt.

Die Expertise ist ein wenig unscharf, wenn es um „Basic Income“ geht. Zwar wird auf der einen Seite eine Defintion von Philippe Van Parijs herangezogen und auf das Adjektiv „unconditional“ hingewiesen. Zugleich jedoch wird auch Anthony Atkinson zitiert, der kein Bedingungsloses Grundeinkommen befürwortet, sondern ein „Participation Income“.

Ganz nah dran und doch anders – Anthony Atkinsons „participation income“

Anthony Atkinson ist ein renommierter britischer Ökonom, der sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt „Ungleichheit“ zu erforschen. Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung seines jüngsten Buches „Inequality. What Can Be Done?“ führte der Schweizer Tagesanzeiger ein Interview mit ihm. In dem Buch geht es neben vielen anderen Vorschlägen, wie Ungleichheit begegnet werden könnte, auch um seinen Vorschlag eines „participation income, den er schon 1996 unterbreitet hat. (siehe „The Case for a Participation Income“). Im Grunde ist er sehr nah an einem BGE dran, geht aber den nächsten Schritt nicht. In seinem Beitrag von 1996, als er den Vorschlag unterbreitete, klingt das so:

„In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution.“ (68–69)

In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von „participation“, das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann „approved“ sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine „participation“? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.

Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:

„Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier.“

Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent – obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.

Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:

„Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy.“

Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.

Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte „sich“ erarbeitet oder verdient hat (siehe auch „Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?“). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?

Sascha Liebermann

„Wir werden zu Maschinen“ – für und doch gegen das Grundeinkommen

Joël Luc Cachelin, ein Berater und Trendforscher aus der Schweiz, äußerte sich vor einigen Monaten im Tagesanzeiger zum Grundeinkommen, aber gegen die Bedingungslosigkeit:

Tagesanzeiger: „Ist das ein Plädoyer für ein bedingungsloses Grundeinkommen?“

Cachelin: „Ja. Langfristig ist das Grundeinkommen vielleicht die einzige Möglichkeit, um eine sichere Gesellschaft aufrecht zu erhalten, an der alle teilhaben können. Jedoch würde ich das Grundeinkommen nicht bedingungslos verteilen, sondern eine gesellschaftliche Aufgabe damit verknüpfen. Alle die ein Grundeinkommen beziehen, sollen einen Beitrag für die Gesellschaft erbringen. Dieser Beitrag kann durch Forstwirtschaft, Reinigung von öffentlichen Plätzen, Lawinenschutz, Alterspflege oder der Organisation von Spielen in der Nachbarschaft bestehen.“

Die Überlegungen entsprechen also eher dem, was Anthony Atkinson einst als participation income bezeichnet hat. Cachelin plädiert damit für ein bestimmtes Verständnis von der „Tätigkeitsgesellschaft“. Was geschieht dann mit denjenigen, die nicht „partizipieren“? Sollen sie zur Partizipation genötigt werden?

An einer späteren Stelle heißt es dann:

„Wenn die messbare Leistung eines Mitarbeiters das einzige Kriterium bei der Verteilung der Arbeit ist, gefährdet dies das soziale Leben, den Zusammenhalt, die informellen Netzwerke und die Vielfalt in den Unternehmen. Was für die Firmen gilt, trifft auch auf die ganze Gesellschaft zu. Ökonomisierung und Übereffizienz bergen sozialen Sprengstoff. Wir sind dann zwar hypereffizient, aber es herrscht ein starker Wettbewerb, in dem wir zu Maschinen werden, die sehr ähnlich funktionieren. Und es wird nicht mehr für alle Arbeit geben.“

Ließe sich von hier ausgehend nicht gerade für die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens plädieren? Warum aber geschieht das nicht? Bei aller Sorge um die „Ökonomisierung“, die geäußert wird, folgt der Vorschlag, „einen Beitrag für die Gesellschaft erbringen“ zu müssen nicht ebenso der Haltung, dass Menschen nützlich sein sollen?

Sascha Liebermann