„In anderer Verpackung“ – über Sprachkosmetik, Hartz IV und den Bundesarbeitsminister…

darüber schreibt Barbara Dribbusch in der taz.

Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen und kein Almosen sei (siehe „Rechtsanspruch oder Almosen“ und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.

Sascha Liebermann

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

„Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern.“ (Handelsblatt, „Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

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Großzügigkeit oder Rechtsanspruch?

Vor wenigen Wochen habe ich einen Beitrag von Norbert Häring zum Bedingungslosen Grundeinkommen kommentiert, er nahm dazu Stellung (siehe hier). In diesem Beitrag hatte ich einen interessanten Aspekt übersehen, der für die Grundeinkommensdiskussion wichtig ist und deswegen hier aufgegriffen werden soll.

Norbert Häring schrieb dort:

„…Ich sehe den gemeinsamen Kern der verschiedenen Vorschläge für ein bedingungsloses Grundeinkommen darin, dass jedem durch Geldtransfer ein auskömmliches Mindestmaß an Konsum und die Mittel für würdige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden soll – und zwar ohne Bedingungen. Alles vor dem Spiegelstrich finde ich erstrebenswert. Es wird auch in einem Sozialstaat wie dem unseren versucht umzusetzen. Dabei kann man sich streiten, ob die Umsetzung gut gemacht ist und ob die Transfers großzügig genug sind. Ich bin für mehr Großzügigkeit [Hervorhebung SL], sowohl bei der Höhe der Transfers, als auch bei den Bedingungen und der Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen.“

Geht es beim Bedingungslosen Grundeinkommen um Großzügigkeit? Nein, denn Großzügigkeit ist eine freiwillige Leistung, die gewährt werden kann oder auch nicht. Das BGE hingegen soll als Rechtsanspruch abgesichert werden und muss sich daran messen, ob es dem Geist der Demokratie entspricht, indem es die Selbstbestimmung der Bürger stärkt. Wer also will, dass die Bürger freier agieren können, muss Bereitstellungsmodus und Höhe an ihnen ausrichten, nicht an Großzügigkeit.

Sascha Liebermann