Milton Friedman, F. A. von Hayek, Negative Einkommensteuer und Bedingungsloses Grundeinkommen

Zum Interview mit Theo Wehner und Sascha Liebermann auf ZEIT ONLINE sind mittlerweile 1428 Kommentare abgeben worden. Alle Fragen werden verhandelt, denen man in der Grundeinkommensdiskussion im allgemeinen begegnet. Darunter sind auch einige, die Milton Friedman und F. A. von Hayek als Vordenker eines Bedingungslosen Grundeinkommens betrachten und es mit einer Negativen Einkommensteuer gleichsetzen. Ich möchte diese drei Aspekte hier kommentieren, da ich zum einen die Vereinnahmung von Friedman und von Hayek für nicht gedeckt halte, zum anderen ein BGE und eine Negative Einkommensteuer nicht dasselbe sind.

Zu von Hayek sei folgende Passage herangezogen (Hervorhebungen von mir):

„Alle modernen Regierungen haben Fürsorge für die Bedürftigen, vom Missgeschick Betroffenen und die Arbeitsunfähigen geschaffen und haben sich mit Fragen des Gesundheitswesens und der Verbreitung von Wissen befasst. Es besteht kein Grund, aus dem der Umfang dieser reinen Dienstleistungen mit dem allgemeinen Wachstum nicht erweitert werden sollte […] Es kann kaum geleugnet werden, dass mit zunehmendem Reichtum jenes Existenzminimum, das die Gemeinschaft für die, die sich nicht selbst erhalten können, immer geboten hat, und dass das außerhalb des Marktes geboten werden kann, allmählich steigen wird, oder dass die Regierung nützlicher Weise, und ohne Schaden anzurichten, in solchen Bemühungen hilfreich oder sogar führend sein kann.“ (Friedrich August Hayek, Die Verfassung der Freiheit, Mohr-Siebeck, Tübingen 1971, 328/329, zitiert nach Wikipedia)

Wie die Hervorhebungen deutlich machen sollen, setzt von Hayek klare Bedingungen dafür an, wann die „Fürsorge“ greifen soll: im Fall von Bedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit usw. Er sieht aber keine allgemeine Einkommenssicherungsleistung vor, die unabhängig davon sein soll, ob sich jemand selbst erhalten kann, wie er es nennt. Wobei schon diese Wendung eine Illusion aufbaut, denn selbst erhalten im strengen Sinne kann sich niemand, jeder ist immer auf ein Gemeinwesen und die Zuwendung anderer, ganz gleich in welcher Form, angewiesen. Von Hayek wäre demzufolge kein Vertreter eines Bedingungslosen Grundeinkommens, wie wir es z.B. vertreten, sondern ein Befüworter eines Fürsorgeeinkommens für Bedürftige.

Zu Friedmans Ausführungen sie die nachstehende Passage bemüht (Hervorhebung von mir):

„Die Maßnahme, die sich aus rein technischen Gründen anbietet, ist eine negative Einkommensteuer. (…) Wenn eine Person ein steuerpflichtiges Einkommen von 100 Dollar bezieht, das heißt ein Einkommen von 100 Dollar über dem Steuerfreibetrag und den absetzbaren Sonderausgaben, zahlt sie dafür Steuern. Nach meinem Vorschlag würde sie, wenn das Einkommen »minus« 100 Dollar betrüge, das heißt 100 Dollar weniger als der Steuerfreibetrag plus der absetzbaren Sonderausgaben, negative Steuern bezahlen, also eine Zuwendung erhalten, Wenn der Zuwendungssatz beispielsweise 50 Prozent wäre, würde sie in unserem Beispiel 50 Dollar erhalten. Wenn sie überhaupt kein Einkommen bezöge und aus Gründen der Einfachheit auch keine Sonderausgaben geltend machen könnte, würde sie bei konstantem Zuwendungssatz 300 Dollar erhalten. Sie könnte noch mehr erhalten, wenn sie zum Beispiel für Arztkosten etwas absetzen könnte, sodass ihr Einkommen ohne Absetzbarkeit schon vor Abzug des Freibetrages negativ wäre.“ (Milton Friedman zitiert nach DIE ZEIT)

Friedman will das Instrument einer Negativen Einkommensteuer (NES) nutzen, um denjenigen eine Steuerzuwendung zu gewähren, die ein definiertes Mindesteinkommen nicht erzielen. Bleiben Sie mit ihrem Einkommen unter dem definierten Mindesteinkommen, erhalten sie vom Gemeinwesen, das Steuern erhebt eine Steuerausschüttung. Damit diese Ausschüttung erfolgen kann, muss aber erst festgestellt werden, ob sie ein Einkommen erzielen. Das kann durch die einfache Erfassung des Einkommens beim Finanzamt geschehen. Es bedarf also eine Einkommensfeststellung, um herauszufinden, ob eine Steuerausschüttung fällig ist. So bleibt die Steuerausschüttung also eine Ausgleichsleistung dafür, nicht ausreichend Einkommen zu erzielen, wodurch das Erwerbsprinzip, Einkommen selbst erzielen zu sollen, bestärkt wird. Entsprechen erhalten diejenigen, die oberhalb des definierten Mindesteinkommens bleiben auch keine Ausschüttung.

Das BGE hingegen sieht ja gerade vor, jederzeit unabhängig von der Einkommenssituation verfügbar zu sein. Es ist also weder davon abhängig, wieviel Einkommen man sonst erzielt, noch soll es verrechnet werden. Es ist auch keine Ausgleichsleistung, sondern eine eigenständige Einkommensquelle, die sich aus dem Status des Bürger herleitet. Während die NES also nachrangig bleibt und die normative Bedeutung des Erwerbsprinzips nicht antastet, ist das BGE vorrangig, wenn man so will. Das BGE ist das erste Einkommen, das Erwerbseinkommen kann nachkommen, ist aber unabhängig davon.

Sascha Liebermann