Befristete Arbeitsverträge – heute ein Problem, mit einem Grundeinkommen nicht

Der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens schärft den Sinn dafür, wie sehr die Deutung von Problemlagen, mit denen der Einzelne und das Gemeinwesen konfrontiert sind, von den Bewältigungsmöglichkeiten abhängt, die zur Verfügung stehen. Nicht von ungefähr wird in der Diskussion immer wieder darauf hingewiesen, wie sehr sich durch ein BGE manches Problem, das wir heute als solches deuten, auflösen würde.

Ein Beispiel dafür sind befristete Arbeitsverträge auch im öffentlichen Dienst (z.B. Schule, Hochschule, Universität, Rechtswesen). So stellt es heute eine große Belastung dar, wenn aus einem befristeten Arbeitsverhältnis das Einkommen bestritten werden muss, die Unsicherheit ist groß, was darauf folgt. Mit jedem weiteren befristeten Vertrag, nimmt die Unsicherheit nicht ab. Es ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar, das personalpolitisch versucht wird, unverhältnismäßig schlechten Verträgen entgegenzuwirken. Personalräte achten im öffentlichen Dienst deswegen darauf, dass Arbeitsverträge ein bestimmtes Maß an Sicherheit bieten, also nicht für zu kurze Laufzeit oder zu wenige Stunden (unter 50% einer Vollzeitstelle) abgeschlossen werden. Als Schutz war vor Jahren  auch die Beschränkgung der Gesamtdauer befristeter Arbeitsverhältnisse (12-Jahresregelung, Wissenschaftszeitvertragsgesetz) gedacht – ein Schuss ins Knie, wie man salopp sagen könnte, weil sie die Perspektiven von Wissenschaftlern extrem einschränken. Wer es nicht auf eine Professur schafft, muss die Universität verlassen. Auf Haushaltsmitteln darf er nicht mehr angestellt werden.

So wohlgemeint aller Schutz ist, so sehr kann er individuellen Motiven zuwiderlaufen, aus denen heraus sich jemand auf befristete Arbeitsverhältnisse einlässt, auch wenn sie weniger als 50% einer vollen Stelle ausmachen. Wenn Personalräte hiermit pragmatisch umgehen, fragen sie bei dem betreffenden Mitarbeiter nach, ob er einem solchen Vertrag aus freien Stücken zugestimmt hat. So kann der Vertrag, auch wenn er Mindestanforderungen nicht entspricht, dennoch befürwortet werden. Aber alleine die Konstellation zeigt, wie hemmend diese Lage ist. Denn, weshalb sollte jemand einem Vertrag mit sehr kurzer Laufzeit nicht zustimmen, wenn er in seinen Augen in Ordnung ist. Weshalb, um die Frage auf die 12-Jahresregelung auszudehnen, sollte ein wissenschaftlicher Mitarbeiter nicht vielleicht sein gesamtes Berufsleben mit befristeten Verträgen bestreiten, sofern es für ihn in Ordnung ist? Eine solche Perspektive wäre für viele Forscher immerhin eine und allemal besser als das, was mit der Beschränkung der Gesamtdauer befristeter Verträge durch 12-Jahresregelung bzw. Wissenschaftszeitvertragsgesetz erreicht wurde: Faktisch laufen sie auf ein indirektes Berufsverbot hinaus. Denn, wer forschen und eventuell lehren will, ist in Deutschland (von Ausnahmen abgesehen) meist auf eine Universität oder Hochschule angewiesen. Er kann nicht ausweichen – allenfalls ins Ausland. Das ist die Realität im deutschen Bildungswesen entgegen aller Rufe nach der Förderung von Bildung.

Mit einem BGE sähe die Lage vollkommen anders aus. Befristete Verträge stellten keine Existenzbedrohung dar, weil der Einzelne von ihnen nicht abhängig wäre. Er könnte sich also unbekümmert auf sie einlassen. Selbst ohne Verträge gäbe es Möglichkeiten weiterzuforschen. Aufgrund der Einkommenssicherheit benötigte ein Forscher nur den Zugang zu Infrastruktur (Bibliothek, Labor usw), der könnte auch ohne Anstellung gewährt werden. Jenseits der Verbesserungen, die im bestehenden Gefüge auch möglich wären, weist das BGE weit über sie hinaus. Es schafft eine andere Grundlage, um kontinuierlich dem nachzugehen, was man für wichtig erachtet.

