„Der Name ‚Kindergrundsicherung‘ ist irreführend“ – das gilt für das Kindergeld allerdings auch…

…denn nicht von ungefähr ist es im Einkommensteuergesetz geregelt und wird in Relation zum Einkommen der Eltern gesetzt. Arfst Wagner macht auf einen wichtigen Punkt aufmerksam, siehe unsere früheren Beiträge dazu hier. Erst wenn das Existenzminimum aus dem Einkommensteuergesetz herausgelöst würde, wäre es ein Anspruch, der zwar bis zur Volljährigkeit von den Eltern als Verantwortlichen wahrgenommen würde, dann aber in die Hände der Kinder überginge bzw. wenn sie früher von zuhause auszögen schon dann. Ein BGE könnte man auch sagen, erleichterte den Schritt der Ablösung vom Elternhaus, eine Kindergrundsicherung trägt dazu nichts bei.

Sascha Liebermann