„Vollbeschäftigung“ – wechselnde Definitionen und ein kurzes Phänomen der deutschen Nachkriegsgeschichte

Quelle der Grafik

In der Diskussion über Arbeitslosigkeit in Deutschland ist die Vorstellung einer „Vollbeschäftigung“ wie eine fixe Idee. Das Niveau tolerabler Arbeitslosigkeit, die dann immer noch als Vollbeschäftigung akzeptabel bleibt, ist keine feste Größe. Schaut man auf die nebenstehende Grafik, dann zeigt sich, dass eine außerordentlich niedrige Arbeitslosenquote in der jüngeren deutschen Geschichte seit dem Zweiten Weltkrieg ein Nachkriegsphänomen war, das nur wenige Jahre anhielt. Vergleiche auch die „lange Reihe“ des Statistischen Bundesamtes, das Angaben von 1950 bis 2016 enthält.

Siehe hierzu auch „Ein historischer Trend“ zum Sinken des Arbeitsvolumens in Deutschland seit Ende des 19. Jahrhunderts (siehe auch hier). Siehe auch Markus Promberger „Eine kurze Geschichte der Arbeitslosigkeit“ und das Heft „Aus Politik und Zeitgeschichte“ („Vollbeschäftigung?“). Ein anderes Verständnis von Vollbeschäftigung, darum geht es hier.

„Natürlich ist Vollbeschäftigung möglich“ – an Aktualität hat unser Slogan nichts verloren

Stephan Schulmeister, Wirtschaftsforscher, hat sich in diese Richtung in einem Interview mit Neues Deutschland geäußert. Auch wenn das Zitat der wörtlichen Äußerung nicht entspricht, gibt es den Sinn doch angemessen wieder. Im Programm von CDU/ CSU zur Bundestagswahl spielt Vollbeschäftigung ebenfalls wieder eine prominente Rolle. „Vollbeschäftigung“ ist allerdings nicht zu verwechseln damit, voll und ganz mit etwas beschäftigt zu sein. Weshalb Freiheit und Vollbeschäftigung in Gegensatz treten können und wir deswegen uns vor vielen Jahren für diesen Slogan entschieden haben, dazu finden Sie Ausführungen hier. In dem Beitrag wird auch auf wiederkehrende Missverständnisse zum Slogan eingegangen. Dass BGE und Arbeitsmarktentwicklung im Grunde nichts miteinander zu tun haben, dazu siehe z. B. hier.

Schulmeister hatte sich vor wenigen Wochen zum BGE geäußert, siehe hier.

Statistik und das konkrete Leben…

…Einblick in diese Diskrepanz gibt ein Artikel der Neuen Zürcher Zeitung „Arbeitslos trotz Vollbeschäftigung“. Darin wird deutlich, wie weit ökonomische Modelle und Individualsituation auseinanderklaffen. Während die einen z.B. Vollbeschäftigung unter Akademikern feiern, wüssten die anderen zu berichten, was es heißt, wenn man sich anhaltend erfolglos bewirbt. Statistische Relationen in einem Modell wie dem von Vollbeschäftigung, sagen nichts darüber aus, wie sich die Lage jeweils für einen konkreten Menschen darstellt. Statt abstrakt Modelle zu feiern, muss die Gegenwart daran gemessen werden, welche Möglichkeiten sie dem Einzelnen bietet, trotz erfolgloser Beschäftigung dennoch seinen Neigungen noch folgen zu können, ohne außen vor zu sein. Das aber wäre erst mit einem BGE möglich.