Sascha Liebermann

Siehe zu dem Thema auch:
Mindest- und Kombilohn
Mindestlohn und repressionsfreie Grundsicherung
Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung und Lohndumping
Leih- und Zeitarbeit

„Vielen Akademikern droht Altersarmut“ – von Sonntagsreden zur Realität

Unter diesem Titel berichtet der Focus über die Rentenaussichten von Hochschulabsolventen. Der Artikel widerspricht der verbreiteten Einschätzung, Bildungsabschlüsse schützten vor Altersarmut. Vor allem jüngere Absolventen trifft die Rentenpolitik der vergangenen Jahre besonders hart. Nur Bruchteile der Studienzeit werden anerkannt, was angesichts eines Rentensystems, das sich in der Ermittlung der Rente an Beitragsjahren orientiert, besonders folgenreich ist. Hinzukommt die schwierige Lage am Arbeitsmarkt insbesondere innerhalb der Hochschulen und Universitäten.

Im Mittelbau gibt es beinahe nur befristete Beschäftigungsverhältnisse und die Aussicht, eine Professur zu erreichen, sind noch ungewisser denn zuvor. Hinzu kommen die von der Rot-Grünen Bundesregierung eingeführten Anstellungsverhinderungsgesetze wie die „12-Jahresregelung“, die dafür sorgt, dass junge Wissenschaftler, ist ihre Zeit einmal abgelaufen, alsbald „verschrottet“ werden müssen. Befristete Anstellungen (hierzu zählt auch die Zeit als anerkannter Doktorand einer Fakultät ohne Anstellung) sind nur für eine gewisse Zeit, insgesamt 12 bis 15 Jahre (6 Jahre vor und 6 nach der Promotion), möglich. Zwar wurde die Regelung insofern gelockert, als Anstellungen in Drittmittelprojekten (alson ich auf Haushaltsstellen) auch nach den 12 Jahren erfolgen können, doch sie hängen vom Wohlwollen der Hochschulen ab. Es handelt sich um eine „Kann“-Bestimmung.

Statistiker werden nun einwenden, relativ gesehen sei die Lage von Akademikern immer noch besser als die von Nicht-Akademikern. Nun, was nützt die statistische Wahrscheinlichkeit dem konkreten Leben, wenn es den Einzelnen trifft? Gar nichts. Sicher, eine Universitätskarriere war immer schwierig und ungewiss. Durch die genannten Regelungen wurden die Chancen unnötig beschnitten, wenn schon nicht auf einer Professur, so wenigestens auf befristeten Stellen weiter forschen und lehren zu können. Die Gewerkschaften, die in Kettenverträgen von befristeten Beschäftigungen einen Missstand erkannten und die 12-Jahresregelung unterstützten, bewiesen damit nur, von universitären Verhältnissen keine Ahnung zu haben. Auch wenn befristete Beschäftigung nicht das ist, worauf man hofft, so lange es keine Alternative gibt, ist sie besser als nichts. Die Gewerkschaften entschieden sich dafür, dem Nichts vor dem Etwas den Vorrang zu geben.

Ja, aber Drittmittelbeschäftigung ist doch zumindest eine Chance, könnte man einwenden. In der Tat, eine Chance, die ihren Preis hat. Ob beantragte Projekte bewilligt werden, ist immer ungewiss, wer Pech hat, geht mehrfach leer aus. Anträge zu verfassen, ist aufwendig, kann durchaus ein Jahr dauern. Ist ein Projekt bewilligt für 2-3 Jahre, muss nach dem ersten Jahr schon über ein neues Thema nachgedacht werden, damit rechtzeitig eine Folgeprojekt eingeworben werden kann. Während also am laufenden Projekt gearbeitet wird, muss der Antrag für das nächste verfasst werden. Da die Begutachtungsdauer um die neun Monate beträgt, sollte der Antrag am besten entsprechend noch eingereicht werden, solange eine Beschäftigung aus dem laufenden Projekt möglich ist. Und immer so weiter, so lange man aus Drittmitteln beschäftigt werden können soll. Wieviele Projekte hier alleine aus Einkommensnot erdacht, wieviele Modediskussionen aufgeworfen werden, ist leicht auszumalen. Der Preis ist also hoch, stetige Einkommensunsicherheit und ungewisse Aussichten.

