„Wir brauchen einen ganz anderen Blick“ – aber wie gelangen wir dahin?

Auf diese Frage gibt das Interview mit Katrin Menke bei Spiegel Online keine Antwort. Sie kritisiert eine Verengung eines bestimmten „Feminismus“ auf die Gleichsetzung von Leistung und Erwerbstätigkeit – die  „Sorgearbeit“ falle unter den Tisch. Das Elterngeld verstärke die Ungleichheit, was sie für den „Krankenhaussektor“ untersuchte. Doch, wie wäre denn die Missachtung von Sorgearbeit aufzuheben, wie den Eigenheiten anderer Lebensbereiche gerecht zu werden? Darüber erfährt man nichts. Dass im Titel ihrer Dissertation der Begriff „Wahlfreiheit“ auftaucht, scheint nicht mit einer Kritik an ihm verbunden zu sein, zumindest lässt das Interview nur erkennen, dass diese „Wahlfreiheit“ ungleich verteilt ist zwischen Frauen und Männern. Eine gleichere Verteilung führt jedoch gar nicht zur Aufwertung von Sorgearbeit, solange der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt.

Unsere Beiträge zum Elterngeld finden Sie hier, zu „Wahlfreiheit“ hier.

Sascha Liebermann

„So eine bist du“ – von Kindern, Kita und Generationensolidarität…

…handelt ein Beitrag einer anonymen Autorin, der auf Zeit Online veröffentlicht wurde. Was sie darin beschreibt und kritisch betrachtet, entspricht in vielerlei Hinsicht einer heute verbreiteten Vorstellung von Selbstbestimmung, die unter dem Stichwort „Wahlfreiheit“ Beziehungsminimierung als Fortschritt versteht. Dem entspricht eine Sozialpolitik, die außerhäusliche Betreuung (siehe auch hier) zum Nonplusultra erklärt, Begründungen dafür gibt es viele: den Kampf gegen Armut, Ungleichheit, die Erhöhung von Bildungschancen, die Aneignung von Social Skills – all das geschehe in diesem Alter im Grunde besser in einer Kita. Kinder werden vor allem als Beschränkung von Wahlfreiheit verstanden und das passt auch zu diesem Begriff, der ja nur die Wahl, nicht aber die Folgen betrachtet. Dabei lässt sich, sofern Kindern die Möglichkeit gegeben wird, leicht herausfinden, was sie am liebsten tun und wann etwas anderes ansteht. Auch das taucht in diesem Beitrag auf, dass ab einem bestimmten Alter der Kindergarten zum interessanten Ort wird, aber nicht für alle Kinder zum gleichen Zeitpunkt, für manche schon mit drei, für andere später.

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„Hart aber fair“ – Zur „Vereinbarkeit“ von Familie und Beruf

