…darüber kann man wieder staunen, denn der Beitrag von Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beginnt genau damit:
„Die Krise haucht vielen alten Ideen neues Leben ein – das bedingungslose Grundeinkommen ist eine der populärsten: die Idee, dass jeder monatlich einen Grundstock an Geld bekommt, egal ob er arbeitet oder nicht, egal ob er es braucht oder nicht.“
Das BGE, eines seiner wichtigen Kriterien, ist eben von Bedürftigkeit nicht abhängig, genau dasselbe gilt für den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer oder auch die Freibeträge für Kinder. Ein BGE behandelt alle gleich, wie es die Freibeträge auch tun, allerdings mit einer Einschränkung. Wer kein steuerbares Einkommen hat, für den bleiben die Freibeträge wirkungslos. Stattdessen ist er dann auf Grundsicherung angewiesen, um sein Existenzminimum zu sichern. Bernau sieht nicht, dass ein BGE genau diese Sicherungsfunktion viel besser leisten kann, zielgenau, ohne deutende bzw. deutend intervenierende Instanzen wie die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter. Beim Existenzminimum geht es nicht um Bedürftigkeit, nicht per se. Nur die Form, in der wir es heute in Gestalt der Grundsicherung bereitstellen, setzt Bedürftigkeit voraus. Bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen würden sich erst auf Bedarfe oberhalb des Existenzminimums richten.
„Wir brauchen kein Grund-Einkommen, auch jetzt nicht“ – ein „Nicht-Braucher“ mehr, der aber nichts gegen Steuerfreibeträge hat… weiterlesen