Hochschulen und Universitäten haben den Nachwuchs schon lange vergessen, seine Lage bekümmert sie nicht wie auch die Honorierung von Lehraufträgen beweist. Der Glamour von Exzellenzrhetorik und „internationalem Wettbewerb“ kann nur diejenigen blenden, die schon länger keine Universität mehr von innen gesehen haben. Wo Kritik geäußert wird, handelt es sich nach wie vor um Einzelphänomene. Veränderungen sind nicht ernsthaft gewollt, sonst hätten sich Professoren fakultätsübergreifend längst zusammengeschlossen, Gegenvorschläge unterbreitet und ihre Bereitschaft bekundet, die Zerstörung der Universität nicht weiter betreiben zu wollen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde zwar an dieser Lage in den Hochschulen und Universitäten unmittelbar nichts ändern, mittelbar aber sehr wohl: Es würde Einkommenssicherheit sorgen. Interessante Perspektiven, denn wer würde sich noch auf Verhältnisse einlassen, die der Forschung abträglich sind? Forschen kann man auch außerhalb solcher Institutionen, solange der Zugang zu Bibliotheken garantiert ist, solange es möglich ist, sich Forschergruppen zu assoziieren. Und Studenten? Auch studieren kann man durchaus in anderen Zusammenhängen, wenngleich die Möglichkeiten, die eine Universität bieten könnte, nicht zu unterschätzen sind. Angesichts der desolaten Entwicklung würde ein bGE womöglich eine Diskussion in Gang bringen. Wie seine Einführung selbst schon Ausdruck eines Umdenkens wäre, würde es auch ein Umdenken in anderen Bereichen anstoßen können.

Sascha Liebermann

Nachwuchsvergessene Hochschulpolitik – und ein bedingungsloses Grundeinkommen

Wer nicht in Forschung und Lehre tätig ist oder dorthin strebt, weiß in der Regel wenig über die Karrierewege von Wissenschaftlern. Abgesehen von Klischees über taxifahrende Geisteswissenschaftler erhält ihre Lage wenig öffentliche Aufmerksamkeit. Viele gehen davon aus, Wissenschaftler seien ohnehin verbeamtet oder auf Dauerstellen tätig. Das trifft auf einige (ca. 30%) in der Tat zu, auf die Mehrheit aber nicht. Hinzukommt eine enorme Zahl an Lehrbeauftragten an Universitäten und Hochschulen, die mit einem Hungerlohn abgespeist werden, aber für den laufenden Betrieb unerlässlich sind. Die meisten befristeten Mitarbeiter sind auf der Basis von Drei- bis Sechjahresverträgen angestellt. Die besonders schwierige Lage rührt allerdings nicht alleine daher, sondern aus der Eigenheit von Wissenschaft: sie bringt – vor allem in der Grundlagenforschung – nichts hervor, das direkt von Nutzen ist (siehe auch hier und hier). Deswegen bestehen auch so gut wie keine Möglichkeiten, außerhalb des Wissenschaftssystems weiter zu wirken. Dass es gerade in den letzten sieben Jahren zu einer gewaltigen Verschärfung der Situation gekommen ist, auch hier ein Ergebnis der Rot-Grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder, ist wenig bekannt, da die Universitäten samt ihrer Mitglieder, der Professoren, sich dagegen nicht wehren.

In seinem Beitrag „Weder Junior noch Professor“ (Die Zeit vom 15.10.2009) hat Martin Spiewak jüngst den Finger in die Wunden halbherziger, gar nachwuchsvergessener Hochschulpolitik gelegt. Anschaulich wird dies anhand von Qualifizierungswegen und Karriererisiken von jungen Wissenschaftlern im deutschen Universitätsbetrieb. Eines allerdings betrachtet der Autor nicht: die Folgen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das seit 2002, in geänderter Fassung seit 2007, in Kraft ist und weithin in Vergessenheit geraten zu sein scheint. Dieses Gesetz (auch 12-Jahresregelung genannt) beschränkt eine befristete Anstellung von Wissenschaftlern auf die Gesamtdauer von 12 bzw. 15 Jahren. Die Zeit vor der Promotion, auch wenn ein Kandidat von einer Universität nur als Doktorand anerkannt und in keiner Form angestellt war, wird als Anstellung angerechnet. Die Änderung des Gesetzes in 2007 führte nur zu einer Lockerung insofern als die Befristungsregelung nunmehr nur für Haushaltsstellen gilt. Aus Drittmitteln kann eine Anstellung weiterhin erfolgen – das war zuvor so gut wie nicht möglich. Wer jedoch nach 12 bzw. 15 Jahren auf keinen Lehrstuhl berufen wird oder eine der wenigen anderen Dauerstellen (z.B. als akademischer Rat) erhält, der hat Pech, um es zynisch auszudrücken. Dieses Pech bedeutet meist das Ende von Forschung und Lehre, schlimm für den Einzelnen – für die Wissenschaft ein Verlust und für unser Gemeinwesen ebenso. Da muss es zynisch anmuten, wenn die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin, Jutta Allmendinger, davon spricht, unter Akademikern herrsche Vollbeschäftigung (Erwerbslosigkeit bis 3%). Wem, der davon betroffen ist, nützt diese Statistik? Sie verhindert nicht, dass Wissenschaftler das aufgeben müssen, was sie am besten können, wenn sie keine Stelle erhalten. Für jeden Einzelnen ist das eine Katastrophe.