In der Sendung Hart aber fair ging es letzte Woche um wichtige Frage unseres Zusammenlebens. Welche Möglichkeiten benötigen Eltern, um darüber zu befinden, wie sie sich der Aufgabe Elternschaft stellen wollen. Der Titel der Sendung war entsprechend: „Kitastreik als Härtetest: Passen Job und Familie wirklich zusammen?“. Damit ist die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie es heute harmonisierend ausgedrückt wird, aufgeworfen. Einzig Maria Steuer und Heinrich Wefing bezogen hier eindeutig Position, wenngleich nur Frau Steuer offensichtlich Konsequenzen aus der Unvereinbarkeit zog und auf ihr berufliches Engagement eine Weile verzichtete. Sie war die einzige, die klar dafür plädierte, dass Mütter – für Väter müsste es genauso gelten – länger zuhause bleiben können sollten. Sie fand die heutige Entwicklung bedenklich, nicht nur die Fremdbetreuung schon früh einsetzen zu lassen (Stichwort U3) und die Betreuungszeiten auch auf die Nacht auszuweiten. Überhaupt dem Berufsleben ein solch großes Gewicht einzuräumen, dass Familie hinter ihm zurückzustehen habe, stellte sie in Frage. Ihr gegenüber, wenn man es so sehen will, ist die Position von Bundesministerin Manuela Schwesig zu verorten, die mit verschiedenen Vorschlägen schon an die Öffentlichkeit getreten ist und als eindeutige Verfechterin der „Alles ist möglich-Lüge“ zu verstehen ist. Allerdings gab sie an einer Stelle auf sich selbst bezogen zu erkennen, welche Folgen es für sie habe, wenn beide Eltern sich beruflich engagieren: Wenn man dann gemeinsam zuhause ist, soll es harmonisch sein, so ihre eigene Vorstellung davon. Wann bleibt dann Zeit für Streit und die ganz normalen alltäglichen Reibereien, die zum Familienleben dazugehören? Ist das der Preis der „Vereinbarkeit“, dass vorübergehende Disharmonien nicht mehr ausgehalten werden bzw. gar nicht mehr eintreten sollen? Auf ihrer Seite, wenn auch zugleich die Verhältnisse kritisierend, stand die Erziehern Zita van Dijk. Sie wies treffend darauf hin, dass es etliche Eltern gibt, die es sich nicht erlauben könnten zuhause zu bleiben – nicht einmal ein Elternteil. Deswegen seien Kitas gut und wichtig. Erzieher sei keine „Basteltanten“, ihre Verantwortung sei ungleich größer, womit sie sich gegen verächtliche Bemerkungen über ihren Beruf zu Recht verwahrte. In der Tat ist der Beruf des Erziehers ein verantwortungsvoller, die Ausbildung und auch das Ansehen sollten entsprechend sein. Abfällige Bemerkungen sagen etwas darüber, wie wir über Kinder denken. Über das Ziel hinaus schoß sie allerdings, indem sie durch ihre vehemente Verteidigung der Kitas die gegenwärtigen Missstände festschrieb – genau damit geriet ihre Verteidigung in die Schieflage. Sie verlor darüber vollkommen aus den Augen, dass Eltern nicht Bezugspersonen wie andere sind. Die Kinder haben an sie eine primäre Bindung, die mit nicht der zu anderen Personen vergleichbar ist. Selbst zwischen Mutter- und Vater-Bindung muss noch einmal unterschieden werden. Hier tendierte die engagierte Erzieherin dazu, kognitive Entwicklungen über- und affektive unterzubewerten. Sie verteidigte dabei allerdings den status quo, wenn sie vehement darauf hinwies, dass manche Eltern nicht anders könnten. Die Frage wäre doch, wie es ihnen möglich gemacht werden könnte, zuhause zu bleiben, wenn sie wollen. Maria Steuer hingegen führte aus, dass für sie die entscheidende Erfahrung, deretwegen sie sich gegen die Betreuung ihrer Tochter bei einer Tagesmutter entschied, die Reaktion ihres Kindes auf die bevorstehende Trennung gewesen sei. Da reagierte  Zita van Dijk fast schon beleidigt, als sei jede Entscheidung gegen eine Einrichtung eine persönliche Beleidigung des Erzieherberufs. Trennungen seien in jedem Alter schwierig, entgegnete sie, auch noch mit dem Eintritt in die Grundschule. Kinder die solche Erfahrungen schon früher gemacht hätten – durch die Kita -, kämen mit dem Übergang zur Schule besser klar. Nun, hierzu könnte manches gesagt werden, ich möchte es auf einen Punkt beschränken. Es ist kein Zufall, dass Kinder etwa mit dreieinhalb bis viereinhalb Jahren gerne in den Kindergarten gehen und Schließungstage gar nicht begrüßen. Vorher tun sie dies nur, wenn die Eltern es wollen. Hört man Eltern darüber reden, dass ihr 15 Monate oder zwei Jahre altes Kind gerne gehe, dann ist dies vor allem eine Deutung der Eltern, nicht aber eine Haltung des Kindes, die sich darin artikuliert. Noch im Alter von drei Jahren sind Auskünfte von Kindern, wie sie zu einer Sache stehen, schwankend, so dass die Frage danach, ob sie in den Kindergarten gehen wollen, in einem Moment bejaht, im nächsten deutlich verneint wird. Kinder können sich, das wird häufig unterschätzt, mit vielem arrangieren, vor allem mit den Wünschen der Eltern, die sich freuen, wenn die Kinder „gerne“ in die Kita gehen. Wer wirklich will, dass sich Eltern unbefangen der Aufgabe Elternschaft stellen können wollen und dann entscheiden, wovon sie meinen, dass es das für sie Richtige ist, muss Ihnen ermöglichen, sich dieser Aufgabe frei von normativen Erwartungen zu stellen. Das geht nur dann, wenn das Zuhausebleiben genauso, auch finanziell, möglich ist wie Erwerbstätigkeit.

