„Was ist dran am Grundeinkommen“ – eine Animation von BR24 und FAZ

Was ist in die Autoren dieser Animation zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf Faz.net gefahren? Dabei hätten sie einen Beitrag zur einer sachlichen Veranschaulichung leisten können, statt ein wenig Sachlichkeit und erhebliche Einseitigkeit zu bieten. Warum ist es so schwer, bei diesem Thema sachlich zu bleiben? Den Autoren zufolge spannt sich das Leben zwischen Hängematte und Karriere auf, etwas anderes gibt es nicht, weder bürgerschaftliches (was natürlich keine Arbeit ist) noch familiales Engagement (das ist gemeinhin noch weniger Arbeit). An Borniertheit ist diese Darstellung schwer zu über- oder sollte man sagen: zu unterbieten? Nur weil nicht klar ist, was die Menschen mit dem BGE tatsächlich tun werden – was sie tun können ist hingegen glasklar -, verabschieden die Autoren es in weite Ferne. Wissen sie denn etwa, was die Menschen morgen machen, selbst wenn es kein BGE gibt?

Noch erstaunlicher wird diese Einseitigkeit, weil einer der Autoren sich erst vor wenigen Monaten über die Herausforderungen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ausgelassen hat. Philipp Krohn schrieb über „Das Gefasel vom neuen Mann“, was eine Steilvorlage dafür hätte gewesen sein können, über das BGE differenzierter nachzudenken. Denn mit ihm wäre es einfacher, je nach Lebenssituation, den Beruf und damit den Druck, über den sein Artikel sich durchaus beklagt, hintanzustellen, weil ein BGE als dauerhafte Alimentierung das Zurückstellen der Karriere bzw. des Berufes zu einer legitimen Entscheidung machen würde. Heute hingegen ist es ein Scheitern am Erwerbsideal. Wenn dann noch in das Loblied auf die gemeinsame Aufgabenteilung von berufstätigen Eltern heutzutage eingestimmt wird, hätte wenigstens erwähnt werden können, was von der Familienzeit noch übrig bleibt, wenn beide vollerwerbstätig sind. Dann doch lieber Klartext.

Wie klar ist demgegenüber der Beitrag seiner Kollegin, Karin Truscheit, die sehr deutlich macht, dass man nicht alles haben könne und sich entscheiden müsse, wenngleich auch sie leider den Schluss auf das BGE nicht zieht – er ist zum Greifen nahe.

Sascha Liebermann