„Widerstand gegen Hartz-IV-Pläne der Ampel“,…

…darüber berichtet die Süddeutsche Zeitung und versammelt Stimmen, die gegen eine vorübergehende Aussetzung von Sanktionen im Arbeitslosengeld II sind. Wenig überraschend ist der entscheidende Einwand,  mit der Aussetzung von Sanktionen falle das ultimative Druckmittel weg, um gegen Pflichtverletzungen durch Leistungsbezieher vorzugehen.

Das ist richtig, die Gegner dieser Aussetzung sind hier klarer als manche Kritiker von Sanktionen, die zwar bestimmte Sanktionsformen nicht mehr wollen, an Sanktionen grundsätzlich aber sehr wohl festhalten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie lässt sich die Befürwortung eines vorbehaltlos geltenden Existenzminimums damit vereinbaren, dasselbe kürzen zu können? Ist das Existenzminimum nun unverfügbar oder ist es das nicht? Und wie verträgt sich das ganze mit den Grundfesten der Demokratie, dem Mündigkeitsprinzip, dem Vertrauen in die Autonomie? Im Grunde gar nicht. Die Gerechtigkeitsvorstellungen, auf die im Beitrag verwiesen wird, sind damit auch nicht im Einklang. Genau darüber braucht es eine intensive Diskussion.

Sascha Liebermann

Gerichtlicher Streit und Entschädigung für Arbeitslosengeld II-Bezieher

„Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken“…

…darum geht es in einem Beitrag von Markus Wolf, der im IAB-Forum über „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ berichtet. Überraschend sind diese Befunde nicht. Leider erlauben die dazu genutzten standardisierten Daten keine Einsichten in die konkrete Problemlage von Leistungsbeziehern und wie sie mit ihr umgehen. Instruktiver sind dann Studien wie die zur sogenannten Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, in deren Rahmen immerhin ausführliche Interviews geführt wurden:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform“ (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Wer sitzt in der Armutsfalle?“ (Ronald Gebauer, Hanna Petschauer, Georg Vobruba)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer)
Ein Mangel ist darin allerdings, dass man nichts darüber erfährt, wie sie ausgewertet wurden, wie dabei vorgegangen wurde.

Interessant hierfür auch die Arbeit von Franz Erhard „Die Erfahrung von Armut“.

Sascha Liebermann

„Entgegen verbreiteter Annahmen nehmen erwerbslose Arbeitslosengeld-II-Beziehende in einem nicht zu vernachlässigenden Umfang (wieder) eine Beschäftigung auf“…

…stellt ein Beitrag von Katharina Dengler und Kathrin Hohmeyer im IAB-Forum heraus. Wie die Autoren festhalten, ist diese Einsicht nicht neu. Siehe auch frühere Beiträge zu dieser Thematik hier, zur vermeintlichen Armutsfalle hier und hier.

Auch deswegen ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen sinnvoll

Für die Sicherung des Existenzminimum sollte es keinen Ermessensspielraum geben – sonst ist es „verfügbar“

„Generation Hartz IV: Kinder kämpfen für ihre Zukunft“…

…eine Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks, die einen Rückblick auf die Agenda 2010 und die „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wirft, zu denen auch das Arbeitslosengeld II, vulgo Hartz IV, gehört. Die Wirkungen sieht man aber nur, wenn ihre normative Bedeutung betrachtet wird. Arbeitslosigkeit ist nicht als solche problematisch, sondern des Status wegen, in den jemand gerät bzw. in dem er sich befindet, wenn er nicht erwerbstätig ist. Wer dagegen ernsthaft etwas tun will, kommt nicht darum herum, den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit in Frage zu stellen. Alles andere sind Sonntagsreden.

Sascha Liebermann