Was nun, Fachkräftemangel oder Personalüberhang? Zu einem Artikel in der FAZ

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war jüngst ein Artikel abgedruckt, der über die Personalpolitik und Stellensituation bei der Deutschen Telekom berichtete. Im Untertitel hieß es „Die Deutsche Telekom bereitet sich auf den Fachkräftemangel vor“. Im Text hingegen ist folgendes zu lesen: „Gleichzeitig warnte sie aber auch vor falschen Erwartungen. Der technologische Wandel werde den Konzern auch in Zukunft zwingen, seine Belegschaft zu verkleinern. Dafür werde man weiterhin den Vorruhestand als Instrument vorhalten müssen. Aber der Druck nimmt ab, unter dem Strich dürfte sich der Stellenabbau verlangsamen“. Das heißt doch, weniger Mitarbeiter werden benötigt, wo bleibt der Fachkräftemangel? Hat sich die FAZ-Redaktion hier einen Text passend zu ihren Ansichten über „Vollbeschäftigung“ gemacht? (Frühere Kommentare zur Vollbeschäftigung hier und hier; zum Fachkräftemangel hier und hier).

„Arbeit für alle“ – ein Dossier der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das einen lehrt, wie nicht für ein BGE argumentiert werden sollte

Heute begann die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Dossier über „Arbeit für alle“, in dem es unter anderem darum geht, welche Auswirkungen die demographische Entwicklung auf den Arbeitsmarkt (siehe frühere Kommentare von mir dazu hier, hier und hier) haben könnte. Es geht darin natürlich auch um Vollbeschäftigung, die wieder als erreichbar gilt. Das Dossier, ganz abgesehen davon, wie gut die Artikel sein werden, lässt schon eines ahnen. Wie man nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentieren sollte, wenn es einem nicht so gleich wieder entgleiten soll.

Mythen der Arbeit – eine Serie im Spiegel

Der jüngste der Beiträge aus dieser Reihe ist überschrieben „Die Zeit der Vollbeschäftigung kommt nie wieder – stimmt’s?“. Der Autor, Joachim Möller (Jahrgang 1953), ist seit 2007 Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg. Seine Überlegungen, auch wenn sie sich gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen richten, sind für die Diskussion hilfreich und zwar in zweierlei Hinsicht.

Erstens weist er darauf hin – wie auch früher schon Georg Vobruba -, dass Arbeitslosigkeit bzw. Sozialhilfebezug nichts Statisches ist. Sie beharrt nicht einfach, trifft nicht immer dieselben Personen. Manche beziehen sie nur kurz, andere länger, wiederum andere sehr lange oder dauerhaft. Die Gruppe ist nicht homogen. Hinter dem durch gesetzliche Bestimmungen geschaffenen Zustand „Erwerbslosigkeit“ stecken unterschiedliche Lebenszusammenhänge. Was der Autor allerdings nicht erwähnt: die Statistik erfasst nur diejenigen, die sich registrieren, die also Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darüber hinaus spricht er nicht über Automatisierungspotentiale, die aufgrund der Erwerbsfixierung weniger radikal genutzt werden, als es möglich wäre. Er spricht nicht über Wertschöpfungsbehinderung durch Erwerbsfixierung usw. – aber das nur am Rande.

Zweitens führt er indirekt vor Augen, dass BGE und Arbeitslosigkeit eben gar nichts miteinander zu tun haben. Insofern ist auch die Bezugnahme auf Götz W. Werners Engagement für ein BGE verkürzt, das Möller in der fehlenden Aussicht auf Vollbeschäftigung begründet sieht. Das zeigt, er hat sich mit dem Vorschlag nicht befasst. Das BGE reicht viel weiter. Siehe dazu einen früheren Kommentar von mir „Die Panik der Babyboomer“.

Verschiedene relevante Hinweise gibt der Autor nicht. Welche Auswirkungen Veränderungen in der statistischen Erfassung von Erwerbslosigkeit auf die heutige Quote haben; wie die Statistik geschönt wird, indem bestimmte Personenstatus dort nicht auftauchen, weil sie hinausdefiniert werden; wie viel bedeutsamer für die Lage das Arbeitsvolumen ist. Es werden die Verhältnisse also durchaus freundlicher dargestellt, als sie sind.

Sascha Liebermann

Zurück zu den Wurzeln? Thomas Straubhaar über zehn Jahre „Hartz“

Ist Thomas Straubhaar zu seinen Wurzeln zurückgekehrt? In einem Beitrag für den Stern mit dem Titel „Hartz sei dank!“ zieht er Bilanz nach zehn Jahren Hartz IV – das klingt so, als sei seine Befüwortung eines Grundeinkommens nie ernst gemeint gewesen.