Wie mit früher Fremdbetreuung umzugehen wäre, dazu könnte eine andere Haltung der Kitas beitragen: Wenn Kindertagesstätten nicht einfach als Dienstleistungen verstanden werden, bei denen Eltern Betreuungszeiten einkaufen, sondern als Einrichtungen die auf der Grundlage einer professionalisierten Haltung darüber befinden, zu welchen Bedingungen (Betreuungszeiten und -umfang) sie Kinder aufnehmen, wäre die Lage erheblich anders. Entsprechend müssten Anfragen auch abgelehnt werden können, wenn die Einrichtung den Eindruck hätte, dass Eltern Verantwortung abgeben wollen oder sich über die Folgen zu früher und zu umfangreicher Fremdbetreuung nicht im Klaren sind. Diese Diskussion wird gegenwärtig allerdings kaum geführt, weil der Kita-Ausbau vor allem arbeitsmarkt- und bildungspolitisch motiviert ist, sich aber nicht sich an den Kindern ausrichtet. Das ist schon an den Betreuungszeiten erkennbar.

Wer früher Eindruck gewonnen haben sollte, dass die ehemalige Bundesfamilienministerin Kristina Schröder das sogenannte traditionelle Familienbild vertrete, der schaue sich das Kurzinterview im Rahmen dieser „Hart aber fair“-Sendung an. Man sei zwar „nie am richtigen Ort“, sagte sie, meint aber, sie habe darunter mehr gelitten als ihre Tochter, wenn sie nicht zuhause sein konnte. Das klingt nach Rationalisierung, denn, wer weiß schon, was in einem Kind in den ersten Lebensjahren vorgeht. Es bedarf ungleich mehr der Eltern, insbesondere der Mutter, als umgekehrt. Kristian Schröder führte als Grund dafür, weshalb sie zehn bzw. acht Wochen nach Geburt ihrer Töchter wieder ins Ministeramt bzw. das Bundestagsmandat zurückkehrte, an, dass sie keine Elternzeit nehmen konnte. In diesen Positionen stehen sie einem nicht zu. Nun, sie hätte die Positionen aufgeben können, das mag für sie subjektiv keine Alternative gewesen sein, als Alternative bestand sie dennoch. Wenn sie in der Folge sagte, es müsse doch möglich sein, „eins, zwei, drei Jahre“ einen Gang beruflich runterzuschalten, um mehr Zeit zu haben, muss man staunen. Glaubt sie ernsthaft, dass nach einem oder sogar drei Lebensjahren eines Kindes das berufliche Engagement wieder genauso intensiv sein könnte, wie zuvor, ohne die Zeit für Familie erheblich einzuschränken? Da ihr Mann ebenfalls beruflich stark engagiert ist, heißt das, beide haben wenig Zeit für die Kinder. Legt man eine Vollzeitbeschäftigung von acht Stunden am Tag zugrunde, rechnet Pendelzeiten hinzu, dann ist man neun Stunden tagsüber abwesend. Lässt man den Arbeitstag um acht Uhr beginnen, dann endet er um 17 Uhr. Wieviel bekommt man dann von den Kindern mit, bis sie ins Bett gehen? Dass als Ministerin oder Bundestagsabgeordnete die Arbeitszeiten so regelmäßig einggrenzbar sind, ist ein frommer Wunsch, nicht aber Realität. Ihr Bekenntnis zur Wahlfreiheit, ganz wie Frau Schwesig, sieht Familie ganz aus dem Blickwinkel eines alleinlebenden Erwachsenen, der keine hat. Denn Wahlfreiheit ist nur solange ein hehres Ziel, wenn sie die Folgen für andere berücksichtigt. Starkes berufliches Engagement bleibt aber für Familie nicht folgenlos, für die Kinder schon gar nicht (siehe z.B. hier und hier, ähnlich auch Bundesministerin Andreas Nahles im Interview; vergleichbare Haltungen bei allen Parteien auch in der Bundestagsdebatte zum Betreuungsgeld im Deutschen Bundestag).

