„Willkommen in der Oberschicht“ – Jens Berger zur Datenbasis einer Studie…

…die jüngst Resonanz in den Medien fand (zur Zusammenfassung der Studie geht es hier). Sein Kommentar auf den Nachdenkseiten macht darauf aufmerksam, wie dürftig die Datenbasis der Studie ist, was sie nicht abbildet, und welche Schlüsse nicht gezogen werden können.

„Der Lernerfolg kommt mit der Struktur“ – ist aber dennoch nicht plan- oder steuerbar…

…das macht Stefan Kühl, Professor für Soziologie an der Universität Bielefeld, in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich, der sich mit der Verfasstheit von Studiengängen an deutschen Hochschulen beschäftigt. Kühls Überlegungen, an Strukturen etwas zu verändern, um inhaltliche Veränderungen mittelbar zu ermöglichen, lässt sich gut auf die Grundeinkommensdebatte übertragen. Denn auch hier geht es darum, Strukturen – hier des Sozialstaats – zu verändern, um dadurch einen Sozialstaat zu schaffen, der dem Freiheitsverständnis der Demokratie näher kommt. Nicht alles in Kühls Beitrag leuchtet ein, er bietet aber gute Anstöße. Gerade die Feststellung, dass zwar gestaltet, nicht aber durch Planung und Steuerung Ergebnisse sichergestellt werden können, ist hochaktuell.

Siehe hierzu auch „Infantilisierung der Studenten durch Anwesenheitspflicht“.

„Der national-soziale Anstrich der AfD“…

…ein Interview mit Gerd Bosbach (siehe frühere Beiträge von uns hier) zu den Rentenplänen Björn Höckes. Bosbach führt darin vor, wie wohlklingende Rhetorik und das Aufgreifen zutreffender Problemanalysen zu sehr speziellen Schlussfolgerungen geführt werden.

An manchen Stellen lassen sich Parallelen zur Grundeinkommensdiskussion erkennen, wenn z. B. eine „Staatsbürgerrente“ vorgesehen ist, aber offen bleibt, wie mit Nicht-Staatsbürgern umgegangen wird. Außerdem erhält sie nur, wer 35 Jahre Basisleistung vorzuweisen hat, auch hier bleibt also eine Erwerbszentrierung bestehen. Erziehungs- und Pflegezeiten sollen anerkannt werden, das ist aber schon heute der Fall, die Frage kann also nur sein, in welchem Umfang.

Bosbach wendet an einer Stelle ein, dass die Aufhebung des Renteneintrittsalters faktisch zu einer Rentenkürzung führt – versicherungsimmanent ist das richtig. Die Frage wäre, welche anderen Leistungen gibt es, die das ausgleichen könnten, hier würde ein BGE über die Lebensspanne die Lage sofort verändern – selbstverständlich in Abhängigkeit von der Höhe.

An der Erwerbszentrierung des Sozialstaats zweifelt Bosbach nicht.

Sascha Liebermann