Nicht verwunderlich ist es also, dass Wissenschaftler sich im Ausland umschauen, die weiter lehren und forschen wollen. Ohnehin wird große Mobilität vorausgesetzt, denn selbstverständlich werden müssen Stellen immer bundesweit gesucht werden, sonst sind die Chancen noch schlechter.

Nun war es für einen Wissenschaftler schon immer ungewiss, ob er je auf eine Professur berufen wird, damit lebten und leben alle, die diesen Weg gehen wollen. Doch bevor die 12-Jahresregelung erlassen wurde, gab es immerhin noch befristete Verträge, die einen bis zur Rente tragen konnten und die es erlaubten, weiterhin zu forschen und zu lehren. Sie halfen auch die Zeit zu überbrücken, bis einen gegebenenfalls ein Ruf ereilte. Heute bleibt nur der Sprung ins Drittmittelrennen, das ist der einzige Ausweg und mit ebenso ungewissem Ausgang. Nur jeder dritte Forschungsantrag wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft bewilligt – auch das ist wiederum nur Statistik. Sie hilft demjenigen nicht, dessen Antrag abgelehnt wird oder der sogar die Erfahrung machen muss, dass mehrere Anträge abgelehnt werden. Ihnen gehen stets umfangreiche Vorarbeiten voraus, sie sind im Fall der Ablehnung oft vergebene Müh.

Es stellt sich unweigerlich die Frage, weshalb die ungewisse berufliche Zukunft von Wissenschaftlern noch durch die Befristungsregelung verschlechtert werden musste? Oder fragen wir anders: Wie war es möglich, dass eine solch aberwitzige Regelung ohne nennenswerten Widerstand durchgesetzt werden konnte? Weil offenbar, ganz wie in Sachen Hochschulreform im allgemeinen, die Universitäten wie auch die darin tätigen Professoren, Einzelne seien ausgenommen, sich nicht als Fürsprecher der Wissenschaft, ergo des wissenschaftlichen Nachwuchses, verstehen. Würden sie sich ernsthaft darum sorgen, was aus dem wissenschaftlichen Nachwuchs wird, dann hätte es anhaltende Proteste und Widerstand geben müssen. Innerer Widerstand, den manche geübt haben mögen, ist verantwortungslos. Der Protest, den es gab, ebbte jedoch schnell wieder ab, auch ging er vor allem vom wissenschaftlichen Nachwuchs aus.

Wer eine Professur ergattert hat, so könnte man meinen, kann die Befristungsregelung gelassen nehmen, selbst wenn er weiß, was sie für Folgen hat. Er muss nicht einen einzigen Drittmittelantrag stellen; stellt er einen und er wird abgelehnt, hat es für den Antragsteller keine Folgen, er hat ja eine Stelle. Wissenschaftlern, die schon mit einer befristeten Stelle zufrieden wären, damit sie wenigstens weiterforschen können, und die heute um ihre Zukunft bangen, kann es angesichts der mutwilligen Indifferenz und teils zynischen Haltung von Etablierten die Sprache verschlagen. Was könnte getan werden?

Ein erster Schritt zur Verbesserung wäre die Abschaffung der 12-Jahresregelung; ein weiterer die allfällige Forderung nach mehr Mitteln für die Universitäten. Sie hilft aber denen nicht, die nicht in den Wissenschaftsbetrieb hineingelangen. Eine dritter Schritt, und das würde die weitreichendeste Veränderung bedeuten, wäre die Einführung eines ausreichend hohen bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürger. Denn, was im allgemeinen, für die Bürger, gilt, gilt auch im besonderen, für die Wissenschaftler. Es eröffnete die Möglichkeit, auch ohne Anstellung weiter zu forschen und zu lehren. Sich einer Forschergruppe zu assoziieren wäre auf einfache Weise möglich, ohne von einer Anstellung abhängig zu sein. Darüber hinaus würde es zu einer Pluralisierung des Wissenschaftssystems führen und die zentrale Ausrichtung auf die Universität aufheben.

Sascha Liebermann