An solchen Diskussionen wird einmal mehr deutlich, wie sehr wir in der Vorstellung festhängen, Erwerbstätigkeit müsse jeder Zeit das Maß der Lebensentscheidungen sein und dürfe nur kurzzeitig in den Hintergrund rücken. Für Familie „einen Gang“ herunterzuschalten wird dann schon als Zugeständnis betrachtet. Das soll nicht heißten, dass wir als Gemeinwesen vorschreiben sollten, wie Eltern damit umzugehen hätten. Wir sollten allerdings auch nicht so tun, als sei es für Kinder und ihre Entwicklung gleichgültig, wie die Entscheidungen ausfallen. Die Folgen davon hat im Zweifelsfall das Gemeinwesen zu tragen. Weil die Verantwortung groß ist, bedarf es eines Freiraums für Eltern, sich dieser Entscheidung zu stellen, ohne in eine Richtung gewiesen zu werden. Einmal mehr erweist sich ein Bedingungsloses Grundeinkommen hierfür als besonders angemessen.

Sascha Liebermann

„Kinder sind nur Wahlkampfthema“

In einem Beitrag auf Zeit Online äußert sich die Leiterin einer Berliner Kita über die Bedinungen, unter denen sie arbeiten muss, die Herauforderungen, vor denen sie täglich steht und die skandalöse Personalsituation. Wer Kinder in dem Alter hat, dem sind die Zustände vertraut. Dabei geht es nicht um fehlende Mitarbeiter, sondern um die Definition wieviele Kinder auf einen Erzieher kommen. Gegen Ende des Beitrags wirft sie Fragen auf:

„…Viel ist über die Studie zum Betreuungsgeld [siehe unseren Kommentar hier] geschrieben worden. Doch einige Fragen haben die Wissenschaftler des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund außer Acht gelassen.
Nutzen Eltern vielleicht das Betreuungsgeld, weil ihnen die Öffnungszeiten der Kita nicht ausreichen, um wieder arbeiten gehen zu können? Weil die Kitakosten zu hoch sind? Weil sie nicht wollen, dass ihr kleines Kind in einer zu großen Kindergruppe von zu wenigen Erzieherinnen und Erziehern betreut wird? Weil die Qualität der Bildungsarbeit nicht ausreichend ist? Weil der Weg zu weit ist? Weil die Tradition des Herkunftslandes dies gebietet?
Die Frage heißt für mich nicht Betreuungsgeld oder Kita. Nur wenn das System frühkindlicher Bildung in und durch die Kita von der sogenannten Bildungsrepublik Deutschland ausreichend bundesweit einheitlich finanziert und generell gefördert wird, haben Familien eine wirkliche Wahlmöglichkeit. Und Kinder endlich die Bildungschancen, die ihnen in einem modernen Land zustehen müssen.“

Im Unterschied zur Studie des DJI, auf die sie verweist, stellt sie Fragen, die in die Untresuchung hätten Eingang finden müssen.

