„…weil sich Menschen nunmal über Arbeit definierten…“…

…sei ein „bedingungsloses Grundeinkommen […] eine Wahnsinnsidee“, so der Landesvorsitzende Rheinland Pfalz des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Dietmar Muscheid, laut einem Bericht des SWR.

Der Wortlaut der Passage:

„Grundsätzlich sei festzustellen, dass bei Langzeitarbeitslosen die Depressions- und Selbstmordrate 20 Mal höher als bei Erwerbstätigen sei. „Besonders Männner beziehen ihre Identität häufig über die Arbeit“, erklärte Trabert. Insofern löse eine lange Arbeitslosigkeit in vielen Fällen Selbstzweifel aus, einhergehend mit einem „Selbstwertverlust“.

Aus dem Grund hält Gewerkschafter Muscheid ein bedingungsloses Grundeinkommen für den falschen Weg. Das sei eine „Wahnsinnsidee“, weil sich Menschen nunmal über Arbeit definierten. Letztlich sei der einzige Weg, die Regelsätze für Hartz IV zu erhöhen, um Betroffene nicht gänzlich vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, forderte Trabert.“

Trabert, Sozialmediziner in Mainz, konstatiert einen Zusammenhang, der heute aufgrund der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit besteht und für Männer besonders gilt. Doch was wäre, wenn dieser normative Vorrang aufgehoben würde durch ein BGE? Soweit scheinen die Befragten nicht gedacht zu haben, dass nämlich stigmatisierende (siehe auch hier) Auswirkungen von Lebensbedingungen erst verstanden sind, wenn man ihre Enstehung erklären kann. Dass „Arbeit“, hier Erwerbsarbeit, keine anthropologische Konstante ist, wird allzuleicht übersehen, sie ist menschheitsgeschichtlich jüngeren Datums. Wird sie, wie gegenwärtig, normativ herausgehoben, dann führt der Verlust eines Arbeitsplatzes zu einer sozialen Randstellung, je länger Arbeitslosigkeit dauert desto mehr. Nicht einmal das Engagement in der Familie wird noch als vollwertig anerkannt und soll langfristig zugunsten von Erwerbstätigkeit reduziert werden – darin sind sich die etablierten Parteien einig und kann gut beobachtet werden an der Ausweitung der Betreuungszeiten von Kindertagesstätten.

Wenn nun aber ein BGE zu einer Egalisierung der Tätigkeitsformen führt, weil der normative Vorrang aufgehoben wird, ist eine ganz andere Situation geschaffen. Offenbar ist dieser Zusammenhang nicht so leicht zu verstehen oder er will nicht verstanden werden.

Sascha Liebermann