..ein Beitrag von Hans Jürgen Arlt auf bruchstücke.
Wenn das so ist, hat die Arbeitgeberseite nicht verstanden, wie sie zu guten Mitarbeitern gelangen kann…
„Ein Zwangskontext ist hinderlich“ für Beratungsprozesse mit #HartzIV-Betroffenen. Klare Stellungnahme der @diakonie zu #Sanktionsfreiheit bei der Anhörung im Ausschuss Arbeit & Soziales. Die sogen. Arbeitgeberseite hingegen plädiert für #Totalsanktionen. Da weißte bescheid! pic.twitter.com/dIsYB9C7ab
— Katja Kipping (@katjakipping) May 4, 2020
…und verwechselt Unternehmen mit Erziehungsanstalten (siehe auch hier).
Sascha Liebermann
Nicht wirklich überraschend, es sei denn Handeln wird als Folge von Anreizen konzipiert…
Evidenz, dass die Corona-Pandemie das Verhalten der Menschen unabhängig von gesetzlichen Regeln und Geboten erheblich verändert hat. Das spricht gegen die Hypothese einer automatischen wirtschaftlichen Erhohlung nach Öffnung des Lockdowns. https://t.co/gW3E4wbPdP
— Tom Krebs (@tom_krebs_) May 2, 2020
…und „Anreize“ sind die black box der Verhaltensforschung, siehe auch hier. Zugleich müsste man dazu übersehen, dass gesatzte Normen, also Rechtsnormen, nur eine Form der Normen darstellen und deren Wirksamkeit wiederum davon abhängt, dass sie für legitim gehalten werden (nicht für legal).
Sascha Liebermann
„Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit?“…
…Martin Kronauer im AundW-Blog zu dieser Frage. Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine stark gekürzte Fassung eines Beitrages, der bei Prokla erschien, den wir hier sehr knapp kommentiert haben. Kommentare zur Frage eines Rechts auf Arbeit, siehe hier.
„Why UBI Skeptics are Skeptical, and Why They’re Wrong“…
…ein Beitrag von Eddie Chu auf Medium.
Stimmt das? Kaum zu glauben – wie sollte das zu rechtfertigen sein?
„Bedingung für die volle Teilhabe an den vom Grundgesetz garantierten Freiheiten soll demnach ein Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Attest werden können.“ Ich habe es nicht für möglich gehalten, in D. so einen Satz zu lesen. #ShiftingTheBaselines https://t.co/79rluaCXuA
— Susanne Wiest ☔️ (@susannewiest) May 3, 2020
Misunderstanding: Universal Basic Income is not(!) a wage for housework, it enables to do housework
Just finished this brilliant book by @helenlewis. Long time since I underlined so much in a book. Love her observation that ‚universal basic income‘ is just another phrase for ‚wages for housework‘. https://t.co/iF6U2T1AjK pic.twitter.com/muGOLftrG5
— Rutger Bregman (@rcbregman) May 2, 2020
UBI is not a wage for something done or to be done, it is simply a means to empower a person for its own sake.
Sascha Liebermann
„Was ist eigentlich aus den rumänischen Erntehelfern geworden, die zur Rettung des deutschen Spargels eingeflogen wurden?“…
…Stefan Sell auf Aktuelle Sozialpolitik über Erntehelfer, Hygieneschutz und die Gründe, weshalb die Bedingungen dort schwierig sind.
„Homeschooling ist für meine Söhne zu einem Wettbewerb des Unmöglichen geworden“…
…ein Interview von Marcus Klöckner auf den Nachdenkseiten mit einem Vater über seine Lage als Bezieher von Arbeitslosengeld II mit drei schulpflichtigen Kindern und der Notwendigkeit, einen Computer für die Beschulung zuhause nutzen zu müssen, sich aber keinen leisten zu können. Das Jobcenter lehnte bislang die Leistung ab, die Gründe werden im Interview genannt und sind hahnebüchen. Das Interview zeigt wieder einmal, welche Hürden ein Sozialsystem errichtet, das mit niedrigen Regelsätzen operiert und Sachleistungen beantragt werden müssen. Gäbe es ein BGE, wäre es vermutlich problemlos, die nötigen technischen Geräte zu beschaffen, denn in einem Haushalt mit vier Personen wären vier BGE vorhanden. Würde der Vater hier in diesem Fall – was ja schnell von den Besorgten gefürchtet wird – das BGE nicht für diese Zwecke nutzen, fiele das auf ihn zurück. Er könnte sich der Verantwortung nicht entziehen. Heute muss er mit dem Jobcenter darum ringen und begründen, weshalb die Geräte nötig sind, im Jobcenter hat man offenbar mit Schulen nicht allzuviel zu tun.
Sascha Liebermann
Analyse, Werturteile und Verdächtigungen – und was wird zitiert, was nicht?
Kai Eicker-Wolf (DGB Hessen Thüringen) hat sich auf Blickpunkt WiSo mit den Überlegungen zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen – „in seiner neoliberalen Variante“ – von Götz W. Werner beschäftigt. Damit ist schon eine Stoßrichtung der Auseinandersetzung benannt, die zugleich die Kategorien der Einordnung aufscheinen lässt, die Eicker-Wolf bemüht. Früher schon hat der Autor Schwachpunkte der BGE-Diskussion zurecht aufgespießt (z. B. die Digitalisierungshoffnung), daraus allerdings durchaus selektive Schlussfolgerungen gezogen (siehe hier und hier).
Interessant ist hier zuerst einmal, was Eicker-Wolf Werner ansinnt. Schon zu Beginn seines Beitrags scheint Werners philanthropisches Engagement erwähnenswert, aber dabei belässt es Eicker-Wolf nicht, er attestiert ihm, ein entsprechendes „Image“ zu pflegen – also eine Art Marketingmaßnahme. Belegt wird das nicht. Kann sein Engagement nicht aus Überzeugung geschehen? Was tut das überhaupt zur Sache, wenn es um Werners BGE-Überlegungen gehen soll? Die nächste Brandmarkung folgt sogleich: Werner „inszeniert sich […] gerne als Kämpfer für die Armen“ – Eicker-Wolf verweist hierbei auf Interviewäußerungen. Auch hier stellt sich die Frage, woraus er schließt, dass dies nicht aus Überzeugung geschieht? Und wieder: was hat es mit dem BGE zu tun? Hier soll offenbar die Glaubwürdigkeit einer Person (inszeniert sich als vs. ist tatsächlich) in Zweifel gezogen werden und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es um Feindbildpflege geht.
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