Gegen Ende geht es dann um die „Wahlmöglichkeit“, die Eltern zur Verfügung stehen sollte. Unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“ bestimmte es die Debatte über das Betreuungsgeld und bestimmt noch heute die Diskussion um Familie und Kinderbetreuung. Und wieder stehen die Eltern im Zentrum, denn sie sind es, die wählen können sollen. Doch die Verantwortung gegenüber den eigenen Kindern ist keine Frage der „Wahl“ (siehe auch hier). Wenn es um das Wohl der Kinder gehen soll, dann müssten sie im Zentrum stehen, gerade wenn es um die Frage der Fremdbetreuung geht. Um darüber zu befinden, lässt sich ein einfaches Kriterium bestimmen: Wollen die Kinder in eine Kita bzw. einen Kindergarten oder wollen sie nicht? Und wenn sie nicht wollen, sollten sie zuhause bleiben können. Denn, welcher Erwachsene würde denn für sich gelten lassen, dass jemand anderes ihm sagt, was er zu wollen und gut zu finden habe?

Sascha Liebermann

„…wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann…“

Häufig ist nicht auf den ersten Blick zu erkennen, was jemand vor Augen hat, wenn er von Freiheit spricht – das liegt an den verschiedenen Deutungen von Freiheit. Genaues Hinhören oder -schauen ist gefordert. Jüngst war dies angesichts eines Interviews mit Christian Lindner (FDP) der Fall. Er sprach darin zuerst davon, dass der Mensch sich entfalten, seine Ideen in die Welt bringen wolle, ihm dies „eingebaut“ sei. Kaum wird diese Einschätzung vom Interviewer ernst genommen und frag ihn dieser nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen, bleibt von Lindners Menschenbild nichts mehr übrig – außer Misstrauen: das BGE verführe, heißt es dann, es erzeuge Missverständnisse. Der Geist der „Hartz“-Gesetze lässt grüßen.

Ganz ohne Umschweife bringt Renate Künast (Bündnis 90/ Die Grünen) ihre Wertschätzung für diesen Geist zum Ausdruck, wenngleich das zuerst nicht so klingt zu Beginn des „Sommerinterviews“ aus dem Jahr 2012. Sie äußert sich dort u.a. zur Frage des Betreuungsgeldes:

„Künast: Das erste Lebensjahr soll ein Leben sein, in dem die Gesellschaft die Schonung, ne Schonzeit und einen Schonraum schafft auch für’s Aufwachsen und für das prägende erste Lebensjahr, und danach glaube ich haben Frauen und Männer das gute Recht, dass der Staat ihnen öffentliche Institutionen, Kinderbetreuung vorhält, die hinreichend vorhanden ist und die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II. Wir wollen, dass jeder sein Leben in Würde selbst finanzieren kann und nicht in Altersarmut endet. Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen wir bauen eine gute Bildungsstruktur eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Diese Ausführungen sind in verschiedener Hinsicht bemerkenswert. Davon, Eltern zu ermöglichen, darüber zu befinden, wie sie ihren Kindern diesen Schonraum und für wie lange bieten wollen, ist keine Rede. Lediglich das erste Lebensjahr soll das Gemeinwesen es ermöglichen. Dass sich aus der Elternschaft die Verantwortung ergibt, stets das Wohlergehen des Kindes im Auge zu haben und bei allen Entscheidungen ihm, soweit es geht und angemessen ist, den Vorrang einzuräumen – kein Wort davon. Trotz aller Befunde aus der Bindungsforschung (aber auch der Familiensoziologie), die mittlerweile vorliegen (siehe z.B. hier und hier) und die von der Bedeutung der Familie über das erste Lebensjahr hinaus zeugen – für Renate Künast zählt das nicht. Es geht ja nicht darum, den Eltern zu sagen, was sie zu tun haben, das steht auch dem Gemeinwesen nicht an. Fahrlässig ist es jedoch, so zu tun, als sei Fremdbetreuung ab dem ersten Lebensjahr folgenlos. „Wahlfreiheit“ (siehe auch hier), wenn sie bedeutet, nicht mehr das Wohl des Kindes ins Zentrum zu stellen, kommt Verantwortungslosigkeit gleich. Das ist bezeichnend und spiegelt die gesamte Diskussion über Fragen rund um Familie, Kinderkrippen und Kindergärten sowie Bildung wider. Die Kinder haben sich nach den Rhythmen des Erwachsenen- bzw. des Erwerbslebens zu richten und sich ihm früh anzupassen – das sei, so können wir hier umformulieren, das gute Recht von Eltern.

