Rückwärtige Verklärung – Rudolf Hickel über die Arbeitslosenversicherung

Begriffe deuten die Welt, sind Weltdeutungen und damit häufig normativ grundiert. In dem nachstehenden Ausschnitt aus einem Interview mit der taz zur „Sozialen Marktwirtschaft“ äußert sich  Rudolf Hickel, Prof. em. an der Universität Bremen, zur Arbeitslosenversicherung vor der Agenda 2010. Interessant ist dabei die Verklärung, die er vornimmt und sich zugleich fraglos als Unterstützer der Erwerbszentrierung zu erkennen gibt:

„taz: Herr Hickel, Sie werfen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vor, sich auf die Soziale Marktwirtschaft zu berufen, aber grundlegende Paradigmen zu ignorieren.
Rudolf Hickel: Für den Nestor der Sozialen Marktwirtschaft, Alfred Müller-Armack, standen zwei Prinzipen im Mittelpunkt: Wer sein Arbeitseinkommen unverschuldet als Folge von Krisen verliert, der wird durch das gesetzliche System, etwa die Arbeitslosenversicherung, aufgefangen. Das gilt spätestens seit der „Agenda 2010“ nicht mehr. Arbeitslose werden zu Tätern gestempelt. Ihnen werden Lohnverzicht und prekäre Arbeitsverhältnisse abverlangt. Auch das zweite Grundprinzip ist ausgehebelt worden: Wer durch den Verlust der Lohnarbeit später sozial in Not gerät, dem wird geholfen. Dieses Prinzip hat die Schröder/Riester-Rentenpolitik mit dem Druck, eine eigene Teilkapitalvorsorge zu finanzieren, beschädigt.“

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Entgegen verbreiteter Klischees: „Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine“…

…das meldet O-Ton-Arbeitsmarkt und macht deutlich, worin die Gründe für Sanktionen weit überwiegend liegen, anders als verbreitete Klischees es gerne hätten. Siehe auch diesen Beitrag aus derselben Quelle.

Siehe auch den Beitrag von Stefan Sell über über die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage wegen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II. Hier ein Kommentar von unserer Seite, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hier hat hier, hier und hier.