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Category: Die Zeit
(Deutsch) “Bergab geht’s immer nur bei den anderen” – Missgunst in Deutschland…
(Deutsch) “Umkehren, Genossen!” – aber wohin, einfach zurück oder nach vorn?
(Deutsch) “Wenn vom Stundenlohn 1,77 Euro bleiben”…
(Deutsch) Und wieder rückwärts – Medienberichterstattung zum finnischen Experiment als Symptom…
(Deutsch) Was dagegen spricht, spricht auch dafür…
(Deutsch) “Susanne Wiest: die Parteivorsitzende” – Beitrag in “Die Zeit” online verfügbar
Clemens Fuest zum Grundeinkommen…
…das in Die Zeit abgedruckte Interview, in dem es auch um das Grundeinkommen ging, steht auf der Website des Ifo-Instituts online. Sascha Liebermann hatte Äußerungen daraus, die der Spiegel zitierte, kommentiert, siehe “Clemens Fuest über den ‘wirklichen Menschen'”.
Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den “wirklichen Menschen”…
…im Unterschied zum “Menschenbild” der Grundeinkommensbefürworter, das zwar sympathisch, aber unrealistisch sei, so Clemens Fuest (“Das Menschenbild ist sympathisch, es hat nur wenig mit dem wirklichen Menschen zu tun.” zitiert nach Die Welt). Mit dieser Haltung werden Grundeinkommensbefürworter wie Schuljungen, die vor sich hinträumen, abgewatscht.
Die Sicherheit, mit der Fuest den “wirklichen Menschen” zu kennen meint, kann man für erstaunlich oder überheblich halten. Man wüsste gerne, worauf er sich dabei beruft, wenn er das Menschenbild der Grundeinkommensbefürworter abtut, ihre Vorstellung letztlich zum Wolkenkuckucksheim erklärt. Fuest hat schon früher deutlich gemacht, wie er die Welt sieht, so wird er im Spiegel (20/ 2016, S. 81) zitiert:
“Aber die Erfahrung zeigt doch, dass die Jobs, die keiner gern macht, nur dann erledigt werden, wenn auf den Leuten ein gewisser Erwerbsdruck lastet.”
Ist es illegitim, bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben zu wollen? Soll es unmöglich sein, sich bestimmten Tätigkeiten zu verweigern, die mit den eigenen Neigungen und Interessen nicht in Übereinstimmung sind? In einer Demokratie jedenfalls, die nicht vorschreibt, was jemand mit seinem Leben anzufangen hat, ist diese Haltung vollkommen legitim. Deswegen schützt das Grundgesetz (GG Art 12) die freie Berufswahl. Wenn Fuest dagegen Druck für das angemessene Mittel hält, dann hält er von der freien Berufswahl nichts. Er zeigt, wes Geistes Kind er ist. Und wer sagt, dass diese Tätigkeiten denn nicht “gern” gemacht werden? Es könnte genauso gut an den Arbeitsbedingungen liegen, dass für manche Aufgaben niemand bereit ist, sich zu engagieren. Zumindest diese Differenzierung könnte man von einem Wissenschaftler erwarten. Es ist aber viel einfacher, die “Leute” dafür verantwortlich zu machen als die Unternehmen oder ganz einfach die Bedingungen, unter denen man heute in die Arbeitswelt einzutreten hat.
Im selben Spiegelartikel, kurz auf das erste Zitat folgend, geht es so weiter:
“Es [das BGE, SL] wird vor allem von Menschen propagiert, die die Erfahrung gemacht haben, dass sie besser und kreativer arbeiten, je freier sie sind. Aber das trifft auf die Mehrheit der Arbeit nicht zu. Die muss einfach gemacht werden.”
Und weil dies so sei, wie Herr Fuest sagt, sollen Menschen nicht die Freiheit haben, sie abzulehnen? Werden dadurch die einen nicht zu Skalvenhaltern oder Erziehern der anderen? Von wem “muss die [Arbeit] einfach gemacht werden? Von Fuest offenbar nicht, er benötigt den Druck nicht – würde ich annehmen. Für sich würde er die Freiheit der Wahl wahrscheinlich in Anspruch nehmen, für die “Leute” sie aber nicht gelten lassen.
Das Menschenbild, das er für sympathisch, aber unrealistisch hält ist jedoch das Menschenbild der Demokratie. Will er sie denn dann abschaffen, weil der Mensch, der reale, der Demokratie nicht entspricht, die sich auf Mündigkeit und Souveränität der Bürger gründet? Wer ist hier nun unrealistisch, Fuest oder die gegenwärtige politische Ordnung? Es ließe sich manche Forschung anführen, die gezeigt hat, dass es zu den Selbstverständlichkeiten heutiger Lebensführung gehört, sich in das Gemeinwesen einzubringen, aber nach eigenen Fähigkeiten und Neigungen. Das ist also ein vollständig realistisches Menschenbild. Um das zu sehen müssten Theoreme aufgegeben werden, deren Geltung zwar behauptet, aber nicht empirisch überprüft wird, wie z. B. das der “Armutsfalle”. Dieses Theorem behauptet schlicht, dass der Mensch eines Lohnanreizes bedarf, um den Bezug von Sozialleistungen aufzugeben. Die Forschung z. B. von Georg Vobruba und Kollegen hat schon vor vielen Jahren gezeigt, dass diese Annahme empirisch nicht gedeckt ist. Weitere Ergebnisse aus der rekonstruktiven Sozialforschung könnten ebenso hinzugezogen werden. Aber wen interessiert das, wenn man weiter Vorurteile pflegen kann?!
Sascha Liebermann
“560 Euro, einfach so” – Was Finnland vorhat…
…darüber berichtet ein Beitrag in der Die Zeit von Zacharias Zacharakis. Der Beitrag schließt mit dieser Bemerkung:
“Das Experiment zum Grundeinkommen ist nun die erste Initiative dieses neuen Politikansatzes. Fachleute sind sich einig, dass sich ein Grundeinkommen nicht von heute auf morgen einführen lässt, sondern nur schrittweise. Zum Beispiel zunächst für Kinder und Auszubildende, dann für Arbeitlose und Rentner, später für Alleinerziehende und andere Bedürftige und so weiter. Finnland macht jetzt einfach mal den ersten Schritt.”
Jeder Gesetzgebung, die auch im Falle der Einführung eines Grundeinkommens notwendig wäre, geht eine Diskussion über genau dieses Gesetz voraus – das gehört zu den Verfahren in einer Demokratie. Das Szenario einer Einführung von heute auf morgen ist von daher ohnehin weltfremd, ein Pappkamerad, zu dem eine Gegenposition zu beziehen ein Heimspiel ist, aber keine besondere Einsicht. Das heißt aber nicht, dass ein BGE “schrittweise” eingeführt werden müsste, wie der Autor meint, und wie es in jüngerer Zeit öfter zu hören ist. Wir haben in Deutschland z. B. einen Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, wir haben Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe – beide gehen darauf zurück, das Existenzminimum zu sichern. Beide können also problemlos in ein BGE umgestaltet werden, um genau dieselbe Aufgabe zu erfüllen. Weshalb eine gruppenspezifische Einführung naheliegender sein sollte als eine Umgestaltung, erschließt sich nicht aus dem Beitrag. Dass die schrittweise Einführung womöglich der Umgestaltung der heutigen Leistungen in eine Ausschüttung als BGE vorgezogen würde, wäre politischer Wille, nicht aber in der Verfasstheit unseres Gemeinwesens begründet.
Sascha Liebermann