Deutlich wird an den Ausführungen, welche Vorstellung von Familie mittlerweile die öffentliche Diskussion beherrscht, ganz gleich in welchem politischen Lager. Die Verantwortung von Eltern ist eine, die die Familie und damit auch die Kinder im Zentrum haben muss – da gibt es nichts, das wählbar wäre. Affektive Beziehungen, wie sie für Familie und alle Paarbeziehungen wesentlich sind, sind nicht abrufbar wie Kaffee aus einem Automaten. Bindung zwischen Eltern und Kind sind nicht etwas, das einfach so entsteht und stabil ist, dazu braucht es gemeinsame Erfahrungen, bedingungslose Hinwendung, Kontinuität. Sie brauchen Zeit, um wachsen und gedeihen zu können. Wer sich für Kinder entschieden hat, kann nicht mehr wählen, ohne zugleich gegen Familie zu handeln. Bedürfnisse nach Nähe und Zuwendung – zumal von Kleinkindern – sind nicht organisierbar, sie verlangen unmittelbar nach Befriedigung. Allenfalls kann es darum gehen, angesichts der heutigen Lebensverhältnisse, durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit, die Spannungen zwischen Familie und Beruf so gut es eben geht zugunsten von Familie auszuhalten. Doch Aufheben lässt sich das Missverhältnis nicht. Auf einfache Weise zeigt sich das an dem Umstand, dass, wer erwerbstätig ist, nicht diese Zeit mit den Kindern verbringen kann.

Was gut für die Kinder ist, was ihnen gut tut, woran sie wachsen und sich entfalten, hat ihren Massstab an ihnen selbst. Wenn Renate Künast dieser Verantwortung entgegenhält, dass „Frauen und Männer das gute Recht haben…“ erwerbstätig zu sein, dann verkennt sie genau diese Spannung und legt sie gegen Familie aus. Wie selbstverständlich sie dabei die scharfe Sozialpolitik unterstützt, zeigt sich hieran:

„…die ihnen die Möglichkeit gibt, erwerbstätig zu sein – jeder der erwachsen ist, erwerbstätig sein kann, von dem erwarten wir eigentlich Erwerbstätigkeit, das sieht man an der ganzen Struktur des ALG II…“

Von wegen „Möglichkeit“- Möglichkeiten kann man nutzen oder es lassen. Der Verweis auf ALG II zeigt, wie wenig es um Möglichkeiten und wie sehr es um Müssen geht. Der Stigmatisierung durch ALG II kann man nur entgehen, indem man auf es verzichtet. Das heißt allerdings, auf Einkommen, das, wer in einer solchen Lage ist, bitter nötig hat, zu verzichten. Wenn diese Verpflichtung dann noch mit dem Hinweis auf „Würde“ und die Vermeidung von „Altersarmut“ verbunden wird, ist klar, woher der Wind weht: die Illusion der Selbstversorgung wird beschworen und Erwerbstätigkeit über alles gestellt (ganz ähnlich argumentiert die Bundesministerin für Familie Manuela Schwesig). Das ist zynisch.