Er schreibt z.B.:

„…Viel von Hartz‘ Masterplan ist krachend gescheitert, anderes wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert, einiges hat länger gedauert als erwartet. Nichtsdestotrotz liegt der Wahnwitz von gestern heute in Griffweite der Realität. „Vollbeschäftigung“ ist möglich geworden…“

Zu dieser verschleiernden Lobfeier habe ich mich schon wiederholt geäußert, siehe „Vollbeschäftigung, adé?“.

Weiter heißt es:

„…Hartz war der Erste, der den Deutschen klaren Wein einschenkte. Der sagte: die Wohlfühlrepublik und Hängematten-Philosophie ist zu Ende. Ab Morgen ist Schluss mit Fordern. Jetzt geht’s los mit Arbeiten…“

Vom BGE und seinem weiteren Begründungszusammenhang zeugt diese Einschätzung nicht, sie spricht eher dafür, dass Straubhaar das BGE nie wirklich ernst genommen hat. Sein Verständnis von Leistungserbringung kennt die Bereitschaft zum Mitwirken nicht, sonst könnte er die „Hartz-Reformen“ nicht so deuten. Leistung ist letztlich immer das Ergebnis von Anreizen (sowie Druck) und die sind – wie die Wortbedeutung schon sagt – etwas, das das Individuum lockt, nicht etwas zu dem es von sich aus strebt.

„Auch wenn das deutsche Jobwunder der letzten Dekade viele Gründe hat, haben die Hartz-Reformen unstrittig mit dazu beigetragen, dass sich die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen in Deutschland massiv verbessert haben. Das gilt ganz besonders auch im internationalen Vergleich.“

Zieht man eine jüngere Studie zurate,  „Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz Reform“ von Sonja Fehr und Georg Vorbruba, kann diese Einschätzung nur verwundern.

Liest man Straubhaars Ausführungen zum BGE genauer, ist dieser Beitrag im Stern nicht ganz überraschend, sie entspricht eher einer Haltung, die stets erkennbar blieb. Von Anbeginn seiner Veröffentlichungen zur Sache bis in die Gegenwart hat er ein Sparmodell befürwortet und ein höheres BGE mit einem Absinken des „Anreizes“, erwerbstätig zu werden verbunden (siehe z.B. hier und hier).

Sascha Liebermann

In derselben Ausgabe werden auch andere Töne angeschlagen: „Zehn Jahre Hart(z)herzigkeit“ 

Vollbeschäftigung, adé?

Von wegen, es bedarf lediglich eines Blickes in die aktuelle Ausgabe von Aus Politik und Zeitgeschichte. Trotz manch kritischer Bemerkung zum Konzept Vollbeschäftigung scheinen sich die Autoren darin einig, dass sie nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel sei.

Thomas Straubhaar z.B., der sich schon wiederholt zum einem Grundeinkommen seiner Vorstellung nach positiv geäußert hat, stimmt in den Chor derer ein, die die Zunahme von Erwerbsarbstätigen als Erfolg feiern. Wie ein Wirtschaftswissenschaftler es unterlassen kann, Erwerbstätigenzahl und Arbeitsvolumen ins Verhältnis zu setzen, ist erstaunlich. Wird die Entwicklung des Arbeitsvolumens einbezogen, stellt sich der sogenannte Erfolg ganz anders dar: er ist ein Scheinerfolg. Das sieht auch Heinz Bontrup so, zieht daraus aber Schlüsse, die nicht zum Grundeinkommen führen, sondern zur Verteilung von Erwerbsarbeit. Sie ist, so könnte man zuspitzen, das Gegenteil dessen, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen erreichen will.

