Die Stoßrichtung ist klar, aber: wird Vermögen denn „erarbeitet“…

…, ist denn zurechenbar, wer was „erarbeitet“ hat oder ist nicht die Art und Weise der Zurechnung eher eine Konvention? So sehr die Aufgabenbewältigung des Einzelnen an seinem Platz wichtig ist, so wenig kann doch zugerechnet werden, welche Leistung er genau erbracht hat, wenn dieser Leistungsbeitrag von dem anderer abhängt – das gilt noch für Akkordarbeit. Noch komplexer und aberwitziger wird die Vorstellung, man könne das zurechnen, wenn wir die sozialisatorischen Voraussetzungen in den Blick nehmen, die das Fundament für einen Leistungsbeitrag legen. Denn ohne die Bildungsprozesse, die Eltern in einem geschützten Raum einem Kind eröffnen, gäbe es später keine Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben und ebenso wenig in anderen Zusammenhängen. Vergessen werden sollte auch nicht, dass dies ganze wiederum von einem Gemeinwesen von Bürgern abhängt, die die Ordnung des Zusammenlebens tragen, erneuern und befestigen. Der vermeintliche Gegensatz zwischen „vererbt“ und „erarbeitet“ trifft die Sache nicht bzw. nur oberflächlich.

Sascha Liebermann