Gegen Ende heißt es dann:

„…Deshalb ist es ganz vorne an ein Punkt des Respekts gegenüber Eltern, aber auch den Kindern, zu sagen, wir bauen eine gute Bildungsstruktur, eine gute Betreuungsstruktur auf…“

Mit Respekt vor Kindern hat dies nichts zu tun, auch nicht mit dem vor Familie. Vielmehr verkörpert sich darin die Vorstellung eines Individuums, das bindungslos lebt und das Verantwortung so „wählen“ kann, wie es Wäsche wechselt. Es gibt aber Dinge im Leben, denen man sich lediglich stellen kann – tut man das nicht, bleibt das nicht folgenlos. Nun kann es nicht darum gehen, Vorschriften zu machen, dass jemand sich diesen Herausforderungen zu stellen hat und wie, das tun wir in vielerlei Hinsicht auch heute nicht. Illusionär wäre es hingegen so zu tun, als gäbe es diese Herausforderungen, denen man sich stellen muss, nicht. Weil es sie aber gibt, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, damit der Einzelne möglichst frei von ideologischen Bedrängnissen sich fragen kann, wie er zu ihnen steht und ihnen begegnen will. Den sicheren Hafen dafür bietet nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

Wahlfreiheit, die sogenannte

Wahlfreiheit, ein großes und gewichtiges Wort, das die politischen Auseinandersetzungen um Familie und Bildungswesen dominiert, ganz besonders Betreuungseinrichtungen für Kinder unter (U3) ober über 3 Jahre (Ü3), aber auch die Frage, ob nicht Kinder statt im Kindergarten bei einer Tagesmutter bleiben können sollen. Der Zeitgeist hält die U3-Einrichtungen beinahe einschränkungslos für eine große Errungenschaft, und zwar nicht nur für Familien, die sie aufgrund einer Notlage Hilfe benötigen, sondern für alle. Es ist nicht zu übersehen, wie stark politische Entscheidungen in die Richtung weisen, Kinder schon vor dem Kindergartenalter fremdbetreuuen zu lassen. Was aber heißt es, frei zu wählen, wenn es um Familie und Kinder geht? Welche Folgen hat der Ausbau der U3-Plätze für Eltern, die ihre Kinder erst mit 3 Jahren in den Kindergarten schicken möchten?

Die ganze Diskussion würde es in der Form vermutlich nicht geben, wenn Erwerbstätigkeit nicht einen so hohen Stellenwert hätte, dass hinter ihm sogar Kinder zurückstehen müssen. Denn, bei allen rhetorischen Floskeln und Glanzbroschüren, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es nicht, zumindest nicht in dem Sinne, dass beides gleichermaßen gelebt werden kann. Wer den ganzen Tag im Beruf engagiert ist, hat keine Zeit für Familie, oder nur die, die nach einem Arbeitstag übrig bleibt. Es wäre viel gewonnen, wenn dies nicht nur gelegentlich einmal klar ausgesprochen würde, ohne es schön zu reden. Keine Zeit für Familie heißt auch, keine Erfahrung mit den Kindern zu machen – oder nur die, die in der Restzeit möglich ist. „Wahlfreiheit“ suggeriert, dass die Wahl für das Familienleben folgenlos sei, das ist sie aber nicht. Wie Eltern dazu stehen, ist ihre Sache.

Der Ausbau der U3-Betreuung hingegen ist gerade nicht Ausdruck davon, Eltern darin zu bestärken, sich frei von Druck zu entscheiden. Denn der Ausbau der U3-Betreuung führt – schleichend – dazu, dass die Anzahl an Ü3-Plätzen abnimmt. Ein Kind, das mit 2 Jahren schon in die Kita kommt, soll danach ja weiterhin dort betreut werden können, also rückt es in auf einen U3-Platz vorher. Damit stehen weniger Plätze für den klassischen Kindergarten bereit. Der U3-Ausbau ohne zusätzliche Finanzierung in Ü3-Plätze sorgt dafür, dass Eltern, die einen Ü3-Platz in Anspruch nehmen wollen, sie für einen U3-Platz anzumelden und gegebenenfalls schon betreuen zu lassen. Tun sie weder das eine, noch das andere nehmen die Chancen darauf, einen Ü3-Platz zu bekommen, ab. Denn die Ü3-Plätze werden von den U3-Kindern übernommen. Dies nicht bedacht bzw. die Konsequenzen nicht in aller Klarheit benannt zu haben kann nun entweder als Nachlässigkeit oder als Strategie ausgelegt werden, eine Art indirekte Familienpolitik verdeckt unter dem Schlagwort der „Wahlfreiheit“, die keine ist. 