Und überhaupt würde sich manche Frage anders stellen, wenn es ein BGE gäbe. Heute sorgt uns die Erwerbslosigkeit. Wenn wir über sie reden, reden wir jedoch über zweierlei. Auf der einen Seite steht der Einkommensmangel, der ein auskömmliches (was allerdings auch Erwerbstätige trifft) Leben verhindert; auf der anderen die Sorge, am gesellschaftlichen Leben, das gegenwärtig in vielerlei Hinsicht durch Erwerbsarbeit dominiert wird, teilnehmen zu können (selbst wenn man mit anderen Tätigkeiten voll und ganz beschäftigt ist, z.B. in der Familie). Da durch die normative Überhöhung von Erwerbstätigkeit beide Seiten heute so erscheinen, als gehörten sie zusammen, beklagen wir Erwerbslosigkeit als Problem. Mit einem BGE hingegen wäre das Einkommen (das zumindest ist das Ziel) abgedeckt, wodurch sich die Frage nach Tätigkeiten anders stellt. Nun würden auch diejenigen befreit möglich sein, die bislang im Schatten stehen, heute mehr denn je: Fürsorge in der Familie und bürgerschaftliches Engagement. Wer keine ihm entsprechende weiß oder findet, könnte sie zumindest geduldig suchen oder herauszufinden versuchen, wo seine Neigungen und Interessen liegen. Erwerbslosigkeit? Das wäre einmal gewesen.

Sascha Liebermann

„Die Panik der Babyboomer“ – in 2025 werden alle Arbeitskräfte benötigt. Ja, und?

Vorab sei angemerkt, dass Ulrike Herrmann auf einen Zusammenhang aufmerksam macht, den sich vor Augen zu führen lohnt – er gilt gleichermaßen für jede Generation und auch für die Verfasserin, wie wir noch sehen werden. Die Babyboomer, über die sie spricht, sind unter bestimmten Bedingungen mit bestimmten Problemlagen und Möglichkeiten aufgewachsen. An ihnen hat sich ihr Weltbild, ihre Vorstellung davon, wie es sein soll und wo Probleme lauern, gebildet. Diese Vorstellungen prägen ihren Blick auf die Wirklichkeit und können dazu führen, nur bestimmte Dinge wahrzunehmen und andere nicht.

„So schön können Prognosen sein: Die Vollbeschäftigung naht. Spätestens ab 2025 gibt es für jeden eine Stelle. Denn die demografische Uhr tickt. Die Babyboomer wechseln in die Rente, während kaum noch Jugendliche nachwachsen. Da wird jeder gebraucht…“ – so beginnt Ulrike Herrmann ihren Beitrag in der taz vom 23. März. Aufgrund der demografischen Entwicklung sei die Massenarbeitslosigkeit demnächst vorbei, das haben zumindest Forscher des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung herausgefunden. Wir müssen korrigieren: Sie haben es nicht herausgefunden, sondern ausgerechnet, denn es handelt sich natürlich um eine Prognose, die sich – wie es für Prognosen notwendig ist – auf bestimmte Annahmen stützt, von denen wir nicht wissen, ob sie auch in Zukunft gelten. Was wirklich sein wird, bleibt also offen. Immerhin ist es kein Geheimnis, dass Veränderungen im demographischen Gefüge gibt.

Frau Herrmann schreibt weiter: „Spätestens ab 2025 ist diese Sorge [vor Massenarbeitslosigkeit, S.L.] überflüssig – so dass sich Jugendliche und Eltern schon jetzt entspannen könnten. Jeder wird eine Stelle finden. Doch diese gute Nachricht ist noch nicht eingesickert. Unverändert fürchten viele Eltern, dass ihre Kinder nicht wettbewerbsfähig sein und auf dem Arbeitsmarkt versagen könnten.“

