Selbstblockade: „Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist“…

…so wird An­drea Amri-Hen­kel, Promotionsstipendiatin an der Leuphana Universität, in einem Bericht über eine Veranstaltung anlässlich der Leuphana-Konferenzwoche zur Gerechtigkeit zitiert. In Gänze lautet das Zitat so: „Ich würde auch den ra­di­ka­len Schnitt be­vor­zu­gen. Aber das funk­tio­niert nicht. Dafür ist es ein­fach zu früh. Die Ge­schlech­ter­fra­ge muss erst geklärt wer­den, be­vor ent­schie­den wer­den kann, was exis­tenz­si­chernd ist.“

Es kann immer Fragen geben, die zuerst noch beantwortet werden müssen, bevor ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt wird, aber haben diese direkt damit etwas zu tun oder sind es eigenständige Frage? Werden immer wieder neue Fragen mit dem BGE verknüpft und als Bedingungen für die Einführung vorausgesetzt, ist das der beste Weg, die Einführung zu verhindern (siehe hier, hier, hier, hier und hier).

Das BGE könnte von der anderen Seite gerade als Motor dafür verstanden werden, solche Fragen mit anderem Nachdruck zu stellen.

Sascha Liebermann

Nachtrag 10. Februar 2020: Frau Amri-Henkel hat uns geschrieben und darauf hingewiesen, dass sie in dem Bericht falsch zitiert werde. Sie sei ausdrücklich für ein BGE und habe in der Veranstaltung lediglich darauf hingewiesen, dass die „Geschlechterfrage“ einbezogen werden müsse, ein zu niedriges BGE seine „emanzipatorische Wirkung“, z. B. für Alleinerziehende und ihre Kinder, nicht entfalten könne.