Sascha Liebermann

Fundamentalismus und Staatsdirigismus – ein Nachtrag zur Krippendiskussion

Daß „Berlin Mitte“ (ZDF) eine Sendung ist, in der die Moderatorin durch ihre Voreingenommenheit und herablassende Haltung eine sachliche Diskussion erschwert, wenn nicht verhindert, ist allzu bekannt. Schon der Titel der jüngsten Sendung „Glaubenskrieg um ‚Rabenmütter’“ ließ nichts Gutes ahnen. Bischof Mixa (Interview Tagesschau), der in jüngster Zeit durch drastische und klare Äußerungen in Erscheinung getreten ist und für eine Stärkung der Eltern argumentiert, die ihre Kinder zuhause versorgen möchten, wurde schon zu Beginn in die Ecke gestellt.

Bischof Mixa schlug vor, das Geld, das für den Ausbau verwendet werden soll, den Eltern zu geben. Sie hätten dann finanziell eher die Möglichkeit, entweder zuhause zu bleiben oder – das läßt sich erschließen – sogar Betreuung selbst zu organisieren. Darüber hinaus kann das Gemeinwesen Betreuungsplätze bereitstellen, auch das hält er für selbstverständlich. Doch bei all den guten Vorschlägen wurde auch deutlich, wie sehr die Überlegungen in der gesamten Diskussion eines immer voraussetzen: daß es nicht andere Wege gibt, die wir beschreiten könnten.

Alleine die von der Moderatorin als „Stütze empfangen“ titulierte Entscheidung von Eltern, zuhause zu bleiben, macht deutlich, wie stark jegliches Engagement jenseits der Erwerbsarbeit, das für unser Gemeinwesen wesentlich ist, abgewertet wird. Daß Eltern zuhause bleiben, ist dasselbe, als seien sie arbeitslos, so muß die Gleichsetzung verstanden werden – das Erwerbsideal läßt grüßen. Daran ist deutlich zu erkennen, wohin alle streben sollen: in den Arbeitsmarkt. Die Krippenplätze sollen gerade nicht – bei allen Versicherungen – eine Wahlfreiheit befördern, die heute ohnehin nur diejenige Familie hat, deren Haushaltseinkommen hoch genug ist, damit ein Elternteil zuhause bleiben kann. Für solche Haushalte mit geringem Einkommen ist dies gar nicht möglich, sie sind nicht selten auf Betreuungsplätze angewiesen.

Wenn dann auch noch die Unternehmen für ihre wenig familienfreundliche Personalpolitik gescholten werden, lenkt dieses Gefecht nur von der eigentlichen Frage ab. Wer soll Entscheidungen treffen, wer soll Wahlfreiheit haben – die Bürger oder der Staat? Auch Renate Schmidt (SPD) reduziert die Frage der Wahlfreiheit auf ein finanzielles Problem, „Anreize“ müßten – natürlich durch den Staat – richtig gesetzt werden. In allen politischen Fragen scheint genau dieses Denken das größte Hindernis einer Umgestaltung unserer Ordnungspolitik zu sein. Offenbar droht unserem Gemeinwesen – nach Ansicht einiger – die größte Gefahr von seinen Bürgern. Je mehr Entscheidungen wir ihnen geben, desto schlimmer werde es.

Dabei wäre alles so einfach, würden wir uns Bürgern mehr zutrauen. Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wären all diese Fragen auf einfache Weise und mit tatsächlicher Wahlfreiheit gelöst.

Sascha Liebermann