Wunderbar,  Entwarnung, alles wird gut, Vollbeschäftigung in 2025, noch nie soviel Verhandlungsmacht für Arbeitnehmer angesichts des ausgerechneten Arbeitskräftemangels – das ist ungefähr die Botschaft. Aber was heißt das genau? Wir erfahren in dem Artikel nichts darüber, wie sich die Produktivität entwickeln wird, wir erfahren auch nichts darüber, wie groß das noch nicht genutzte Potential an Automatisierungsmöglichkeiten ist. Womöglich sagt auch die Studie, auf die sie sich beruft, dazu nichts. Es wird immer nur von Arbeitskräften gesprochen, doch diese Zahl ist für den Wertschöpfungsprozeß nur bedingt aussagekräftig, entscheidend ist das aufzuwendende Arbeitsvolumen – und das sinkt seit langem in einem stetigen Trend. Aus diesem Grund waren auch die Erfolgsmeldungen der letzten Monate – „so viele Erwerbstätige wie nie zuvor“ – unbedeutend. Das ist auch Frau Herrmann bekannt, denn wiederholt hat sie auf die Sonderbarkeiten der Arbeitslosenstatistik hingewiesen, auf die Parallelwelt statistischer Artefakte.

Und was heißt es schon, wenn statistisch betrachtet jeder eine Stelle finden kann? Nichts, denn ob die Stelle seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, seinen Interessen und Neiogungen entspricht, kann nur der Einzelne befinden. Erkennbar ist an der Feier rückkehrender Vollbeschäftigung eines auf jeden Fall: die Idolatrie von Erwerbsarbeit, sie ist immer ein hehrer Zweck in den Augen der Verfasserin.

Produktivität und Effizienz von Arbeitsabläufen sowie das Innovationspotential hängen erheblich von den Erwerbsarbeitsbedingungen ab, ob sie leistungsfördernd oder -hemmend sind. Wenn diese sich verbessern, könnte es auch sein, dass die Entspannung, die hier gefeiert wird, anders ausfällt. Das ist aber nicht vorauszusehen. Trotzdem heißt es weiter:

„Es ist egal, ob der Nachwuchs später als Pfleger oder Arzt arbeitet – sie alle werden sehr ordentlich verdienen, denn sie werden ja alle gebraucht.“ Gehen wir nun einmal als Gedankenexperiment davon aus, die Prognose träfe ein, was wäre daraus zu schließen? Nun, die Verhandlungsmacht der Mitarbeiter würde in der Tat größer; das könnte auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen (Produktivitätssteigerung?!).

Wem hülfe dies alles gar nichts? Dem Gemeinwesen als solchem. Es hielte an einer Solidaritätsvorstellung fest, in deren Zentrum der Erwerbstätige steht. Er stünde nach wie vor über dem Bürger, Erwerbstätigkeit bliebe der höchste Beitrag zum Gemeinwohl. Eltern hülfe es nichts, die mehr Zeit für ihre Kinder wünschen, um mit ihnen zuhause sein zu können. Allen hülfe es nichts, die nicht in Erwerbstätigkeit, sondern in bürgerschaftlichem Engagement ihre Erfüllung sehen. Erwerbseinkommen zu erzielen bliebe erste Bürgerpflicht, alle andere Tätigkeiten blieben weiterhin normativ degradiert. Um einem Missverständnis vorzugreifen: Selbstverständlich benötigt es standardisierte Güter und Dienste, die in Geldform getauscht werden können; es benötigt aber noch mehr das andere Engagement, denn ohne Familien keine Bürger und auch keine Erwerbstätigen in der Zukunft. Es ist also ausgesprochen borniert, wenn Frau Herrmann an späterer Stelle schreibt:

„Völlig abseitig ist auch die „Herdprämie“, mit der die CSU Mütter belohnen will, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen. Denn schon bald wird allen auffallen – selbst den Bayern –, dass die Frauen als Arbeitskräfte gebraucht werden. Die „Herdprämie“ ist ein Auslaufmodell, noch bevor sie eingeführt wurde.“
Sie schüttet das Kind mit dem Bade aus und gibt Einblick in ihre Wertvorstellung von Familie. Statt zu kritisieren, dass das Betreuungsgeld noch zweckgebunden (wie das Elterngeld) und auch viel zu niedrig ist; dass es sich um eine haushaltsbezogene- und nicht um eine individuumsbezogene Leistung handelt – kritisiert sie, dass Eltern (!, nicht Mütter, wie sie schreibt) damit zur Betreuung von Kindern unter 3 Jahren zuhause ermuntert werden sollen. „Völlig abseitig“, wie sie schreibt, ist das doch nur dann, wenn Erwerbstätigkeit über elterliche Fürsorge gestellt, wenn also Erwerbstätigkeit der Vorrang gegeben wird. In aller Konsequenz heißt das auch einzustimmen in den Chor derer, die jede Fremdbetreuung für besser halten als die Betreuung durch die Eltern zuhause. Sorgen, die sie sich dabei über die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in der Zukunft macht, übersehen, wohin schon heute Kindertagesstätten tendieren. Betreuungsangebote von 25 (mindestens) bis zu 45 Stunden in der Woche (auch für unter 3 Jährige) erinnern an sozialistische Versuche, die „bürgerliche Familie“ zu zerstören und den Einfluss der Eltern zu minimieren. Alle Befunde aus der Bindungsforschung, die darauf hinweisen, dass Eltern für eine gesunde affektive und kognitive Entwicklung an erster Stelle stehen, werden ignoriert – aus ideologischen Gründen offenbar. So kann auch nicht gesehen werden, dass gerade eine lebendige Familie die beste Voraussetzung für einen gelingenden Bildungsprozess ist. Nebenbei würde so auch der Arbeitswelt der Zukunft besser entsprochen, die in sich gefestigte, autonome Mitarbeiter benötigt, die sich in neue, unbekannte Problemlagen eingeständig hineindenken können, um Lösungen für die Zukunft zu entwickeln.

Will man also Familien stärken, müssen die Entscheidungsmöglichkeiten vo Eltern erweitert werden. Die direktive Familienpolitik, die wir heute – mit Unterstützung der Eltern – betreiben, sollte aufgegeben werden. Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen wäre die Entscheidung darüber, wie Eltern Aufgabe und Herausforderung von Elternschaft annehmen wollen, ganz den ihnen übertragen. Über Familie würden wir anders reden und diskutieren, wenn die Idolatrie von Erwerbsarbeit einmal überwunden wäre.

„Niemand kann sich den neuen Fronten im Verteilungskampf entziehen, wenn Vollbeschäftigung herrscht: Die Erwerbstätigen erwirtschaften das Volkseinkommen – und mit ihnen wird man aushandeln müssen, wie viel davon an die Kapitaleigner und also an die fleißig sparenden Rentner der Zukunft fließt.“ An dieser Haltung erkennen wir deutlich, woran unser Gemeinwesen leidet, weshalb wir nicht vom Fleck kommen. Unbegriffen wirkt eine Deutung von Bürger und politischer Gemeinschaft fort, die den Bürger zum Erwerbstätigen degradiert, den Erwerbstätigen hingegen zum Zentrum des Gemeinwesens erhebt. Es ist erstaunlich und gespenstisch zugleich, wie eine erfahrene, reflektierte Journalistin eine vordemokratische Deutung von republikanischem Gemeinwesen fortschreibt, das die Stellung des Einzelnen nicht aus der Souveränität des Volkes, sondern aus der Erwerbstätigkeit. Auch über diejenigen, die sich fürsorglich um ihre Kinder kümmern und damit viel Verzicht leisten auf gesellschaftliche Anerkennung wie berufliches Fortkommen; über diejenigen, die durch bürgerschaftliches Engagement dazu beitragen, dass es überhaupt viele Dienste in unserem Gemeinwesen gibt, die als marktförmige nicht existieren würden, wird keine Silbe verloren. Wahrlich eine „verkehrte Welt“, in der die Bürger als Kostgänger der Erwerbstätigen verstanden werden.

Wir sehen hieran, wo die tatsächlichen Hürden zur Einführung eines BGE bestehen, die genommen werden müssen. Es sind nicht „die Reichen“, es sind nicht die „Kapitalisten“ oder sonst welche Interessengruppen oder -konstellationen. Es ist der einfache Umstand, dem Bürger nicht die Stellung im Gemeinwesen einräumen zu können, weil der Erwerbstätige über ihn gestellt wird.

Sascha Liebermann